Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Arbeitszeit / 1.1 Entstehung und Zielrichtung

Das am 1.7.1994 in Kraft getretene Arbeitszeitgesetz löste die aus dem Jahre 1938 stammende Arbeitszeitverordnung, Bestimmungen der Gewerbeordnung bezüglich des Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbots sowie Regelungen des Frauenarbeitsschutzes und andere Bestimmungen ab. Eine Neuregelung war nicht zuletzt durch die Rechtsprechung des EuGH und – daran anschließend – des BVer... mehr

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Arbeitszeit / 1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit verhindern müss... mehr

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Arbeitszeit / 1.5.1 Grundsatz

Ruhepause ist die Unterbrechung der Arbeitszeit zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Eine Ruhepause liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer während des Pausenzeitraums von jedweder Arbeitsleistung vollkommen freigestellt wird. Auch darf keine Bereitschaftsdienstzeit oder Bereitschaftszeit gegeben oder angeordnet sein. Dem Arbeitnehmer muss es auch rechtlich und tatsächlich m... mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.4 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Der TVöD enthält keine tariflichen Regelungen hinsichtlich Beginn und Ende der Arbeitszeit. Mithin muss für deren Bestimmung auf die jeweils konkret arbeitsvertraglich vereinbarte und geschuldete Tätigkeit abgestellt werden. Die Arbeitszeit beginnt hiernach zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beschäftigte die vertraglich geschuldete Tätigkeit an dem durch seinen Arbeitgeber bestimm... mehr

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Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw... mehr

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Arbeitszeit / 1.7.1 Allgemeine Regelungen

Die Nacht- und Schichtarbeit ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen, § 6 Abs. 1. Hierdurch sollen nicht nur die Lage und Dauer der Arbeitszeit, sondern auch deren Verteilung und Rhythmik als Belastungsfaktor berücksichtigt werden. Für die Schichtarbeit beschränkt sich das ArbZG auf diese al... mehr

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Arbeitszeit / 2.2.4 Besondere Bereitschaftszeitregelung im Rettungsdienst und in Leitstellen

Bereitschaftszeiten im Rettungsdienst und in Leitstellen sind in Buchstabe B des Anhangs zu § 9 TVöD geregelt. Gegenüber der Regelung für Hausmeister (vgl. Ziff. 2.2.3) gelten folgende Besonderheiten: Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit ist von der gesetzlichen Grenze des § 3 ArbZG auf 12 Stunden werktäglich angehoben worden. Dabei ist klargestellt worden, dass Zeiten ei... mehr

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Arbeitszeit / 1.2.2 Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

In den letzten Jahren haben vor allem 2 Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie 93/104/EG betreffend Bereitschaftsdienste sowohl das ArbZG als auch die zugrunde liegende Richtlinie 2003/88/EG nachhaltig beeinflusst.[1] In beiden Urteilen, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Spanien und Deutschland betrafen, stellte der EuGH fest, dass der Bereitschaftsdienst Arbeitszeit... mehr

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Arbeitszeit / 1.6.1 Grundsatz

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten. Die Ruhezeit ist die Zeit zwischen Arbeitsende und -wiederaufnahme am gleichen oder folgenden Tag. Sie wird dadurch gewährt, dass der Arbeitnehmer während ihr tatsächlich nicht zur Arbeit herangezogen wird. Auf den Anlass hierfür kommt es nicht an. Zeiten eines Urlaubs, einer A... mehr

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Arbeitszeit / 2.4.1 Gleitzeitmodelle

Gleitzeitmodelle werden im TVöD in der Protokollerklärung zu § 6 erwähnt, ohne dass für diese Modelle Regelungen aufgestellt werden. Die Tarifvertragsparteien haben insoweit die Gestaltungsfreiheit respektiert, im Rahmen derer solche Arbeitszeitmodelle entwickelt und in aller Regel zur beiderseitigen Zufriedenheit praktisch umgesetzt worden sind. Die Protokollerklärung zu § 6... mehr

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Arbeitszeit / 1.13.2 Konsequenzen für das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes

Die Reform des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes wurde genutzt, um für das ab dem 1. Oktober 2005 geltende Tarifrecht des TVöD europarechtskonforme Regelungen zu vereinbaren. Für Heime, Pflegedienste und Ärzte wurden neue Bereitschaftsdienstregelungen vereinbart und die Möglichkeit des individuellen Opt-out eröffnet. Für die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer des Bundes wurd... mehr

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Arbeitszeit / 2.2.3 Besondere Bereitschaftszeitregelung für Hausmeisterinnen und Hausmeister

Voraussetzung für die Anwendung der für den Arbeitgeber kostengünstigen Regelung der Bereitschaftszeiten für Hausmeisterinnen und Hausmeister (und ebenso in der Grundregelung des § 9 und in der weiteren Regelung im Buchst. A des Anhangs zu § 9 im Rettungsdienst und in Leitstellen) ist, dass in die Arbeitszeit regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Bereitschaftszeiten fall... mehr

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Arbeitszeit / 1.2 Aktuelle Entwicklungen

1.2.1 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit In einer aufsehenerregenden Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof am 14.5.2019 (C-55/18 CCOO/Deutsche Bank SAE) geurteilt, dass die Mitgliedstaaten zur Gewährleistung der vollen Wirksamkeit der RL 2003/88 (Arbeitszeitrichtlinie) die Beachtung der dort geregelten Mindestruhezeiten gewährleisten und jede Überschreitung der wöche... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.2 über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzte Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten geleistete Arbeitszeit

Das 2. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde knüpft an die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten an, und zwar danach, wie diese für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzt worden ist. Wichtig Für Arbeit, deren Umfang vorhersehbar ist, ist dieses Merkmal die wichtigste Stellschraube zur Steigerung der Arbeitszeitflexibilität. Unregelmäßig anfalle... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3 Der Regelungsgehalt der regelmäßigen Arbeitszeit

Traditionell stellt das Volumen der regelmäßigen Arbeitszeit die Gegenleistung dar, die die Arbeitnehmer für das ihnen zustehende Entgelt dem Arbeitgeber gegenüber zu erbringen haben. Auch wenn heute statt des reinen Volumens der Arbeit immer mehr das Produkt, nämlich die Arbeitsleistung, in den Mittelpunkt gestellt wird, knüpft der TVöD auch weiterhin an dieser sehr einfach... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.1 Jahresausgleichszeitraum

Für die Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist ein Zeitraum von bis zu einem Jahr zugrunde zu legen, § 6 Abs. 2 TVöD. Dies ermöglicht eine Verteilung der Arbeitszeit entsprechend dem jeweiligen Arbeitsanfall. So kann bei saisonal bedingtem erhöhtem Arbeitsbedarf die Arbeitsleistung während der Saison bis an die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes abgerufen wer... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.3 Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die Wochentage – Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf 5 Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf 6 Tage verteilt werden, § 6 Abs. 1 Satz 3 TVöD. Auch hier steht die Erfüllung der wahrzunehmenden Aufgaben im Mittelpunkt. Die Verteilung erfolgt dabei auf "Tage", ist also nicht auf Wochentage oder Werktage beschränkt. Eine Einbeziehung des Samstags und des Sonntags als A... mehr

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Arbeitszeit / 2.3.1 Anordnung des Arbeitgebers

Das 1. Merkmal des Grundbegriffs der Überstunde ist die Anordnung des Arbeitgebers. Freiwillig geleistete Arbeitsstunden sind damit grundsätzlich keine Überstunden. Die Anordnung von Überstunden kann durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts nach billigem Ermessen und unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften – insbesondere des Arbeitszeitgesetzes – erfolge... mehr

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Arbeitszeit / 2.5.1 Einrichtung von Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD durch Betriebs-/Dienstvereinbarung oder Tarifvertrag

Arbeitszeitkonten nach § 10 TVöD können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch durch landesbezirklichen Tarifvertrag (im Bereich eines Mitgliedverbandes der VKA) oder durch einen Tarifvertrag auf Bundesebene (im Bereich des Bundes) eingerichtet werden, § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 TVöD. Diese Regelungen werden in der Praxis bedeuten, ... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.1 Regelungen des TVöD unter Berücksichtigung der sich aus den aktuellen Tarifabschlüssen ergebenden Änderungen

Die tarifvertragliche regelmäßige Arbeitszeit nach dem TVöD beträgt durchschnittlich 39 Stunden wöchentlich (§ 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD). Ausnahme: § 44 BT-K: hier beträgt die durchschnittliche wochentliche Arbeitszeit 38,5 Stunden (Ausnahme Baden-Württemberg: hier 39 Stunden, sowie Ärzte: hier 40 Stunden, § 44 Abs. 3 BT-K). Wichtig Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit g... mehr

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Arbeitszeit / 2.1.3.5 Pausen als Arbeitszeit

Pausen sind grundsätzlich keine Arbeitszeit und daher nicht entsprechend als solche zu vergüten. Dass diese nicht zur Arbeitszeit zu zählen sind, ergibt sich bereits aus § 6 Abs. 1 Satz 1 TVöD. Auch § 4 ArbZG stellt klar, dass Pausen aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht nicht als Arbeitszeit zu bewerten sind. Aus § 6 Abs. 1 Satz 2 TVöD ergibt sich eine abweichende Regelung für ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 10 Dem Arbeitnehmer ist das Bruttoentgelt fortzuzahlen, das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Abzustellen ist grundsätzlich allein auf die individuelle Arbeitszeit des erkrankten Arbeitnehmers. Es kommt darauf an, welche Arbeitszeit aufgrund der Arbeitsunfähigkeit ausgefallen ist.[1] Die individuelle Arbeitszeit folgt in erster L... mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.2 Folgen bei Verstoß gegen das ArbZG

Rz. 43 Überschreitet ein Arbeitnehmer durch seine Tätigkeit bei verschiedenen Arbeitgebern die zulässige Höchstarbeitszeit, ist für die jeweiligen Arbeitgeber von Belang, welche Konsequenzen sich hieraus ergeben. Die Schutzgesetze des ArbZG sind gesetzliche Verbote i.S.d. § 134 BGB. Damit sind die Rechtsgeschäfte, vorliegend also der Abschluss des Arbeitsvertrags, die gegen §... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1 Begriffe der Arbeit und der Ruhezeit

Rz. 4 Für den Begriff der Arbeit fehlt eine gesetzliche Definition. Sie liegt jedenfalls dann vor, wenn der Arbeitnehmer Vollarbeit leistet, d.h. wenn er in vollem Umfang für die Zwecke des Arbeitgebers eingesetzt wird und damit durch die Arbeit – körperlicher oder geistiger Natur – voll beansprucht wird.[1] Damit ist die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung durch ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 2 Begriffsbestimmungen

1 Vorbemerkungen Rz. 1 In § 2 werden die wichtigsten im ArbZG verwendeten Begriffe gesetzlich geregelt. Definitionen weiterer relevanter Begriffe wurden in Rechtsprechung und Literatur entwickelt.[1] Außerdem enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 2003/88/EG eigenständige und ergänzende Definitionen und ist im Rahmen der Auslegung entsprechend heranzuziehen. Die Richtlinie dient da... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.2 Freizeit

Rz. 23 Die Freizeit ist kein Begriff des ArbZG. Sie wird als Teil der Ruhezeit verstanden, in der der Arbeitnehmer sich dem Arbeitgeber nicht zur Verfügung zu halten hat.[1] mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.6 Betriebsratstätigkeit

Rz. 41 Betriebsratstätigkeit von Betriebsratsmitgliedern zählt nicht als Arbeitszeit i.S.d. § 2 ArbZG.[1] Damit gelten für Betriebsratsmitglieder die tägliche Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG), die Regelungen zu den Ruhepausen (§ 4 ArbZG) und die Ruhezeit von 11 Stunden (§ 5 ArbZG) nicht. Dennoch will das BAG die Wertung des § 5 ArbZG im Rahmen des § 37 Abs. 2, 3 BetrVG berücksi... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.1 Addition

Rz. 42 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 sind Arbeitszeiten nach dem Zweck dieses Gesetzes bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen. Dies folgt aus dem unionsrechtlich vorgesehenen Erholungszweck der Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten bei einem Arbeitgeber, auch wenn sie auf verschiedenen Arbeitsverhältnissen beruhen, sind nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht erfasst, werden a... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.2 Tatsächliche Leistung von Nachtarbeit (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 78 Gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 kann auch die tatsächliche Ableistung von Nachtarbeit die Nachtarbeitnehmereigenschaft begründen. Wenn der Arbeitnehmer Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leistet, gilt er auch als Nachtarbeitnehmer i.S.d. § 2 Abs. 5. Rz. 79 Problematisch ist in diesem Zusammenhang, ob erst dann die Nachtarbeitnehmereigenschaft zu bejahen ist, wen... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4 Ruhezeit

Rz. 18 Zur Ruhezeit i.S.d. § 5 ArbZG, und damit nicht zur Arbeitszeit, werden grds. die Rufbereitschaft und die Freizeit gerechnet. Die Ruhezeit selbst ist im ArbZG nicht definiert.[1] Ruhezeit meint die Zeit zwischen dem Ende der täglichen Arbeit und deren Wiederbeginn am nächsten Arbeitstag.[2] 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsp... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Nachtzeit (Abs. 3)

Rz. 70 Nachtzeit ist als die Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr festgelegt. In Bäckereien und Konditoreien gilt, dass die Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr Nachtzeit ist. § 7 Abs. 1 Nr. 5 ArbZG erlaubt eine abweichende Festlegung des Beginns des Nachtzeitraums durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr. R... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.5 Arbeitszeit im Außendienst

Rz. 39 Im Rahmen der Tätigkeit von Außendienstmitarbeitern ist die Zuordnung der jeweiligen Tätigkeit zur Arbeitszeit oder Ruhezeit nicht immer evident. Zur leichteren Zuordnung einzelner Tätigkeiten dient folgende Übersicht: mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1)

Rz. 74 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben. Nachtarbeit in Wechselschicht wird durch einen Arbeitnehmer aufgrund seiner Arbeitszeitgestaltung dann geleistet, wenn sein Arbeitseinsatz auf einen bereits im Vorhinein feststehenden Plan erfolgt[1], etwa ein... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4.1 Reisezeiten

Rz. 33 Bei den Reisezeiten ist weiter zu differenzieren. Rz. 34 Besteht die vertraglich geschuldete Hauptleistung des Arbeitnehmers in der Überwindung einer Entfernung, erbringt er Vollarbeit durch das Steuern des Fahrzeugs. Damit liegt Arbeitszeit i.S.d. ArbZG vor. Praxis-Beispiel Fernfahrer, Busfahrer, Taxifahrer Besteht der Zweck des Arbeitsverhältnisses im Steuern von Fahrz... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.3 Bereitschaftsdienst

Rz. 12 Eine weitere Erscheinungsform der Arbeit ist der Bereitschaftsdienst. Dabei muss sich der Arbeitnehmer für einen Einsatz jederzeit bereithalten bzw., soweit erforderlich, seine Arbeit unverzüglich wiederaufnehmen können. Zudem besteht eine Ortsvorgabe/-begrenzung außerhalb des privat frei wählbaren Ortsumfelds.[1] Seit 1.1.2004 zählt der Bereitschaftsdienst ebenfalls zu... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.4 Wege- und Reisezeiten

Rz. 28 Wege- und Reisezeiten, sei es von der Wohnung zum Betrieb des Arbeitgebers zur Arbeitsaufnahme oder um die Arbeit an einem anderen Ort als der Betriebsstätte fortzusetzen, bedürfen aus arbeitnehmerschutzrechtlichen Gesichtspunkten ebenfalls einer Einteilung in Arbeitszeit und Ruhezeit. Die Zugehörigkeit der Zeiten zur Arbeitszeit nach dem ArbZG ist nach dem Zweck der D... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Arbeitsbereitschaft

Rz. 6 Einen Unterfall der Vollarbeit stellt die Arbeitsbereitschaft dar. Wie sich bereits aus § 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG ergibt, zählt sie kraft Gesetz zur Arbeitszeit. Arbeitsbereitschaft liegt begrifflich dann vor, wenn vom Arbeitnehmer eine wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung verlangt wird.[1] Die Belastung ist gegenüber der Belastung während der Vollarbeit geringer,... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Nachtarbeit (Abs. 4)

Rz. 72 Nachtarbeit liegt gem. § 2 Abs. 4 dann vor, wenn mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit in der nach Abs. 3 definierten Nachtzeit liegen. Arbeitszeit, von der lediglich 2 Stunden in die Nachtzeit fallen, sind danach keine Nachtarbeit i. S. v. § 2 Abs. 4. Praxis-Beispiel Bei Arbeitsbeginn um 4 Uhr liegt keine Nachtarbeit vor. Nachtarbeit liegt dann auch bezüglich der Zeit vor... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.2 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 83 Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar wirtschaftlich unselbstständig, aber dennoch Selbstständige, da sie persönlich unabhängig sind.[1] Auf sie findet das ArbZG nach dessen Sinn und Zweck – arbeitnehmerähnliche Personen sind in ihrer Zeitgestaltung frei und damit nicht schutzbedürftig – keine Anwendung. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.2 § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG

Rz. 53 Ein Mitbestimmungsrecht besteht in Bezug auf Entscheidungen zur Lage und Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Erfasst sind also Entscheidungen zum Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie zu den Pausen. Nach ständiger Rechtsprechung nicht mitbestimmungspflichtig sind Anordnungen zur Dauer der Arbeitszeit. Ein Mitbestimmung... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Arbeitnehmer, Abs. 2

Rz. 56 In § 2 Abs. 2 werden Arbeitnehmer als Arbeiter und Angestellte und die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten definiert. Von der Berufsbildung ist nach § 1 BBiG die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung erfasst. Die vorgenommene Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist für das Arbeitsrecht irre... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag

Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder Richter keine Anwendung findet. R... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkungen

Rz. 1 In § 2 werden die wichtigsten im ArbZG verwendeten Begriffe gesetzlich geregelt. Definitionen weiterer relevanter Begriffe wurden in Rechtsprechung und Literatur entwickelt.[1] Außerdem enthält Art. 2 der EU-Richtlinie 2003/88/EG eigenständige und ergänzende Definitionen und ist im Rahmen der Auslegung entsprechend heranzuziehen. Die Richtlinie dient dazu, Mindestvorsc... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 50 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Vertragliche Verpflichtung zur Arbeit

2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag Rz. 58 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.3 Örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 65 Die Ausführungen zur zeitlichen Weisungsgebundenheit[1] gelten auch für die örtliche Weisungsgebundenheit. Die freie Bestimmbarkeit des Ortes der Diensterbringung durch den Dienstverpflichteten hat daher Indiz-Wirkung hinsichtlich der Ablehnung der Arbeitnehmereigenschaft. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Definition

2.1 Arbeitszeit (Abs. 1) Rz. 2 Der Begriff der Arbeitszeit i.S.d. Gesetzes ist von dem der vertraglichen Arbeitszeit, der etwa für vergütungsrechtliche Fragen relevant wird, zu unterscheiden. Arbeitszeit i.S.d. Gesetzes ist ausschließlich nach arbeitsschutzrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.[1] Rz. 3 Die Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbe... mehr