Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 47 Der Betriebsrat ist zu hören, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.[1] Umstritten ist, ob diese Anhörung Voraussetzung für die Wirksamkeit der Ablehnung ist.[2] Dagegen spricht, dass durch Gesetz für den Fall der unterbliebenen Anhörung nicht die Nichtigkeit angeordnet wird. Rz. 48 Der Betriebsrat ist im Rahmen der Anhörung über die Mit...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Überwachung/Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 61 Die Einhaltung der Vorschriften des § 6 wird nach § 17 Abs. 1 ArbZG durch die Aufsichtsbehörde überwacht. Gegebenenfalls kann sie erforderliche Maßnahmen zur Durchsetzung anordnen.[1] Rz. 62 Ein Verstoß gegen die Vorgaben aus § 6 Abs. 2 ist nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG als Ordnungswidrigkeit bußgeldbewehrt und erfüllt im Falle vorsätzlicher Begehung und einer dadurch b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung

Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine Gesundheitsgefährdung besteht oder eintreten könnte, müssen nicht vorliegen.[1] § 6 Abs. 3 gibt dem Arbeitnehmer ein Recht auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung, beinhaltet aber keine Pflicht dazu[2] und damit auch keinen Anspruch des Arbeitgebers gegen den Nachtarbeitn...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.4 Kinderbetreuung

Rz. 38 Ebenfalls dann, wenn im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung geltend machen.[1] Dies ist insbesondere für alleinerziehende Elternteile von Bedeutung. Nicht erforderlich ist es, dass die im Haushalt lebende Person in einem ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2.2 Ausnahmeregelung (§ 6 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 20 Leistet ein Nachtarbeitnehmer i. S. d. § 2 Abs. 5 Nr. 2 ArbZG im Einzelfall tatsächlich keine Nachtarbeit gilt die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 2 Satz 3 ArbZG. Der Ausgleich hat dann, wie im Normalfall außerhalb der Nachtarbeit (§ 3 Satz 2 ArbZG), innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen, zu erfolgen. Dennoch gilt der Arbeitnehmer während des gesamten Kalenderj...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

Rz. 12 Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen und hieraus ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen entwickelt, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden sollten. Dabei herrscht weitgehend Übereinstimmungen mit den Regeln der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.3 Gesundheitsgefährdung

Rz. 35 Wird der Arbeitnehmer bei Fortführung der Nachtarbeit in seiner Gesundheit gefährdet und wurde dies arbeitsmedizinisch festgestellt, kann er einen Umsetzungsanspruch geltend machen. Diese Feststellung wird durch den Betriebsarzt oder durch einen externen Arbeitsmediziner durch Attest getroffen. Rz. 36 Die Gesundheitsgefährdung muss dabei konkreter Natur sein, sie muss ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.4 Zivilrechtliche Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 13 Umstritten ist, ob Schichtarbeitnehmer – und auch Nachtarbeitnehmer – aus § 6 Abs. 1 einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen können gegen den Arbeitgeber. Dies wird weitestgehend abgelehnt, da an einen Verstoß gegen § 6 Abs. 1 keine Rechtsfolgen angeknüpft sind, es sich also um ein sogenanntes lex imperfecta handele.[1] Außerdem ist auch aufgrund des Wortlauts ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.5 Freistellung

Rz. 29 Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, für den Zeitraum der Untersuchung von der Arbeit freigestellt zu werden.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2 Sondervorschriften

Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten körperlichen und seelischen Belastung in besonderem Maße schutzbedürftig, sodass ihnen der Schutz von § 6 Abs. 1-6 ArbZG zugutekommt. 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1) Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten a...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.6 Entgegenstehende dringende betriebliche Erfordernisse

Rz. 44 Abgelehnt werden kann der Anspruch des Nachtarbeitnehmers durch den Arbeitgeber, wenn der Umsetzung dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Umstritten ist, ob "dringende betriebliche Erfordernisse" i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG zu verstehen sind oder i. S. d. § 7 Abs. 1 BUrlG, der dem Arbeitgeber bei dringenden betrieblichen Belangen die Möglichkeit gibt, den ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.2 Zeitlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 24 Der Nachtarbeitnehmer kann nach § 6 Abs. 3 Satz 1 die Durchführung der arbeitsmedizinischen Untersuchung vor Aufnahme der Nachtarbeit und danach im 3-Jahres-Rhythmus verlangen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahrs verkürzt sich der zeitliche Abstand zwischen den Untersuchungen auf 1 Jahr. Rz. 25 Umstritten sind die Folgen der Durchführung der arbeitsmedizinischen Unters...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.4 Kostentragung

Rz. 28 Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 hat der Arbeitgeber die Kosten der Untersuchung zu tragen. Dies bezieht sich lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung.[1] Die Untersuchung kann entweder durch die kostenfreie Untersuchung durch einen Betriebsarzt erfolgen oder durch die Übernahme der Untersuchungskosten eines externen Arbeitsmediziners. Bietet der Arbeitgeber aller...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.6 Entgeltfortzahlung während der Untersuchung

Rz. 30 Zwar regelt § 6 Abs. 3 Satz 3 die Kostentragungspflicht, allerdings bezieht sich diese nach dem Wortlaut wie bereits dargelegt lediglich auf die unmittelbaren Kosten der Untersuchung. Über die mittelbaren Kosten, unter die eine eventuelle Entgeltfortzahlung fällt, sagt die Vorschrift nichts aus. Daher ist diese nach den allgemeinen Grundsätzen zu bestimmen, mithin nac...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Schichtarbeitnehmer

2.1 Begriff Rz. 2 Schichtarbeit liegt vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum als die wirkliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers hinaus erfüllt und daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein üblichen Arbeitszeit, erbracht wird.[1] Rz. 3 Dabe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.3 Umfang

Rz. 55 Der Umfang des Ausgleichs muss angemessen sein. Für den Entgeltzuschlag gilt, dass dieser entweder gesondert im Arbeitsvertrag geregelt werden kann, oder aber mittels erhöhtem Grundlohn. Im letzteren Fall müssen sich aus dem Arbeitsvertrag konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Grundlohn aufgrund der Nachtarbeit erhöht ist und einen Nachtarbeitszuschlag einsch...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.1 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit (Abs. 1)

Rz. 16 Zunächst muss – im Gleichlauf zum Schutz der Schichtarbeitnehmer – nach Abs. 1 die Festlegung der Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit erfolgen. Die durch die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aufgestellten Regeln für Schichtarbeiter können entspr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.1 Voraussetzungen

Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und Nachtarbeit i. S. v. § 2 Abs. 3 ArbZG geleistet wurde, ist erforderlich, dass keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht. Diese muss nicht ausdrücklich als Ausgleichsregelung gestaltet sein, sondern kann sich auch durch Auslegung ergeben. Sie kann auch stillschweigend in Form einer besonder...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.6 Benachteiligungsverbot (Abs. 6)

Rz. 59 § 6 Abs. 6 verpflichtet den Arbeitgeber sicherzustellen, dass den Nachtarbeitnehmern der gleiche Zugang zur betrieblichen Weiterbildung und zu aufstiegsfördernden Maßnahmen gewährt wird. Hinweis Umorganisation zur Sicherstellung der Weiterbildung Um sicherzustellen, dass auch Nachtarbeitnehmer an den Weiterbildungs- und aufstiegsfördernden Maßnahmen teilnehmen können, m...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses muss ausdrücklich mit einer Begründung gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Form- oder Fristvorschriften bestehen für die Geltendmachung nicht.[1] Rz. 33 Außerdem bedarf es eines für den Arbeitnehmer geeigneten Tagesarbeitsplatzes. Dies wird dann bejaht, wenn der Nachtarbeit den f...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5 Ausgleich (Abs. 5)

Rz. 52 Sofern keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung besteht, schreibt § 6 Abs. 5 vor, dass dem Arbeitnehmer Ausgleich für die Nachtarbeit in Form einer angemessenen Zahl bezahlter freier Tage oder durch angemessenen Zuschlag auf das Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren ist. 3.2.5.1 Voraussetzungen Rz. 53 Neben der Voraussetzung, dass es sich um Arbeitnehmer handeln muss und N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2 Sondervorschriften für Festlegung der Arbeitszeit

Rz. 5 Für Schichtarbeitnehmer gilt nach § 6 Abs. 1, dass ihre Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeitszeit festzulegen ist. 2.2.1 Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse Rz. 6 Gesichert sind Erkenntnisse dann, wenn sie empirisch abgesichert sind und nach dem derzeitigen Stand der Arbeitsw...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4 Umsetzungsanspruch (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 gewährt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Umsetzung auf einen Tagesarbeitsplatz. Hierfür legt § 6 Abs. 4 Satz 1a) bis c) abschließend Gründe fest, wann ein solcher Anspruch durch den Nachtarbeitnehmer geltend gemacht werden kann. 3.2.4.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 32 Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs ist das Verlangen des Arbeitnehmers. Dieses ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.2 Gründe

Rz. 34 Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Umsetzung an einen Tagesarbeitsplatz besteht nur dann, wenn einer der Gründe, die Abs. 4 Satz 1 a–c aufzählt, vorliegt.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 6 sind spezielle Schutzvorschriften für Schicht- und Nachtarbeitnehmer geregelt. Deren besonderem Schutzbedürfnis aufgrund der Lage ihrer Arbeitszeit und der damit einhergehenden seelischen und körperlichen Belastung wird mit § 6 Rechnung getragen. Für Schichtarbeitnehmer ist lediglich Abs. 1 einschlägig, während für Nachtarbeitnehmer neben Abs. 1 auch die Absätze ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Gestaltungsempfehlungen

2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Rz. 11 Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1] Hinweis Regeln für ein gutes Schichtsystem: Möglich...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3 Nachtarbeitnehmer

3.1 Begriff Rz. 14 Der Begriff des Nachtarbeitnehmers ist in § 2 Abs. 5 ArbZG definiert. Danach sind Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitszeitgestaltung Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben, oder tatsächlich Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten.[1] 3.2 Sondervorschriften Rz. 15 Nachtarbeitnehmer sind aufgrund der erhöhten kör...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Werktägliche Arbeitszeit (Abs. 2)

Rz. 17 In § 6 Abs. 2 wird die werktägliche Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer festgelegt. 3.2.2.1 Höchstarbeitszeit und Ausgleichszeitraum (§ 6 Abs. 2 Satz 1 und 2) Rz. 18 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArbZG schreibt eine werktägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden für Arbeitnehmer vor. Insoweit besteht kein Unterschied zum Tagarbeitnehmer. Auch die Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3 Arbeitsmedizinische Untersuchung (Abs. 3)

Rz. 22 Um den gesundheitlichen Gefahren, die von der Nachtarbeit ausgehen, vorzubeugen, beinhaltet Absatz 3 einen Anspruch des Arbeitnehmers auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung hinsichtlich seiner gesundheitlichen Eignung zur Nachtarbeit. 3.2.3.1 Anspruchsberechtigung Rz. 23 Anspruchsberechtigt sind alle Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 ArbZG. Anhaltspunkte, dass eine G...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.9 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 50 Der Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Tatsachen, die den Umsetzungsanspruch begründen, während sie dem Arbeitgeber für das Vorliegen der entgegenstehenden dringenden betrieblichen Erfordernisse obliegt. Rz. 51 Für die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Beschäftigung des Arbeitnehmers auf einem geeigneten Tagesarbeitsplatz gel...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Menschengerechte Gestaltung

Rz. 10 Erforderlich nach § 6 Abs. 1 ist es, dass die Gestaltung der Arbeitszeit menschengerecht erfolgt. Dieser Begriff taucht in verschiedenen Normen des Arbeitsschutzes auf. Detaillierte Vorgaben, was unter der menschengerechten Gestaltung zu verstehen ist, finden sich allerdings nicht. Aus Sinn und Zweck, Nacht- und Schichtarbeiter vor den Gefahren zu schützen, die typisc...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.4 Mitbestimmung des Betriebsrats bezüglich Ausgleich/Zuschlag

Rz. 58 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 und Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei der Entscheidung, ob Ausgleich in freien Tagen oder durch Zuschlag gewährt wird, ein Mitbestimmungsrecht. Kein Mitbestimmungsrecht besteht jedoch bei der Entscheidung über die Anzahl der freien Tage bzw. der Höhe des gewährten Zuschlags.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Rz. 11 Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1] Hinweis Regeln für ein gutes Schichtsystem: Möglichst kurze Nachtschichtperiode Möglichst kurze Nachtschichtfolge Schnelle Schichtfol...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.3.3 Inhaltlicher Umfang der Untersuchung

Rz. 27 Der Anspruch ist auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung beschränkt. Sie hat den Zweck, festzustellen, ob der Arbeitnehmer für die Leistung von Nachtarbeit geeignet ist oder ob gesundheitliche Bedenken bestehen. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine weitergehende Untersuchung besteht nicht. Durchzuführen ist die Untersuchung von einem Arbeitsmediziner oder einem Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.4.8 Kündigungsrechtliche Folgen

Rz. 49 Bevor die Prüfung über das Vorliegen der betriebsbedingten Gründe noch nicht beendet und ein in diesem Zusammenhang ggf. eingeleitetes Einigungsstellenverfahren wegen Änderung des Dienstplans noch nicht abgeschlossen ist, kommt eine Kündigung des Arbeitnehmers nicht in Betracht.[1] Die Umsetzung ist im Vergleich zur Kündigung das mildere Mittel.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 63 Zu beachten ist, dass der Betriebsrat gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Recht auf Mitbestimmung hinsichtlich der Fragen hat, ob im Betrieb in Schichtarbeit gearbeitet wird[1], bei der zeitlichen Ausgestaltung[2], in wie viele Schichten die Belegschaft aufzuteilen ist und welche Arbeitnehmer den einzelnen Schichten persönlich zuzuordnen sind[3] sowie bei der Änderung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.5.2 Art

Rz. 54 Dem Arbeitgeber steht ein Wahlrecht bezüglich der Art des Ausgleichs nach § 262 BGB zu. Entgegen einer früher vertretenen Ansicht besteht keine Rangordnung zugunsten des Freizeitausgleichs.[1] Solange der Arbeitgeber keine Wahl getroffen hat, muss der Kläger Alternativklage erheben.[2]mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 3 Einsatz von Leiharbeitern (Arbeitnehmerüberlassung)

Viele Unternehmen greifen immer häufiger auf sog. "Leiharbeitnehmer" oder "Leiharbeiter" zurück, weil es werden: zusätzliche Mitarbeiter benötigt, um Produktionsspitzen bearbeiten zu können; für eine unbestimmte Zeit für Aufträge oder Projekte Mitarbeiter so lange benötigt, bis die Aufträge erledigt sind; Mitarbeiter für Krankheitsvertretungen etc. benötigt; Mitarbeiter gesucht,...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszeiterfassung mit Excel / 3 Das Blatt INFO

Die Informationen, die auf allen Monatsblättern benötigt werden, sind im Tabellenblatt INFO hinterlegt (s. Abb. 2). Definieren Sie hier: Ihre persönlichen Daten: Name, Vorname, Abteilung und Kostenstelle. Das Erfassungsjahr; es wird für die Tagesdatumswerte in allen Monatsblättern verwendet werden. Die Regelarbeitszeiten für die Wochentage Montag bis Freitag und – falls erforde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aushangpflichten / Arbeitsrecht

Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht ist in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und kann die Verhängung eines Bußgeldes gegen den Arbeitgeber zur Folge haben. Die Vorschrift zum Aushang und die jeweilige Höhe bei einem Verstoß lässt sich aus dem jeweiligen aushangpflichtigen Gesetz entnehmen. Außerdem besteht auch für Tarifverträge eine Aushangpflicht. Legt der Arbeitgeber die...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Straßenbauer (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Straßenbauer befassen sich mit dem Bau von Straßen, Wegen, Plätzen einschließlich ihrer Instandhaltung. Die Straßendecken bestehen i. d. R. aus Asphalt oder Beton. Dies erfordert umfangreiche Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Arbeitsstoffe. Randbebauungen, Gartenwege und Terrassen erfolgen häufig mit Pflaster- bzw. Bordsteinen. Auch für die vorbereitenden E...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeitsschutz auf Baustellen / 2 Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz auf Baustellen finden sich in verschiedenen staatlichen Gesetzen und Verordnungen (Tab. 2).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 5.2.1 Definition des betrieblichen Grundes

Rz. 67 Hinsichtlich der Möglichkeit, den Teilzeitwunsch abzulehnen, sah der Referentenentwurf zum TzBfG vom 5.9.2000[1] in § 8 Abs. 3 Satz 1 noch die Formulierung "dringende betriebliche Gründe" vor, während das Gesetz nun lediglich von "betrieblichen Gründen" spricht. Daraus wird deutlich, dass an die Ablehnungsgründe keine allzu großen Anforderungen gestellt werden dürfen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 346 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 347 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.5 Berufsausübungserlaubnis/Beschäftigungsverbot

Rz. 554 Eine Kündigung kann personenbedingt gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer zu der geschuldeten Arbeitsleistung ganz oder teilweise für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nicht mehr in der Lage ist. Dies kann bei einem nachträglich eingetretenen Entzug der für eine Berufsausübung erforderlichen öffentlich-rechtlichen Befugnis der Fall sein. Besteht für den A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.3.1 Checkliste

Rz. 171 Wirksame Kündigungserklärung Inhalt[1] Form[2], § 623 BGB Abgabe/Zugang[3] Wirksamkeitsfiktion bei Ablauf der Klagefrist Ordnungsgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage[4], §§ 4, 7 KSchG Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage[5], § 5 KSchG Kündigungsgrund Ordentliche Kündigung[6]:mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 ist die zentrale Vorschrift des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Gemäß § 3 Satz 1 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer 8 Stunden (gemeint sind Zeitstunden von 60 Minuten) nicht überschreiten. Nach der Gesetzesbegründung ist eine gesetzliche Regelung der täglichen Höchstarbeitszeit zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erforderlich; sie verweist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.2.2 Durchführung des Arbeitszeitausgleichs

Rz. 17 Nach dem Wortlaut des Gesetzes darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer von 8 Stunden innerhalb des Ausgleichszeitraums von 6 Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt nicht überschritten werden. Weitere Vorgaben im Hinblick darauf, wie dieser Durchschnittswert erreicht wird, enthält das Gesetz nicht. Umstritten ist gleichwohl, ob der Ausgleich der länge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 6 Bäckereien und Konditoreien (§ 10 Abs. 3)

Rz. 107 Für Bäckereien und Konditoreien gilt seit dem 1.11.1996 das Arbeitszeitgesetz uneingeschränkt, zugleich wurden in die für diese Betriebe geltenden Sonderregelungen und damit auch die Bestimmungen über das Nachtbackverbot aufgehoben. Durch die Ausnahmebestimmung des § 10 Abs. 3 soll die Versorgung der Bevölkerung mit frischen Backwaren auch an Sonn- und Feiertagen sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, ArbZG § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

1 Vorbemerkung Rz. 1 In § 10 werden Ausnahmen vom grundsätzlichen Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen nach § 9 ArbZG geregelt. Durch die Vorschrift sollte erreicht werden, dass die zuvor bestehenden Ausnahmen nach der GewO und den dazu ergangenen Richtlinien zulässig bleiben.[1] Allerdings musste der Ausnahmekatalog im Hinblick auf die durch das ArbZG erfolgte Erweit...mehr