2.2.3.1 Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

 

Rz. 11

Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat im Jahr 1991 "Leitlinien für Schichtarbeiter" herausgegeben, in deren Rahmen durch den Herausgeber 14 Regeln für ein gutes Schichtsystem aufgestellt wurden.[1]

 
Hinweis

Regeln für ein gutes Schichtsystem:

  • Möglichst kurze Nachtschichtperiode
  • Möglichst kurze Nachtschichtfolge
  • Schnelle Schichtfolge vermeiden
  • Schichtfolge mit einigen freien Wochenenden
  • Vermeidung überlanger Arbeitsperioden
  • Koppelung der Schichtlänge an die Arbeitslast
  • Erwägung kürzerer Nachtschichten
  • Vorwärtswechsel
  • Späterer Beginn der Frühsicht
  • Einführung von Flexibilität
  • Regelmäßigkeit der Schichtfolge
  • Spielraum für Flexibilität
  • Kurzfristige Änderungen der Schichtfolge vermeiden
  • Rechtzeitige Ankündigung von Schichtfolgen
[1] Wedderburn, Leitlinien für Schichtarbeiter, BEST Nr. 3, 1991, S. 11.

2.2.3.2 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW

 

Rz. 12

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW hat gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zusammengetragen und hieraus ebenfalls eine Reihe von Empfehlungen entwickelt, die zum Schutz der Arbeitnehmer eingehalten werden sollten. Dabei herrscht weitgehend Übereinstimmungen mit den Regeln der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zum Schutz der Schichtarbeiter.

 
Hinweis

Gestaltungsempfehlungen des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW für Nacht- und Schichtarbeit:[1]

  • kurze Nachtschichtfolgen von i. d. R. nicht mehr als 2 bis 4 Nachtschichten in Folge
  • die Vermeidung von Arbeitsperioden von mehr als 7 Arbeitstagen in Folge
  • die Vorwärtsrotation bei kontinuierlichen Schichtbetrieben (auf eine Frühschicht folgt zunächst eine Spät- und erst danach eine Nachtschicht)
  • ausreichende Ruhezeiten zwischen 2 Schichten und regelmäßig freie Wochenenden in kontinuierlichen Schichtsystemen
  • Wochenendfreizeiten, die mindestens 2 Tage und davon einen Samstag oder Sonntag umfassen
  • Ausgleich der Mehrbelastung durch zusätzliche Freizeit
  • Anpassung der Schichtlänge an den Grad der körperlichen und geistigen Beanspruchung durch die Arbeit
  • kürzere Arbeitszeit in der Nacht als bei Früh- und Spätschichten (bei Nachtarbeit mit geringerer Belastung kann die Nachtschicht allerdings auch verlängert werden, wenn dadurch weniger Nachtschichten anfallen)
  • möglichst später Beginn von Frühschichten und frühes Ende von Nachtschichten (bei unumgänglicher kontinuierlicher Produktion oder im Dienstleistungsbereich sollen möglichst gesundheitsgerechte Einzelfalllösungen getroffen werden)
  • Flexibilität bei den Übergabezeiten, z. B. durch den Einsatz von Springern
  • Berücksichtigung individueller Arbeitszeitwünsche anstelle starrer Arbeitszeiten, Regelmäßigkeit in der Schichtenfolge, keine geteilten Schichten und rechtzeitige Information der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über den Schichtplan
[1] Durchführung des Arbeitszeitgesetzes, Erlass des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW vom 30.12.2013, (III 2 – 8312), § 6, Rz. 4.

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