Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeitgesetz

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4 Abweichung nach Abs. 2a

Rz. 53 Eine weitere Abweichungsmöglichkeit besteht nach § 7 Abs. 2a. Diese kann ebenfalls in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfolgen. Die Vorschriften, von denen abgewichen werden kann, sind die Regelungen über die werktägliche Arbeitszeit, sowohl für Tag- als auch Nachtarbeitnehmer, und über die Ruhezeit. Dami...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1 Arbeitszeit (Abs. 1)

Rz. 2 Der Begriff der Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist von dem der vertraglichen Arbeitszeit, der etwa für vergütungsrechtliche Fragen relevant wird, zu unterscheiden. Arbeitszeit i. S. d. Gesetzes ist ausschließlich nach arbeitsschutzrechtlichen Maßstäben zu bestimmen.[1] Rz. 3 Die Arbeitszeit nach § 2 Abs. 1 ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepaus...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.2 Besonderheiten im öffentlichen Dienst

Rz. 70 Für den öffentlichen Dienst gelten Besonderheiten, wenn im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers eine tarifvertragliche Abweichungsregelung durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen werden soll. Dies ist nach Satz 3 nur zulässig, wenn die Geltung eines Tarifvertrags für den öffentli...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 51 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. N...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum für Nachtarbeitnehmer (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 In § 7 Abs. 1 Nr. 4 wird eine Abweichung durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages durch eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung von § 6 Abs. 2 ArbZG hinsichtlich der höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeit sowie der Festlegung eines Ausgleichszeitraums für Nachtarbeitnehmer zugelassen. Damit entspricht Abs. 1 Nr. 4 den Abweichungsmöglichkeiten von Abs. ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4 Nachtarbeit (Abs. 4)

Rz. 73 Nachtarbeit liegt gem. § 2 Abs. 4 dann vor, wenn mehr als 2 Stunden der Arbeitszeit in der nach Abs. 3 definierten Nachtzeit liegen. Arbeitszeit, von der lediglich 2 Stunden in die Nachtzeit fallen, sind danach keine Nachtarbeit i. S. v. § 2 Abs. 4. Praxis-Beispiel Bei Arbeitsbeginn um 4 Uhr liegt keine Nachtarbeit vor. Nachtarbeit liegt dann auch bezüglich der Zeit vor...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.4 Besonderheiten für die Ruhezeit

Rz. 57 Zusätzlich zu den Anforderungen nach Abs. 2a gilt durch Abs. 9, dass keine Kürzung der Ruhezeit erfolgen darf, wenn die tägliche Arbeitszeit auf über 12 Stunden verlängert wird. Sie muss dann 11 Stunden betragen. Außerdem muss die Ruhezeit spätestens nach 24 Stunden gewährt werden.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7 Addition der Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern

2.1.7.1 Addition Rz. 43 Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 sind Arbeitszeiten nach dem Zweck dieses Gesetzes bei mehreren Arbeitgebern zusammenzurechnen. Dies folgt aus dem unionsrechtlich vorgesehenen Erholungszweck der Ruhezeit.[1] Arbeitszeiten bei einem Arbeitgeber, auch wenn sie auf verschiedenen Arbeitsverhältnissen beruhen, sind nach dem Wortlaut der Vorschrift nicht e...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8 Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

2.1.8.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 51 Besteht im Betrieb ein Betriebsrat, ist zu beachten, dass dieser bei bestimmten Anordnungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht hat. Dieses ergibt sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BetrVG. Nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht das Mitbestimmungsrecht grundsätzlich nur dann, wenn keine gesetzliche o...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.5 Nachtarbeitnehmer, Abs. 5

Rz. 74 Die Nachtarbeitnehmereigenschaft eines Mitarbeiters i. S. d. § 2 Abs. 5 kann sich entweder aus der rechtlichen Verpflichtung des Arbeitnehmers oder aber aus der tatsächlichen Ableistung von Nachtarbeit ergeben. 2.5.1 Aufgrund Arbeitszeitgestaltung (Abs. 5 Nr. 1) Rz. 75 Nachtarbeitnehmer nach § 2 Abs. 5 Nr. 1 sind Arbeitnehmer, die normalerweise aufgrund ihrer Arbeitszei...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.1 Vollarbeit

Rz. 5 Die Vollarbeit ist die intensivste Form der Belastung während der Arbeitszeit.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.1 Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft

Rz. 54 Zu den Einzelheiten der ersten Voraussetzung – das regelmäßige und in erheblichem Umfang Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – kann auf die Kommentierung im Rahmen von § 7 Abs. 1 Nr. 1a verwiesen werden.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.3 Einwilligung der Arbeitnehmer

Rz. 56 Weitere Voraussetzung für die Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit in diesem Sinn ist die schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers sowie die Widerrufsmöglichkeit, die in Abs. 7 geregelt ist.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1 Übernahme in Betriebe nicht tarifgebundener Arbeitgeber (Abs. 3 Satz 1 und 2)

Rz. 60 Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 besteht die Möglichkeit, dass nicht tarifgebundene Arbeitgeber die abweichenden Regelungen im Sinne der Absätze 1, 2 und 2a übernehmen. 5.1.1 Voraussetzungen Rz. 61 Eine Übernahme kann dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, also nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und nicht selbst Partei des Tarifvertrag...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2 Abweichung nach Abs. 1

Rz. 7 In § 7 Abs. 1 wird eine Abweichung von bestimmten Regelungen, die dem Schutz des Arbeitnehmers dienen, in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines solchen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zugelassen. 2.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit/Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 8 Abs. 1 Nr. 1 eröffnet die Möglichkeit, von § 3 ArbZG, der die werktägliche Arb...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit (Abs. 1 Nr. 1a)

2.1.1.1 Voraussetzungen Rz. 9 In § 7 Abs. 1 Nr. 1a wird eine Erhöhung der werktäglichen Höchstarbeitszeit auch auf über 10 Stunden dann zugelassen, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Werden die folgenden Voraussetzungen erfüllt, ist eine Verlängerung der werktäglichen Arbeitszeit auf über 10 Stunden ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1 Vertragliche Verpflichtung zur Arbeit

2.2.1.1 Privatrechtlicher Vertrag Rz. 59 Der Arbeitnehmer muss aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags für den Arbeitgeber tätig werden. Dieses Kriterium dient der Unterscheidung zu Rechtsverhältnissen, in denen Dienstleistungen aufgrund anderer als privatrechtlicher Verpflichtung erbracht werden, etwa öffentlich-rechtlicher, sodass das ArbZG beispielsweise auf Beamte oder ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.3 Örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 66 Die Ausführungen zur zeitlichen Weisungsgebundenheit[1] gelten auch für die örtliche Weisungsgebundenheit. Die freie Bestimmbarkeit des Ortes der Diensterbringung durch den Dienstverpflichteten hat daher Indiz-Wirkung hinsichtlich der Ablehnung der Arbeitnehmereigenschaft.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4.2 Abweichung bzgl. Ausgleichszeitraum (Abs. 1 Nr. 4b)

Rz. 31 Zugelassen wird auch die Festlegung eines anderen Ausgleichszeitraums bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit für Nachtarbeitnehmer. Auch hier gelten dieselben Grundsätze wie für die Festlegung für Tagarbeitnehmer.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6 Weitere Definitionen

Rz. 82 Die Ausführungen zu den Begriffsbestimmungen nach § 2 sollen ergänzt werden um einige anerkannte und gebräuchliche Begriffe. 2.6.1 Schichtarbeit Rz. 83 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und d...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1 Voraussetzungen

4.1.1 Arbeitsbereitschaft/Rufbereitschaft Rz. 54 Zu den Einzelheiten der ersten Voraussetzung – das regelmäßige und in erheblichem Umfang Vorliegen von Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst – kann auf die Kommentierung im Rahmen von § 7 Abs. 1 Nr. 1a verwiesen werden. 4.1.2 Gesundheitsschutz durch besondere Regelungen Rz. 55 Ist außerdem sichergestellt, dass die Gesundhe...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.1.4.1 Rufbereitschaft

Rz. 19 Unter Rufbereitschaft wird nach ständiger Rechtsprechung die Verpflichtung des Arbeitnehmers verstanden, sich zu Hause oder an einem anderen Ort seiner Wahl bereitzuhalten, um auf Anforderung des Arbeitgebers die Arbeit zeitnah aufnehmen zu können. Erforderlich ist es, dass der Arbeitnehmer seine ständige Erreichbarkeit sicherstellt.[1] Die vom BAG übernommene Rechtspr...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 4.1.2 Gesundheitsschutz durch besondere Regelungen

Rz. 55 Ist außerdem sichergestellt, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird, ist ein Ausgleich – abweichend von § 7 Abs. 1 Nr. 1a – nicht erforderlich. Diese Sicherstellung muss durch "besondere Regelungen" erfolgen, die von den Tarifvertragsparteien aufzustellen sind. Allgemeine Vorgaben des Arbeitsschutzrechts, wie etwa die Erstellung einer Gefährdungsanal...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5 Abweichung nach Abs. 3

Rz. 59 § 7 Abs. 3 enthält keine weiteren Abweichungsmöglichkeiten, sondern sieht vor, dass abweichende Regelungen, die nach Abs. 1, 2 oder 2a getroffen wurden, auch in den Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers übernommen werden können, was auch eine eventuelle im Tarifvertrag vorgesehene Abweichungsmöglichkeit durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung erfasst. Ferne...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 5.1.1 Voraussetzungen

Rz. 61 Eine Übernahme kann dann erfolgen, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, also nicht Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes und nicht selbst Partei des Tarifvertrags ist. Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, stellt sich die Frage, ob damit der Arbeitgeber tarifgebunden ist, da die Erklärung zur Allgemeinverbindlichkeit lediglich b...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.2 Zeitliche Weisungsgebundenheit

Rz. 65 In Anlehnung an § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB ist zur Bestimmung, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, auch die zeitliche Weisungsgebundenheit des Arbeitnehmers als Merkmal heranzuziehen.[1] Das BAG verneint in der Regel eine Arbeitnehmereigenschaft, wenn der Dienstverpflichtete in der Einteilung seiner Zeit frei ist.[2] Allerdings entfaltet auch dieses Merkmal lediglich Indiz...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 62 Der Dienstverpflichtete muss seine Dienstleistung im Dienst eines anderen erbringen. Dies dient der Abgrenzung von der Selbstständigkeit und dem freien Dienstvertrag. Erforderlich dafür, dass der Arbeitnehmer "im Dienste eines anderen" tätig wird, ist ein gewisser Grad an persönlicher Abhängigkeit.[1] Insofern kann § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB herangezogen werden, der einen...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.4 Organisatorische Weisungsgebundenheit

Rz. 67 Ein weiteres Merkmal, das in der Rechtsprechung des BAG in Betracht gezogen wurde zur Bestimmung, ob eine persönliche Abhängigkeit gegeben ist, ist der Umfang der Einbindung des Dienstverpflichteten in die betrieblichen Organisationsstrukturen. Ist der Dienstverpflichtete auf die betrieblichen Mittel des Arbeitgebers zur Erbringung seiner Dienste angewiesen, beispiels...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.4.1 Abweichung bzgl. werktäglicher Arbeitszeit (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 30 Auch die Arbeitszeit der Nachtarbeitnehmer kann auf über 10 Stunden werktäglich verlängert werden, wenn in deren Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Hier gelten dieselben Grundsätze wie für die Festlegung für Tagarbeitnehmer.[1]mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.6 Weitere Kriterien

Rz. 69 Weitere Kriterien, die zur Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft herangezogen werden, sind beispielsweise die Verpflichtung zur höchstpersönlichen Leistungserbringung. Werden durch den Mitarbeiter regelmäßig andere Personen zur Erbringung der Dienstleistung eingesetzt, schließt dies in der Regel ein Arbeitnehmerverhältnis aus.[1] Auch wird teilweise auf die Übernahme...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.3 Ruhepause

Rz. 27 Ruhepausen[1] sind nach § 2 Abs. 1 Satz 1 nicht von der Arbeitszeit erfasst. Darunter fallen im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechungen, in denen der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen oder für eine solche bereitzuhalten hat und frei darüber bestimmen kann, wie er den Zeitraum nutzt.[2] Lediglich im Bergbau unter Tage zählen diese zur Arbeitszeit, § 2 Abs...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.6.1 Schichtarbeit

Rz. 83 Schichtarbeit liegt nach ständiger Rechtsprechung dann vor, wenn eine bestimmte Arbeitsaufgabe über einen erheblich längeren Zeitraum erfüllt wird, als die wirkliche Arbeitszeit eines einzelnen Arbeitnehmers dauert und die daher von mehreren Arbeitnehmern (oder Arbeitnehmergruppen) in einer geregelten zeitlichen Reihenfolge, teilweise auch außerhalb der allgemein übli...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.7.3 Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit nichtigen Arbeitsverhältnissen

Rz. 49 Bezüglich der Rechte und Pflichten, die im Rahmen eines nichtigen Arbeitsverhältnisses bestehen, gelten die allgemeinen Grundsätze, die für Arbeitsverhältnisse entwickelt wurden, die zwar nichtig, aber in Vollzug gesetzt wurden.[1] Mithin ist der Arbeitgeber in der Pflicht, das vereinbarte Entgelt zu zahlen, ebenso hat er etwaige Urlaubsentgeltansprüche und Ansprüche ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9.2 Widerruf der Einwilligung (Abs. 7 Satz 2)

Rz. 84 Eine einmal erteilte Einwilligung des Arbeitnehmers nach Satz 1 kann dieser jederzeit widerrufen. Erforderlich ist auch hier, dass der Widerruf dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt wird. Der Widerruf kann außerdem nur mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen, um dem Arbeitgeber genügend Zeit zur Organisation einzuräumen. Ursprünglich war lediglich eine Frist von einem ...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.8.3 § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG

Rz. 56 Hinsichtlich der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit – und damit die Dauer betreffend – ist ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG betrifft mithin Überstunden und Kurzarbeit. "Vorübergehend" meint in diesem Zusammenhang, dass es um einen überschaubaren Zeitra...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 9 Abweichungen durch schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers (Abs. 7)

Rz. 82 § 7 Abs. 7 Satz 1 sieht vor, dass die Arbeitszeit nach Abs. 2a, oder den Abs. 3–5 jeweils i. V. m. Abs. 2a nur dann verlängert werden darf, wenn der Arbeitnehmer in die Verlängerung schriftlich eingewilligt hat (die sog. Opt-out Regelung). Satz 2 der Vorschrift regelt die Widerrufsmöglichkeit der Einwilligung und Satz 3 spricht ein Benachteiligungsverbot gegenüber dem...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.1 Fachliche Weisungsgebundenheit

Rz. 64 Ein Indiz für das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers ist die Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung. Da diese aber auch im Rahmen eines Werkvertrags vorliegen kann, wie § 645 Abs. 1 BGB aufzeigt, muss dies in der Gewichtung des Merkmals entsprechend Niederschlag finden. Darüber hinaus muss auch beachtet werden, dass für Dienste...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 11 Ruhezeit nach Verlängerung (Abs. 9)

Rz. 91 In § 7 Abs. 9 wird festgelegt, dass im Anschluss an eine verlängerte werktägliche Arbeitszeit von über 12 Stunden eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden erfolgen muss. Diese muss im unmittelbaren Anschluss an die Arbeitszeit gewährt werden. Zwingend ist außerdem, dass dem Arbeitnehmer spätestens nach 24 Stunden Arbeitszeit diese Ruhezeit gewährt wird, unabhängig davon,...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.1.2 Verpflichtung zur Dienstleistung

Rz. 61 Ferner erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer zur Dienstleistung verpflichtet ist, mithin zur Tätigkeit und nicht zur Erbringung eines Erfolges.[1] Damit erfolgt eine Abgrenzung des Arbeitsvertrags i. S. d. § 611a BGB zum Werkvertrag nach § 631 BGB.mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.2.5 Fremdnützigkeit der überlassenen Arbeitsleistung

Rz. 68 Die Fremdnützigkeit der Arbeitsleistung ist nach Ansicht des BAG ebenfalls Indiz für das Vorliegen der Arbeitnehmereigenschaft. Fremdnützig ist die Arbeitsleistung dann, wenn der Mitarbeiter diese nicht nach selbstgesetzten Zielen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Markt einsetzen kann. Vielmehr muss er darauf angewiesen sein, dem Unternehmen seine Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.2.3 Unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff

Rz. 70 Ferner ist zu beachten, dass in Fallgestaltungen, in denen EU-Recht Anwendung findet, der Arbeitnehmerbegriff unionsrechtlich eigenständig definiert ist und nicht unter Rückgriff auf das nationale Recht auszulegen ist. Eine Bestimmung des Arbeitnehmerbegriffs muss nach unionsrechtlichen Vorgaben mithilfe objektiver Kriterien erfolgen. Wenn danach eine Person in einem b...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / Zusammenfassung

Überblick Dass es mit längerer Arbeitsdauer zu einer Zunahme gesundheitlicher Beeinträchtigungen kommt, gilt als gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis. Neben der täglichen Arbeitszeit spielt auch die wöchentliche Arbeitszeit eine große Rolle für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. So nehmen z. B. Schlafstörungen, Rückenschmerzen und Herzbeschwerden...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 1.5 Pausen, Ruhezeiten

Auch Pausenzeiten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Leider ist es in einigen Branchen (z. B. im Gesundheitswesen und im Dienstleistungsbereich) üblich, dass wegen des enormen Arbeitsdrucks keine Pausen gemacht werden. Hier ist allerdings der Arbeitgeber in der Pflicht, Erholungspausen möglich zu machen. Ein Wegsehen wälzt das Problem nur auf die Beschäftigten ab. Ruhezeiten...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeit gesundheitsgere... / 1.1 Dauer der Arbeitszeit, Überstunden

Je länger man am Stück arbeitet, desto größer ist i. Allg. auch die Belastung. Dabei kommt es natürlich auch auf die Art der Arbeit an: die Mitarbeiterin einer Beschwerde-Hotline, die sich mit verärgerten Kunden auseinandersetzen muss, wird einen 8-Stunden-Arbeitstag möglicherweise anstrengender empfinden als ein Künstler in einer produktiven Schaffensphase. Von der Dauer der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Die Verordnung über Arbeits... / 2.2 Begriffsbestimmungen (§ 2)

Mit § 2 werden zentrale Begriffe des Arbeitsstättenrechts systematisch definiert und damit vor allem der Anwendungsbereich der Verordnung oder einzelner Vorschriften konkretisiert. Im Zuge der ArbStättV-Novelle 2016 ist nicht nur der Katalog der Begriffsbestimmungen von 5 auf 11 Begriffe erweitert worden. Zugleich ist der Begriff Arbeitsstätte neu gefasst und der Begriff Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 4.2 Arbeits(zeit)schutz

Die Bestimmungen des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes sind auf ehrenamtlich Tätige nicht anwendbar. So unterliegen Ehrenamtsinhaber also etwa keinen zeitlichen Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes. Allerdings trifft den Auftraggeber beim Einsatz des Auftragnehmers eine grundsätzliche Schutzpflicht als Nebenpflicht aus dem Auftragsverhältnis. Grundsätzlich ist also au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 5.2.1 Arbeitsrecht

Wurde eine ehrenamtliche Tätigkeit vereinbart und liegt tatsächlich ein Arbeitsverhältnis im Sinne einer Vereinbarung von "Arbeit gegen Geld" vor, so finden grundsätzlich die Bestimmungen des Arbeitsrechts Anwendung. Das bedeutet, dass der Ehrenamtsinhaber u. a. individualarbeitsrechtliche Ansprüche auf Vergütung entsprechend Mindestlohnbestimmungen, bezahlten Urlaub, Entgeltfo...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechtsmängel / 1.1.2 Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot

Ein Arbeitsvertrag kann insgesamt oder in einzelnen Teilen gegen gesetzliche Verbote verstoßen und deshalb (in diesen Teilen) gemäß § 134 BGB nichtig sein. Verbotsgesetze im Sinne des § 134 BGB sind in erster Linie die vielfältigen Regelungen der Arbeitnehmerschutzvorschriften (Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz usw.) sowie die Gesetze zum Sc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamtliche Tätigkeit: Ab... / 3 Abgrenzung von ehrenamtlicher Tätigkeit und Arbeitsverhältnis

Beim Einsatz ehrenamtlich Tätiger kommt es entscheidend darauf an, eine klare Trennung zwischen der Tätigkeit von Ehrenamtsinhabern und von Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Die Grenzen zwischen freiwilligem Engagement und Arbeitsverhältnis können dabei je nach der konkreten Ausgestaltung fließend sein. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, ist ...mehr