Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Vor-, Abschluss- und Nachar... / 1 Allgemeines

Fragen der Vor-, Abschluss- und Nacharbeit stellen sich vor allem im Zusammenhang mit deren arbeitszeitrechtlicher Beurteilung und Zulässigkeit; daneben ist zu fragen, wie diese Arbeiten vergütungsrechtlich zu behandeln sind. Das Arbeitszeitgesetz enthält keine ins Einzelne gehenden Regelungen über die Verlängerung der Arbeitszeit wegen Vor-, Abschluss- und Nacharbeit. Das A...mehr

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Vor-, Abschluss- und Nachar... / Zusammenfassung

Begriff Vor- und Abschlussarbeiten sind Arbeiten zur Reinigung und Instandhaltung, soweit sich diese Arbeiten während des regelmäßigen Betriebs nicht ohne Unterbrechung oder erhebliche Störung ausführen lassen, sowie Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des vollen Betriebs arbeitstechnisch abhängt. Das Zuendebedienen der Kundschaft gilt bis zu einer ...mehr

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Chefarztverträge / 2.3 Der Chefarzt-"Dienstvertrag", Arbeitnehmerstellung

Der Chefarztvertrag wird in der Praxis häufig als "Dienstvertrag" bezeichnet. Dennoch gilt es zu beachten, dass sich der Chefarzt regelmäßig nicht in einem sog. Freien Dienstvertrag befindet. Maßgebend ist grundsätzlich nicht die Bezeichnung im Vertragstext, sondern die tatsächliche Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht nur für die Frage, ob ein freies Mitarbeiterverhäl...mehr

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Chefarztverträge / 2.4 Besonderheiten bei Leitenden Angestellten

In bestimmten Fällen ist ein Chefarzt doch als leitender Angestellter zu betrachten. Dies bestimmt sich nach verschiedenen Faktoren. Achtung Die Position des Chefarztes als solche führt nicht automatisch zu einer Stellung als leitender Angestellter. Auch ist ohne Bedeutung, ob arbeitsvertraglich vereinbart wurde, dass er als leitender Angestellter gelte. Die Stellung als "lei...mehr

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Vor-, Abschluss- und Nachar... / 2 Verbleibende Regelungen

Die grundsätzlich verbotene Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist u. a. ausnahmsweise zulässig bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigke...mehr

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Sonntagsarbeit / 3 Schutzvorschriften

Dem Schutz der von Sonn- und Feiertagsarbeit betroffenen Arbeitnehmer dienen folgende Vorschriften: Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.[1] Die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn diese Verlängerung innerhalb von 6 Monaten ausgeglichen wird.[2] Für jede...mehr

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Sonntagsarbeit / 1 Grundsätzliches Arbeitsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Dauer der Ruhezeit des einzelnen Arbeitnehmers muss sich mit dem Kalendersonntag decken und für jeden Sonntag mindestens 24 Stunden betragen. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feier...mehr

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Sonntagsarbeit / 2 Ausnahmen

Das Weisungsrecht (Direktionsrecht) des Arbeitgebers nach § 106 Satz 1 GewO kann die Anordnung von Sonn- und Feiertagsarbeit umfassen, wenn dies nicht einzelvertraglich oder kollektivrechtlich ausgeschlossen ist.[1] Dies gilt auch dann, wenn im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Ermächtigung fehlt.[2] Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot sind in § 10 ArbZG geregelt. Sofern die ...mehr

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Schichtarbeit / 1 Rechtsgrundlage

Es gibt keine gesetzliche Definition der Schichtarbeit. Lediglich arbeitszeitrechtlich findet sich eine Normierung in § 6 ArbZG. Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Schichtarbeit ist häufig entweder im Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Individualarbeitsvertrag geregelt oder ergibt sich aus Betriebs- oder Branchenüblichkeit. Hinweis Einseitige Anordnung durch...mehr

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Sonntagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hiervon gilt eine gesetzliche Steuerbefreiung für Zulagen, die der Arbeitgeber als Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschläge gewährt. Die Steuerbefreiung ist der Höhe nach begrenzt. Sonnta...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L...mehr

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Sauer, SGB III § 138 Arbeit... / 2.4 Verfügbarkeit

Rz. 33 Den Vermittlungsbemühungen steht zur Verfügung (Abs. 1 Nr. 3), wer fähig zu versicherungspflichtiger Arbeit und seiner Arbeitsfähigkeit entsprechend arbeitsbereit ist (Abs. 5 Nr. 1 und 3). Die objektive Leistungsfähigkeit und die subjektive Arbeitsbereitschaft müssen übereinstimmen. Für die subjektive Verfügbarkeit genügt die Bereitschaft nicht, ausschließlich die Wie...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 1 Zweck und Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes

Der Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) wird in § 1 ArbZG definiert. Es soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als "Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung" der Arbeitnehmer schütz...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2 Begriffsbestimmungen des Arbeitszeitgesetzes

Infographic Das ArbZG bestimmt in § 2 die Grundbegriffe des Arbeitszeitrechts. § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 ArbZG definiert die Arbeitszeit als die "Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen". Die Frage, welche Tätigkeiten als "Arbeit" anzusehen sind, bestimmt sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Dieser ist ggf. (etwa hinsichtlich der Einordnung von Die...mehr

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Feiertagsarbeit / 2 Arbeitszeitgesetz

2.1 Beschäftigungsverbot Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / Zusammenfassung

Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern, ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.3 Abweichung von gesetzlichen Höchstarbeitszeiten

In einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebsvereinbarung kann gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG zugelassen werden, abweichend von § 3 ArbZG, die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Eine Verlängerung der tarif- oder arbei...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.2 Bereitschaftsdienst

Im Unterschied zu Vollarbeit und Arbeitsbereitschaft liegt Bereitschaftsdienst vor, wenn ein Arbeitnehmer sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle aufhält, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen.[1] In der betrieblichen Praxis kann der Arbeitnehmer in Zeiten des Bereitschaftsdienstes ohne Inanspru...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.4 Abweichung in außergewöhnlichen Fällen

Von den Vorschriften über die werktägliche Höchstarbeitszeit darf gemäß § 14 ArbZG nur in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden. Dies sind Ereignisse, die unvorhersehbar und plötzlich eintreten, die Gefahr eines erheblichen Schadens mit sich bringen und nur durch Überschreitungen des Arbeitszeitgesetzes bewältigt werden können. Keinesfalls rechtfertigen au...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.3 Abweichung von Pausen- und Ruhezeitvorschriften aufgrund tarifvertraglicher Regelung

Unter den Voraussetzungen von § 7 ArbZG (sog. Tariföffnungsklausel) sind die Tarifvertragsparteien berechtigt, Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten zu vereinbaren. Die Tarifpartner von Schicht- und Verkehrsbetrieben sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ArbZG ermächtigt, abweichend von § 4 Satz 2 ArbZG auch kürzere Zeitabschnitte als 15 Minuten als...mehr

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Feiertagsarbeit / 2.2 Ausnahmen

Nach § 9 Abs. 2 ArbZG kann bei regelmäßigem Schichtbetrieb Beginn oder Ende der Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden verlegt werden. Die 24-stündige Ruhenszeit verschiebt sich dadurch entsprechend. Eine Verkürzung ist ausgeschlossen. Verlangt wird dabei eine objektive Betriebsruhe, nicht lediglich eine Ruhezeit nur für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Ausnahme des § 9 Abs. 2 A...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.1 Arbeitsbereitschaft

Das ArbZG erwähnt die Arbeitsbereitschaft als besondere Arbeitszeitform minderer Beanspruchung des Arbeitnehmers, für die tarifvertraglich Verlängerungen der Arbeitszeit geregelt werden können. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) definiert Arbeitsbereitschaft als Zeit wacher Achtsamkeit im Zustand der Entspannung.[1] Die Arbeitsbereitschaft ist ihrem Wesen nach eine Aufenthaltsbe...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5 Ruhepausen und Ruhezeiten

Neben den zulässigen Höchstarbeitszeiten regelt das ArbZG auch die Einhaltung von Ruhepausen sowohl innerhalb eines Arbeitstags als auch zwischen 2 Arbeitstagen. Die Regelungen sind in den §§ 4–5 ArbZG niedergelegt. In §§ 9–13 ArbZG ist die verfassungsrechtlich gewährleistete Sonn- und Feiertagsruhe näher bestimmt. 5.1 Ruhepausen Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitne...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.6 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Pausen- und Ruhezeitbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 22 ArbZG geahndet oder als Straftat nach § 23 ArbZG verfolgt werden.mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitszeit, Pausen, Ruhezeit gemäß ArbZG

Zusammenfassung Überblick Die gesetzlichen Vorgaben über die bei der betrieblichen Arbeitszeitgestaltung zwingend zu beachtenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer sind Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist das Arbeitszeitschutzrecht insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber bei der Beschäftigung von ...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitszeitrecht ist Teil des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes. Gesetzlich geregelt ist es insbesondere im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG gibt Arbeitgebern verbindliche Rahmenbedingungen für die betriebliche Arbeitszeit vor, insbesondere hinsichtlich der täglichen Höchstarbeitszeit der Arbeitnehmer, insgesamt zulässigen Arbeitszeit innerhalb eines Aus...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 4 Rechtsfolgen des Verstoßes gegen das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen

Beschäftigt der Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer entgegen § 9 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen, ohne dass für ihn eine der im Katalog des § 10 ArbZG festgeschriebenen Ausnahmen vorliegt[1]; einen Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Ausgleichsvorschriften für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung gemäß § 11 ArbZG [2]; einen Arbeitnehmer entgegen einer Rechtsverord...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 2.3 Rufbereitschaft

Von der Vollarbeit, der Arbeitsbereitschaft und dem Bereitschaftsdienst ist die Rufbereitschaft zu unterscheiden. Rufbereitschaft liegt dann vor, wenn sich der Arbeitnehmer auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufzuhalten hat, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen. Auch in der Anordnung, außerhalb d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.1 Schutzvorschriften für Nachtarbeitnehmer

Die Vorschriften des ArbZG zur Nachtarbeit knüpfen nicht an die Leistung von Arbeit zu Nachtzeit, sondern an den Begriff des "Nachtarbeitnehmers" an. Nachtarbeitnehmer i. S. d. ArbZG sind nach § 2 Abs. 5 ArbZG Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjah...mehr

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Nachtarbeit / Zusammenfassung

Begriff Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist jede Arbeit, die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst; Nachtzeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeitnehmer i. S. d. Arbeitszeitgesetzes sind Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarb...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.5 Abweichung in außergewöhnlichen Fällen

Von den Vorschriften über Ruhezeiten darf gemäß § 14 ArbZG ebenfalls nur in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen abgewichen werden.mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 3 Einzelfragen zum Begriff der "Arbeitszeit"

Gelegentlich ist zweifelhaft, welche Zeitspannen einer beruflich veranlassten Tätigkeit tatsächlich zur Arbeitszeit i. S. d. ArbZG gehören. Das ArbZG verweist mit der in § 2 Abs. 1 ArbZG verwendeten Begriffsbestimmung der Arbeitszeit als "Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit" letztlich auf die vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags als Hauptleistung geschuldeten T...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Ablauf einer Ruhezeit gemäß § 5...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.2 Ruhezeiten

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Ruhezeiten einhält. Unter Ruhezeit versteht man die Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem Beginn des nächsten Arbeitstags. In dieser Zeit darf der Arbeitnehmer nicht zu Vollarbeit, Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst herangezogen werden; die Leistung von Rufbereitschaft ist dagegen mit d...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.5 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

Ordnet der Arbeitgeber die Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit an oder duldet er sie, handelt er nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000 EUR geahndet werden, wobei jede einzelne Überschreitung der Höchstgrenzen durch einen Arbeitnehmer den Tatbestand verwirklicht. Bei beharrlicher Wiederholung ...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2.2 Schutzvorschriften für Schichtarbeitnehmer

Die Schichtarbeit ist gesetzlich nur ansatzweise in § 6 Abs. 1 ArbZG geregelt. Für den Begriff der Schichtarbeit ist wesentlich, dass eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die tatsächliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt werden muss und daher von mehreren Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen in einer geregelten zeitlichen R...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.3 Ausnahmen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen

Das Arbeitszeitgesetz lässt über die gesetzlich normierten oder behördlich bewilligten Ausnahmen vom grundsätzlichen Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot die Beschäftigung von Arbeitnehmern an diesen Tagen zu, wenn dies aufgrund von Notfällen oder außergewöhnlichen Fällen[1] geboten ist. Notfälle sind ungewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse, die unabhängig vom Wi...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 3 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und tarifvertragliche Öffnungsklauseln

Wird ein Arbeitnehmer an einem Sonn- oder Feiertag beschäftigt, so hat der Arbeitgeber einen sog. Ersatzruhetag zu gewähren.[1] Der Ersatzruhetag ist innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von 2 Wochen (Ersatzruhetag für Sonntag) oder 8 Wochen (Ersatzruhetag für Feiertag) zu gewähren. Der Ersatzruhetag kann auch an einem ohnehin arbeitsfreien Samstag...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 1 Überblick

Aus der Verfassung ergibt sich eine institutionelle Garantie der Sonn- und Feiertagsruhe. Der Gesetzgeber hat diese Verpflichtung in den §§ 9 ff. ArbZG festgeschrieben, dabei jedoch zahlreiche Ausnahmen zugelassen. Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern aufgrund der nachstehend skizzierten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt, bedarf es keiner behördlichen Bewilligung und grun...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.2 Aufsichtsbehördliche Bewilligung der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Über die gesetzlich geregelten Erlaubnistatbestände hinaus kann die Aufsichtsbehörde die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung auf Antrag des Arbeitgebers im Einzelfall oder dauerhaft bewilligen. Die Behörde kann bzw. muss[1] die Beschäftigung in folgenden Fällen bewilligen: Im Handelsgewerbe an bis zu 10 Sonn- und Feiertagen im Jahr, an denen besondere Verhältnisse einen erweiter...mehr

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Feiertagsarbeit / Zusammenfassung

Begriff Feiertagsarbeit bezeichnet die an den auf gesetzlicher Grundlage des Landesrechts geregelten Feiertagen tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung. Feiertagsarbeit ist nur eingeschränkt zulässig. Lohnzuschläge, die zur Anerkennung besonderer Leistungen oder mit Rücksicht auf die Besonderheit der Arbeit gezahlt werden, sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Abweichend hierv...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / 3.4 Arbeitszeitschutzrecht

Die auf Arbeitszeitkonten verbuchte Arbeitszeit darf das gesetzlich zulässige Arbeitszeitvolumen nicht überschreiten. Gemäß § 3 Satz 2 ArbZG dürfen innerhalb eines Zeitraums von 24 Wochen oder 6 Kalendermonaten (Nachtarbeitnehmer: 4 Wochen oder 1 Kalendermonat) nicht mehr als durchschnittlich 8 Stunden Arbeitszeit pro Werktag, also durchschnittlich 48 Stunden/Woche, geleiste...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2 Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Das Arbeitszeitgesetz kennt weitreichende Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Es können 3 "Erlaubnistypen" zulässiger Sonn- und Feiertagsbeschäftigung unterschieden werden: Tatbestände generell erlaubter Sonn- und Feiertagsbeschäftigung, für die es aufgrund gesetzlicher Regelung keiner besonderen Bewilligung der Au...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4.2 Besonderheiten für Nacht- und Schichtarbeitnehmer

Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.[1] Einschlägige Hinweise hierzu finden sich in den Schriften der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).[2] Die BAuA hat folgende Handlungsempfehlungen ausgegeben: Die Anzahl der aufe...mehr

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Arbeitszeit: Sonn- und Feie... / 2.1 Generell erlaubte Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Bereich der generell erlaubten Sonn- und Feiertagsbeschäftigung können folgende "Grundtypen" der Erlaubnistatbestände unterschieden werden. a) Beschäftigung mit "sonn- und feiertagstypischen" Tätigkeiten, die Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens gerade (auch) an Sonn- und Feiertagen sind Zu diesen Bereichen gehört die Beschäftigung von Arbeitnehmern: in Gastst...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 4 Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit

4.1 Allgemeine Bestimmungen Die Höchstdauer der werktäglichen Arbeitszeit ergibt sich aus § 3 Satz 2 ArbZG. Danach darf die tägliche Arbeitszeit die Dauer von 10 Stunden (zuzüglich Pausen) nicht überschreiten. Maßgeblich ist ein 24-Stundenzeitraum, gerechnet ab individuellem Arbeitsbeginn ("individueller Werktag"). Ein neuer "individueller Werktag" darf jedoch immer nach Abla...mehr

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Arbeitszeit: Höchstarbeitsz... / 5.1 Ruhepausen

Nach § 4 ArbZG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern während einer zusammenhängenden Arbeitszeit Ruhepausen zu gewähren. Der Begriff der Ruhepause ist gesetzlich nicht definiert. Nach Auffassung des BAG ist eine Pause dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer frei über die Nutzung des Zeitraums bestimmen und frei darüber verfügen kann, wo und wie er seine Ruhepausen verb...mehr

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Vertrauensarbeitszeit / Zusammenfassung

Begriff Vertrauensarbeitszeit wird als ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, in dessen Rahmen Arbeitnehmer über die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit in eigener Verantwortung bestimmen, ohne hierbei starren Zeitvorgaben des Arbeitgebers zu unterliegen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Einführung von...mehr

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Kurzzeitkonten: Gestaltungs... / Zusammenfassung

Überblick Kurzzeitkonten für den fortlaufenden Zeitausgleich sind ein Instrument zur Saldierung von Differenzen zwischen geleisteter und geschuldeter Arbeitszeit. Positive Differenzen gegenüber der vereinbarten Arbeitszeit werden in der Regel als Zeitguthaben oder Plusstunden bezeichnet; negative Differenzen als Zeitschulden oder Minusstunden. Zeitkonten sind in flexiblen Ar...mehr

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Feiertagsarbeit / 2.1 Beschäftigungsverbot

Nach § 9 Abs. 1 ArbZG besteht ein grundsätzliches zwingendes Beschäftigungsverbot an Feiertagen[1] von 0 bis 24 Uhr. Erfasst werden sämtliche Formen der Beschäftigung. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, die Vornahme von Abschlussarbeiten[2], aber auch berufliche Fort- und Weiterbildung im Betrieb.[3] Hinweis Beschäftigungsverbot an nicht bundeseinheitlich...mehr