Unternehmer, Arbeitnehmer | Zu führende Aufzeichnungen/Fundstelle |
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Aufzeichnung der betrieblichen (der beruflichen) Nutzung sowie finanzierungs- und verbrauchsabhängige Kosten in einer Jahreszusammenstellung | BMF, Schreiben v. 6.10.2017, IV C 6 – S 2145/07/10002 BStBl 2017 I S. 1320 Tz 25 |
Tab. 2: Aufzeichnungspflichten beim Arbeitszimmer[1]
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