Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / gg) Anzeige- und Berichtigungsplicht nach § 153 Abs. 4 AO

Rz. 350.1 [Autor/Stand] Die im Dezember 2022 verabschiedete Erweiterung der Anzeige- und Berichtigungspflichten des § 153 AO um den neuen Abs. 4[2] soll nach Art. 97 § 37 Abs. 2 und 3 EGAO erstmals für Veranlagungszeiträume gelten, für die nach dem 31.12.2024 mit einer Außenprüfung begonnen wird. Ziel der Neuregelung ist es, Außenprüfungen zu beschleunigen, indem der Stpfl. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Vollendung

Rz. 68 [Autor/Stand] Der Bannbruch ist vollendet, wenn sämtliche Tatbestandsmerkmale des § 372 Abs. 1 AO erfüllt sind. Die Frage, wann dies der Fall ist, ist vor allem für die Abgrenzung zum Versuch von Bedeutung (s. Rz. 58 ff.). Seiner Deliktsnatur nach ist der Bannbruch ein schlichtes Tätigkeitsdelikt und setzt – im Gegensatz etwa zur Steuerhinterziehung – keinen besondere...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über die Pflichtwidrigkeit des Unterlassens bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 665 [Autor/Stand] Bei einer Unterlassungstat kann sich der Irrtum auch darauf beziehen, dass der Täter seine rechtliche Verpflichtung zum Handeln nicht kennt. Da die "Pflichtwidrigkeit" ausdrücklich im Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO genannt ist, spricht dies zunächst dafür, dass sich auch der Vorsatz darauf beziehen muss, der Täter also wissen muss, dass er e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Entdeckungsort (§ 388 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 AO)

Rz. 35 [Autor/Stand] Örtlich zuständig ist auch die FinB, in deren Bezirk das Steuerdelikt "entdeckt" worden ist. Die an den Entdeckungsort anknüpfende Zuständigkeitsregelung hat insb. Bedeutung für die Zollverwaltung [2]. Der hier verwendete Begriff der Tatentdeckung ist ein anderer als der des § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO (s. § 371 Rz. 629 ff.). Während es in § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 12. Steuerentlastung 2017/2018

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerliche Grundlagen

Rz. 1348 [Autor/Stand] Die Bauabzugsteuer wurde mit dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe (EIBE) vom 30.8.2001[2] mit Wirkung zum 1.1.2002 eingeführt und ist in den §§ 48–48d EStG geregelt. Siehe näher dazu § 380 Rz. 29.1 ff. Rz. 1348.1 [Autor/Stand] Ziel des Gesetzes war es, die Schwarzarbeit zu bekämpfen und Steueransprüche des deutschen Fiskus bei Ba...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Umgekehrter Irrtum: untauglicher Versuch oder Wahndelikt

Rz. 682 [Autor/Stand] Ein strafbarer Versuch der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 2 AO) liegt auch vor, wenn die Handlung des Täters – entgegen seiner Vorstellung (vgl. § 22 StGB) – aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen niemals zur Vollendung führen kann (sog. untauglicher Versuch), was aus § 23 Abs. 3 StGB folgt. Der Täter stellt sich in diesen Fällen einen Sachverhalt v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Objektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung

Schrifttum: Beller/Wagner, Die Bedeutung der Kenntnis der Finanzbehörden für den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, ZWH 2022, 1; Beyer, Auswirkungen der Erklärungsfiktion des § 150 Abs. 7 S. 2 AO im Steuerstrafrecht bei Mitteilungen Dritter gem. § 93c AO, NZWiSt 2018, 359; Bilsdorfer, Steuerberatung im Grenzbereich von Kreativität und Steuerhinterziehung, PStR 2000, 150...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 15. Steuerrechtsänderungen 2018

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Unrichtige (CN-)Zollinhaltserklärung bei Postversand aus Drittländern

Rz. 1534 [Autor/Stand] Einfuhrverstöße werden vermehrt auch im Internethandel und im Postversand begangen[2]. Hierzu hat der EuGH auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 17.11.2011 (s. Beispiel Rz. 1534.1) entschieden, dass auch ein ebay-Verkäufer für die Einfuhrabgaben beim Schmuggel von Waren aus Drittländern in die EU haftet. Rz. 1534.1 [Autor/Stand] Davon unabhängi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Sonder-AfA, insb. AfA nach § 7g EStG

Rz. 331 Unter Sonderabschreibungen sind Abschreibungen zu verstehen, die neben den normalen Absetzungen für Abnutzung, in Anspruch genommen werden können. Zurzeit ist jedoch nur die Sonderabschreibung zur Förderung von Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen von wesentlicher Bedeutung. Ansonsten kommen höchstens noch individuelle Sonderabschreibungen in Katastrop...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Verbrauchsteuergefährdung war nach § 413 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b RAO 1956[2] ursprünglich als Vergehen mit Geldstrafe bedroht. Die Vorschrift wurde durch § 407 RAO 1968 i.d.F. des 2. AOStrafÄndG[3] abgelöst; sie stellte seitdem – wie auch andere Tatbestände (s. Vor §§ 377–384a Rz. 3 ff.; § 380 Rz. 1) – bloßes Ordnungsunrecht dar, das nur mit Geldbuße g...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Unwirksame Geschäfte, Scheingeschäfte und Steuerumgehung

Schrifttum: Adick, Neues vom Strohmann – notwendige Feststellungen für eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, PStR 2014, 252; Beul/Beul, Steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen, NJW 1985, 13; Birnbaum/Matschke, Gestaltungsmissbrauch und Steuerhinterziehung, NZWiSt 2013, 446; Böing, Der Begriff des steuerlichen Gestaltungsmissbrauchs im Gemeinsch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 22 [Autor/Stand] Der Tatbestand der Verbrauchsteuergefährdung setzt die Verletzung der in § 381 Abs. 1 Nr. 1–3 AO bezeichneten verbrauchsteuerrechtlichen Pflichten voraus. Die einzelnen Verletzungstatbestände des § 381 Abs. 1 AO lassen sich nicht immer klar voneinander abgrenzen. So fallen die Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften eigentlich unter den Begriff der V...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Erscheinungsformen

Rz. 1572 [Autor/Stand] Da nur Tathandlungen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2 AO strafbar sind, reicht nicht jedes heimliche "steuerunehrliche" Verhalten i.S.d. älteren Rspr. aus. Aufgrund dessen sind bereits eine Vielzahl denkbarer Verhaltensweisen auszuscheiden. Rz. 1572.1 [Autor/Stand] Nicht tatbestandsmäßig ist das Verzögern der Beitreibung durch bloßes Nichtzahlen [3], die ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verstöße gegen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften und Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen (§ 381 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO ist es nicht erforderlich, dass die Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten bzw. Verkehrs- und Verwendungsbeschränkungen steuerlichen Zwecken dienen (anders § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO: "zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung"). Dennoch sind auch hier nur Pflichten oder Beschränkungen gemeint, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Auswirkungen für die Rechts- und Steuerberatung

a) Strafbarkeitsrisiko wegen Geldwäsche Schrifttum: Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; F...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Nichterfüllung der nach § 153 Abs. 1 und Abs. 4 AO gebotenen Anzeige- und Berichtigungspflicht

Schrifttum: Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verbringungsverbote

Rz. 13 [Autor/Stand] Das Verbot, dessen Schutz § 372 AO sicherstellen soll, muss durch Gesetz, eine auf Gesetz beruhende Rechtsverordnung (Art. 80 GG) oder durch Rechtsakte des Rates oder der Kommission der EU (vgl. Art. 288 Abs. 2 AEUV, näher Rz. 22 ff.)[2] angeordnet sein[3]. Verwaltungsanordnungen – dies versteht sich unter der Geltung des Rechtsstaatsprinzips von selbst ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann die Steuerpflicht nicht umgangen werden. Das gilt auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird[2]. Zur Abgrenzung zum Scheingeschäft s. Rz. 1230, 1232. Da die Bestimmung wirtschaftlich ...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.5 Unentgeltlicher Erwerb

Werden Kapitalanlagen verschenkt oder vererbt, ist hierin keine Veräußerung zu sehen. Bei einer teilentgeltlichen Übertragung (z. B. bei Übernahme von Verbindlichkeiten), ist der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen.[1] Bei einem unentgeltlichen Erwerb sind dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffungswerte durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.[2...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / 2.1.1 Gesetzlicher Ausschluss des Arbeitgebers

Die Haftung entfällt insbesondere in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Der Arbeitnehmer hat ihm obliegende Anzeigepflichten verletzt und die Lohnsteuer ist deshalb nachzufordern, z. B. weil der Arbeitnehmer seiner Verpflichtung zur Anzeige freiwilliger Trinkgelder nicht nachgekommen ist.[1] Der Arbeitgeber ist seiner unverzüglichen Verpflichtung zur Anzeige, dass er von ...mehr

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Wiedereinsetzung in den vor... / 6. Wiedereinsetzung bei Grunderwerbsteuer

Das FG München hatte sich in seiner Entscheidung v. 26.10.2022 – 4 K 2345/21, EFG 2023, 285 mit der Frage der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gem. § 110 AO bei Versäumung der Anzeigefrist des § 18 Abs. 3 S. 1 GrEStG durch eine Notarin zu befassen. Aufgrund der versäumten Anzeigefrist lehnte das FA im Streitfall aufgrund der Regelung in § 16 Abs. 5 GrEStG nach § 16 Abs....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4 Voraussetzung der Anzeigepflicht

4.4.1 Wegfall der Steuervergünstigungsvoraussetzungen Rz. 49 Die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung ist anders als die Korrekturpflicht für Steuererklärungen nicht von einem fehlerhaften Verhalten des Stpfl. abhängig. Entscheidend ist allein die tatsächliche Veränderung des Lebenssachverhalts, der Grundlage für die Entscheidung über die Steuervergünstigung ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 3 Anzeigepflicht bei fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern – § 153 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 43 Erkennt ein Stpfl. nachträglich, dass eine durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichtende Steuer nicht in der richtigen Höhe entrichtet worden ist, so ist er zur unverzüglichen Anzeige und Nachentrichtung verpflichtet.[1] Die Anzeigepflicht trifft hier nur den Stpfl., der zur Verwendung der Steuerzeichen oder Steuerstempler verpflichtet ist[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4 Verletzung der Anzeigepflicht

2.4.1 Steuerliche Folgen Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuervergünstigungen – § 153 Abs. 2 AO

4.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 44 Die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO ist aufgrund der Gesetzesformulierung als Ergänzung der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 AO gedacht (s. aber Rz. 30). Die Regelungen des § 153 Abs. 1 AO gelten also für die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung entsprechend.[1] 4.2 Begriff der Steuervergünstigung 4.2.1 Begriffsbestimmun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5 Anzeigepflicht bei bedingungswidriger Warenverwendung – § 153 Abs. 3 AO

5.1 Einordnung der Vorschrift Rz. 55 § 153 Abs. 3 AO stellt eine Erweiterung der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO dar, da auch hier die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung nachträglich entfallen, nur wird in § 153 Abs. 3 AO der Zeitpunkt der Anzeigepflicht vorverlegt (Rz. 56). Im Übrigen gelten die Regelungen über die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 44 Die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO ist aufgrund der Gesetzesformulierung als Ergänzung der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 AO gedacht (s. aber Rz. 30). Die Regelungen des § 153 Abs. 1 AO gelten also für die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung entsprechend.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.1 Einordnung der Vorschrift

Rz. 55 § 153 Abs. 3 AO stellt eine Erweiterung der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 2 AO dar, da auch hier die Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung nachträglich entfallen, nur wird in § 153 Abs. 3 AO der Zeitpunkt der Anzeigepflicht vorverlegt (Rz. 56). Im Übrigen gelten die Regelungen über die Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 und 2 AO entsprechend.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.3 Nachträglicher Wegfall

Rz. 52 Nach dem Wortlaut des § 153 Abs. 2 AO besteht die Anzeigepflicht, wenn die Steuervergünstigungsvoraussetzungen nachträglich, d. h. nach Gewährung der Steuervergünstigung, weggefallen sind. Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit die Bekanntgabe des die Vergünstigung gewährenden Verwaltungsakts.[1] Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen vorgelegen und die Sachverha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.1 Wegfall der Steuervergünstigungsvoraussetzungen

Rz. 49 Die Anzeigepflicht bei unberechtigter Steuervergünstigung ist anders als die Korrekturpflicht für Steuererklärungen nicht von einem fehlerhaften Verhalten des Stpfl. abhängig. Entscheidend ist allein die tatsächliche Veränderung des Lebenssachverhalts, der Grundlage für die Entscheidung über die Steuervergünstigung war. Auf die Kenntnis des Anzeigepflichtigen (Rz. 47)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1 Einordnung und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Eine § 153 AO in etwa entsprechende Bestimmung fand sich in § 165e RAO.[1] § 153 AO begründet hierbei vier besondere – jeweils rechtlich selbstständige – Mitwirkungspflichten[2]: Anzeige- und Berichtigungspflicht bei fehlerhaften Steuererklärungen[3] Anzeigepflicht fehlerhafter Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern[4] Anzeigepflicht bei unberechtigten Steuerve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.4.2 Erheblichkeit des Wegfalls

Rz. 50 Nach § 153 Abs. 2 AO müssen die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung "ganz oder teilweise" entfallen. Die Veränderung des Lebenssachverhalts muss also für die Gewährung der Steuervergünstigung dem Grunde oder der Höhe nach erheblich sein. Diese Erheblichkeit ist nicht nur dann anzunehmen, wenn die Gewährung unter einer ausdrücklichen gesetzlichen oder verfügten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.3.1 Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 18 Zentraler Anknüpfungspunkt der Anzeigepflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist die eigene abgegebene Steuererklärung. Die Abgabe einer Erklärung ist demnach begrifflich Voraussetzung für die Korrekturpflicht (Rz. 4). Ist die Erklärung noch nicht abgegeben, besteht die Steuererklärungspflicht unverändert fort[1], nicht aber die Pflicht nach § 153 AO.[2] Eine Erklärung gi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.2 Steuervergünstigung auf Waren

Rz. 56 Die Verbrauchsteuergesetze sehen für bestimmte Fallgruppen vollständige oder teilweise Befreiungen von der jeweiligen Verbrauchsteuer vor, wenn die Waren für einen bestimmten Zweck verwendet werden.[1] Die Steuerschuld ist insoweit auflösend bedingt. Die auflösende Bedingung entfällt gem. § 50 Abs. 3 AO, wenn die Ware bedingungswidrig verwendet wird. Die Anzeigepflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.2.1 Steuererklärungspflichtiger

Rz. 7 Nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO besteht die Korrekturpflicht für den Stpfl. Dies ist nur der Steuererklärungspflichtige.[1] Anknüpfungspunkt dieser Pflicht ist die Verletzung der Steuererklärungspflicht (Rz. 20) durch die Abgabe der fehlerhaften Steuererklärung, also die Verletzung der Wahrheitspflicht (Rz. 2). Die Korrekturpflicht ist zwar eine rechtlich selbstständige Pfl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.1 Begriffsbestimmung

Rz. 45 § 153 Abs. 2 und 3 AO verwendet die Begriffe "Steuerbefreiung", "Steuerermäßigung" und "sonstige Steuervergünstigung". Diese Begriffe sind in der AO nicht definiert. Der Begriff der "Steuervergünstigung" wird im Gesetz in verschiedenen Vorschriften verwendet, z. B. in den §§ 50, 51, 59, 60, 175 Abs. 2 AO. In § 348 Nr. 3 AO a. F. wurde der Rechtsbehelf des Einspruchs f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.3 Vorherige Anzeige bedingungswidriger Verwendung

Rz. 57 Die bedingungswidrige Verwendung der Ware und damit der Fortfall der Steuervergünstigung wäre vom Inhaber der Verwendungserlaubnis[1] gem. § 153 Abs. 2 AO anzuzeigen. § 153 Abs. 3 AO verlagert den Zeitpunkt der Anzeigepflicht bereits auf den Zeitpunkt der Änderung der Willensbildung vor. Anzeigepflichtig ist jeder, der die Ware wissentlich steuerschädlich verwenden wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2 Begriff der Steuervergünstigung

4.2.1 Begriffsbestimmung Rz. 45 § 153 Abs. 2 und 3 AO verwendet die Begriffe "Steuerbefreiung", "Steuerermäßigung" und "sonstige Steuervergünstigung". Diese Begriffe sind in der AO nicht definiert. Der Begriff der "Steuervergünstigung" wird im Gesetz in verschiedenen Vorschriften verwendet, z. B. in den §§ 50, 51, 59, 60, 175 Abs. 2 AO. In § 348 Nr. 3 AO a. F. wurde der Recht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.3 Anzeigepflichtiger

Rz. 48 Anzeigepflichtiger ist nach § 153 Abs. 2 AO der Stpfl., dem die Steuervergünstigung gewährt worden ist, bzw. entsprechend § 153 Abs. 1 S. 2 AO – auf den § 153 Abs. 2 AO durch die Formulierung ("ferner") verweist – der Gesamtrechtsnachfolger oder die nach §§ 34, 35 AO für den Stpfl. handelnden gesetzlichen Vertreter und Vermögensverwalter (Rz. 4, 5). Nicht anzeigepflic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.2.2 Besondere Beispiele

Rz. 47 Steuervergünstigungen i. S. v. § 153 Abs. 2 sind z. B.[1] insbesondere[2]: Herabsetzung von ESt-Vorauszahlungen nach § 37 EStG; § 19 GewStG; zinslose Stundung der ErbSt nach § 25 ErbStG; Steuerbefreiungen nach § 13a ErbStG; Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach §§ 51ff. [3]; Verkürzung der Anlagefrist nach § 6b Abs. 4 Nr. 2 EStG a. F.[4]; steuer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.2 Straf- und bußgeldrechtliche Folgen

Rz. 40 Hat der Erklärungspflichtige bereits durch die wissentliche Abgabe einer fehlerhaften Steuererklärung eine Steuerhinterziehung bewirkt[1], so besteht keine Korrekturpflicht. Somit hat das Unterlassen einer Berichtigung bzw. einer Selbstanzeige nach § 371 AO keine weitere strafrechtliche Bedeutung. Rz. 41 Hat der Erklärungspflichtige demgegenüber bei Abgabe der fehlerha...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.1 Steuerliche Folgen

Rz. 35 Die Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO ist eine aus dem Steuerpflichtverhältnis resultierende Pflicht, deren Erfüllung die Finanzbehörde mit Zwangsmitteln nach §§ 328ff. AO erzwingen kann. Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags nach § 152 AO bei verspäteter Erfüllung der Korrekturpflicht kommt jedoch nicht in Betracht, da der Verspätungsz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.1 Anzeige und Richtigstellung

Rz. 3 Die Korrekturpflicht nach § 153 Abs. 1 Nr. 1 AO umfasst zwei Verpflichtungen, deren Erfüllung unterschiedlich gestaltet ist: Zunächst besteht die Anzeigepflicht des Fehlers in der Steuererklärung. Die Anzeige hat nach dem Erkennen des Fehlers (Rz. 27) unverzüglich zu erfolgen, d. h. entsprechend § 121 BGB ohne schuldhaftes Zögern.[1] Schuldhaftes Zögern lässt die straf-...mehr