Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.16 Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 16)

Rz. 97 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 16 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn die Produktionsunterbrechung zu einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen führen würde. Der Ausnahmetatbestand gilt sowohl für die diskontinuierliche als auch die kontinuierliche Sonntagsarbeit. Es handelt sich dabei um eine Auffangregelung, mi... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.7 Beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken (§ 10 Abs. 1 Nr. 7)

Rz. 36 Unter den Begriff der Sportveranstaltung zählen Veranstaltungen des Berufs-, Amateur- und Freizeitsports, dabei ist es gleichgültig, ob es sich um Wettbewerbe oder um Schauveranstaltungen (Schaukämpfe) handelt. Auch die Art des Sports ist unerheblich, sodass auch nicht körperlich anstrengende Tätigkeiten wie etwa Schach erfasst werden. Erlaubt ist dabei sowohl die Ausü... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Reichweite der Ausnahmen

Rz. 8 Die Ausnahmen bestehen für bestimmte Beschäftigungsbereiche und Betriebe. Es stellt sich die Frage nach der Reichweite der jeweiligen Ausnahmen. Sie gelten dabei für die im Gesetz ausdrücklich genannte Haupttätigkeit. Daraus folgt aber nicht, dass zwingend der ganze Betrieb hiervon erfasst wird. So bedingen Ausnahmegründe für den Produktionsbereich nicht zwangsläufig e... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.14.1 Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist (Nr. 14 Var. 1)

Rz. 74 Zulässig ist nach § 10 Abs. 1 Nr. 14 Variante 1 die Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zur Durchführung von Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten, wenn davon der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs abhängt. Reinigungsarbeiten umfassen Arbeiten zur Säuberung der Betriebsstätten, von Maschinen, Werkzeugen, Geräten, Transpor... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.9 Bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten (§ 10 Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen bei Messen, Ausstellungen, Märkten und Volksfesten beschäftigt werden. Zu den sog. Marktprivilegien nach § 69 GewO zählt für diese Veranstaltungen seit jeher die Befreiung vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen.[1] Maßgeblich sind jeweils die Definitionen der GewO. Rz. 51 Unter einer Messe ver... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.14 Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen (§ 10 Abs. 1 Nr. 14)

Rz. 73 § 10 Abs. 1 Nr. 14 enthält 3 Ausnahmefälle, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt ist. Die ersten beiden Varianten gehen auf den früheren § 105c Abs. 1 Nr. 3 GewO zurück. Durch die Schaffung der Ausnahmetatbestände der Varianten 1 und 2 nimmt der Gesetzgeber auf wirtschaftliche Gesichtspunkte Rücksicht. Hierdurch soll verhindert werden, dass der Unternehmer durch ... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Not-, Rettungsdienste, Feuerwehr (§ 10 Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 17 Das Gesetz sieht für Dienste mit helfender Funktion eine Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit vor. Hierunter fallen die bei der Feuerwehr sowie Not- und Rettungsdiensten beschäftigten Arbeitnehmer. Hierzu zählen sowohl die bei öffentlichen und gemeinnützigen Diensten (etwa DRK, Malteser Hilfsdienst, Technisches Hilfswerk) als auch die bei privaten, auf Gewinnerzielun... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.3 In Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 20 Um die gesundheitliche Versorgung und Betreuung der Bevölkerung auch an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten, lässt das Gesetz die Beschäftigung in Krankenhäusern sowie anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen an diesen Tagen zu. Dem Ausnahmetatbestand unterfallen zunächst alle stationären Einrichtungen, in denen Kranke, die ärztliche B... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Durchführung des Eil- und Großbetragszahlungsverkehrs (§ 10 Abs . 4)

Rz. 115 Zur Sicherung des Finanzstandorts Deutschland wurde durch das Gesetz zur Einführung des Euro vom 9.6.1998[1] mit Wirkung zum 1.1.1999 die Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 4 eingeführt. Die Anzahl der Feiertage ist in den Euroländern sehr unterschiedlich. Damit deutsche Kreditinstitute keine Nachteile im Wettbewerb mit Konkurrenten anderer Mitgliedstaaten der EU erlei... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.11 In den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben (§ 10 Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 60 Für diese Bereiche waren früher Ausnahmen vom Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 105e GewO möglich. Zur Sicherstellung des öffentlichen Interesses und einer funktionierenden Versorgung können Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Energieversorgungs-, Wasserversorgungs-, Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben beschäftigt werden. Rz. 61 Unter Energiev... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.10 In Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Komissionieren von leichtverderblichen Waren i. S. d. § 30 Abs. 3 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (§ 10 Abs. 1 Nr. 10)

Rz. 56 Die Ausnahme nach Nr. 10 entspricht hinsichtlich der Verkehrsbetriebe dem früheren § 105e GewO. In Abs. 1 Nr. 10 lässt das Gesetz eine Ausnahme für Verkehrsbetriebe sowie für den Transport und das Kommissionieren von leicht verderblichen Waren zu. Hierdurch soll der überragenden Bedeutung des Verkehrs in einer mobilen Gesellschaft sowie dem Bedürfnis der Verbraucher n... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Entsorgungsbetriebe / 2.2 Tägliche Rahmenzeit (§ 41 BT-E)

Nach § 6 Abs. 7 TVöD-AT kann durch Betriebs-/Dienstvereinbarung in der Zeit von 6 bis 20 Uhr eine tägliche Rahmenzeit von bis zu 12 Stunden eingeführt werden. Das Arbeitszeitmodell der täglichen Rahmenzeit stellt einen zusätzlichen ‹Filter› dar, der diejenigen Stunden, die nach § 7 Abs. 7 TVöD-AT grundsätzlich geeignet sind, Überstunden zu sein, weiter wirksam begrenzt. Abwe... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 9 Sonn- und Feiertagsruhe

1 Vorbemerkung Rz. 1 Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie dem Bedürfnis an flexibleren Beschäftigungszeiten als Folge eines verstärkten internationalen Wettbewerbs. Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung ver... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Ruhezeit

Rz. 21 § 9 schreibt eine Ruhezeit von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr vor, also für den gesamten Sonn- oder Feiertag. Sie beträgt somit für jeden Sonn- und Feiertag 24 Stunden. Bei 2 aufeinander folgenden Sonn- und Feiertagen beträgt die Dauer des Beschäftigungsverbots mithin 48 Stunden. Nach § 11 Abs. 4 ArbZG ist die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 grundsätzlich unmittelbar in Verb... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Systematik und Anwendungsbereich

Rz. 4 § 9 Abs. 1 enthält das Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. In den folgenden Absätzen finden sich Sonderregelungen für Schichtbetriebe (Abs. 2) und Kraftfahrpersonal (Abs. 3). In den §§ 10-13 ArbZG sind zahlreiche Ausnahmen geregelt, in denen Sonn- und Feiertagsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich zulässig ist oder durch Rechtsv... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 35 Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, entgegen dem Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, sofern kein Ausnahmetatbestand nach den §§ 10-13 ArbZG vorliegt. Entsprechende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind unwirksam, dem Arbeitnehmer steht ein Zurückbehaltungsrecht zu. Werden von Arbeitnehmern entgegen § 9 Tätigkeiten an Sonn- oder Feiertagen ver... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 34 Dem Betriebsrat steht im Zusammenhang mit der Lage der Arbeitszeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG zu. Kommt es zu einer Verschiebung der Sonntags- oder Feiertagsruhe, so ist der Betriebsrat zu beteiligen.[1] Die Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bisher arbeitsfreie Wochentage unterliegt dem Mitbestimmungsrecht des Betrieb... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtschaft, erfasst. Da nur die Beschäfti... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe für Schichtbetriebe (§ 9 Abs. 2)

Rz. 27 Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 ermöglicht für mehrschichtige Betriebe mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht die Verlegung der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden. Hierdurch soll im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Beibehaltung der üblichen Schichtwechselzeiten ermöglicht werden. Als Folge des § 9 Abs. 1 müssten die Schichtwechsel stets um 24 Uhr... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Sonderregelungen für Kraft- und Beifahrer

Rz. 31 Das Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen gilt grundsätzlich auch für Kraftfahrer und Beifahrer. Nach § 30 Abs. 3 StVO besteht an Sonn- und Feiertagen ein grundsätzliches Fahrverbot zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie für Anhänger hinter Lastkraftwagen. Um die Arbeitszeiten dem "S... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 12 Das Verbot des § 9 gilt für eine Beschäftigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nach dem Territorialitätsprinzip ist stets das Recht des jeweiligen Arbeitsortes maßgebend. Dies ist im Hinblick auf die unterschiedlichen Feiertagsregelungen in den einzelnen Bundesländern von Bedeutung. Wird am Arbeitsort ein gesetzlicher Feiertag begangen, so dürfen dort auch A... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

3.1 Persönlicher Geltungsbereich Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtscha... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Vorschrift steht im Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe sowie dem Bedürfnis an flexibleren Beschäftigungszeiten als Folge eines verstärkten internationalen Wettbewerbs. Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung verfassungsrechtl... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.3 Beschäftigung

Rz. 13 Durch § 9 Abs. 1 wird die Beschäftigung von Arbeitnehmern untersagt. Der Begriff der Beschäftigung ist weiter zu verstehen als der Begriff der Arbeit. Daher umfasst der Begriff der Beschäftigung jede Art der Beschäftigung, unabhängig von der Arbeitszeit. Hieraus folgt, dass nicht nur eine Tätigkeit in Vollzeit, sondern auch eine geringfügige Beschäftigung oder eine Au... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.5 Feiertage

Rz. 23 Die Festlegung der Feiertage ist nach Art. 70 GG grundsätzlich Ländersache. Nur der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober ist durch das Einigungsvertragsgesetz v. 23.9.1990[1] als bundeseinheitlicher Feiertag festgelegt worden. Aufgrund der Länderhoheit auf dem Gebiet des Feiertagsrechts schwankt die Anzahl der Feiertage zwischen den einzelnen Bundesländern. So gelte... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.1.4 Besondere Arbeitszeiten (§ 3 Abs. 5 BRTV)

Soweit die betrieblichen Gegebenheiten es erfordern, kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit angeordnet werden. Soweit keine Ausnahmegenehmigung der Aufsichtsbehörde gemäß § 15 Arbeitszeitgesetz vorliegt, darf dabei die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Sie kann im Einvernehmen mit dem Betriebsrat bei Arbeiten an B... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 2.3.1 Wegezeitenentschädigung

Arbeitnehmer, die auf wechselnden Baustellen eingesetzt werden, erhalten für Wegezeiten, die nicht als Arbeitszeit gemäß § 3 BRTV gelten, eine Entschädigung. Die Wegezeiten sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Die Wegezeitenentschädigung ist nach der Entfernung gestaffelt und beträgt je einzelne Strecke bei mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Arbeitsschutz in Niederlass... / 1 Unternehmenskulturelle Unterschiede erkennen

Unternehmen, die international arbeiten, haben i. d. R. schon aufgrund ihrer Größe eine Struktur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz eine feste Größe darstellen (typisch als Health and Safety, kurz H&S bezeichnet, ggf. mit bestimmten Erweiterungen). Häufig haben sie international gültige, teils sehr hochgesteckte Zielvorgaben im Arbeitsschutz, z. B. auf höchster Ebene a... mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
aaaasdasda
Arbeitsschutz in Niederlass... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsschutz ist ein Thema, das in Deutschland immer noch spezifisch "deutsch" gedacht und gelebt wird. Obwohl in den letzten Jahren viele Rechtsnormen vor allem unter EU-Gesichtspunkten harmonisiert wurden, ist der praktische Umgang mit allen Fragen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit stark geprägt von auf nationaler Ebene entwickelten Denkans... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Datenschutz im Personalwesen / 2.4.2 Umgang mit Daten zur Arbeitszeit

Da die Arbeitszeit in der Regel die Grundlage für die Vergütung eines Arbeitnehmers darstellt, hat das Unternehmen ein berechtigtes Interesse, die Arbeitszeiten der Beschäftigten festzuhalten. Zudem urteilte der Europäische Gerichtshof ("EuGH"), dass sich aus der EU-Grundrechte-Charta eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zur Implementierung eines objektiven, verlässliche... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Datenschutz im Personalwesen / 3.2 Recht auf Vergessenwerden

In Art. 17 DSGVO ist das sogenannte "Recht auf Vergessenwerden", also das Recht, Löschung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, geregelt. Im Zuge der Umsetzung der DSGVO wurde das "Recht auf Vergessenwerden" breit diskutiert und befürchtet. In der Praxis zeigt sich, dass es zumindest im Beschäftigtenverhältnis keine neuen Herausforderungen an die Unternehmen stellt. U... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.1 Rechtliche Grundlagen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 ist ein Arbeitsschutzgesetz, das der Gesundheit der Beschäftigten dient und vor Überforderung oder zu kurzer Erholungszeit schützen soll. Vom Gesetzgeber werden Handlungsspielräume für die betriebliche Flexibilisierung der Arbeitszeiten aufgezeigt, die den individuellen Bedürfnissen und Situationen in Unternehmen gerecht werden sollen[1... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.10 Vertrauensarbeitszeit

Von der Funktionszeit führt ein kleiner entscheidender Schritt zur Vertrauensarbeitszeit. Bei Vertrauensarbeitszeit steht wie bei der Funktionszeit die eigenverantwortliche Lage und Verteilung der Arbeitszeit im Mittelpunkt. Die Beschäftigten können entsprechend der betrieblichen Aufgaben und vereinbarten Ziele den Beginn, Ende und ihre Pausen selbstbestimmt wählen. Die jewe... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / Zusammenfassung

Überblick Die flexible und menschengerechte Arbeitszeitgestaltung ist heutzutage für die moderne Arbeitswelt entscheidend. In Zeiten des Fachkräftemangels muss HR Strategien und Konzepte anbieten, die sowohl den Anforderungen der Mitarbeiter gerecht werden, aber auch den stetigen Veränderungen in der Arbeitskultur und -umgebung Rechnung tragen und die Ziele des Unternehmens ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 4.1 Vertrauensarbeitszeit und mehr im mittelständischen Software-Unternehmen

Das norddeutsche Software-Unternehmen hat 80 Beschäftigte und drei Standorte in Deutschland. Es ist von zwei Gründern aufgebaut und entwickelt worden. Die Unternehmenskultur ist durch Vertrauen und Transparenz geprägt. Homeoffice ist seit vielen Jahren in Kombination mit Vertrauensarbeitszeit gelebter beruflicher Alltag. Die Vertrauensarbeitszeit wird dabei sehr variabel pra... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2 Arbeitszeitmodelle

Durch Arbeitszeitmodelle wird die Entkopplung von Arbeits- und Betriebszeiten abgebildet und Arbeitszeiten können flexibel und maßgeschneidert entwickelt werden. Aus dem jeweiligen Arbeitszeitbedarf werden konkrete Personalbedarfe und Personaleinsatzpläne generiert, die zur Abdeckung der Betriebszeiten erforderlich sind. Betriebszeit ist die Zeit der betrieblichen Leistungse... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.11 Mobile Arbeit

Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit zählt die Nutzung von unterschiedlichen Formen der mobilen Arbeit in vielen Bereichen zum betrieblichen Alltag. Gemeint ist hiermit die Kombination aus zeit- und ortsflexibler beruflicher Tätigkeit mit oder ohne Einsatz von mobilen Endgeräten. Mobiles Arbeiten bezeichnet grundsätzlich das Arbeiten außerhalb des Betriebes in Form von... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1.5 Gesundheitsförderung im Unternehmen

Für ein gesundheitsgerechtes und innovatives Arbeiten sollten die Gestaltungsmaßnahmen zur Arbeitszeit den fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den rechtlichen Grundlagen und den individuellen Wünschen der Beschäftigten entsprechen. Die individuelle und organisationale arbeitsbezogene Handlungskompetenz stellt einen zentralen Erfolgsfaktor für die Umsetzung eines ges... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.2 4-Tage-Woche

Ein aktuell viel diskutiertes Arbeitszeitmodell ist sicherlich die 4-Tage-Woche. Erste Projekte zeigen, dass Beschäftigte durchaus einen Vorteil darin sehen, ihre Wochenarbeitszeit auf 4 statt 5 Tage zu verteilen. Allerdings gibt es hier unterschiedliche Umsetzungsbeispiele bei der Gestaltung: Variante 1: Die Wochenarbeitszeit bleibt bei gleichem Gehalt gleich. Wer beispielsw... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.3.3 Schichtarbeit

Wenn die Lage der Arbeitszeit variiert, entsteht Schichtarbeit. Sie ist dadurch gekennzeichnet, dass ein und derselbe Arbeitsplatz von unterschiedlichen Personen zu verschiedenen Tages- und/oder Nachtzeiten besetzt sein muss. Die klassische Nacht- und Schichtarbeit existiert seit es Arbeitszeiten zur Versorgung der Gesellschaft rund um die Uhr gibt. Ob Feuerwehr, Krankenhaus... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 1 Arbeits(zeit)welt im Wandel

Die Arbeitswelt unterliegt großen Veränderungen und einem stetigen Wandel. Ein effektives Arbeitszeitmanagement, das wirtschaftliche, gesellschaftliche und individuelle Interessen berücksichtigt, wird daher immer wichtiger. Arbeitszeitmanagement hat zwei Aspekte: Zum einen geht es um die institutionelle Bedeutung von Arbeitszeitmanagement. Hiermit sind die Regelungen, Vereinb... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Arbeitszeitmanagement: Schl... / 2.2 Instrumente der Arbeitszeitgestaltung

Flexible Arbeitszeiten bieten vielerlei Möglichkeiten, sowohl betrieblichen Belangen als auch Bedürfnissen der Beschäftigten gerecht zu werden. Arbeitszeitmodelle unterscheiden sich dabei durch das Maß an individuellem Handlungs-, Orts- und Zeitspielraum. Aufgrund der Organisationsstrukturen, Produktionsabläufe, betrieblichen Erfolgsfaktoren und Mitarbeiterinteressen ergeben... mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
aaaasdasda
Ausbildungsintegrierter dua... / 2.2.1.4 Anzuwendende Vorschriften

Bei ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen muss hinsichtlich der auf das Vertragsverhältnis anzuwendenden Vorschriften zwischen dem Ausbildungsteil einerseits und dem Studienteil andererseits unterschieden werden. Dies hängt damit zusammen, dass der Ausbildungsteil Gegenstand einer "normalen" beruflichen Ausbildung nach dem BBiG, dem PflBG oder anderen gesetzlichen Aus... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Schichtarbeit / 3.2 Nachtschichten

Nachtschichten sind nach § 7 Abs. 1 Satz 3 TV-L Arbeitsschichten, die mindestens 2 Stunden Nachtarbeit umfassen. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr, also 9 Stunden ( § 7 Abs. 5 TV-L). Demgegenüber umfasst die Nachtarbeit nach § 15 Abs. 8 Unterabs. 5 BAT den Zeitraum von 20 Uhr bis 6 Uhr, also 10 Stunden.[1] Hiervon abweichend ist Nachtarbeit im Sinne des Arbe... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Schichtarbeit / 3.4 Pausen

Pausen sind grundsätzlich keine Arbeitszeit. Dies folgt aus der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 Satz 1 ArbZG. Danach ist Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeitszeit ohne die Ruhepausen. Dementsprechend regelt § 6 Abs. 1 TV-L die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit "ausschließlich der Pausen", wobei für Beschäftigte, die st... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Schichtarbeit / 1 Vorbemerkungen

Unter dem Stichwort "Schichtarbeit" werden sowohl die Wechselschichtarbeit als auch die Schichtarbeit erläutert. Schon der BAT enthält Regelungen zur Wechselschichtarbeit und Schichtarbeit. Der TV-L hat diese Bestimmungen übernommen, allerdings nicht nur mit redaktionellen, sondern auch mit inhaltlichen Änderungen. Deshalb kann die Rechtsprechung des BAG zu den jeweiligen Re... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Berufsausbildung: Besondere... / 3.4 Ruhepausen und Ruhezeiten

Die §§ 11 ff. JArbSchG verschaffen minderjährigen Auszubildenden einige Privilegierungen gegenüber erwachsenen Auszubildenden. Für Jugendliche gelten gemäß § 11 JArbSchG andere Regelungen zu Ruhepausen als in Arbeitsverhältnissen oder Ausbildungsverhältnissen mit Erwachsenen. Wichtig Unterschiedliche Dauer der Ruhepausen Gemäß § 11 JArbschG müssen minderjährige Auszubildende R... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
aaaasdasda
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen.... mehr