Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 2 Zugelassene Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz

Da gewisse Abweichungen bei Arbeits- und Pausenzeiten i. d. R. nicht unmittelbar zu gravierenden Belastungen für die Beschäftigten führen, sieht das Arbeitszeitgesetz bei Pausenregelungen diverse Ausnahmen vor. 2.1 Tätigkeitsbedingte Ausnahmen Nach § 7 Arbeitszeitgesetz sind in vielen Fällen Abweichungen möglich, z. B. in Schicht- und Verkehrsbetrieben (mehr Kurzpausen zulässig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 1 Pausenregelungen nach Arbeitszeitgesetz

Nach § 4 Arbeitszeitgesetz gilt: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mind. 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mind. 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als 6 Stunden hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 2.1 Tätigkeitsbedingte Ausnahmen

Nach § 7 Arbeitszeitgesetz sind in vielen Fällen Abweichungen möglich, z. B. in Schicht- und Verkehrsbetrieben (mehr Kurzpausen zulässig), in der Landwirtschaft bei witterungsabhängigen Arbeiten, bei Behandlungs-, Pflege- und Betreuungsaufgaben, wenn die Eigenart dieser Tätigkeit und das Wohl der versorgten Personen es nötig macht, im öffentlichen Dienst und vergleichbaren Berei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 2.3 Funktionsbedingte Ausnahmen

Bestimmte Berufsgruppen und Funktionsträger sind nach § 18 generell vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen: leitende Angestellte i. S. von § 5 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz sowie Chefärzte, Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbstständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, Arbeitnehmer,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / Zusammenfassung

Begriff Obwohl allgemein die Arbeitswelt zunehmend flexibler wird und in vielen Betrieben durch gleitende Arbeitszeitregelungen und unterschiedliche Beschäftigungsmodelle feste Pausenzeiten der Vergangenheit angehören, gibt es verbindliche gesetzliche Regelungen, die einzuhalten sind. Diese betreffen nach dem Arbeitszeitgesetz alle Beschäftigten und darüber hinaus einzelne B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 2.2 Situationsbedingte Abweichungen

Ungeplante Abweichungen von Arbeitszeit- und Pausenregelungen sind nach § 14 in Not- und außergewöhnlichen Fällen vorübergehend zulässig, wenn diese "unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind", z. B. wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, z. B. weil Arbeitskräf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 3.2 Schwangere und Stillende

Nach Mutterschutzgesetz gibt es zwar für Schwangere und Stillende keine abweichenden Regelungen für Ruhepausen i. S. des Arbeitszeitgesetzes. Allerdings muss für eine Schwangere, die ständig im Stehen bzw. Gehen arbeitet, eine Möglichkeit zum kurzen Ausruhen im Sitzen bereitgestellt werden. Ebenso muss eine Schwangere, die ständig im Sitzen arbeitet, die Möglichkeit haben, i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 4.2 Hitzearbeit

Für technologisch hitzebelastete Arbeitsplätze gilt die DGUV-I 213-002. Danach müssen zur Vermeidung von hitzebedingten Gesundheitsschäden an Hitzearbeitsplätzen (ab ca. 37 °C Lufttemperatur), wenn es keine geeigneten technischen Möglichkeiten zur Reduktion der Hitzeeinwirkungen gibt, regelmäßig Entwärmungsphasen sichergestellt werden. Je nach körperlicher Beanspruchung könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 3.3 Beschäftigte mit Behinderung

Für Beschäftigte mit Behinderung gibt es pauschal keine vom Arbeitszeitgesetz abweichenden Pausenregelungen, etwa abhängig vom Grad der Erwerbsminderung. Allerdings ist der Arbeitgeber gemäß § 164 Abs. 4 SGB IX verpflichtet, für eine "behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten einschließlich der Betriebsanlagen, Maschinen und Geräte sowie der Gestal...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Pausenregelungen / 3.1 Jugendliche

Nach § 11 Jugendarbeitsschutzgesetz gilt: Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen: 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis zu 6 Stunden, 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden. Wie nach dem Arbeitszeitgesetz auch müssen Ruhepausen für Jugendliche mind. 1...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 37 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 4.2.3 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

§ 14 Abs. 1 ArbPlSchG regelt als Ausnahme die Aufrechterhaltung der Entgeltzahlung trotz Nichterbringung der Arbeitsleistung (Entgeltfortzahlungspflicht) und stellt gegenüber § 616 BGB eine speziellere Regelung dar. Voraussetzung der Entgeltfortzahlung ist der Ursachenzusammenhang zwischen dem Melde- und Vorstellungstermin und dem Arbeitsausfall. Dieser ist auf jeden Fall da...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von Überstunden eines Klinikarztes und Erwerbobliegenheit neben Kinderbetreuung

BGB § 1361 § 1601 ff., ArbZG § 3 Leitsatz 1. Grundsätzlich sind Überstunden und Mehrarbeitsvergütungen einschließlich der erlangten Zuschläge – insbesondere bei einem angestellten Klinikarzt – beim Unterhaltspflichtigen uneingeschränkt zurechenbares Einkommen. Das gilt jedoch nur, wenn die Mehrarbeit nur zu einem verhältnismäßig geringfügigen Anteil der regulären Arbeitszeit a...mehr

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FF 05/2026, Anrechnung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 15.7.2024 verkündeten Beschluss des Familiengerichts, mit dem er zur Leistung [2] – von laufendem Kindesunterhalt für seine Tochter D., geboren am … März 2018, ab Juni 2024 in Höhe von 128 % des Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, gemindert um das halbe Kindergeld sowie zu einem näher bezifferten Unterhaltsrü...mehr

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Überstunden/Mehrarbeit / 12 Besondere Gruppen von Arbeitnehmern

Für einzelne Gruppen von Arbeitnehmern können Überstunden aufgrund besonderer Schutzvorschriften nicht oder nur sehr eingeschränkt angeordnet werden: § 8 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) bestimmt, dass Jugendliche nicht mehr als 8 Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden dürfen. Nur dann, wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf ...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr

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Bereitschaft / 4 Muster Dienstvereinbarung

Die folgende Dienstvereinbarung bietet allgemeine Anregungen für die Gestaltung von Arbeitszeiten zur Abweichung von den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes im Rahmen des § 7 Abs. 1 und 2 Arbeitszeitgesetz nach § 6 Abs. 4 TVöD in Verbindung mit Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft. So besteht nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a ArbZG die Möglichkeit, aufgrund eines Tarifvertrags in ...mehr

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Bereitschaft / 2.2.1 Voraussetzungen der Anordnung

Nach § 6 Abs. 5 TVöD ist der Arbeitgeber berechtigt Bereitschaftsdienst anzuordnen. § 6 Abs. 5 legt in dem Zusammenhang fest, dass der Arbeitgeber Bereitschaftsdienst nur bei “begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit“ anordnen darf. Von begründeter dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeit ist auszugehen, wenn keine andere sinnvolle Regelung der Arbeitsz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist ein Arbeitsschutzgesetz, das der Gesundheit der Beschäftigten dient und vor Überforderung oder zu kurzer Erholungszeit schützen soll. Vom Gesetzgeber werden Handlungsspielräume für die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten aufgezeigt, die den individuellen Bedürfnissen und Situationen in Unternehmen gerecht werden sollen[1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.10 Vertrauensarbeitszeit

Von der Funktionszeit führt ein kleiner entscheidender Schritt zur Vertrauensarbeitszeit. Bei Vertrauensarbeitszeit steht wie bei der Funktionszeit die eigenverantwortliche Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Mittelpunkt. Die Beschäftigten können entsprechend der betrieblichen Aufgaben und vereinbarten Ziele den Beginn, Ende und ihre Pausen selbstbestimmt wählen. Die jewe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.1 Vertrauensarbeitszeit und mehr im mittelständischen Software-Unternehmen

Das norddeutsche Software-Unternehmen hat 80 Beschäftigte und drei Standorte in Deutschland. Es ist von zwei Gründern aufgebaut und entwickelt worden. Die Unternehmenskultur ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Homeoffice ist seit vielen Jahren in Kombination mit Vertrauensarbeitszeit gelebter beruflicher Alltag. Die Vertrauensarbeitszeit wird dabei sehr variabel pra...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2 Arbeitszeitmodelle

Durch Arbeitszeitmodelle wird die Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeiten abgebildet und Arbeitszeiten können flexibel und maßgeschneidert entwickelt werden. Aus dem jeweiligen Arbeitszeitbedarf werden konkrete Personalbedarfe und Personaleinsatzpläne generiert, die zur Abdeckung der Betriebszeiten erforderlich sind. Betriebszeit ist die Zeit der betrieblichen Leistungse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible und menschengerechte Arbeitszeitgestaltung ist heutzutage für die moderne Arbeitswelt entscheidend. In Zeiten des Fachkräftemangels muss HR Strategien und Konzepte anbieten, die sowohl den Anforderungen der Mitarbeiter gerecht werden, aber auch den stetigen Veränderungen in der Arbeitskultur und -umgebung Rechnung tragen und die Ziele des Unternehmens ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 25 Steht ein Arbeitnehmer zu mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.[1] Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass ein Arbeitnehmer durch die mehrfache Beschäftigung die Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG nicht einhält.[2] Praxis-Bei...mehr

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Bereitschaft / 3.2.3 Zeitraum der Inanspruchnahme

Arbeiten, die von vornherein – beispielsweise im Dienstplan – festgelegt sind, sind keine Rufbereitschaftsarbeiten, da sie nicht auf Abruf erfolgen.[1] Es ist weiter erforderlich, dass sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit befinden muss, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. Daher ist in der Anordnung, im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 2.4 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit – Entgelt

Seit der Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die europarechtliche Vorgaben gilt der Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG (BGBl I, 3002). Die Anpassung war notwendig geworden, um der Rechtsprechung des EuGH Rechnung zu tragen. Nach Auffassung des EuGH muss der Bereitschaftsdienst vollständig als Arbeitszeit im Sinne der Arbeitszeitrichtlini...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.5 Gesundheitsförderung im Unternehmen

Für ein gesundheitsgerechtes und innovatives Arbeiten sollten die Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitszeit den fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den rechtlichen Grundlagen und den individuellen Wünschen der Beschäftigten entsprechen. Die individuelle und organisationale arbeitsbezogene Handlungskompetenz stellt einen zentralen Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines ges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.2 4-Tage-Woche

Ein aktuell viel diskutiertes Arbeitszeitmodell ist sicherlich die 4-Tage-Woche. Erste Projekte zeigen, dass Beschäftigte durchaus einen Vorteil darin sehen, ihre Wochenarbeitszeit auf 4 statt 5 Tage zu verteilen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Umsetzungsbeispiele bei der Gestaltung: Variante 1: Die Wochenarbeitszeit bleibt bei gleichem Gehalt gleich. Wer beispielsw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.11 Mobile Arbeit

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit zählt die Nutzung von unterschiedlichen Formen der mobilen Arbeit in vielen Bereichen zum betrieblichen Alltag. Gemeint ist hiermit die Kombination aus zeit- und ortsflexibler beruflicher Tätigkeit mit oder ohne Einsatz von mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten bezeichnet grundsätzlich das Arbeiten außerhalb des Betriebes in Form von...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 3.1 Begriff der Rufbereitschaft

Rufbereitschaft leisten nach der Definition in § 7 Abs. 4 TVöDBeschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Rufbereitschaft wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass Beschäftigte vom Arbeitgeber mit einem Mobiltelefon oder einem vergleich...mehr

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Bereitschaft / 3.3 Rufbereitschaft als Arbeitszeit – Entgelt

Die Rufbereitschaft wird arbeitsschutzrechtlich der Ruhezeit zugeordnet, die innerhalb der Rufbereitschaft erbrachte Arbeitsleistung hingegen der Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG. Die Vergütung von Rufbereitschaft richtet sich nach § 8 Abs. 3 TVöD. Dabei wird unterschieden nach Rufbereitschaft von mindestens 12 Stunden, Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden und...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 2.5 Schutzbedürftige Personengruppen

Bereitschaftsdienst ist nicht per se als Mehrarbeit i. S. d. § 207 SGB IX (ehemals § 124 SGB IX) zu sehen.[1] Mehrarbeit i. S. v. § 207 SGB IX ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende Arbeit, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 ArbZG) überschreitende Arbeitszeit. Somit wird Bereitschaftsdienst zur Mehrarbeit, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1 Arbeits(zeit)welt im Wandel

Die Arbeitswelt unterliegt großen Veränderungen und einem stetigen Wandel. Ein effektives Arbeitszeitmanagement, das wirtschaftliche, gesellschaftliche und individuelle Interessen berücksichtigt, wird daher immer wichtiger. Arbeitszeitmanagement hat zwei Aspekte: Zum einen geht es um die institutionelle Bedeutung von Arbeitszeitmanagement. Hiermit sind die Regelungen, Vereinb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.3 Schichtarbeit

Wenn die Lage der Arbeitszeit variiert, entsteht Schichtarbeit. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein und derselbe Arbeitsplatz von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Tages- und/oder Nachtzeiten besetzt sein muss. Die klassische Nacht- und Schichtarbeit existiert seit es Arbeitszeiten zur Versorgung der Gesellschaft rund um die Uhr gibt. Ob Feuerwehr, Krankenhaus...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 2.1 Begriff des Bereitschaftsdienstes

Eine gesetzliche Definition des Bereitschaftsdienstes existiert nicht, vielmehr wurde der Begriff des Bereitschaftsdienstes durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt. Bereitschaftsdienst wird im Allgemeinen angenommen, wenn sich der Beschäftigte außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bereitschaft / 3.2.4 Beteiligung der Personalvertretung

Die Frage der Beteiligung der Personalvertretung im Rahmen von Rufbereitschaft wurde zunächst durch das Bundesarbeitsgericht für Betriebsräte anders beurteilt als durch die Verwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht für Personalräte. Nach der Rechtsprechung des BAG, das für das Betriebsverfassungsrecht und das Recht der Betriebsräte zuständig ist, unterliegt die Ano...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Vergütung neu denken / 4 Status Quo des aktuelles Vergütungssystem

Jedes Unternehmen verfügt über ein bestehendes Vergütungssystem. Um einen möglichen Veränderungsbedarf ermitteln zu können, ist es wichtig, den eigenen Status Quo zu kennen und zu bewerten. Abb. 4: Veränderungsmöglichkeiten Für die Ermittlung der Ausgangslage kann es helfen, schon einmal nach monetären und nicht-monetären Kriterien zu unterscheiden. Rechtliche Vorgaben Auf jeden...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.7.1 Voraussetzungen der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

Die Öffnungsklausel des § 6 Abs. 4 TV-L gilt für alle Arbeitnehmer eines tarifgebundenen Arbeitgebers. Dies folgt für nichtorganisierte Arbeitnehmer aus § 3 Abs. 2 Tarifvertragsgesetz.[1] Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können von der Regelung des § 6 Abs. 4 entsprechend § 7 Abs. 3 Satz 2 ArbZG ebenfalls Gebrauch machen. Einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Betri...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.7 Abweichende Regelungen von den Grundregelungen des Arbeitszeitgesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland sind die europarechtlich bereits sehr weit gehenden Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor belastenden Arbeitszeiten noch umfassender ausgestaltet worden. So enthält § 3 Arbeitszeitgesetz die europarechtlich nicht geregelte Begrenzung, dass die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten darf. Au...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.7.2 Umfang der Öffnung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen nach §§ 7 und 12 Arbeitszeitgesetz

§ 6 Abs. 4 TV-L enthält hinsichtlich des Umfangs der abweichenden Regelungen nach den §§ 7 und 12 ArbZG keinerlei Beschränkungen. Wichtig Auf der Grundlage von § 6 Abs. 4 TV-L sind sämtliche Abweichungen zulässig, die sich aus dem Arbeitszeitgesetz selbst (§§ 7 und 12) ergeben. Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann somit zugelassen werden:mehr

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Arbeitszeit / 1 Arbeitszeitgesetz

1.1 Entstehung und Zielrichtung Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.12 Straf- und Bußgeldvorschriften, §§ 22 und 23 ArbZG

Wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig, also schuldhaft die gesetzlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes missachtet, mithin gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG und/oder die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG verstößt, handelt ordnungswidrig (§ 22 ArbZG). Dies kann mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden (Verjährungsfrist: 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.3 Begriffsbestimmungen, § 2 ArbZG

§ 2 ArbZG definiert die zentralen Begriffe. Definiert werden die Begriffe "Arbeitszeit", "Arbeitnehmer", "Nachtarbeit" und "Nachtarbeitnehmer". Das Arbeitszeitgesetz enthält darüber hinaus weitere Begriffe, die aber nicht gesetzlich bestimmt werden, z. B. "Ruhepausen", "Ruhezeit", "Schichtarbeitnehmer", "Arbeitsbereitschaft", "Bereitschaftsdienst" und "Rufbereitschaft". Der Z...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.7.4 Opt-out, § 7 Abs. 2a und 7 ArbZG

Die dauerhafte Verlängerung der Arbeitszeit über die wöchentliche Höchstgrenze von durchschnittlich 48 Stunden ohne Ausgleich ist auch bei Nachtarbeit möglich. Sie unterliegt den gleichen Voraussetzungen und Anforderungen wie bei § 3, vgl. i. E. 2.4.3.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.4 Dauer der Arbeitszeit, § 3 ArbZG

1.4.1 Grundsatz Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, d...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.5 Ruhepausen, § 4 ArbZG

1.5.1 Grundsatz Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.6 Ruhezeit, § 5 ArbZG

1.6.1 Grundsatz Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines U...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 2.8 Aushang und Arbeitszeitnachweis (§ 16 ArbZG)

Gemäß § 16 Abs. 1 ArbZG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Abdruck des Arbeitszeitgesetzes und der für den Betrieb geltenden (abweichenden) Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. Ferner hat der Arbeitgeber gem. § 16 Abs. 2 ArbZG die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz...mehr