Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirkung der Bekanntgabe

Rz. 10 [Autor/Stand] Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sind sog. Bekanntgabeadressaten.[2] Inhaltsadressaten sind die jeweiligen Erwerber. Der Bescheid muss die deutlich zum Ausdruck bringen. Dazu gehören insbesondere die hinreichende Individuali sierung der Erwerber als Steuerschuldner sowie die deutliche Unterscheidung zwischen Inhalts- und Bekanntgabeadressaten...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begründung.

Rn 5 Nach der Begriffsbestimmung (s Rn 3) ist die Begründung des selbstständigen Wohnsitzes von der tatsächlichen Niederlassung und einem Domizilwillen abhängig. Das Unterhalten und die Nutzung einer vollständig möblierten Wohnung reichen deshalb für sich genommen noch nicht, um einen Wohnsitz zu begründen (BGH NJW 06, 1808, 1809). Auch die Angabe einer ladungsfähigen Anschr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Handels- und gesellsch... / 5. Auflösungsklauseln

Rz. 108 Abweichend von § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB, § 130 Abs. 1 Nr. 1 HGB (i.V.m. § 161 Abs. 2 HGB) kann im Gesellschaftsvertrag auch eine Auflösungsklausel vereinbart werden, nach der die Gesellschaft durch Tod eines Gesellschafters in Auflösung gerät (vgl. § 730 Abs. 1 S. 1 BGB, ggf. i.V.m. § 105 Abs. 2 HGB für die OHG und § 161 Abs. 2 HGB für die KG). Die Auflösung entspricht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatbegriff bei einzelnen Steuerarten

Rz. 1331 [Autor/Stand] Die Rspr. hierzu – speziell im Steuerstrafrecht – ist wenig stringent[2]. Nur vereinzelte Entscheidungen des BGH enthalten grundlegende Ausführungen zum Tatbegriff im Steuerstrafrecht[3]. Rz. 1332 [Autor/Stand] So hat der BGH bei der Hinterziehung von Einkommensteuer hinsichtlich eines Veranlagungszeitraums materiell-rechtlich und damit auch prozessual ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 17 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird – gleichfalls entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB – durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung in Abs. 1 Satz 2 konkretisiert.[1] Das Gesetz spricht vom Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 228 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] mit dem Siebten Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Die Reform war auf Grund der Entscheidung des BVerfG[3] zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung erforderlich geworden. § 228 BewG enthält Steuererklärungs- und Anzeigepfl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] § 229 BewG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift, die § 228 BewG zu den Erklärungs- und Anzeigepflichten ergänzt. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass der Finanzverwaltung möglichst umfassend Besteuerungsgrundlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden, um eine weitgehend automatisierte Neubewertung aller 36 Millionen wirtschaftlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Beförderungsleistungen / 2.2.4 Anzeigepflicht ausländischer Unternehmer

Im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Beförderungsleistungen mit nicht im Inland zugelassenen Bussen erbringen, müssen sich vor Ausführung der Leistung im Inland registrieren lassen.[1] Die nach Registrierung erteilte amtliche Bestätigung (USt 1 TV) ist bei Fahrten im Inland mitzuführen. Wird bei einer Kontrolle diese Bescheinigung nicht vorgezeigt, kann...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ertragsteuerliche Beurteilu... / a) Übertragung von Immobilien des steuerlichen Privatvermögens i.R.d. Gründung

Ausgangspunkt: Die Gesellschafter übertragen i.R.d. Gründung Immobilien des Privatvermögens und/oder andere Wirtschaftsgüter auf die Gesellschaft. Ausschließlich unentgeltliche Vorgänge – also nur ein Gesellschafter überträgt ein Wirtschaftsgut – sind schenkungsteuerlich zu würdigen, aber haben keine ertragsteuerliche Relevanz. Teilentgeltliche Vorgänge: Hinsichtlich des entg...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 9 Anzeigepflicht

Nach § 5 Abs. 1 EFZG ist jeder Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte grundsätzlich am 1. Tag der Erkrankung, und zwar zu Arbeitsbeginn, den Arbeitgeber zu informieren hat. Die Anzeigepflicht besteht unabhängig davon, ob die Arbeitsunfähigkeit verschuldet...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 10 Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – Nachweis- bzw. Feststellungspflicht

Unabhängig von der Mitteilungspflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG sind alle Beschäftigten nach § 5 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 1a EFZG verpflichtet, eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen bzw. feststellen zu lassen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage andauert (sogenannte Erstbescheinigu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsunfähigkeit / 12 Erkrankung im Ausland

Bei einer Erkrankung im Ausland bestehen Besonderheiten sowohl bei der Anzeige- und Nachweispflicht als auch hinsichtlich der Beweiskraft einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Hinsichtlich der Anzeigepflicht ist der Beschäftigte verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.2.2 Verpflichtung des Vorstands

Rz. 10 Die Verpflichtung zur Anzeige trifft den Vorstand. Anders als nach dem Recht der Insolvenzordnung hat er nicht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, sondern den Sachverhalt der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Vorstand muss damit ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) handeln. Die Anzeige ist spätestens 3 Woc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Neue EU-Geldwäsche Verordnung: Profifußball und Crowdfunding nun auch im Club der Verpflichteten

Zusammenfassung Am 1.7.2025 nimmt die neue europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority) ihre Tätigkeit auf. Dies ist Auftakt der EU-weiten Umsetzung des EU-Geldwäschepaketes, das die nationalen Anti-Geldwäschegesetze weitgehend abschaffen wird und durch eine direkt anwendbare EU-Verordnung einen Strauß neuer Pflichten einführen wird. EU-Geldwäsche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.8 Abweichende Bewertung von Kapitalschulden

Rz. 117 Schulden sind unabhängig davon abzuziehen, dass sie uneinbringlichen und damit nach § 12 Abs. 2 BewG nicht anzusetzenden Forderungen der Gläubiger entsprechen; § 12 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Forderungen, nicht jedoch für die entsprechenden Schulden.[1] Ebenso wenig rechtfertigt es der Umstand, dass die Durchsetzung der Forderung aus Sicht des Gläubigers z...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Abmahnung / 5.1 Erläuterung von Fehlverhalten und Pflichtverletzung

Die Umsetzung der Rügefunktion ist gewahrt, wenn der Arbeitgeber ausreichend klar macht, welches konkrete Fehlverhalten bzw. welche konkrete Pflichtverletzung des Arbeitnehmers beanstandet wird. In diesem Zusammenhang hat eine detaillierte Schilderung des Sachverhalts zu erfolgen. Folgende Punkte sind unter Umständen ebenfalls aufzuführen: Datum und gegebenenfalls Uhrzeit Ort g...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personenbeförderungsunterne... / 4.6 Anzeigepflicht im Ausland ansässiger Unternehmer

Nach § 18 Abs. 12 UStG müssen im Ausland ansässige Unternehmer, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze beim zuständigen Finanzamt anzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung [1] unterliegen. Das Fina...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Trinkwasserverordnung: Pfli... / 3.2 Betreiben von Eigenwasserversorgungsanlagen

Betreibt ein Unternehmen eine Anlage zur Eigenwasserversorgung (§ 2 Nr. 2c TrinkwV), aus der pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen wird, so ergeben sich daraus u. a. folgende Pflichten: Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt (§ 11 Abs. 1 TrinkwV) bei Errichtung, Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme oder Stilllegung, baulicher oder betriebstechnischer Veränderung, Ü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Voraussetzungen der Anzeigepflicht

Rz. 24 [Autor/Zitation] Sind zwei der drei Größenkriterien erfüllt, so ist dies nach Abs. 2 Satz 1 bei Unternehmen, die im HR eingetragen sind, von deren gesetzlichen Vertretern bei der das Unternehmensregister führende Stelle anzuzeigen. Die Anzeigepflicht und die gerichtliche Prüfung in § 2 Abs. 2 und 3 PublG sollen helfen, die Aufstellungs-, Prüfungs- und Offenlegungspflic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anzeigepflicht (Abs. 2)

I. Voraussetzungen der Anzeigepflicht Rz. 24 [Autor/Zitation] Sind zwei der drei Größenkriterien erfüllt, so ist dies nach Abs. 2 Satz 1 bei Unternehmen, die im HR eingetragen sind, von deren gesetzlichen Vertretern bei der das Unternehmensregister führende Stelle anzuzeigen. Die Anzeigepflicht und die gerichtliche Prüfung in § 2 Abs. 2 und 3 PublG sollen helfen, die Aufstellu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Umfang und Form der Anzeigepflichten

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Anzeigepflicht besteht bereits bei erstmaligem Überschreiten von zwei der drei Größenkriterien des § 11 Abs. 1 PublG. Die gesetzlichen Vertreter haben diesen Umstand in Form einer Erklärung unverzüglich dem das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch iSv. § 12 Abs. 2 HGB, dh. in einem maschinenlesbaren und durchsuchbaren Datenformat, mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Anzeigepflichten (Abs. 2)

I. Zweck der Erklärung Rz. 14 [Autor/Zitation] Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines MU, für dessen Konzernabschlussstichtag mindestens zwei der drei Merkmale des § 11 Abs. 1 PublG zutreffen, unverzüglich der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch (§ 12 Abs. 2 HGB) zur Einstellung in das Unternehmensregister die Erklärun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verpflichteter Personenkreis; Sanktionen

Rz. 30 [Autor/Zitation] Zur Einreichung der Erklärung sind die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens verpflichtet. Dies sind nach § 4 Abs. 1 bei juristischen Personen (zB wirtschaftlicher Verein oder Stiftung) die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs und bei Personenhandelsgesellschaften der oder die vertretungsberechtigten Gesellschafter (vgl. zu Einzelheiten § 4 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Pflicht zur Veränderungsanzeige (§ 68 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Für den Fall der Änderung der für die Kindergeldzahlung erheblichen Verhältnisse statuiert § 68 Abs 1 S 1 EStG Alt 1 eine besondere Anzeigepflicht. Dies war erforderlich, weil § 153 Abs 1 AO sich nach hM nur auf Fälle bezieht, in denen die ursprüngliche Unrichtigkeit einer Erklärung nachträglich erkannt wird, und § 153 Abs 2 AO sich nur auf S...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zur Erklärung verpflichtete Personen

Rz. 22 [Autor/Zitation] Die Beurteilung, ob die Größenkriterien erfüllt sind, muss grds. durch die gesetzlichen Vertreter des MU erfolgen. Die Mitteilungspflicht des § 12 Abs. 2 PublG richtet sich daher grds. an diese Personen. Bei einem Einzelunternehmen als MU ist hierbei gem. § 4 Abs. 1 Satz 2 PublG regelmäßig der Inhaber des Unternehmens gemeint. Hat der Einzelkaufmann se...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] § 12 PublG hat seit Einführung des Gesetzes im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) nur wenige, meist redaktionelle Änderungen durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355), das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) und das DiRUG 5.7.2021 (BGBl. I 2021, 3338) erfahren, insbes. hinsichtlich des Adressaten der Anzeigepflicht in § 12 Abs. 2 PublG. Seit ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Mit dem in § 2 Abs. 1 PublG festgelegten verzögerten Beginn bzw. verzögerten Ende werden kurzfristige Größenschwankungen und daraus entstehende oder wegfallende Aufstellungspflichten abgefedert; zufällige Größenschwankungen werden ausgeglichen, damit kein nachhaltiger Einfluss auf die Aufstellungspflicht besteht. Die Unternehmen erhalten auch eine "Gewö...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Anwendungsausnahme für kapitalmarktorientierte Unternehmen (Abs. 4)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Für Unternehmen iSd. § 264d HGB, die nach § 1 Abs. 3 zur Rechnungslegung nach PublG verpflichtet sind, dh., kapitalmarktorientiert iSd. § 264d HGB, gelten gem. § 2 Abs. 4 die Vorschriften der Absätze 1 bis 3 nicht; diese Unternehmen unterliegen unmittelbar der Rechnungslegungspflicht nach PublG ohne dass die Größenkriterien und damit verbundene Fragen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Impulse nach Wirecard

Rz. 16 [Autor/Zitation] Neue Impulse brachte erst der Kriminalfall Wirecard (s. dazu Mülbert, ZHR 2021, 2; Schüppen, DB 2020, 2641): Mit dem FISG (v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534), das am 1.7.2021 in Kraft trat, wurde zunächst in Abs. 1 klargestellt, dass die Verschwiegenheitspflichten durch Mitteilungspflichten durchbrochen werden (zur rechtspolitischen Forderung Anzinger ua...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zeitpunkt, Form und Inhalt der Anzeige

Rz. 27 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist jeweils unverzüglich einzureichen. Da die Größenmerkmale auf der Grundlage des JA zu ermitteln sind (vgl. dazu § 1 Rz. 8 ff.), ist die Mitteilung grds. nach Aufstellung des JA ohne schuldhaftes Zögern vorzunehmen. Verzögert sich die Aufstellung ohne sachlichen Grund, muss die Erklärung gleichwohl spätestens nach Ablauf der Aufstellung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Rechtswidrigkeit

Rz. 22 [Autor/Zitation] Zu den einzelnen Rechtfertigungsgründen (Auskunfts-, Aussage- und Anzeigepflichten, rechtfertigender Notstand, Einwilligung und Abgrenzung zum tatbestandsausschließenden Einverständnis) vgl. § 333 HGB Rz. 62.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand und Geltungsbereich

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 316 verlangt die jährlich pflichtmäßige Prüfung des JA und des Lageberichts von Kapitalgesellschaften ab mittlerer Größe durch einen Abschlussprüfer als Voraussetzung für die Feststellung des JA sowie die jährlich pflichtmäßige Prüfung der von KapGes. aufzustellenden Konzernabschlüsse und Konzernlageberichte größenunabhängig als Voraussetzung für die ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zu den einzelnen Rechtfertigungsgründen (Einwilligung, Auskunfts-, Aussage- und Anzeigepflichten, rechtfertigender Notstand) vgl. § 331 Rz. 212 ff.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Geltungsbereich

Rz. 46 [Autor/Zitation] Ein Bestätigungsvermerk ist nach den Vorgaben des § 322 bei allen Abschlussprüfungen nach oder entsprechend § 316 zu erteilen (vgl. auch § 316 Rz. 25 und Rz. 83). Demzufolge sind die Geltungsbereiche beider Vorschriften im Wesentlichen deckungsgleich. Seinem Wortlaut nach sind die in § 322 für den Bestätigungsvermerk normierten Regelungen im Gleichklang...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zweck der Erklärung

Rz. 14 [Autor/Zitation] Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 PublG haben die gesetzlichen Vertreter eines MU, für dessen Konzernabschlussstichtag mindestens zwei der drei Merkmale des § 11 Abs. 1 PublG zutreffen, unverzüglich der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch (§ 12 Abs. 2 HGB) zur Einstellung in das Unternehmensregister die Erklärung zu übermitteln, dass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die zweite Vorschrift im zweiten Abschnitt des PublG bestimmt zum einen, ab wann die Pflicht zur Konzernrechnungslegung beginnt und wie lange diese Verpflichtung andauert. Durch Verweisung auf § 2 Abs. 1 Satz 1 und 3 PublG gelten die diesbezüglichen Vorschriften zum JA entsprechend. Zum anderen sieht § 12 PublG Anzeigepflichten der gesetzlichen Vertreter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Vorschrift konkretisiert den Zeitpunkt, ab wann eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nach dem PublG besteht. Dadurch, dass die Größenkriterien des § 11 Abs. 1 PublG an drei aufeinanderfolgenden (Konzernabschluss-)Stichtagen überschritten sein müssen, sollen einerseits zufällige, temporäre Schwankungen ausgeglichen werden. Andererseits wird ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Prüfung nach § 4 bzw. § 78 WpIG

Rz. 21 [Autor/Zitation] Bei der Prüfung von WpIG ist nach deren Größe zu unterscheiden. Für große WpIG iSv. § 2 Abs. 18 WpIG gelten gem. § 4 WpIG die Prüfungsanforderungen der §§ 28–30 KWG, die auch für (CRR-)Kreditinstitute anzuwenden sind. Rz. 22 [Autor/Zitation] Für WpIG, die nicht groß iSv. § 2 Abs. 18 WpIG sind, gelten die Prüfungsanforderungen des § 78 WpIG. Demnach ist b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.3 Sinn und Bedeutung zwischenstaatlicher Amtshilfe

Rz. 7 Die Besteuerung geschieht stets aufgrund nationaler Gesetze der einzelnen Staaten. Eine internationale Besteuerung ist, abgesehen von der Zollerhebung an den Außengrenzen der EU, bisher nicht verwirklicht. Daran ändert auch die Einführung der globalen Mindeststeuer (sog. "Säule 2", bzw. "pillar two") nichts, da die diese nur national umzusetzende Mindeststandards regel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Frist

Rz. 19 [Autor/Zitation] Die Erklärung ist unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 2 BGB) abzugeben, wenn für den jeweiligen Abschlussstichtag zwei der drei Größenmerkmale des § 11 Abs. 1 PublG erfüllt sind. Ein schuldhaftes Zögern kann in diesem Kontext erst entstehen, wenn die gesetzlichen Vertreter von der Überschreitung der Größenkriterien Kenntnis erlangt h...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 8 Der Pflichtteil des Kindes – Der gesetzliche Vertreter als Erbe

Rz. 131 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow‘sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder – auch der minderjährigen Kinder – beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. "Betrieb"

Rn. 55 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Betriebswirtschaftlich wird zwischen "Unternehmen" und "Betrieb" unterschieden. Die Unterscheidung ist dabei räumlich orientiert: Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben, der "Betrieb" kann als örtliche Sachgesamtheit verstanden werden. Steuerlich kann diesem Unterscheidungsmerkmal nicht (ohne weiteres) gefolgt werden; der betriebswirtsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand und Umfang der Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 13 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang der Jahresabschlussprüfung sind in § 317 geregelt. Demnach ist Gegenstand der Prüfung der aus Bilanz, GuV und Anhang bestehende JA. Ferner ist die Buchführung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. § 317 Abs. 1 Satz 1). Die Zielsetzung der Prüfung des JA bzw. des Konzernabschlusses besteht darin zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute

Rz. 288 [Autor/Zitation] Nach § 340k Abs. 1 Satz 1 haben Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute unabhängig von ihrer Größe ihren JA und Lagebericht sowie ihren KA und Konzernlagebericht nach §§ 316–324 prüfen zu lassen, wobei § 319 Abs. 1 Satz 2 nicht anzuwenden ist. Für den Inhalt des Prüfungsberichts sind neben § 321 ergänzend: die Bestimmungen des KWG, die Verord...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Schaden- und Unfallversicherung

Rz. 27 [Autor/Zitation] In der Schaden- und Unfallversicherung ist hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen Regelungen zwischen der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (UPR) sowie Rentendeckungsrückstellungen in den HUK-Sparten zu unterscheiden. Rz. 28 [Autor/Zitation] Für die UPR gelten die zentralen Vorschriften der Lebensversiche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
7. Kapitel: Familienrechtli... / B. Der Zuwendungspfleger (§ 1811 BGB n.F.; § 1917 Abs. 2 BGB a.F.)

Rz. 252 Der Erblasser kann sich darauf beschränken, durch letztwillige Verfügung die Eltern (bzw. den Vormund) von der Verwaltung des dem Minderjährigen zugewandten Vermögens auszuschließen (§ 1638 Abs. 1 BGB). Dann erhält der Minderjährige einen "Zuwendungspfleger" (§ 1811 Abs. 1 BGB n.F.; früher § 1909 Abs. 2 BGB a.F.: "Ergänzungspfleger"), den das Familiengericht auswählt...mehr