Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

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DRK-TV / 2.7.3 Gesetzliche Versagungsgründe

Arbeitszeitgesetz Bei einer Nebentätigkeit im Rahmen eines zweiten Arbeitsverhältnisses darf die werktägliche Arbeitszeit gem. § 3 ArbZG nicht überschritten werden. Auch die weiteren Vorschriften des ArbZG wie Ruhezeit, Sonn- und Feiertagsbeschäftigung usw. sind zu beachten. Die Einschränkungen des ArbZG gelten allerdings nur für Nebentätigkeiten, die als Arbeitnehmer, also i...mehr

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DRK-TV / 2.12.1.1 Ruhezeiten und Ruhepausen

Regelungen über arbeitsfreie Zeiten und Ruhezeiten enthalten §§ 4 und 5 ArbZG. Dabei unterscheiden die Vorschriften zwischen Ruhezeiten und Ruhepausen. Ruhezeiten Ruhezeiten sollen den Mitarbeitern ermöglichen, sich von der geleisteten Arbeit zu erholen und neue Kräfte zu gewinnen. Während der Ruhezeiten darf daher ein Mitarbeiter zu keinerlei Arbeit, auch nicht zu kurzen Zwis...mehr

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DRK-TV / 2.12.2 Ausgleichszeitraum bis zu einem Jahr

Abweichend von § 3 ArbZG ist von den Tarifvertragsparteien nicht eine tägliche Arbeitszeit, sondern eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit festgesetzt worden. Unberührt bleibt die gesetzliche Vorschrift in § 3 Satz 2 ArbZG, wonach die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten werden darf. Von dieser Höchstgrenze kann nur dann abgewichen werden, wenn in die Ar...mehr

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DRK-TV / 2.12.3 Feiertage und Vorfesttage

Das Arbeitszeitgesetz schreibt ein Beschäftigungsverbot von Sonn- und Feiertagsarbeit vor, das auch für die Mitarbeiter im DRK gilt. Das Verbot der Feiertagsarbeit bezieht sich nach dem Wortlaut der Vorschriften auf gesetzliche Feiertage. Der EGMR hat zu Art. 9 EMRK (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) entschieden, dass damit nicht jede religiös begründete oder inspi...mehr

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DRK-TV / 2.13.3 Bereitschaftsdienst

§ 13 Abs. 3 Satz 1 DRK-TV ist wortgleich mit § 7 Abs. 3 TVöD – auf die dortige Kommentierung wird verwiesen § 13 Abs. 3 hat abweichend von § 7 Abs. 3 TVöD noch einen Satz 2 angefügt. § 13 Abs. 3 Satz 2 DRK-TV führt ergänzend aus, dass der Arbeitgeber nur dann Bereitschaftsdienst anordnen darf, wenn zu erwarten ist, dass zwar Arbeit anfällt, erfahrungsgemäß aber die Zeit ohne ...mehr

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DRK-TV / 2.12.5 Abweichende Regelungen durch Betriebsvereinbarung

Durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die anders als im TVöD nicht an besondere Voraussetzungen geknüpft ist ("Abweichungen sind nur aus dringenden betrieblichen Gründen zulässig" – s. § 6 Abs. 4 Satz 1 TVöD), kann die Arbeitszeit gemäß §§ 7 und 12 ArbZG verlängert werden. Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 a ArbZG kann die Arbeitszeit über 10 Stunden werktäglich verlängert wer...mehr

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DRK-TV / 2.12.9 Dienstreisen

Bei Dienstreisen gilt nur die Zeit der dienstlichen Inanspruchnahme am auswärtigen Geschäftsort als Arbeitszeit. Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt. Dienstreisen bzw. Dienstreisezeiten sind alle Zeiten, in denen der Mitarbeiter im Arbeitgeberinteresse außerhalb seiner gewöhnlichen Arbeitsstelle unt...mehr

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DRK-TV / 2.12.3.2 Sonn- und Feiertage

§ 12 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DRK-TV regelt die Freistellung von Mitarbeitern, die regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen. Werden Mitarbeiter an einem Sonntag oder Wochenfeiertag beschäftigt, so muss ihnen innerhalb von 2 Wochen 2 arbeitsfreie Tage gewährt werden, § 12 Abs. 5 Satz 3. Dabei kommt nach dem Wortlaut der Tarifnorm jeder Werktag, auch wenn er ohnehin arbei...mehr

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DRK-TV / 1.3.1 Wegfall der Friedenspflicht und Schlichtungsverfahren

Diese Selbstständigkeit muss das DRK allerdings mit dem Wegfall der Friedenspflicht der Mitarbeiter bezahlen, d. h. die DRK-Mitarbeiter haben nunmehr das Recht zu streiken. Allerdings ist einem Streik das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet, während dessen Arbeitskampfmaßnahmen unzulässig sind. Das ergibt sich aus der Vereinbarung über Rahmenbedingungen für den Abschluss von...mehr

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DRK-TV / 2.7.1 Anzeige der Nebentätigkeit

Der Mitarbeiter hat die Zustimmung zur Ausübung einer Nebentätigkeit vor deren Beginn einzuholen. Was er dabei dem Arbeitgeber anzuzeigen hat, ist tariflich nicht geregelt. Es ergibt sich aber aus der Natur der Sache, dass er die Art der Nebentätigkeit und deren Umfang mitzuteilen hat, bei letzterem auch die Lage der Arbeitszeit. Obwohl in der Literatur umstritten, ist auch ...mehr

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DRK-TV / 2.12.1 Regelmäßige Arbeitszeit

§ 12 Abs. 1 regelt die regelmäßige durchschnittliche Wochenarbeitszeit, die für alle Mitarbeiter im Geltungsbereich des Tarifvertrages ab dem 1.7.2008 39 Stunden beträgt (vor diesem Zeitpunkt waren 38,5 Stunden/Woche vereinbart). Eine Ausnahme ist in § 12 Abs. 1 Satz 2 DRK-TV für Mitarbeiter im Rettungsdienst normiert, für die weiterhin eine regelmäßige durchschnittliche Woch...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.3 Mehrarbeits- und Überstundenvergütung

Der Begriff der Mehrarbeit bzw. Überstunde ist mit Ausnahme spezialgesetzlicher Bestimmungen gesetzlich nicht festgelegt; die Terminologie ist auch in Tarifverträgen nicht einheitlich. Bei der Klärung der Frage, ob und inwieweit Überstunden bzw. Mehrarbeit vorliegen, müssen also die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelfall beachtet werden. In der Regel versteht man ...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 4.4 Zulagen und Zuschläge für Arbeit in ungünstigen Arbeitszeitlagen

Als weitere Vergütungszuschläge kommen Zulagen für ungünstige Arbeitszeiten vor. Hierzu gehören insbesondere Nachtarbeits-, Schicht-, Samstags- sowie Sonn- und Feiertagszuschläge bzw. -zulagen. Das Arbeitszeitgesetz bestimmt insoweit nur, dass Nachtarbeitnehmer Anspruch auf zusätzliche Vergütung oder bezahlte Freizeit für geleistete Nachtarbeit haben. Der Begriff der Nachtarb...mehr

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Schornsteinfeger (Professio... / Zusammenfassung

Überblick War der traditionsreiche Beruf des Schornsteinfegers früher in erster Linie mit dem Kehren und Reinigen von Schornsteinen verbunden, hat sich das Berufsprofil heute durch die Modernisierung und Aufrüstung der Heizungsanlagen deutlich erweitert und vereint in sich neben der Reinigung und Kontrolle von Heizungs- und Abgasanlagen auch die Inspektion von Feuerstätten, ...mehr

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Straßenbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Straßenbauer befassen sich mit dem Bau von Straßen, Wegen, Plätzen einschließlich ihrer Instandhaltung. Die Straßendecken bestehen i. d. R. aus Asphalt oder Beton. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Arbeitsstoffe. Randbebauungen, Gartenwege und Terrassen erfolgen häufig mit Pflaster- bzw. Bordsteinen. Auch für die vorbereitenden E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Landwirt (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der aus dem Bauernstand hervorgegangene Landwirt befasst sich auch heute noch mit der Herstellung und dem Verkauf von land- und tierwirtschaftlichen Produkten. In Abhängigkeit vom jahreszeitlichen Ablauf bearbeitet er den Boden, bringt Saatgut auf seine Felder, düngt, setzt Pflanzenschutzmittel ein, erntet die pflanzlichen Produkte und vermarktet sie. In der Tierha...mehr

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Zerspanungsmechaniker (Prof... / Zusammenfassung

Überblick Zerspanungsmechaniker nutzen spanende Fertigungsverfahren, wie das Drehen, Fräsen, Bohren und Schleifen, um in handwerklicher und industrieller Fertigung Präzisions-Bauteile (z. B. Wellen, Achsen, Zahnräder) herzustellen. Neben dem Be- und Verarbeiten von Eisen- und Nichteisenmetallen kommen zunehmend Kunststoffe zum Einsatz. Zerspanungsmechaniker werden in Betrieb...mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / Zusammenfassung

Überblick Hotelfachkräfte sind sehr vielseitig tätig. Sie planen und organisieren sichere Arbeitsabläufe in den verschiedenen Arbeitsbereichen (z. B. im Empfangs- und Reservierungsbereich, beim Servieren von Speisen und Getränken sowie beim Empfangen und Beraten der Gäste, z. B. im Hinblick auf Ausflüge, Besuche von Museen, Theater und Konzerte). Ihre Aufgabe ist es, Rechnun...mehr

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Hotelfachmann/Hotelfachfrau... / 3.1 Charakteristische Tätigkeits- und Anforderungsmerkmale

leichte bzw. mittelschwere Arbeit im Stehen und Gehen, bei Büroarbeit auch im Sitzen, i. d. R. Einzelarbeit im Kontakt mit Gästen, Lieferanten, Tourismusbüros, häufig wechselnde Arbeitssituationen und Aufgaben (z. B. Büro, Küche, Lager), Publikumsverkehr und ggf. Umgang mit schwierigen oder alkoholisierten Gästen, Arbeiten in temperierten Räumen, oft bei künstlicher Beleuchtung,...mehr

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Arbeitsvergütung: Grundlage... / 1.2 Vereinbarung der Vergütung im Arbeitsvertrag

In der Regel werden Art und Höhe der Arbeitsvergütung im Arbeitsvertrag geregelt. Häufig werden dabei die Vergütungsregelungen eines Tarifvertrags in Bezug genommen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer die Vergütung beanspruchen, die einem Arbeitnehmer im Geltungsbereich dieses Tarifvertrags zusteht. Dabei ist ggf. im Wege der Auslegung des Arbeitsvertrags zu ermitteln, ob ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Triebfahrzeugführer (Profes... / Zusammenfassung

Überblick Ein Triebfahrzeugführer (Tf), heute umgangssprachlich häufig noch Lokomotiv- oder Lokführer genannt, steuert Lokomotiven bzw. Triebfahrzeuge von Zügen des Personen- oder Güterverkehrs auf Schienen im Nah- und Fernverkehr. Dies kann ebenso Aufgaben des Rangierbetriebes wie das Bedienen sogenannter Nebenfahrzeuge, z. B. Reparaturzüge im Gleisbau sowie Triebfahrzeuge ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 7.2 Die 32-Stunden-Grenze für Erwerbstätige (Abs. 6 Nr. 1)

Rz. 110 Berechtigte i. S. d. § 1 dürfen entweder keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben. Die Vorschrift stellt mit dem Begriff der Erwerbstätigkeit auf alle im Erwerbsleben stehenden Personen ab. Erwerbstätigkeit ist eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Tätigkeit. Sie kann als abhängige Beschäftigung, als Tätigkeit in einem öffentlich-rechtlichen Dienstv...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Religion am Arbeitsplatz / 1.3 Berücksichtigung religiöser Feiertage bei Urlaubsgewährung

Laut Arbeitszeitgesetz gilt ein grundsätzliches Arbeitsverbot an staatlich anerkannten gesetzlichen Feiertagen.[1] Die gesetzlich anerkannten Feiertage beruhen vornehmlich auf dem christlichen Glauben. An Feiertagen anderer Religionen ist eine bezahlte Freistellung nicht vorgesehen. Arbeitnehmer mit anderer Religionszugehörigkeit können für Feiertage ihres Glaubens Urlaubstag...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 22.1 Rechtlicher Hintergrund

Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofes im "Simap-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil in der Sache Landeshauptstadt Kiel/Jäger vom 9.10.2003[2] ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kommentierung zum TVÜ-L / 22.2 Regelungsinhalt

Nach § 23 TVÜ-Länder gilt für Hausmeister weiterhin die Nr. 3 SR 2 r BAT / BAT-O. Da eine durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 48 Stunden nicht im Einklang mit den §§ 3, 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG steht und eine Opt-Out-Regelung nicht vereinbart wurde (s. o. Rechtlicher Hintergrund), ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Leistungsvermögen und Leistungsbereitschaft

Rz. 14 Unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen kommt der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer außerstande ist, die Leistung zu bewirken, § 297 BGB. Die objektive Leistungsfähigkeit ist eine vom Leistungsangebot und dessen Entbehrlichkeit unabhängige Voraussetzung, die während des gesamten Annahmeverzugszeitraums vorliegen muss.[1] Unerheblich ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Rechtsfolgen des Annahmeverzugs

Rz. 19 Nach Satz 1 erhält der Dienstverpflichtete einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Nach dem Lohnausfallprinzip ist die Vergütung zu zahlen, die der Dienstpflichtige bei Weiterarbeit erzielt hätte.[1] Hinzu kommen können Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Nichtzahlung der Vergütung im Zeitraum des Annahmeverzugs, namentlich auch Verzugszinsen. Zudem kommt...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 4 Stillzeit

Stillenden Müttern ist die erforderliche Stillzeit zu gewähren, wenn sie das verlangen. Der Arbeitgeber muss auf Verlangen in jedem Fall mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde zum Stillen freigeben.[1] Arbeitet die Arbeitnehmerin zusammenhängend mehr als 8 Stunden, soll der Arbeitgeber ihr auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindest...mehr

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Teilzeitarbeit: Brückenteil... / 1 Begriff der "Brückenteilzeit"

"Brückenteilzeit" i. S. d. § 9a TzBfG ist der Anspruch des Arbeitnehmers, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zwischen einem und 5 Jahren zu reduzieren und anschließend zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Der Anspruch auf Brückenteilzeit besteht dabei auch für Arbeitnehmer, die bereits in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit vorüber...mehr

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Mutterschutz: Gesundheitssc... / 2.1 Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz

Schutzfristen Der Unterabschnitt "Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz" umfasst die §§ 3–8 MuSchG. Die vor- und nachgeburtliche Schutzfrist ist in § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG geregelt. Die schwangere Frau kann sich innerhalb der 6-wöchigen vorgeburtlichen Schutzfrist zur Arbeit bereit erklären; sie kann diese Erklärung jederzeit widerrufen.[1] Auf Antrag verlängert sich die 8-wöch...mehr

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Teilzeitarbeit: Anspruch au... / 4.1 Teilzeitanspruch von Arbeitnehmern in Elternzeit

Jeder Arbeitnehmer, der Mutter oder Vater eines Kindes ist, hat gegen seinen Arbeitgeber nach § 15 Abs. 1 und 2 BEEG einen Anspruch auf Elternzeit als Zeit der unbezahlten Freistellung im Arbeitsverhältnis bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Der Anspruch kann in bestimmten Fällen auch für Kinder geltend gemacht werden, die nicht leibliche Kinder des Arbeitnehm...mehr

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Mobiles Arbeiten / 5 Arbeitsschutz

Bei der mobilen Arbeit im Angestelltenverhältnis gelten insbesondere das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die dazu erlassenen Arbeitsschutzverordnungen. Die ArbStättV findet auf mobile Arbeit keine Anwendung. Der Arbeitgeber muss daher nicht gemäß der Vorgaben der ArbStättV einen Arbeitsplatz für den Mitarbeiter einrichten. Insbesondere gilt...mehr

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Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 4 Arbeitszeit und Mehrarbeit

Arbeitszeit Arbeitsverträge mit AT-Angestellten enthalten in der Regel keine Festlegung der Arbeitszeit. Trifft der Arbeitsvertrag keine ausdrückliche Regelung über die Dauer der Arbeitszeit, ist auch bei AT-Angestellten davon auszugehen, dass die Parteien ein Vollzeitarbeitsverhältnis auf der Basis der betriebsüblichen Arbeitszeit eingehen wollen.[1] Die betriebsübliche Arbe...mehr

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Arbeitsvertrag mit außertar... / 2 Betriebsverfassungsrechtliche Stellung

Nach dem Einleitungssatz des § 87 Abs. 1 BetrVG hat der Betriebsrat nur mitzubestimmen, "soweit" eine tarifliche Regelung nicht besteht (sog. Tarifvorbehalt). Der Ausschluss des Mitbestimmungsrechts aufgrund des Tarifvorbehalts setzt neben der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers voraus, dass die Angelegenheit durch einen nach seinem räumlichen, betrieblichen, fachlichen und p...mehr

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Augenoptiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Augenoptiker haben die Aufgabe, den Grad der Fehlsichtigkeit der Menschen zu bestimmen und auf dieser Grundlage durch Anfertigung und Anpassung von individuellen Sehhilfen (z. B. Brillen, Kontaktlinsen) zu korrigieren. Dies erfordert umfassende Analysen zur Art der vorhandenen Fehlsichtigkeit unter Einbeziehung optometrischer Verfahren. Sowohl altersbedingte Sehmin...mehr

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Zweiradmechatroniker (Profe... / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf Zweiradmechatroniker erfuhr eine Wandlung, da die Entwicklung von Fahrzeugtechnik und Elektronik auch wesentlich zur Modernisierung der Fahrzeuge auf 2 Rädern, wie Motorrad, Motorroller, Mofa, Mokick und Fahrräder, beigetragen hat. Die Fortsetzung dieses Trends, insbesondere durch eine stärkere Nutzung des Fahrrads, kommt den berechtigten Forderungen nach...mehr

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Umwelttechnologe für Kreisl... / Zusammenfassung

Überblick Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft haben nicht nur die Aufgabe, Abfälle zu sammeln und zu entsorgen, sondern tragen in zunehmendem Maße dazu bei, diese gänzlich zu vermeiden bzw. zu verwerten; d. h., Abfälle nach Möglichkeit zu recyceln und dem Produktions- bzw. Produktbereich als Sekundärrohstoffe wieder zuzuführen und damit den Kreislauf zu sch...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2 Erfüllung von Betriebsratsaufgaben

Rz. 11 Voraussetzung für die Befreiung von beruflicher Tätigkeit ist, dass Geschäfte wahrgenommen werden, die zu den Amtsobliegenheiten eines Betriebsratsmitglieds gehören. Ob die Arbeitsbefreiung der Durchführung von Betriebsratsaufgaben dient, beurteilt sich nach den Maßstäben der Rechtsprechung alleine objektiv. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass der Betriebsrat und ...mehr

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Teilzeitarbeit: Diskriminie... / 3.7 Technischer und sozialer Arbeitsschutz

Jeder Arbeitnehmer wird durch die zum allgemeinen Arbeitsschutz zählenden Vorschriften in sozialer Hinsicht (sozialer Arbeitsschutz) und technischer Hinsicht (Sicherheit am Arbeitsplatz) vor gesundheitlichen Gefahren durch die Arbeit geschützt. Zu den Vorschriften gehören das Arbeitsschutzgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherh...mehr

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Arbeitsvertrag mit leitende... / 2.2 Individualarbeitsrecht

Für die Gestaltung des Arbeitsvertrags mit leitenden Angestellten gelten zwar einige Besonderheiten. Zunächst ist aber zu beachten, dass – bis auf einige Ausnahmevorschriften –, die die Arbeitnehmer schützenden arbeitsrechtlichen Vorschriften auch für leitende Angestellte gelten. In diesem Sinne sind sie ebenfalls Arbeitnehmer. So sollen die Arbeitsbedingungen wie auch bei a...mehr

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Tierpfleger (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Der Beruf des Tierpflegers bezieht sich auf Haustiere, die in privaten Haushalten und in privaten und öffentlichen Einrichtungen gehalten werden sowie auf die in Tiergärten zu betreuenden Wild- und Haustierarten. Voraussetzung für die Pflege und Zucht ist eine umfassende Kenntnis der Lebensweise, Ernährung und Fortpflanzung der Haus- und Wildtierarten. Zur professi...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Da Pflichtpraktika kein Arbeitsverhältnis begründen, finden arbeitsrechtliche Regelungen wie das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keine Anwendung. Aufgrund der Nichtanwendbarkeit des BBiG hat der Pflichtpraktikant also keinen Anspruch auf Urlaub und Vertragsstrafen sind nicht grundsätzlich ausgeschlo...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Neben den spezifischen Regelungen für Praktikantenverhältnisse muss auch das sonstige Arbeitsrecht berücksichtigt werden, dazu zählen das Kündigungsschutzgesetz, das Urlaubsrecht, das Arbeitsschutzrecht oder das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und andere relevante Bestimmungen.[1] Allerdings ist § 78a des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG), der besondere Schutzrechte fü...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 73 BayPVG – Dienstvereinbarungen In Bayern enthält Art. 73 BayPVG eine Vorschrift über Dienstvereinbarungen. Zunächst besteht auch in Bayern nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayPVG lässt Dienstvereinbarungen nur in den Fällen der Art. 75 Abs. 4, Art. 75a Abs. 1 und Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2, 7, 8 und 10 und Abs. 2 Nr. 1-3 BayPVG zu. Dies ...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 4.2 Nachtarbeit

Gemäß § 6 Abs. 3 ArbZG sind Nachtarbeitnehmer berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als 3 Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Ein Nachtarbeitnehmer ist gemäß § 2 Abs. 4 ArbZG ein Arbeitne...mehr

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Beschäftigungsverbot / Arbeitsrecht

Die wichtigsten Beschäftigungsverbote betreffen den Mutterschutz und den Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus gilt z. B. ein Beschäftigungsverbot für Ausländer, wenn diese nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sind. Außerdem können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Beschäftigungsverbote normieren. Das Mutterschutzgesetz kennt 2 Arten von Beschäftigungsverbote...mehr

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Beschäftigungsverbot / Zusammenfassung

Begriff Beschäftigungsverbote untersagen den Arbeitsvertragsparteien eine konkrete Tätigkeit, ohne dass das Arbeitsverhältnis insgesamt beendet wird. Beschäftigungsverbote finden sich in arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen (vereinzelt auch in Tarifverträgen), sie wirken privatrechtlich und führen u. U. zum meist vorübergehenden Ruhen der Hauptleistungspflichten (anders aber z....mehr