Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Unter 18-Jährige genießen aufgrund ihres Alters in bestimmten Beschäftigungsverhältnissen, so auch als Arbeitnehmer oder in der Berufsausbildung, besonderen Arbeitsschutz aufgrund des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ziel ist es, aus der Tätigkeit drohende Gefahren für die allgemeine Entwicklung der Jugendlichen und Kinder, insbesondere ihrer Arbeitskraft und ...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.3 Einzelne Sachbereiche

Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Gefahrstoffverordnung, die Arbeitsstättenverordnung, die Baustellenverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung. All diese gesetz...mehr

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BR-Mitbestimmung: Gesundhei... / 1.1 Allgemeines

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bezieht sich auf Regelungen, die gesetzliche Vorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften ausfüllen sollen. Dazu gehören insbesondere das Arbeitsschutzgesetz sowie die PSA-Benutzungsverordnung, die Lastenhandhabungsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung sowie weitere Verordnungen, die der Umsetzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 3 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz, das eine durchschnittliche werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden festlegt, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zu 10 Stunden täglich erlaubt[1], ist auch auf die Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Wird im zweiten Arbeitsverhältnis unter Berücksichtigung der im ersten Arbeitsverhältnis vereinbarten Arbeitszeit die gesetzlich zulässige Höchst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 2 Vertragliche Grenzen der Mehrfachbeschäftigung

Arbeitsvertraglich trifft den Arbeitnehmer die Pflicht, durch eine weitere Beschäftigung betriebliche Belange nicht zu beeinträchtigen. Er darf daher nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten[1] oder die andere Tätigkeit während der Arbeitszeit ausüben. Schließlich darf der Arbeitnehmer sich in keinem Arbeitsverhältnis so verausgaben, dass er seinen Pflichten im jeweils and...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / 4 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht grundsätzlich gegen beide Arbeitgeber. Ein Anspruch hierauf gegen den Arbeitgeber des ersten Arbeitsverhältnisses kann auch bei einem Arbeitsunfall im weiteren Arbeitsverhältnis entstehen.[1] Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit der weiteren Tätigkeit gegen ein Beschäftigungsverbot aus dem er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mehrfachbeschäftigung / Zusammenfassung

Begriff Mehrfachbeschäftigung ist die zeitgleiche Begründung bzw. Erfüllung mehrerer Arbeitsverhältnisse durch den Arbeitnehmer mit demselben oder verschiedenen Arbeitgebern. Dabei sind oftmals aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitverpflichtungen in den verschiedenen Arbeitsverhältnissen ein Haupt- und ein Nebenarbeitsverhältnis (Nebenbeschäftigung) bestimmbar. Grundsätz...mehr

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Urlaub: Dauer und Berechnung / 6.6 Jahresarbeitszeitvereinbarungen

Die Berechnung der Urlaubsdauer gestaltet sich schwierig, wenn die Arbeitsvertragsparteien nur eine bestimmte monatliche oder jährliche Arbeitsstundenzahl festgelegt haben. Vereinbaren die Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bestimmte Jahresarbeitszeit, die der Arbeitnehmer auf Abruf entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat, ist eine tageweise Freistellung des Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.2 Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz

Das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht setzt im Interesse der Gesundheit des Beschäftigten und der Sicherheit am Arbeitsplatz (§ 1 Abs. 1 ArbZG) der zulässigen Arbeitszeit Grenzen. Dabei sind die Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen (§ 2 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ArbZG). Dass die höchstzulässige werktägliche Arbeitszeit (§ 3 ArbZG) und die Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.1 Beeinträchtigung arbeitsvertraglicher Pflichten des Beschäftigten

Unzulässig ist eine Nebentätigkeit, die den Beschäftigten nach Art und Umfang so stark in Anspruch nimmt, dass sie geeignet ist, die Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten zu beeinträchtigen. In diesen Fällen kann der Arbeitgeber ein Verbot der Nebentätigkeit aussprechen. Denn ein Nebentätigkeitsverbot ist dann wirksam, wenn der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran...mehr

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Nebentätigkeit / 3.2 Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Arbeitgebers

Die Aufnahme und Ausübung einer Nebentätigkeit ist dann unzulässig, wenn sie geeignet ist, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. Dieser Begriff ist sehr weit zu verstehen.[1] Hierzu zählen z. B. entgegenstehende Wettbewerbsinteressen des Arbeitgebers berührt, insgesamt die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen überschreiten würde, § 3 ArbZG, gegen ...mehr

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Tarifvertrag, Abschluss / 5 Bekanntgabe des Tarifvertrages

Wie andere staatliche Rechtsnormen sind auch Tarifverträge durch Bekanntmachung den Tarifunterworfenen zur Kenntnis zu bringen. Allerdings wird eine allgemeine öffentliche Bekanntmachung (wie etwa im Bundesgesetzblatt bzw. Bundesanzeiger) für den Abschluss von Tarifverträgen bzw. seinen Inhalt weder durch das TVG noch durch andere Rechtsvorschriften zwingend vorgeschrieben. D...mehr

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Benefits: Arbeitsrechtliche... / Zusammenfassung

Überblick Es gibt zahlreiche Aspekte, die dazu beitragen, dass Unternehmen als attraktive Arbeitgeber angesehen werden. Dazu zählen eine positive und unterstützende Arbeitsatmosphäre, Möglichkeiten zur beruflichen Entwicklung und Karriereaufstieg, flexible Arbeitsmodelle sowie eine ausgewogene Work-Life-Balance. Nicht zu vernachlässigen sind jedoch auch die attraktiven Zusat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Da Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis begründen, finden arbeitsrechtliche Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Anwendung. Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des BBiG hat der Pflichtpraktikant also keinen Anspruch auf Urlaub und Vertragsstrafen sind nicht grundsätzlich ausgeschlo...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Außendienst / 5 Arbeitszeit

Die Außendienstorganisation sollte erkennen lassen, dass die geltenden Arbeitszeitregelungen eingehalten werden können. Relevante Stichworte: Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Arbeits- und Ruhezeiten, wobei zu berücksichtigen ist, dass Fahrzeit als Arbeitszeit zu bewerten ist, wenn der Beschäftigte selber fährt); Einhaltung der Fahrpersonalverordnung (Lenk- und Ruhezeiten).mehr

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Fremde im Betrieb / 3 Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung)

Viele Unternehmen greifen immer häufiger auf sog. "Leiharbeitnehmer" oder "Leiharbeiter" zurück, weil es werden: zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um Produktionsspitzen bearbeiten zu können; für eine unbestimmte Zeit für Aufträge oder Projekte Mitarbeiter so lange benötigt, bis die Aufträge erledigt sind; Mitarbeiter für Krankheitsvertretungen etc. benötigt; Mitarbeiter gesucht,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2.3.2 Anrechenbare Entgeltbestandteile

Weiterhin geht es regelmäßig um die Frage, welche Entgeltbestandteile "mindestlohnfest" sind und welche Entgeltbestandteile der Arbeitgeber mindestlohnwirksam anrechnen darf. Mindestlohnwirksam sind grundsätzlich sämtliche Entgeltbestandteile, die der Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsverhältnisses als Gegenleistung für die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt. Ausgenom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2.6 Übergangsregelung abgeschafft

Lohnregelungen in allgemeinverbindlichen Tarifverträgen konnten bis zum 31.12.2017 den Mindestlohn unterschreiten.[1] Dies galt auch für Rechtsverordnungen i. S. d. § 11 AEntG und § 3a AÜG. Seit dem 1.1.2018 ist dies jedoch nicht mehr möglich. Die für Zeitungszusteller bis zum 31.12.2017 vorgesehene Übergangsregelung verstieß nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Ar...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421a Arbei... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Bundesregierung wird nach der Gesetzesbegründung der Bundesagentur für Arbeit die Durchführung des befristeten Arbeitsmarktprogramms "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" nach § 368 Abs. 3 Satz 2 übertragen, in dessen Rahmen Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG geschaffen werden sollen. Neben der mit einer Tätigkeit verbundenen gesellschaftli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 1.1.1 Begriff des Feiertags

§ 2 Abs. 1 EFZG gewährt Entgeltfortzahlung nur bei Arbeitsausfall infolge eines gesetzlichen Feiertages. Gemeint sind Feiertage, die durch Bundes- oder Landesgesetze angeordnet sind. Für diese Feiertage besteht im Grundsatz das Arbeitsverbot des § 9 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Kirchliche Feiertage fallen nicht hierunter; in einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer jedoc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge / 1 Anspruch des Arbeitnehmers

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch eine betriebliche Übung kann einen entsprechenden Anspruch begründen. Wichtig Zuschläge bei Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zusc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltfortzahlung: Feiertage / 4.1 Schichtarbeit

Besondere Fragen zur Gewährung von Feiertagsbezahlung können bei Arbeitszeitsystemen auftreten, die andere als eine regelmäßige und gleichmäßig festgelegte tägliche Arbeitszeit vorsehen. Dies betrifft zunächst die Schichtarbeit. Insbesondere in Schichtsystemen mit wechselndem Einsatz fällt die Arbeit an einem Feiertag nur dann gerade aufgrund des Feiertages aus – und generier...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Pausen

Rz. 70 Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Pausen erfasst sowohl die Lage der Pausen als auch deren Dauer. Mit Pausen waren bislang nur die unbezahlten Pausen gemeint, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit leisten noch sich zur Arbeit bereithalten muss.[1] Anderenfalls könnte der Betriebsrat mit dem Mitbestimmungsrecht in das arbeitsvertragliche Synallagma (Leistungs-G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 9.4 Einzelne Sachbereiche

Rz. 143 Für die Mitbestimmung gibt es allein schon wegen der Vielzahl von Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften eine Reihe von denkbaren Anknüpfungspunkten, wie das Arbeitsschutzgesetz [1] das Arbeitssicherheitsgesetz [2] die Gefahrstoffverordnung die Arbeitsstättenverordnung einschließlich des Anhanges, der die frühere Bildschirmarbeitsverordnung umfasst, die Baustellenver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsausbildung: Besondere... / 3.4 Ruhepausen und Ruhezeiten

Die §§ 11 ff. JArbSchG verschaffen minderjährigen Auszubildenden einige Privilegierungen gegenüber erwachsenen Auszubildenden. Für Jugendliche gelten gemäß § 11 JArbSchG andere Regelungen zu Ruhepausen als in Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungsverhältnissen mit Erwachsenen. Wichtig Unterschiedliche Dauer der Ruhepausen Gemäß § 11 JArbschG müssen minderjährige Auszubildende R...mehr

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Urlaub / 8.3 Urlaub und Feiertag

Nachfolgend gilt es, das Verhältnis von Urlaub und gesetzlichen Feiertagen zu beleuchten. Feiertage sind (nur) die gesetzlich anerkannten Feiertage. Gleichgültig ist dabei, ob es sich um bundesgesetzlich oder landesgesetzlich anerkannte Feiertage handelt. Die kirchlichen Feiertage, die nicht zugleich auch gesetzliche Feiertage sind, fallen nicht unter den Feiertagsbegriff des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 3 Abweichende Regelungen

Nach § 7 Abs. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt[1], einen anderen Ausgleichszeitraum f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / Zusammenfassung

Begriff Unter Ruhezeit ist die Zeit zu verstehen, die mit dem Ende der täglichen Arbeitszeit beginnt und mit dem Beginn der nächsten täglichen Arbeitszeit endet, also z. B. bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 bis 16 Uhr die Zeit von 16 bis 8 Uhr am nächsten Morgen. Ruhezeiten dürfen nicht verwechselt werden mit Ruhepausen (Arbeitszeit). Zu Ruhezeiten bei Arbeitsbereitschaf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 4 Notfälle

Bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind, besonders wenn Rohstoffe oder Lebensmittel zu verderben oder Arbeitsergebnisse zu misslingen drohen, kann von der Regelung über die tägliche Ruhezeit in § 5 ArbZG abgewichen werden.[1] Ferne...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 7 Arbeitsbereitschaft/Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft

Arbeitszeitrechtlich ist Ruhezeit jede Zeit, die keine Arbeitszeit ist. Für den Begriff der Ruhezeit kommt es also darauf an, was unter Arbeitszeit zu verstehen ist: Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Pausen.[1] Dies ist also die Zeit, in welcher der Arbeitnehmer – auch wenn er nicht arbeitet – dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft zur Verfügun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 2 Ruhezeitverkürzung

Ausnahmen sind in bestimmten Branchenzweigen möglich, wenn jede Verkürzung der Ruhezeiten innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird.[1] Praxis-Beispiel Mögliche Ausnahmen Eine Verkürzung der Dauer der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist insbesondere in Krankenhäusern und ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 1 Arbeitszeitrechtlicher Grundsatz

Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 5 Ausnahmebewilligung

Für den öffentlichen Dienst können weitere Ausnahmen von der täglichen Ruhezeit durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden. Das gilt auch für private Unternehmen zur Herbeiführung eines regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsels, und zwar für zweimal innerhalb eines Zeitraums von 3 Wochen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ruhezeiten / 9.3 Betriebsräte

Auch Betriebsräten stehen die Ruhezeiten vollumfänglich zu. Ein Betriebsratsmitglied, das zwischen 2 Nachtschichten an einer Betriebsratssitzung teilzunehmen hat, ist berechtigt, seine Arbeit vor dem Ende einer Schicht einzustellen, wenn nur dadurch eine ununterbrochene Erholungszeit von 11 Stunden am Tag gewährleistet ist, in der weder Arbeitsleistung noch Betriebsratstätig...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7.1 Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz verwendet den Begriff der Mehrarbeit gar nicht. Alle im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geleisteten Arbeitszeiten sind zunächst gleichwertig; einen Anspruch auf Zuschläge für bestimmte Arbeitszeitdauern kennt das deutsche Arbeitszeitschutzrecht nicht. Arbeitszeiten oberhalb der gesetzlichen "Normalarbeitszeit" von werktäglich (Montag bis Samstag) 8...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 11 Zusammenfassung und Perspektiven

Kernelement der Vertrauensarbeitszeit ist die Fokussierung des betrieblichen Arbeitszeitmanagements auf die Schaffung transparenter und fairer Rahmenbedingungen für eine Ausbalancierung von Aufgaben und Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmer und Führungskraft. Die impliziten Voraussetzungen erscheinen dabei oft schwieriger zu realisieren als die förmlichen betrieblichen Regelungen...mehr

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Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 2 Begriff der Vertrauensarbeitszeit

Als Vertrauensarbeitszeit werden Arbeitszeitmodelle bezeichnet, in denen der Arbeitgeber grundsätzlich auf eine Kontrolle der Einhaltung der arbeitsvertraglichen Arbeitszeit-Verpflichtungen verzichtet. Vertrauensarbeitszeit bedeutet dabei nicht, dass es überhaupt keine Erfassung von Arbeitszeiten gibt: So kann die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten oder die betriebswirtscha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / Zusammenfassung

Überblick Angesichts der neueren europäischen und deutschen Rechtsprechung zur arbeitszeitschutzrechtlichen Dokumentationspflicht geleisteter Arbeitszeiten stellt sich verstärkt die Frage, wie Vertrauensarbeitszeit unter Beachtung gesetzlicher Aufzeichnungspflichten erfolgreich und rechtssicher umgesetzt werden kann. Die Sinnhaftigkeit einer betriebsseitigen Arbeitszeiterfass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 10 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis der Vertrauensarbeitszeit kommt der Einhaltung der werktäglichen Höchstarbeitszeit sowie der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht besondere Bedeutung zu. Der Arbeitgeber muss deshalb im Rahmen seiner Verantwortung dafür sorgen, dass Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit die gesetzlichen Bestimmungen beachten und die gebotenen Aufzeichnungen vornehmen. Nach dem Wor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 4 Verteilung der Arbeitszeit

Auch hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit innerhalb des Arbeitstages oder der Woche ergeben sich für die Vertrauensarbeitszeit keine grundsätzlichen Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitszeitmodellen im Bereich flexibler Arbeitszeiten im Tagesdienst (Gleitzeit, variable Arbeitszeit). Ähnlich den Regelungen anderer Arbeitszeitmodelle besteht für Arbeitnehmer in Vertra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 7.3 Betriebliche Mitbestimmung

Die im Rahmen betrieblicher Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit enthaltenen Vorgaben zur Verteilung der Arbeitszeit unterliegen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG der Mitbestimmung des Betriebsrates (z. B. täglicher/wöchentlicher Arbeitszeitrahmen, Vorgaben zu Service- und Funktionszeiten, Pausen etc.). Dem Betriebsrat steht im Rahmen des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsausfall / 7 Abweichende Regelungen

Die Grundsätze des § 615 BGB sind nicht zwingend, da es sich um tarifdispositives Gesetzes- bzw. Richterrecht (Betriebsrisikolehre) handelt.[1] Sie können daher durch Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag abbedungen oder modifiziert werden. Soll von dem Normalfall des § 615 BGB abgewichen werden, müssen die Änderungen deutlich zum Ausdruck kommen.[2] Ausgenommen sind davon led...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Arbeitsschutz sollen die Beschäftigten weitestmöglich vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit geschützt werden. Um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, ist die Arbeit menschengerecht zu gestalten, d. h. die Arbeit und auch die Arbeitsstätte muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Dabei lie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr