Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.3.2 Betriebe ohne Arbeitnehmervertretung

Besteht kein Betriebsrat/Personalrat, wenden sich die Beschäftigten an den Arbeitgeber (§ 14 Abs. 3 bzw. § 15 Abs. 1 EntgTranspG). Bei tarifgebundenen/tarifanwendenden Arbeitgebern können diese die Erfüllung des Auskunftsanspruches in Tarifvertragsparteien übertragen.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.5 Zustimmungsrechte

Praxis-Beispiel Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung, § 99 BetrVG. Tatsächlich geht es hier nicht um positive Zustimmung, sondern um die Verweigerung der Zustimmung aus bestimmten, im Gesetz aufgeführten Gründen, sog. negatives Konsensprinzip. Dieses negative Konsensprinzip besagt, dass der Betriebsrat lediglich unter abschließend aufgeführten Voraussetzun...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.3 Beratungsrechte

Sie bilden eine weitere Stufe der Beteiligung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss hier nicht nur den Betriebsrat informieren und dessen Meinung anhören, sondern auch den Verhandlungsgegenstand mit dem Betriebsrat gemeinsam erörtern und die wechselseitigen Gründe abwägen. Praxis-Beispiel Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren, § 89 BetrVG, Gestaltung von Arbeitsplatz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.1 Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, die tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb durchzusetzen. Der Gleichstellungsgedanke soll im Rahmen der Personalplanung Berücksichtigung finden und mit dem Betriebsrat beraten werden (§ 92 Abs. 3 BetrVG). Gedacht ist hier an eine Gleichstellung von Männern und Frauen bei Beförderungen, Einkommensentwicklungen, Fortbildu...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.2 Förderung der Integration ausländischer Arbeitnehmer sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit?

Nach dem neu gefassten § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG kann der Betriebsrat Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb beantragen. Die beantragten Maßnahmen müssen Bezug zum Betrieb haben. Erzwingen kann der Betriebsrat bestimmte Maßnahmen allerdings nicht. Bei Einstellungen und Versetzungen kann sich ein Zustimmungsverweigerungsrecht nach § 99 Abs. 2...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.6 Echte Mitbestimmungsrechte

Sie bilden die höchste Stufe der Beteiligungsrechte. Hier ist die Mitwirkung des Betriebsrats an Entscheidungen völlig gleichberechtigt, sie steht im Ermessen des Betriebsrats und kann auch nicht gerichtlich ersetzt werden. Dieses Ermessen kann der Betriebsrat nicht willkürlich ausüben, sondern er muss sich an dem "Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" orientieren (§ 2 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG Vorbemerkungen §§ 18 bis 25 MuSchG

Abschnitt 4 Leistungen Eine Frau, die infolge Schwangerschaft oder Stillzeit von der Pflicht zur Arbeitsleistung befreit ist, erhält für die Ausfallzeiten Entgelt bzw. Entgeltersatzleistungen. Dabei wird nach verschiedenen Tatbeständen unterschieden; die Leistungen werden unterschiedlich berechnet und finanziert. Kann die Frau die Arbeitsleistung wegen eines Beschäftigungsverb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 15.4 Förderung von Arbeitsschutz und betrieblichem Umweltschutz

Als betrieblicher Umweltschutz sind nach § 89 Abs. 3 BetrVG alle personellen und organisatorischen Maßnahmen sowie alle die betrieblichen Bauten, Räume, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen zu verstehen, die dem Umweltschutz dienen. Der Arbeitgeber muss eine mittelbare Einflussnahme auf sämtliche Investitionsentscheidu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.3 Betriebe ohne Betriebsrat und das BetrVG

Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so entfällt grundsätzlich die Anwendung des BetrVG weitgehend. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber können nicht ausgeübt werden (z. B. in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten). Deshalb darf der Arbeitgeber allein entscheiden.[1] Auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist in e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.2 Doppelbesteuerungsabkommen

Für die Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem DBA gelten die o. g. Ausführungen entsprechend. Der Unterschied liegt allein darin, dass Deutschland hier der Tätigkeitsstaat und Frankreich der Wohnsitzstaat ist. Für Deutschland als Tätigkeitsstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten: Deutschland besteuert die Einkünfte, Deutschland besteuert die Einkünfte nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.2.2 Inhalt der Auskunft

Die zu erteilende Auskunft muss den Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 1 EntgTranspG informieren über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung bezüglich seines Entgeltes Angaben zum Vergleichsentgelt der Beschäftigten des anderen Geschlechtes (§ 10 Abs. 1 Satz 3 EntgTranspG) über das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt bis zu 2 weitere einzelne vom Arbeitnehmer zu benennen...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13 Kosten und Aufwand der Betriebsratsarbeit

§ 40 Abs. 1 BetrVG bestimmt, dass der Arbeitgeber die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten zu tragen hat. Die Vorschrift ist zwingend, was sich auch aus § 41 BetrVG ergibt, wonach die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats unzulässig ist. Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers folgt im Übrigen auch mittelbar a...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 4.4 Geheimhaltungspflicht des Betriebsrats

Nach der Grundnorm des § 79 BetrVG besteht Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich der Tatsachen, die dem Betriebsratsmitglied wegen seiner Zugehörigkeit zum Betriebsrat bekannt geworden sind, bei denen es sich objektiv um Geschäftsgeheimnisse handelt und die der Arbeitgeber ausdrücklich als geheimhaltungspflichtig bezeichnet hat. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 14.4 Widerspruchs- oder Vetorechte

Hier hat der Gesetzgeber begrifflich nicht konsequent abgegrenzt zu den Zustimmungsrechten. Auch die Rechtsfolge ist unterschiedlich. Praxis-Beispiel Personelle Einzelmaßnahmen (z. B. Einstellung, Versetzung), § 99 Abs. 2 BetrVG, wo von "Verweigerung der Zustimmung" gesprochen wird, Widerspruch gegen die Bestellung einer mit der Durchführung der betrieblichen Berufsbildung bea...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.2 Leistungen bei Krankheit

Bei einer Entsendung ins Ausland erhalten die Versicherten die Leistungsaufwendungen von ihrem Arbeitgeber erstattet.[1] Begleiten die Familienangehörigen den Entsandten nach Frankreich, so können auch sie Sachleistungen mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten. Auch für Familienangehörige besteht eine Erstattungspflicht des Arbeitgebers für die Dauer des Aufe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 11.2 Führung laufender Geschäfte

Laufende Angelegenheiten der Geschäftsführung werden vom Betriebsratsvorsitzenden oder vom Betriebsausschuss erledigt; ansonsten bildet der Betriebsrat seinen Willen durch Beschlussfassung in den Betriebsratssitzungen, gegebenenfalls unter beratender Teilnahme der Gewerkschaften, der Schwerbehindertenvertretung, der betrieblichen Jugend- und Auszubildendenvertretung und des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Der Freistellungsanspruch des § 7 Abs. 1 steht "Frauen" gegenüber ihren "Arbeitgebern" zu. Der Begriff "Arbeitgeber" ist entsprechend § 2 Abs. 1 und 2 MuSchG auszulegen. Insbesondere ist der Freistellungsanspruch nicht auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für die weiteren in § 1 Abs. 2 MuSchG genannten Rechtsverhältnisse.[1] Über den Wortlaut ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 3 "Mittels Informations- und Kommunikationstechnologie"

Die mobile Arbeit muss mittels Informations- und Kommunikationstechnologie erbracht werden. Eine bloße Erbringung der Arbeitsleistung von zu Hause aus, beispielsweise durch Aktenstudium genügt nicht. Gerade aus der Verwendung des Begriffs der Kommunikationstechnologie ergibt sich, dass eine technische Verbindung zum Informationsaustausch mit dem Betrieb grundsätzlich bestehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.3 Meldepflichten bei Entsendungen

Arbeitgeber, die Arbeitnehmer vorübergehend in Frankreich einsetzen, müssen diese Beschäftigung online anmelden.[1] 2.3.1 Meldung für das französische Portal Jede Entsendung muss vorab für das französische Portal SIPSI gemeldet werden. Hierbei handelt es sich um die Seite des Arbeitsministeriums. Hierbei müssen unter anderem Informationen zum Arbeitgeber, zur Kontaktperson in Fr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.1 Arbeitnehmer

Für eine Person, die in Deutschland beschäftigt ist und von ihrem Arbeitgeber in Frankreich eingesetzt wird, um die Arbeit für dessen Rechnung auszuführen, können die deutschen Rechtsvorschriften weiterhin angewendet werden. Das gilt jedoch nur, sofern es sich um eine Entsendung handelt.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.6 Entsendung nach Deutschland

Arbeitnehmer, die in Frankreich bei einem französischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die französischen Rechtsvorschriften.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.1 Betriebsausschuss

Gem. § 27 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ist in Betrieben mit mindestens 9 Betriebsratsmitgliedern ein Betriebsausschuss zu bilden. Dem Ausschuss gehören an: der Betriebsratsvorsitzende, sein Stellvertreter und eine jeweils nach Betriebsgröße sich aus § 27 BetrVG ergebende Anzahl von Betriebsratsmitgliedern. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach § 27 Abs. 1 Sätze 3 u. 4 BetrVG. Aufgabe d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Umfang der Freistellungspflicht

Rz. 8 Das letzte Wort "sind" des § 7 Abs. 1 Satz 1 steht grammatisch fehlerhaft im Plural. Die Voraussetzung der Erforderlichkeit bezieht sich auf die Zeit, die für die Untersuchungen benötigt wird – und nicht auf die Untersuchungen selbst. Für welche Untersuchungen freizustellen ist, ergibt sich vielmehr aus § 24d SGB V . Danach besteht während der Schwangerschaft, bei und n...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.1 Grundlegendes zu §§ 40, 41 BetrVG

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers erstreckt sich jedoch nur auf den vom Betriebsverfassungsgesetz dem Betriebsrat zugewiesenen Aufgabenbereich. Die Kosten müssen sich notwendigerweise bei der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben ergeben, wobei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist.[1] Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers besteht also insoweit, als...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 17 Abweichende Betriebsratsstrukturen, zusätzliche Vertretungen

Die Arbeitnehmervertretung soll dort eingerichtet werden, wo die maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden – "in gleicher Augenhöhe mit den Geschäftsleitungen". Deshalb sollen auch tarifvertragliche Vereinbarungen zur Errichtung von Sparten- und Filialbetriebsräten oder unternehmenseinheitlichen Betriebsräten möglich sein (Vereinbarungslösungen). Zur Schaffung dieser Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8 Freistellung bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

Gem. § 37 Abs. 6 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien für die Zeit der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind. Gem. § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.2 Bildungsurlaub des Betriebsrats

Gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG hat jedes Betriebsratsmitglied zudem während seiner regelmäßigen Amtszeit Anspruch auf bezahlte Freistellung für insgesamt 3 Wochen zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, die von der zuständigen obersten Arbeitsbehörde des Landes nach Beratung mit den Spitzenorganisationen und der Arbeitsverbände als geeignet anerkannt sind. Bei Inan...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 6 Anforderung an Entgeltsysteme

§ 4 Abs. 4 EntgTranspG stellt darüber hinaus Anforderungen an Entgeltsysteme auf. Verwendet der Arbeitgeber für das Entgelt, das den Beschäftigten zusteht, ein Entgeltsystem, müssen dieses Entgeltsystem als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile so ausgestaltet sein, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen ist. Dazu muss es insbesondere 1...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.1.1 Betriebsgröße

Der Auskunftsanspruch besteht nur in Betrieben mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Für den öffentlichen Dienst, bei dem es keine Betriebe, sondern nur Dienststellen und Verwaltungen gibt, regelt § 16 EntgTranspG, dass der Anspruch in Dienststellen mit i. d. R. mehr als 200 Beschäftigten besteht. In einem Gemeinschaftsb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 3 Überblick über den Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz enthält im 1. Abschnitt allgemeine Bestimmungen bezüglich des Geltungsbereiches, des Gesetzeszieles, aber auch Begriffsdefinitionen. Kern des Gesetzes ist der 2. Abschnitt, der überschrieben ist mit "individuelle Verfahren zur Überprüfung von Entgeltgleichheit" und der einen individuellen Auskunftsanspruch einzelner Arbeitnehmer schafft. Sie können verlangen, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.1 Einbeziehung neuer Beschäftigungsformen

Nach § 5 BetrVG werden im Außendienst, mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer und Heimarbeiter in die Betriebsratswahl einbezogen. Voraussetzung ist aber weiterhin, dass es sich bei den genannten Gruppen um weisungsgebundene Arbeitnehmer handelt. Nicht betroffen ist also der selbstständige Handelsvertreter sowie der in freier Mitarbeit beschäftigte Telearbeiter. Nach § 7 Ab...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.3 Sonstige Ausschüsse

Nach der Neuregelung des § 28 BetrVG können bereits ab einer Betriebsgröße von mehr als 100 Arbeitnehmern (Betriebsrat mit 7 Mitgliedern) beratende Ausschüsse gebildet werden. Allerdings kann der Betriebsrat einem solchen Ausschuss gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 BetrVG nur dann Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen, wenn ein Betriebsausschuss gebildet ist, also ab 201...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.4 Persönliche Kosten

Zu den persönlichen Kosten der Betriebsratsmitglieder gehören die ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa Fahrtkosten, Telefonauslagen und sonstige Aufwendungen, wobei grds. die allgemeine betriebliche Reisekostenregelung anwendbar sein wird.[1] Hierzu zählen auch die Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Persönliche Kosten der Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.4 Ausübung der Tätigkeit in Frankreich

Übt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Frankreich aus, wird der Arbeitslohn grundsätzlich nur im Tätigkeitsstaat Frankreich besteuert und im Wohnsitzstaat Deutschland steuerfrei gestellt.[1] Dies gilt jedoch nur, wenn noch weitere Voraussetzungen vorliegen. Liegen diese weiteren Voraussetzungen nicht vor, wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert.[2] De...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Der dargestellte Kündigungsschutz besteht bei Wahlbewerbern, die nicht gewählt wurden, bei Wahlvorstandsmitgliedern bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses und bei Betriebsratsmitgliedern bis zum Ende der Amtszeit. Danach besteht ein nachwirkender Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 KSchG). Wahlbewerber und Mitglieder des Wahlvorstands können innerhalb von 6 M...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18 Änderungen beim Wahlverfahren

§ 14 BetrVG, der die Wahlgrundsätze für die Betriebsratswahl regelt, wurde durch das Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vom 23. Juli 2001 (BGBl. I S. 1852) wesentlich verändert. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 28.7.2001 unterschied das Betriebsverfassungsgesetz zwischen Arbeitern und Angestellten. Betriebsratswahlen fanden grundsätzlich – wenn nicht d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 18.3 Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe

Für Kleinbetriebe mit in der Regel 5 bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern sehen § 14a BetrVG und § 17a BetrVG ein vereinfachtes Wahlverfahren vor. Danach wird der Betriebsrat in zwei Betriebsversammlungen gewählt: Besteht kein Betriebsrat, findet gem. § 14a Abs. 1 BetrVG eine erste Wahlversammlung statt, zu der drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs oder eine im ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 Nach den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und der Nationalen Stillkommission ist Muttermilch die ideale Nahrung für nahezu alle Säuglinge. Sie ist gut verdaulich und so zusammengesetzt, dass sie im 1. Lebenshalbjahr den Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit deckt. Das Stillen dient außerdem der Vertiefung der emotionalen Bindung zwischen Mutter und Kind.[1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.2 Abgrenzung zur Unternehmensmitbestimmung

Das BetrVG dient jedoch nicht dazu, die wirtschaftlichen und unternehmerischen Entscheidungskompetenzen des Arbeitgebers unmittelbar zu binden. Dies ist Aufgabe der Unternehmensmitbestimmung (vgl. hierzu Mitbestimmungsgesetz 1976; §§ 76 ff. BetrVG 1952; Montan-Mitbestimmungsgesetz; Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetz). Nach der Unternehmensmitbestimmung können die Arbeitne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ergonomische Arbeitsplatzge... / Zusammenfassung

Überblick Eine Gestaltung der Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Ergonomie erfüllt die Anforderungen an Wirtschaftlichkeit und Humanität. Die menschliche Arbeitskraft wird entsprechend den jeweiligen Leistungsvoraussetzungen genutzt und Erschwernisse durch ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen werden vermieden. Bei der nachfolgend beschriebenen er...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Frankreich / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags mit einem Arbeitnehmerverleiher tätig, gelten weder die Regel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.1 Stillende Frau

Rz. 15 § 7 Abs. 2 knüpft nicht an Schwangerschaft und Geburt an, sondern dient der Ermöglichung des Stillens und der Rücksichtnahme auf die mit dem Stillen verbundenen körperlichen Belastungen. Damit ist klargestellt, dass – sofern sie stillen – auch Pflegemüttern, Adoptivmüttern oder genetischen Müttern, die das Kind nicht ausgetragen haben, Anspruch auf Stillzeit zu gewähr...mehr