Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Wöchentliche Arbeitszeit (Abs. 3)

Rz. 25 § 14 Abs. 3 stellt sicher, dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich auch dann nicht überschritten wird, wenn der Arbeitgeber von den in Abs. 1 oder Abs. 2 genannten Ausnahmeregelungen Gebrauch macht.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Vorübergehende Mehrarbeit (Nr. 1)

Rz. 13 § 14 Abs. 2 Nr. 1 erlaubt die vorübergehende Beschäftigung einer verhältnismäßig geringen Zahl von Arbeitnehmern mit Arbeiten, deren Nichterledigung das Ergebnis der Arbeiten gefährden oder einen unverhältnismäßigen Schaden zur Folge haben würde. 3.1.1 Verhältnismäßig geringe Zahl von Arbeitnehmern Rz. 14 Voraussetzung für die Ausnahmeregelung ist, dass nur eine verhält...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Sonderregelungen

Rz. 26 Für Jugendliche (d. h., wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, vgl. § 2 Abs. 2 JArbSchG) gilt die Sonderregelung des § 21 JArbSchG , der deren Beschäftigung nur im Falle vorübergehender und unaufschiebbarer Arbeiten in Notfällen zulässt, und das auch nur dann, soweit erwachsene Beschäftigte nicht zur Verfügung stehen. Rz. 27 Schwerbehinderte Arbeitnehmer und diesen G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit / Zusammenfassung

Begriff Vertrauensarbeitszeit wird als ein flexibles Arbeitszeitmodell verstanden, in dessen Rahmen Arbeitnehmer über die Lage ihrer individuellen Arbeitszeit in eigener Verantwortung bestimmen, ohne hierbei starren Zeitvorgaben des Arbeitgebers zu unterliegen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Es besteht keine gesetzliche Grundlage für die Einführung von...mehr

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Welche speziellen Arbeitssc... / 1.1 Definition

Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Vielzahl rechtlicher Besonderheiten zu beachten. Zentrale Norm ist das zum 1.1.2018 vollständig novellierte Mutterschutzgesetz (MuSchG), das s...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / Zusammenfassung

Begriff Mutterschutz sind die von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) festgelegten Normen zum Schutz von Wöchnerinnen vor und nach der Geburt eines Kindes. Im Zusammenhang mit dem betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sind einige Besonderheiten zu beachten. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Durch das Mutterschutzgesetz (MuSchG) sind schwangere und stil...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit / 2.3 Gesetzliche Aufzeichnungspflichten

In der Praxis wurde bei Arbeitnehmern in Vertrauensarbeitszeit bisher regelmäßig auf die Erfassung der Arbeitszeit verzichtet. Die gesetzliche Pflicht zur Dokumentation der über die Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG hinausgehenden Arbeitszeiten galt allerdings schon immer auch für Arbeitnehmer in Vertrauensarbeitszeit.[1] Seit den Entscheidungen zur Arbeitszeiterfassung [2] s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit / 2.2 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit, beispielsweise zu Höchstarbeitszeiten oder Arbeit an Sonn- und Feiertagen, gelten ohne Einschränkung auch im Rahmen der Vertrauensarbeitszeit. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bleibt der Arbeitgeber verantwortlich, auch wenn er die Einteilung der Arbeitszeit dem Arbeitnehmer überlässt. Bei Arbeitszeitverstößen wird daher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.4 Pflichten des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 262c Den Arbeitgeber trifft zunächst die Pflicht einer vertragsgemäßen Beschäftigung des Arbeitnehmers. Muss der Arbeitnehmer diese einklagen, werden damit auch die vereinbarten Entgeltansprüche i. S. der ersten Stufe einer Ausschlussfrist geltend gemacht (BAG, Urteil v. 18.9.2019, 5 AZR 240/18). Verletzt der Arbeitgeber seine arbeitsvertraglichen Pflichten, kann daraus f...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.5 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitnehmers

Rz. 360 Arbeitnehmer benötigen in gleicher Weise wie Arbeitgeber einen wichtigen Grund i. S. v. § 626 BGB, um zu einer außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber berechtigt zu sein. Auch dabei gilt die Ausschlussfrist aus § 626 Abs. 2 BGB. Der Arbeitnehmer hat im Zweifel den wichtigen Grund für die Kündigung darzulegen und nachzuweisen. Wi...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 4 Arbeitszeitschutz

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist auf Heimarbeiter nicht anwendbar. Es gilt gleichwohl für die vom Heimarbeiter selbst wiederum beschäftigten Arbeitnehmer. § 10 HAG verpflichtet die Auftraggeber bzw. Zwischenmeister lediglich, ökonomisch mit der wertvollen Arbeitszeit der Heimarbeiter umzugehen und bei der Ausgabe und Abnahme ihrer Leistungen unnötige Zeitversäumnisse zu ver...mehr

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Baugeräteführer (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Baugeräteführer sind in den Bereichen Hochbau, Tiefbau, Straßenbau und Spezialtiefbau tätig. Sie bedienen stationäre bzw. mobile Baumaschinen mit verschiedenen Arbeitsfunktionen, wie Heben und Transportieren von Lasten (Krane), Aushub und Verladen von Erdmassen (Bagger), Schürfen und Planieren von Böden (Planierraupen, Straßenhobel, Schürfkübelwagen), Aufnehmen, Tr...mehr

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Papiertechnologe (Professio... / Zusammenfassung

Überblick Papier ist ein flächiger Werkstoff, der im Wesentlichen aus Fasern meist pflanzlicher Herkunft besteht und durch Entwässerung einer Fasersuspension auf einem Sieb gebildet wird. Das dabei entstehende Faservlies wird verdichtet und getrocknet.[1] Dies geschieht heute weitgehend automatisch in einer industriellen Papierfabrik. Bedingt durch die Einführung neuer wisse...mehr

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Schweißer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Schweißer bzw. Universalschweißer (Österreich) bilden eine spezialisierte Berufsgruppe im Rahmen der Metallverarbeitung. Sie verbinden Konstruktions- bzw. Maschinenelemente unter Anwendung von Wärme und/oder Druck zu fest gefügten Gebilden wie z. B. Tragkonstruktionen im Maschinenbau (Krane, Fahrzeugrahmen) und im Bauwesen (Transport- und Lagerbehälter). Dabei wird...mehr

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Dachdecker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Dachdecker sind für das Decken von Dächern mit Dachziegeln, Dachschiefern und Dachplatten, Reet und anderen Materialien zuständig. Mit den gleichen Baustoffen verkleiden sie Außenwände und -fassaden von Bauwerken. Sie sind verantwortlich für das Isolieren von Gebäuden, Schwimmbädern und anderen baulichen Anlagen im Außenbereich gegenüber dem Untergrund und dichten ...mehr

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Baugeräteführer (Professiog... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und der damit verbundenen Ruhepausenzeiten von mindestens zweimal 15 Minuten sowie zur Einhaltung einer ununterbrochenen Bedienzeit von maximal 4 Stunden analog der Lenkzeiten im Straßenverkehr,[1] Beratung zur Auswahl und zu richtigem Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen (Gehörschutz, Hautschutz), Erarbeitung eines Hautsc...mehr

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Baugeräteführer (Professiog... / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung anhand von Beispielen

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Treuepflicht / 3 Inhalt der Treuepflicht

Die Treuepflicht ist in erster Linie eine Unterlassungspflicht, aber auch eine Pflicht zum Handeln. Zu den Unterlassungspflichten gehören z. B.: die Verschwiegenheitspflicht, diese ist jedoch auch häufig schon spezialgesetzlich geregelt[1], die Verpflichtung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, Äußerungen zu unterlassen, die den Ruf des Unternehmens oder seinen Kre...mehr

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Barrierefreie Gestaltung vo... / Zusammenfassung

Überblick Ein Bus ist ein auf Straßen verkehrendes Kraftfahrzeug, das häufig zur Beförderung von Personen im Personennah- oder Personenfernverkehr dient. Im Unterschied zum mit Verbrennungsmotoren angetriebenen Kraftomnibus existieren auch elektrisch, vorzugsweise mit Batterie angetriebene Busse auf unseren Straßen. Einen Sonderfall stellt der Oberleitungs- bzw. Trolleybus d...mehr

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Arbeiten in Küchenbetrieben / 3.2 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeitmodelle in Küchenbetrieben sind so vielfältig wie es die Betriebe sind. Während Küchen der Gemeinschaftsverpflegung, die i. W. nur eine warme Mittagsmahlzeit ausgeben (Kantinen, Betriebs- oder Schulcatering) oft mit einer normalen Arbeitsschicht auskommen und kaum Wochenendbetrieb haben, haben Gastronomieküchen zum Teil extrem ungünstige, geteilte Arbeitsschic...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / III. Arbeitszeiterfassung

Rz. 6 § 16 Abs. 2 ArbZG verpflichtet nach seinem Wortlaut den Arbeitgeber, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 S. 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen. In Deutschland sind damit bisher, abgesehen von strengeren Regeln für die Fleischwirtschaft (§ 6 GSA Fleisch), nur Überstunden zu erfassen. Teilweise wird mit beachtenswerten Argumenten da...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / E. Reformvorschläge

Rz. 18 Bereits seit Jahren wird eine weitergehende Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes gefordert. Die wohl bekannteste Forderung betrifft die Abschaffung des Achtstundentages und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (BDA Positionspapier, November 2015, S. 6; BDA New Work, Zeit für eine neue Arbeitszeit, 2018; moderate...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Neben dem technischen Arbeitsschutz besteht der soziale Arbeitsschutz als zweiter wesentlicher Regelungsbereich des Arbeitsschutzrechtes. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelungen der Arbeitszeit, die sowohl die Gestaltung der täglichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen umfassen. Die zentrale Vorschrift ist hier das A...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / I. Ausweitung der Arbeitszeit (Verlängerung von Höchstarbeitszeit/Verkürzung der Mindestruhezeit)

Rz. 14 Kollektivrechtliche Möglichkeiten der Verlängerung der täglichen Höchstarbeitszeit über die bereits durch § 3 S. 2 ArbZG mögliche Verlängerung auf zehn Stunden sehen § 7 Abs. 1 Nr. 1a) und Abs. 2a ArbZG für den Fall vor, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschafts- oder Bereitschaftsdienstzeiten fallen. § 7 Abs. 2a ArbZG geht noch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Arbeitszeit

Rz. 1567 Da Mitarbeiter im Vertriebsaußendienst einen großen Teil der Zeit dienstlich unterwegs sind, ergeben sich viele Fragen bzgl. der Arbeitszeit, z.B. ob die Reisezeit als Arbeitszeit i.S.d. ArbZG zählt oder ob Reisezeiten vergütungspflichtig sind. Erbringt die angestellte Vertriebskraft ihre geschuldete Arbeitsleistung, unterscheidet die Rechtsprechung zwischen der Ver...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / III. Muster: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit und Individualvereinbarung Homeoffice

Rz. 7 Muster 81.1: Betriebsvereinbarung Mobile Arbeit Muster 81.1: Betriebsvereinbarung "Mobile Arbeit" Zwischen der _________________________ Gesellschaft – nachfolgend Arbeitgeber genannt – und dem Betriebsrat [des Betriebes] _________________________ – nachfolgend Betriebsrat genannt – wird nachfolgende Betriebsvereinbarung über außerbetriebliche Arbeit (im Folgenden: Mobile Arb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 76. Mehrarbeit

Rz. 1137 Überstunden (auch Überarbeit, Überschicht – weitgehend eingebürgert hat sich der Begriff Mehrarbeit) leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltende Arbeitszeit hinaus arbeitet (BAG v. 8.11.1989 – 5 AZR 642/88). Rz. 1138 Das Recht zur Anordnung von Mehrarbeit kann sich nur aus einer ausdrücklichen Vereinbarung ergeben. Hierfür kommen...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 Die öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzvorschriften des ArbZG finden auf Arbeitnehmer sowie die zur Berufsausbildung Beschäftigten (Auszubildende, Volontäre und Praktikanten nach BBiG) Anwendung, § 2 Abs. 2 ArbZG. Der Arbeitnehmerbegriff des ArbZG ist dabei aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben der RL 2003/88/EG – unabhängig von der nationalen Rechtsnatur des Vertra...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 19. Arbeitszeitkonto

Rz. 276 Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf i.d.R. 8 Stunden nicht überschreiten (§ 3 S. 1 ArbZG). Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 S. 2 ArbZG). Aufgrund dieser zu starren Gesetzesregelung haben die Tari...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 50 Die Regelungen der Arbeitszeit für Personen unter 18 Jahren ergeben sich nicht aus dem ArbZG, sondern aus dem JArbSchG (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Dieses unterscheidet zwischen den Regelungen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz knüpft die Zulässigkeit der Beschäftigung und den Umfang der Arbeitszeit an einzelne Altersstufen. Die strengsten Regeln sind ...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / II. Höchstarbeitszeit, Ruhezeiten, Ruhepausen

Rz. 4 Rechtliche Vorgaben setzt das ArbZG durch Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Ruhepausen. So sieht § 3 ArbZG eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden vor, die wiederum ohne sachlichen Grund auf zehn Stunden ausgeweitet werden kann, soweit in einem Zeitraum von sechs Monaten bzw. 24 Wochen durchschnittlich nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Neben der H...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / dd) Mehrarbeit

Rz. 815 Als Mehrarbeit wird heute die über die gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinausgehende Arbeit verstanden. Dies ist diejenige Zeit, die die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden, § 3 S. 1 ArbZG, unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichungen nach § 7 ArbZG überschreitet (Preis, der Arbeitsvertrag, II A 90 Rn 89). Nach § 124 SGB IX (früher § 46 Schwb...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / C. Arbeitszeitbegriff und ständige Erreichbarkeit

Rz. 7 IKT ermöglichen in immer mehr Branchen und Tätigkeiten, insbesondere im Dienstleistungssektor, eine ortsunabhängige sofortige Aufnahme der Arbeit. Arbeitstätigkeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sowie private Tätigkeiten während der Arbeitszeit (Facebook, private E-Mails etc.) gehören heute für viele Beschäftigte zum Arbeitsalltag. Die Frage, was als Arbeitszei...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / D. Flexibilisierung der Arbeitszeit auf kollektivrechtlicher Ebene

Rz. 13 Abweichungen von Höchstarbeitszeit und Mindestruhezeiten sind neben einzelnen in § 5 Abs. 2 und 3 ArbZG gesetzlich geregelten speziellen Bereichen durch oder aufgrund eines Tarifvertrages (mittels Betriebsvereinbarung) nach § 7 ArbZG möglich. I. Ausweitung der Arbeitszeit (Verlängerung von Höchstarbeitszeit/Verkürzung der Mindestruhezeit) Rz. 14 Kollektivrechtliche Mögl...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Definition

Rz. 396 Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen Arbeitsbereitschaft (in der der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sein und jederzeit bereit sein muss, in den Arbeitsprozess einzugreifen), Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Bereitschaftsdienst ist gegeben, wenn der Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber festgelegten Stelle (z.B. Dienstzimmer) innerhalb ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / V. Kein Verstoß gegen gesetzliche Verbote (§ 134 BGB)

Rz. 27 Die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages kann schließlich aus § 134 BGB folgen. Es kann von der Nichtigkeitsfolge des Verbotsverstoßes der gesamte Arbeitsvertrag erfasst sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn etwa ein Arbeitsvertrag zur Begehung strafbarer Handlungen begründet wird. Ein Arbeitsvertrag ist weiterhin gem. § 134 BGB i.V.m. §§ 2, 10 BAEO nichtig, wenn er die Au...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / gg) Überstundenvergütungsregelungen und Pauschalierungsvereinbarungen

Rz. 915 Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit verstanden. Unter Mehrarbeit versteht man das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit (ErfK/Preis, § 611 BGB Rn 609). Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach dem ArbZG. Rz. 916 Eine Überstundenvergütung wird vom Arbeitgeber nur dann geschuldet, wenn es zu...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Bestimmung der Dauer

Rz. 803 Die Dauer der Arbeitszeit muss durch eine Vereinbarung der Parteien im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Dabei sind zu beachten die Bestimmungen des ArbZG , außerdem häufig tarifvertragliche Normen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG gehört die vereinbarte Arbeitszeit zu den schriftlich niederzulegenden Arbeitsbedingungen. Nach § 3 ArbZG gilt bei einer fehlenden Vereinbarun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ausgestaltung der Schichtarbeit

Rz. 1462 Schichtarbeit führt ggü. der "Normalarbeit" zu erhöhten physischen und psychischen Belastungen, sodass der Gesetzgeber in § 6 Abs. 1 ArbZG fordert, dass die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist. Ergänzend dazu hat auch der EuGH im Nov...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Freizeit und Nachtschicht

Rz. 479 Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied während der Sitzungszeit keine Arbeitszeit hat – etwa weil es in Nachtschicht beschäftigt ist oder weil es an diesem Tag laut Dienstplan seinen freien Tag hat –, führt nicht zu einer Verhinderung dieses Mitgliedes (BAG v. 16.1.2008 – 7 ABR 71/06, juris; LAG Hamm v. 4.2.2005 – 13 TaBV 126/04, juris; BAG v. 27.9.2012 – 2 AZR ...mehr

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§ 18 Wirksamkeit des Arbeit... / I. Vertragsschluss

Rz. 2 Die Vertragsparteien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages geeinigt haben. Zum notwendigen Mindestinhalt (essentialia negotii) zählen nach § 611 Abs. 1 BGB die "versprochenen Dienste" und damit Art und Beginn der Arbeitsleistung (BAG v. 15.5.2012 – 7 AZR 754/10, juris). Eine Einigung über weitere Inhalte ist grundsätzlich nicht erforderlich, sof...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 936 Der Arbeitnehmer kann verpflichtet sein, eine bestimmte Nebentätigkeit zu unterlassen. Aus der verfassungsrechtlichen Garantie der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) ist der Arbeitnehmer aber grds. berechtigt, also auch ohne besondere Erlaubnis durch den Arbeitgeber, eine andere Tätigkeit als die im Arbeitsverhältnis geschuldete aufzunehmen. Eine Nebentätigkeit ist d...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Arbeitszeitregelungen

Rz. 802 Entscheidend für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses ist die Fixierung der Arbeitszeit, und zwar hinsichtlich ihrer Dauer und ihrer Lage. Hiervon hängt die Gegenleistung des Arbeitgebers, nämlich die Entgeltzahlungspflicht, ab. Daraus wird zugleich deutlich, dass der Begriff der Arbeitszeit nach den jeweiligen Regelungszusammenhängen, wie z.B. dem ArbZG, einen ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 8. Arbeitgeberfürsorgepflichten des Verleihers und des Entleihers

Rz. 1842 Als Arbeitgeber trägt der Verleiher alle von ihm erfüllbaren Fürsorgepflichten ggü. dem Leiharbeitnehmer. Dieser unterliegt andererseits während seines Einsatzes beim Entleiher dessen Weisungen und kann deshalb umgekehrt auch die Fürsorgepflicht des Entleihers in Anspruch nehmen. Daraus folgt zugleich, dass der Leiharbeitnehmer dem Arbeitsschutzrecht des Entleiherbe...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VII. Arbeitszeit

Rz. 654 Regelmäßig enthalten Arbeitsverträge Regelungen zur Arbeitszeit, wobei die Vorschriften des ArbZG im Interesse des Gesundheitsschutzes des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Rz. 655 Muster 17.26: Arbeitszeitregelungen Muster 17.26: Arbeitszeitregelungen Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt _________________________ Stunden pro Woche. Die tägliche Arbeitszeit dauert ...mehr