Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / Zusammenfassung

Überblick Durch den Arbeitsschutz sollen die Beschäftigten weitestmöglich vor schädlichen physischen und psychischen Auswirkungen ihrer Berufstätigkeit geschützt werden. Um die Beschäftigten bestmöglich zu schützen, ist die Arbeit menschengerecht zu gestalten, d. h. die Arbeit und auch die Arbeitsstätte muss seinen Bedarfen, Voraussetzungen und Belangen entsprechen. Dabei lie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr

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Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.3 Sozialer Arbeitsschutz

Der soziale Arbeitsschutz befasst sich mit dem Arbeitszeitschutz und sieht spezielle Schutzrechte für bestimmte Personengruppen, z. B.für schwangere und stillende Frauen, Jugendliche, Schwerbehinderte, LKW- und Omnibus-Fahrer sowie Heimarbeiter, vor. Der soziale Arbeitsschutz dient aber auch dazu, die Stellung des besonders Schutzbedürftigen gegenüber dem Arbeitgeber zu stär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.6.4 Ausnahmen von der Regelungssperre

Rz. 25 Von der Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG gibt es jedoch Ausnahmen. Wenn eine umfassende Mitbestimmungspflicht der Maßnahme besteht, kann der Abschluss einer Betriebsvereinbarung jedenfalls bei Tarifüblichkeit in Betracht kommen.[1] So etwa in den Fällen des § 87 Abs. 1 BetrVG bspw. bei der Festlegung der den einzelnen Arbeitnehmern zu gewährenden Zeitlohnzulagen[...mehr

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Gießereimechaniker (Profess... / Zusammenfassung

Überblick Die heutigen Techniken ermöglichen die Herstellung von Gusserzeugnissen aus Gusseisen mit Lamellen- und Kugelgraphit, aus Temper- und Stahlguss, aus Kupfer-, Magnesium-, Aluminium- und Zinklegierungen bzw. aus anderen NE-Metalllegierungen. So werden z. B. Motorblöcke für Schiffsdiesel, Gussteile für Windanlagen, Treppengeländer, Kaminöfen, aber auch Kirchenglocken ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.8.1 TVÜ-VKA

§ 15 Abs. 2 BAT und § 14 Abs. 2 BMT-G i. V. m. den Bezirkstarifverträgen der kommunalen Arbeitgeberverbände haben Möglichkeiten vorgesehen, die Arbeitszeit erheblich zu verlängern, wenn Zeiten von Arbeitsbereitschaft in die Arbeitszeit fielen. So war in Nr. 3 SR 2r BAT (Tarifgebiet West) die Arbeitszeit für Hausmeister beim Bund und im Bereich der TdL auf 50,5 Stunden wöchen...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4.3 Mehrere Arbeitsverhältnisse

Rz. 25 Steht ein Arbeitnehmer zu mehreren Arbeitgebern in einem Arbeitsverhältnis, entsteht in jedem Arbeitsverhältnis ein eigener Urlaubsanspruch gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.[1] Das Entstehen des Urlaubsanspruchs wird auch nicht dadurch gehindert, dass ein Arbeitnehmer durch die mehrfache Beschäftigung die Höchstarbeitsgrenzen des ArbZG nicht einhält.[2] Praxis-Bei...mehr

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Kassierer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf von Kassierern ist gekennzeichnet durch das wiederholende Registrieren der Waren aufgrund ihrer Handhabung mittels Scanner zur Code- oder Preiseingabe in die Registrierkasse einschließlich Messwertanzeigevorrichtungen (Waage) für das Gewicht der Waren, die Berücksichtigung von Bonuskarten (z. B. Payback), das Kassieren des Geldbetrags in Bar oder mittels ...mehr

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Forstwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Forstwirts ist aus dem Bemühen heraus, unsere Wälder zu erhalten und zu schützen, entstanden. Lange Zeit wurde die Waldarbeit von saisonal tätigen Landarbeitern verrichtet. Aus dem ursprünglichen Waldfacharbeiter hat sich das Berufsbild eines Forstwirts entwickelt, der dafür sorgt, dass die Waldbestände einerseits effektiv und ökologisch genutzt werden...mehr

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Kassierer (Professiogramm) / 7 Gefährdungsermittlung und -beurteilung an Kassenarbeitsplätzen anhand von Beispielen

Praxis-Tipp Spalten ergänzen Ergänzen Sie die 2 zusätzlichen Spalten "Erledigt bis" und "Kontrolle der Wirksamkeit" bei Durchführung der Gefährdungsermittlung und -beurteilung.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erfüllung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 11 Voraussetzung für die Befreiung von beruflicher Tätigkeit ist, dass Geschäfte wahrgenommen werden, die zu den Amtsobliegenheiten eines Betriebsratsmitglieds gehören. Dabei ist zu beachten, dass dem Betriebsrat wegen der häufig unbestimmten Rechtsbegriffe ein Beurteilungsspielraum einzuräumen ist.[1] Praxis-Beispiel Zu den Aufgaben eines Betriebsratsmitglieds gehört vor...mehr

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Gesetzesverzeichnis

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Mindestlohn: Höhe des Minde... / 2.1 Keine Anrechenbarkeit

Auf den gesetzlichen Mindestlohn sind nicht anrechenbar: Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung und sonstige vermögenswirksame Leistungen[1] Nachtzuschläge[2] Nachtzuschläge sind grundsätzlich nicht anrechenbar, weil der Gesetzgeber für die Zahlung von Nachtzuschlägen in § 6 Abs. 5 ArbZG eine gesonderte Rechtsgrundlage geschaffen hat.[3] Aus dieser lässt sich entnehmen, da...mehr

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Praxis-Beispiele: Pfändung / 6 Pfändung, Wechselschichtzulage, Zuschläge für ungünstige Zeiten (Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit)

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Hauspflegerin bei einer Arbeitgeberin, die Sozialstationen betreibt. Nach einem Insolvenzverfahren war sie in einer sogenannten Wohlverhaltensphase, in der sie ihre pfändbare Vergütung an einen Treuhänder abgetreten hatte. Die Arbeitgeberin führte den – aus ihrer Sicht – pfändbaren Teil der Vergütung an den Treuhänder ab, wobei s...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.2.1 Unpfändbare Bezüge, § 850a ZPO

Grundsätzlich unterliegt das gesamte Vermögen der Pfändung des Schuldners. Ausnahmen von diesem Grundsatz enthält § 850a ZPO. Die dort aufgeführten Bezüge sind absolut unpfändbar. Auf diesen Schutz kann der Schuldner auch nicht verzichten. Die Aufzählung der unpfändbaren Bezüge in § 850a ZPO ist nicht abschließend, vielmehr enthalten andere Gesetze ergänzende Regelungen. Im E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bundesfreiwilligendienst / 3 Arbeitsrechtliche Schutzvorschriften

Das Bundesfreiwilligendienstgesetz erklärt in § 13 BFDG bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für entsprechend anwendbar, um einen adäquaten rechtlichen Schutz des Freiwilligen während des Laufs seines Dienstes sicherzustellen. Dies sind zunächst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes. Wichtige Regelungen sind das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitssch...mehr

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Arbeitskampf / 2.13.3 Ersatzkräfte

Der Arbeitgeber kann freiwillige Ersatzkräfte einstellen, um die wirtschaftlichen Folgen eines Streiks zu mindern, er darf auch durch Streik ausgefallene Arbeiten an Dritte vergeben.[1] Wenn ein Arbeitgeber während eines Streiks für die nicht streikenden Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen anordnet, so hat er dies dem Betriebsrat im V...mehr

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Praxis-Beispiele: Urlaub / 18 Urlaub bei "Kurzarbeit 0"

Sachverhalt Eine Arbeitnehmerin arbeitete als Verkaufshilfe in einem Betrieb der Systemgastronomie 3 Tage in der Woche. Vertraglich stand ihr auf Grundlage einer 6-Tage-Woche ein Urlaubsanspruch von jährlich 28 Werktagen zu, also bei einer 3-Tage-Woche 14 Urlaubstage. In den Monaten Juni, Juli und Oktober 2020 befand sie sich in Kurzarbeit 0. Die Arbeitnehmerin meinte, das h...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Werkstudent / 5 Sonstige Arbeitsbedingungen

Für Werkstudenten gelten sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ohne Ausnahmen oder Besonderheiten Anwendung. Obwohl für echte Werkstudenten grundsätzlich eine wöchentliche A...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.5 Arbeitszeitgesetz, Ausnahmen (Absatz 4)

Neben den tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit sind die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zu beachten. Dies betrifft bei der unterschiedlichen Verteilung der durchschnittlichen Arbeitszeit über die Wochen vor allem die Obergrenzen für die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden (= 60 Stunden je Woche) ausgedehnt werden kann, wenn ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 9.4 Nachtarbeit (Absatz 5)

Absatz 5 definiert die zuschlagpflichtige tarifliche Nachtarbeit im Unterschied zur gesetzlichen (arbeitsschutzrechtlichen) Nachtarbeit (§ 2 Abs. 4 i. V. m. Abs. 3 ArbZG [1]). Nachtarbeit nach Absatz 5 ist jede Arbeit zwischen 21 und 6 Uhr, wogegen nach dem Arbeitszeitgesetz nur Arbeit, die mehr als 2 Stunden in der Nachtzeit (23 bis 6 Uhr) umfasst, als Nachtarbeit gilt. Die ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.2 Dauer und Verteilung der Arbeitszeit, Pausen (Absatz 1)

Die Dauer der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nach dem TV-V betrug bis zum 30.6.2008 ebenso wie nach dem TVöD im Bereich der VKA 38,5 Stunden im Tarifgebiet West bzw. 40 Stunden im Tarifgebiet Ost. Im Rahmen der Tarifrunde 2008 ist am 31.3.2008 vereinbart worden, die regelmäßige Arbeitszeit ab 1.7.2008 – abgesehen von wenigen Ausnahmen – von 38,5 auf...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 8.13 Auszubildende

Die regelmäßige durchschnittliche Ausbildungszeit der Auszubildenden beträgt ebenfalls ab 1. Juli 2008 grundsätzlich 39 bzw. 40 Stunden wöchentlich. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 Satz 1 TVAöD – Besonderer Teil BBiG –, wonach sich die Ausbildungszeit nach den für die Beschäftigten des Ausbildenden maßgebenden Vorschriften über die Arbeitszeit richtet (also nach § 8 Abs. 1 S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / Sonderregelung für das Personalvertretungsrecht (Absatz 9)

Die Regelungen in Absatz 4 (Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz), Absatz 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Absatz 7 (tägliche Rahmenzeit) setzen in Betrieben, die nicht dem Geltungsbereich des BetrVG unterliegen, den Abschluss einer einvernehmlichen Dienstvereinbarung voraus. Darunter verstehen die Tarifvertragsparteien eine Dienstvereinbarung, die ohne Entscheidung der E...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.3 Berechnung der Arbeitszeit (Absatz 2)

Die in Absatz 1 bestimmte regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit ist eine durchschnittliche Arbeitszeit. Das heißt, die 39 (West) bzw. 40 (Ost) Stunden müssen nicht in jeder Woche erreicht werden, sondern stellen einen Mittelwert dar, der sich nach Absatz 2 Satz 1 im Durchschnitt von bis zu einem Jahr ergeben muss. Der Jahreszeitraum ist dabei grundsätzlich die Obergrenze, von...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 10.2 Höhe und Berechnung der Zeitzuschläge (Absatz 1 Sätze 1 und 2)

Für die tatsächliche Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer zunächst ein Entgelt von 100 v. H. pro Stunde, zu dem "neben dem Entgelt" bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen Zeitzuschläge hinzukommen ( Absatz 1 Satz 1 ). Das Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung richtet sich auch bei Überstunden abweichend von der Bemessungsgrundlage für die Zeitzuschläge nach der ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.7 Arbeitszeitkorridor und Rahmenzeit (Absätze 6 und 7)

Mit den Regelungen in § 8 Abs. 6 (wöchentlicher Arbeitszeitkorridor) und Abs. 7 (tägliche Rahmenzeit) haben die Tarifvertragsparteien einen entscheidenden Schritt zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in kommunalen Unternehmen getan. Damit wurden wesentliche rechtliche Voraussetzungen für eine moderne, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Organisation der Betriebsabläufe ges...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.3 Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft (Absätze 3 und 4)

Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sind Sonderformen der Arbeit, deren Hauptmerkmal darin besteht, dass sie jeweils außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit und ohne Anrechnung auf diese durchgeführt werden. Die Definition des Bereitschaftsdienstes in Absatz 3 ist inhaltsgleich mit derjenigen in § 7 Abs. 3 TVöD. Die Definition der Rufbereitschaft in Absatz 4 ist bis auf S...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.5 Mehrarbeit (Absatz 6)

Arbeitsstunden, die ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer über die vereinbarte (reduzierte) Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten leistet, gelten als Mehrarbeit. Eine inhaltsgleiche Begriffsbestimmung enthält § 7 Abs. 5 TVöD. Mehrarbeit im tarifvertraglichen Sinne kann also nur ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer leiste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 2.5 Mehrere Arbeitsverträge

Übernimmt der Arbeitnehmer eine weitere Tätigkeit entweder beim gleichen Arbeitgeber oder einem Dritten, kann dies aufgrund eines Werk-, eines Dienst- oder eines Arbeitsvertrags geschehen. Zur Qualifizierung, welcher dieser Vertragstypen vorliegt, kommt es nicht auf den Umfang der geleisteten Tätigkeit, sondern allein auf die normalen Abgrenzungskriterien an. Zu beachten ist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 9.2 Wechselschicht- und Schichtarbeit (Absätze 1 und 2)

Wechselschichtarbeit ist nach der tarifvertraglichen Legaldefinition in Absatz 1 die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen der Arbeitnehmer durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 3.3 Nebenbeschäftigung (Absatz 2)

Eines der Ziele der Neugestaltung des Tarifrechts für die Versorgungsbetriebe war die Lösung vom Beamtenrecht. Konsequenterweise wurde beim Nebentätigkeitsrecht die bisherige Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Regelungen (wie in § 11 BAT) gestrichen. Das Recht des Beschäftigten, eine Nebentätigkeit auszuüben, folgt aus der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Arbeitnehmer des öffe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Wie bereits erörtert, sind Studenten in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer den Nicht-Studenten gleichgestellt. Folglich gelten für sie sämtliche arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche auf Teilurlaub[1] sowie Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).[2] Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) findet ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Studenten: Arbeitsrechtlich... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Praxisorientierte duale Studenten werden weder als Arbeitnehmer betrachtet, noch fällt ihr Studium unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Folglich haben sie keine arbeitsrechtlichen Ansprüche, die nicht vertraglich vereinbart wurden. Dies bedeutet beispielsweise, dass der praxisorientierte duale Student nicht vom Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erfasst wird und keinen gesetzlich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Wärme-, Kälte- und Schallsc... / Zusammenfassung

Überblick Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer tragen dazu bei, Wohn- und Industriegebäude sowie Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen so zu isolieren, dass die den jeweiligen Projekten zugrunde liegenden Parameter des Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzes bei ihrer Fertigstellung in vollem Umfang erreicht werden mit dem Ziel, dass so wenig wie möglich Energie verlore...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebäudereiniger (Professiog... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Gebäudereinigers ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk. Er ist mit der Reinigung und Pflege aller Arten von Gebäuden des Wohn- und gesellschaftlichen Bereiches (Theater, Sportstätten, Denkmale u. a.), aller Arten von Verkehrsmitteln sowie von Industrieanlagen verbunden. Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (z. B. in Krankenhäusern) sind eb...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Steinmetz/Steinbildhauer (P... / Zusammenfassung

Überblick Der Steinmetz zählt zu den ältesten Berufen überhaupt. Heute werden neben Naturstein auch Betonwerk- bzw. Kunststein bearbeitet. Dazu werden traditionelle Werkzeuge und Maschinen verwendet. In den nach Plänen hergestellten Objekten dominiert die geometrische Gestaltung, wie z. B. an Grabsteinen, Geländern bzw. an Wänden von Bauwerken. Gemeinsam mit den Steinmetzen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Kunststoff- und Kautschukte... / Zusammenfassung

Überblick Die Berufsbezeichnung des bisherigen Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik wurde mit dem Bundesgesetzblatt Nr. 151 vom 19.06.2023 in Kunststoff- und Kautschuktechnologen bzw. Kunststoff- und Kautschuktechnologin geändert. Diese Kunststoff-Formgeber verarbeiten Massen aus Kunststoffen in Form von Pulvern, Granulaten, Lösungen, Dispersionen bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1.5.2 Rechte im Einzelnen

Rz. 35 Im Einzelnen genießen die Mitglieder der JAV folgende Rechte: Arbeitsbefreiung und Entgeltschutz Die Mitglieder werden unter Fortzahlung ihrer Vergütung von der Arbeitspflicht befreit, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der JAV erforderlich ist. Gewährung von Freizeit-, ggf. auch Entgeltausgleich Sind zur Aufgabenerfüllung Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit des Mitg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praxis-Beispiele: Aufbewahr... / 4 Arbeitszeiterfassung

Sachverhalt Muss der Arbeitgeber die Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzeichnen und aufbewahren? Ergebnis Hinsichtlich der arbeitsschutzrechtlichen Arbeitszeit bestehen sowohl Aufzeichnungs- als auch Aufbewahrungspflichten: Gemäß § 16 Abs. 2 ArbZG müssen Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit aufzeichnen und diese Aufzeichnungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Freistellung von der Arbeit / 5.6 Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Freistellung von Mehrarbeit (§ 207 SGB IX)

§ 207 SGB IX gewährt dem schwerbehinderten Menschen einen Anspruch, die Leistung von Mehrarbeit zu verweigern und somit von der Arbeitspflicht freigestellt zu werden. Die Norm enthält jedoch kein absolutes, an den Arbeitgeber gerichtetes Verbot der Mehrarbeit. Mehrarbeit im Sinne der Vorschrift ist das Überschreiten der gesetzlichen Normalarbeitszeit von 8 Stunden nach dem Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.6 Checkliste

Rz. 316 Folgende Checkliste gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen der ordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung, wobei sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt: Rz. 317 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt (Rz. 111 ff.) Geschäftsfähigkeit[1], §§ 105, 111 BGB Nichtigkeit der Kündigungserklärung nach Anfechtung ( Rz. 168 f.), § 142 Abs. 1 BGB Stellvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.5 Berufsausübungserlaubnis/Beschäftigungsverbot

Rz. 559 Eine Kündigung kann personenbedingt gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer zu der geschuldeten Arbeitsleistung ganz oder teilweise für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nicht mehr in der Lage ist. Dies kann bei einem nachträglich eingetretenen Entzug der für eine Berufsausübung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Befugnis der Fall sein. Wenn der Arbeitge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zuschläge und Zulagen in de... / 2.5 Begünstigte Arbeitszeiten

Begünstigt ist nur die tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat. Dazu gehört auch jede vom Arbeitgeber zu den begünstigten Zeiten verlangte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.4 Schichtarbeit

Rz. 34 Bei der Schichtarbeit ergeben sich deshalb Schwierigkeiten, weil es Überlappungen der Schichten mit dem Beginn oder Ende des Feiertags geben kann. Fällt eine Nachtschicht komplett deshalb aus, weil ihr Beginn oder Ende auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, ist die Arbeit infolge des Feiertags weggefallen. Deshalb haben die betroffenen Arbeitnehmer Anspruch auf Feiert...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.4 Arbeitsausfall

Rz. 14 Die Arbeit fällt an einem Feiertag i. S. d. § 2 EFZG aus und führt damit zur Zahlungspflicht des Arbeitgebers, wenn an einem solchen Tag wegen des in § 9 Abs. 1 ArbZG enthaltenen Beschäftigungsverbots nicht gearbeitet werden kann. Arbeitet der Arbeitnehmer dagegen an einem Feiertag, ergibt sich sein Entgeltanspruch nicht aus § 2 Abs. 1 EFZG, sondern aus § 611a BGB mei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 4 An gesetzlichen Feiertagen besteht ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot nach §§ 9 ff. ArbZG. Damit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitspflicht nach § 275 BGB befreit. Folglich verliert er nach § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB auch den Anspruch auf Arbeitsentgelt. § 2 Abs. 1 EFZG ersetzt diesen Entgeltausfall, indem er einen eigenen Anspruch auf Entgeltfortzahlung schafft...mehr