Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.3 Wirkung der Übernahme

Rz. 69 Die Übernahme der tarifvertraglichen Regelungen wirkt wie der Tarifvertrag selbst, sie verdrängt also die gesetzliche Vorschrift, von der abgewichen wird.[1] mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3 Abweichung bzgl. Ruhezeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 24 In Abs. 1 Nr. 3 wird die Kürzung der Ruhezeit, für die § 5 Abs. 1 ArbZG eine Mindestdauer von 11 Stunden vorschreibt, um bis zu 2 Stunden zugelassen, wenn dies durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt wird. 2.3.1 Anwendungsbereich Rz. 25 Eine Kürzung der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist in bestimmten Betrie... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.5 Freistellung

Rz. 29 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für den Zeitraum der Untersuchung von der Arbeit freigestellt zu werden.[1] mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.2 Rechtsfolgen

Rz. 14 Liegen die oben definierten Voraussetzungen vor, ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1a durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung möglich. Umfang/Obergrenze Rz. 15 Nicht einheitlich beantwortet wird die Frage, in welchem Umfang die Verlängerung erfolgen kann. Zum größten Teil wird ang... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.1 Voraussetzungen

Rz. 9 In § 7 Abs. 1 Nr. 1a wird eine Erhöhung der werktäglichen Höchstarbeitszeit auch auf über 10 Stunden dann zugelassen, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Werden die folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf über 10 Stunden möglich. Arbeitsbereitsc... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.6 Entgegenstehende dringende betriebliche Erfordernisse

Rz. 44 Abgelehnt werden kann der Anspruch des Nachtarbeitnehmers durch den Arbeitgeber, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Umstritten ist, ob "dringende betriebliche Erfordernisse" i.S.d. § 1 Abs. 2 KSchG zu verstehen sind oder i.S.d. § 7 Abs. 1 BUrlG, der dem Arbeitgeber bei dringenden betrieblichen Belangen die Möglichkeit gibt, den Urla... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.2 Verfahren der Übernahme und Umfang

Rz. 63 Die entsprechenden Regelungen können durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden. Sofern ein Betriebsrat existiert, ist nur die Übernahme mittels Betriebsvereinbarung möglich. Damit soll der Gefahr einer Umgehung des Betriebsrats begegnet werden.[1] Ebenso verhält es sich mit ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Voraussetzungen

Rz. 22 Voraussetzung für die Aufteilung der Ruhepausen in Kurzpausen ist, dass diese von angemessener Dauer sind. Dabei wird unterschiedlich beurteilt, was unter angemessen zu verstehen ist. In der Rechtsprechung wird angenommen, dass ein Zeitraum von mindestens 8 Minuten erforderlich ist, damit die Kurzpausen ihrem Zweck, der Erholung des Arbeitnehmers und Nahrungsaufnahme, ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.2 Zeitlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 24 Der Nachtarbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach im 3-Jahres-Rhythmus verlangen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verkürzt sich der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen auf 1 Jahr. Rz. 25 Umstritten sind die Folgen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Unters... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.1 Erteilung der Einwilligung (Abs. 7 Satz 1)

Rz. 83 Dem Freiwilligkeitsprinzip wird dadurch Rechnung getragen, dass der Arbeitnehmer selbst einwilligen muss in eine Verlängerung seiner Arbeitszeit. Eine Einwilligung beispielsweise aufgrund eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung scheidet aus.[1] Erforderlich ist es außerdem, dass der Arbeitnehmer die Einwilligung schriftlich erteilt. Das Formerfordernis soll... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.3 Benachteiligungsverbot (Abs. 7 Satz 3)

Rz. 85 Satz 3 der Vorschrift verbietet eine Benachteiligung des Arbeitnehmers, der seine Einwilligung nicht erteilt oder widerrufen hat. Die Vorschrift ist lex specialis gegenüber § 612a BGB. Welche Benachteiligungen hier konkret gemeint sind, ist der Vorschrift nicht zu entnehmen. In der Gesetzesbegründung wird beispielhaft eine Benachteiligung bei einem beruflichen Aufstie... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 26 Eine Kürzung der vorgeschriebenen Ruhezeit ist nur dann zulässig, wenn dies erforderlich ist nach Art der Arbeit. Erfasst sind dabei organisatorische ebenso wie branchenspezifische Gründe. Insbesondere im Gaststättengewerbe und im Gesundheitswesen kommt dabei eine Kürzung in Betracht.[1] Aber auch in Theaterbetrieben und Orchestern kann eine Kürzung der Ruhezeit nach ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Abweichung bzgl. Beginn der Nachtzeit (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 32 § 7 Abs. 1 Nr. 5 eröffnet die Möglichkeit, durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung abweichend von § 2 Abs. 3 ArbZG den Beginn der Nachtzeit festzulegen. Dabei muss der Beginn der Nachtzeit innerhalb der Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festgelegt werden. Nach § 2 Abs. 3 ArbZG ist die Nachtzeit die Zeit zwischen 23 und 6 ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 1

Rz. 36 In § 7 Abs. 2 Nr. 1 wird die Anpassung der Ruhezeiten bei Vorliegen von Rufbereitschaft – unabhängig in welcher Branche – auf die Besonderheiten dieses Dienstes in Abweichung zu § 5 Abs. 1 ArbZG erlaubt, wenn dies durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt wird. Insbesondere ist dabei der Ausgleich für Kü... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Abweichung bzgl. Ruhepausen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 20 Nach Abs. 1 Nr. 2 kann in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen werden, dass die Aufteilung der Pausenzeiten in Schicht- und Verkehrsbetrieben abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 4 Satz 2 ArbZG geregelt werden kann. § 4 Satz 2 ArbZG sieht vor, dass die Mindestdauer von Pausen 15 Minuten beträgt. ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 25 Eine Kürzung der Ruhezeit um bis zu einer Stunde ist in bestimmten Betrieben bereits nach § 5 Abs. 2 ArbZG dann zulässig, wenn ein Ausgleich innerhalb eines Kalendermonates oder 4 Wochen stattfindet. Dies betrifft: Krankenhäuser und andere Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, Gaststätten und andere Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.4 Kostentragung

Rz. 28 Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 hat der Arbeitgeber die Kosten der Untersuchung zu tragen. Dies bezieht sich lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung.[1] Die Untersuchung kann entweder durch die kostenfreie Untersuchung durch einen Betriebsarzt erfolgen oder durch die Übernahme der Untersuchungskosten eines externen Arbeitsmediziners. Bietet der Arbeitgeber aller... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.6 Entgeltfortzahlung während der Untersuchung

Rz. 30 Zwar regelt § 6 Abs. 3 Satz 3 die Kostentragungspflicht, allerdings bezieht sich diese nach dem Wortlaut wie bereits dargelegt lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung. Über die mittelbaren Kosten, unter die eine eventuelle Entgeltfortzahlung fällt, sagt die Vorschrift nichts aus. Daher ist diese nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmen, mithin nac... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 8 Abs. 1 Nr. 1 eröffnet die Möglichkeit, von § 3 ArbZG, der die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer begrenzt, abzuweichen. Diese wird nach § 3 Satz 1 ArbZG auf 8 Stunden werktäglich begrenzt, während Satz 2 eine Verlängerung auf 10 Stunden zulässt, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen durchschnittlich 8 Stunden nicht überschritten werden. 2.1.1 Abweic... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 21 Die Aufteilung der Ruhepausen in Kurzpausen kann lediglich in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben erfolgen. Verkehrsbetriebe sind alle öffentlichen und privaten Betriebe, deren Zweck in der Beförderung von Personen, Gütern oder Nachrichten besteht sowie die dazugehörigen selbstständigen oder unselbstständigen Hilfs- und Nebenbetriebe.[1] Unter Schichtbetrieben[2] wer... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.2 Europarechtliche Bedenken

Rz. 58 Gegen die Vereinbarkeit des Abs. 2a mit den Vorgaben der Richtlinie 2003/88/EG, die vorsieht, dass eine Abweichung nur möglich ist, sofern durch den Mitgliedstaat sichergestellt wird, dass der Arbeitnehmer nicht in seiner Gesundheit gefährdet wird, werden Bedenken geäußert.[1] Die Übertragung dieser Aufgabe an die Tarifvertragsparteien oder Betriebsparteien ist daher ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1.1 Abweichung in einem Tarifvertrag

Rz. 3 Für die Zulässigkeit einer Abweichung in einem Tarifvertrag muss dieser zunächst wirksam zustande gekommen und schriftlich abgeschlossen sein. Hierfür gelten die allgemeinen Regelungen des TVG. Außerdem müssen die Parteien tarifgebunden sein gem. § 3 Abs. 1 TVG. Bei den von den §§ 3-6 ArbZG abweichenden tarifvertraglichen Regelungen handelt es sich um Betriebsnormen na... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.4 Vereinbarkeit mit der Arbeitszeit-Richtlinie 2003/88/EG

Rz. 87 Gegen die Vereinbarkeit von Abs. 7 mit den Vorgaben aus Art. 22 RL 2003/88/EG werden teilweise Bedenken geäußert. Rz. 88 Die 6-monatige Frist, mit der ein Arbeitnehmer seine Einwilligung widerrufen kann, stelle einen Verstoß gegen das in Art. 22 Abs. 1a RL verankerte Freiwilligkeitsprinzip dar.[1] Dagegen wird jedoch zu Recht eingewandt, dass die bereits erteilte Einwi... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 2

Rz. 42 Nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 können durch oder aufgrund eines Tarifvertrags durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit (sowohl für Tag- als auch Nacht- und Schichtarbeitnehmer, §§ 3, 6 Abs. 2 ArbZG), die Pausen und die Ruhezeit (§ 5 Abs. 1 ArbZG) in der Landwirtschaft angepasst werden. Es können somit längere Arbeitszeiten (... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Schichtarbeitnehmer

2.1 Begriff Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabe... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.4 Abweichung nach Abs. 2 Nr. 4

Rz. 49 Dieselben Anpassungen, wie sie auch für Betriebe, die der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen dienen, zugelassen sind, können nach § 7 Abs. 2 Nr. 4 durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftun... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 In § 7 Abs. 1 Nr. 4 wird eine Abweichung von § 6 Abs. 2 ArbZG durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung hinsichtlich der höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeit sowie der Festlegung eines Ausgleichszeitraums für Nachtarbeitnehmer zugelassen. Damit entspricht Abs. 1 Nr. 4 den Abweichungsmöglichkeiten von Abs. ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses muss ausdrücklich mit einer Begründung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Form- oder Fristvorschriften bestehen für die Geltendmachung nicht.[1] Rz. 33 Außerdem bedarf es eines für den Arbeitnehmer geeigneten Tagesarbeitsplatzes. Dies wird dann bejaht, wenn der Nachtarbeitnehmer... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 8 Abweichungen durch Rechtsverordnungen (Abs. 6)

Rz. 81 Unter denselben Voraussetzungen wie bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach Abs. 5, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats Ausnahmen gem. den Abs. 1 und 2 durch Rechtsverordnung zulassen. Erforderlich sind also auch hierzu betriebliche Gründe und dass der Arbeitnehmer nicht in seiner Gesundheit gefährdet wird. Eine Rechtsverordnung, die die gen... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 10 Höchstzulässige Verlängerung (Abs. 8)

Rz. 90 § 7 Abs. 8 sieht eine Höchstgrenze für die wöchentliche Arbeitszeit vor. Erfolgt eine Verlängerung aufgrund von Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Abs. 2 Nr. 2-4, Abs. 3 und Abs. 4 beträgt die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden, die im Durchschnitt von 12 Monaten nicht überschritten werden darf. Sofern eine Verlängerung aufgrund von Abs. 5 vorliegt, also durch behör... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1)

Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erfolgen. Die durch die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aufgestellten Regeln für Schichtarbeiter können entspr... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Abweichung nach Abs. 2a

Rz. 53 Eine weitere Abweichungsmöglichkeit besteht nach § 7 Abs. 2a. Diese kann ebenfalls in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Die Vorschriften, von denen abgewichen werden kann, sind die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit, sowohl für Tag- als auch Nachtarbeitnehmer, und über die Ruhezeit. Dami... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Besonderheiten im öffentlichen Dienst (Abs. 3 Satz 3)

Rz. 70 Für den öffentlichen Dienst gelten Besonderheiten, wenn im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers eine tarifvertragliche Abweichungsregelung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden soll. Dies ist nach Satz 3 nur zulässig, wenn die Geltung eines Tarifvertrags für den öffentli... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und Nachtarbeit i.S.v. § 2 Abs. 3 ArbZG geleistet wurde, ist erforderlich, dass keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Diese muss nicht ausdrücklich als Ausgleichsregelung gestaltet sein, sondern kann sich auch durch Auslegung ergeben. Sie kann auch stillschweigend in Form einer besonderen... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.6 Benachteiligungsverbot (Abs. 6)

Rz. 59 § 6 Abs. 6 verpflichtet den Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Nachtarbeitnehmern der gleiche Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen gewährt wird. Hinweis Umorganisation zur Sicherstellung der Weiterbildung Um sicherzustellen, dass auch Nachtarbeitnehmer an den Weiterbildungs- und aufstiegsfördernden Maßnahmen teilnehmen können, m... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Nachtarbeitnehmer

3.1 Begriff Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1] 3.2 Sondervorschriften Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten kör... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Werktägliche Arbeitszeit (Abs. 2)

Rz. 17 In § 6 Abs. 2 wird die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer festgelegt. 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2) Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3 Arbeitsmedizinische Untersuchung (Abs. 3)

Rz. 22 Um den gesundheitlichen Gefahren, die von der Nachtarbeit ausgehen, vorzubeugen, beinhaltet Abs. 3 einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zur Nachtarbeit. 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Ges... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4.2 Abweichung bzgl. Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 4b)

Rz. 31 Zugelassen wird auch die Festlegung eines anderen Ausgleichszeitraums bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit für Nachtarbeitnehmer. Auch hier gelten dieselben Grundsätze wie für die Festlegung für Tagarbeitnehmer.[1] mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Voraussetzungen

4.1.1 Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft Rz. 54 Zu den Einzelheiten der ersten Voraussetzung – das regelmäßige und in erheblichem Umfang Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – kann auf die Kommentierung im Rahmen von § 7 Abs. 1 Nr. 1a [1] verwiesen werden. 4.1.2 Gesundheitsschutz durch besondere Regelungen Rz. 55 Ist außerdem sichergestellt, dass die Gesun... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.4 Besonderheiten für die Ruhezeit

Rz. 57 Zusätzlich zu den Anforderungen nach Abs. 2a gilt durch Abs. 9, dass keine Kürzung der Ruhezeit erfolgen darf, wenn die tägliche Arbeitszeit auf über 12 Stunden verlängert wird. Sie muss dann 11 Stunden betragen. Außerdem muss die Ruhezeit spätestens nach 24 Stunden gewährt werden. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5 Ausgleich (Abs. 5)

Rz. 52 Sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, schreibt § 6 Abs. 5 vor, dass dem Arbeitnehmer Ausgleich für die Nachtarbeit in Form einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder durch angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist. 3.2.5.1 Voraussetzungen Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und N... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Sondervorschriften für Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 5 Für Schichtarbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 1, dass ihre Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festzulegen ist. 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitsw... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4 Umsetzungsanspruch (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz. Hierfür legt § 6 Abs. 4 Satz 1a) bis c) abschließend Gründe fest, wann ein solcher Anspruch durch den Nachtarbeitnehmer geltend gemacht werden kann. 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses ... mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.2 Gründe

Rz. 34 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Umsetzung an einen Tagesarbeitsplatz besteht nur dann, wenn einer der Gründe, die Abs. 4 Satz 1 a–c aufzählt, vorliegt. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.1 Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft

Rz. 54 Zu den Einzelheiten der ersten Voraussetzung – das regelmäßige und in erheblichem Umfang Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – kann auf die Kommentierung im Rahmen von § 7 Abs. 1 Nr. 1a [1] verwiesen werden. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.3 Einwilligung der Arbeitnehmer

Rz. 56 Weitere Voraussetzung für die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit in diesem Sinn ist die schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers sowie die Widerrufsmöglichkeit, die in Abs. 7 geregelt ist. mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1 Übernahme in Betriebe nicht tarifgebundener Arbeitgeber (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 60 Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 besteht die Möglichkeit, dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber die abweichenden Regelungen im Sinne der Absätze 1, 2 und 2a übernehmen. 5.1.1 Voraussetzungen Rz. 61 Eine Übernahme kann dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, also nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und nicht selbst Partei des Tarifvertrags is... mehr