Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

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Entgeltfortzahlung: Anzeige... / 1.1.2 Zeitpunkt der Mitteilung

Der Arbeitnehmer hat die Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen, also ohne schuldhaftes Zögern.[1] Der Arbeitnehmer muss sobald wie möglich informieren. Für den Normalfall heißt dies, dass der Arbeitgeber von der Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und in den ersten Betriebsstunden informiert wird, wenn möglich vor Beginn der persönli...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anzeige... / Zusammenfassung

Überblick Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist seit 1994 für alle Arbeitnehmer einheitlich im Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) geregelt. Das Gesetz gewährt den Arbeitnehmern die Fortzahlung des Arbeitsentgelts i. H. v. 100 %. Den Arbeitnehmer treffen im Zusammenhang mit seiner Arbeitsunfähigke...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anzeige... / 1.1.1 Inhalt der Mitteilung

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber zunächst die Tatsache mitteilen, dass er infolge einer Krankheit arbeitsunfähig ist. War dem Arbeitnehmer ein rechtzeitiger Arztbesuch noch nicht möglich, so muss er den Arbeitgeber auf Grundlage seiner eigenen Diagnose informieren. Auf dieser Grundlage hat der Arbeitnehmer die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen, d...mehr

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Entgeltfortzahlung: Anzeige... / 2 Neuerungen bei der Nachweispflicht

Infographic Gemäß Art. 9 des Bürokratieentlastungsgesetzes III vom 22.11.2019 und Art. 12b des Gesetzes Digitale Rentenübersicht vom 11.2.2021 sowie Art. 4b des Gesetzes zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurde im Rahmen der Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung das Entgeltfortz...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzeigepflicht der Beteiligten

1 Anzeige Rz. 1 Anzeigen sind als Steuererklärungen i. S. d. Abgabenordnung zu qualifizieren. Rz. 2 Einstweilen frei 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur – Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt daz...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 1 Anzeige

Rz. 1 Anzeigen sind als Steuererklärungen i. S. d. Abgabenordnung zu qualifizieren. Rz. 2 Einstweilen freimehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / I. Anzeigepflichten bei Todesfällen

Rz. 23 Nach § 28 PStG ist der Tod eines Menschen dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten Werktag anzuzeigen. Verpflichtet zu dieser Anzeige sind nach § 29 S. 1 PStG in dieser Reihenfolge:mehr

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§ 28 Lebensversicherung im ... / 9. Leistungsfall, technische Abwicklung

Rz. 47 Bei der reinen Risikolebensversicherung tritt der Leistungsfall beim Tod der versicherten Person ein. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung tritt der Leistungsfall entweder am Ende der Vertragslaufzeit oder ebenfalls beim Tod der versicherten Person ein. Bei der Rentenversicherung tritt der Leistungsfall bei Erreichen des jeweiligen Rentenalters bzw. bei Rentenv...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 8. Mitteilungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, § 13a Abs. 7 ErbStG

Rz. 607 Der Erwerber begünstigten Vermögens ist gem. § 13a Abs. 7 ErbStG verpflichtet, eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme sowie auch Verstöße gegen die Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 6 ErbStG gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen. Im Falle der Unterschreitung der Mindestlohnsumme gilt insoweit eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist (§ 13a A...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Personenstandsgesetz (PStG) und Ausführungsverordnung (PStV)

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zfs 12/2023, Unzulässigkeit... / 1 Aus den Gründen: "…"

Das LG hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen. Dem Kl. stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, Die 30-tägige Widerrufsfrist des § 152 Abs. 1 VVG war im Zeitpunkt der Widerrufserklärung mit Schreiben vom 24.3.2020 bereits abgelaufen, so dass der Versicherungsvertrag nicht mehr wirksam widerrufen werden konnte (1.). Dahingestellt bleiben kann, ob dem Kl. Schade...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Ersatztatbestand für Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG

Rz. 765 § 1 Abs. 2b GrEStG wurde durch das GrEStÄndG 2021[1177] als weiterer Ersatz- bzw. Ergänzungstatbestand in das Gesetz eingefügt und betrifft Änderungen im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.[1178] Von ihrer Struktur her entspricht die Regelung (wie bereits der weitgehend identische Wortlaut deutlich macht) weitgehend § 1 Abs. 2a GrEStG.[11...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 3. Beteiligungen des Minderjährigen an Immobilien bzw. Immobiliengesellschaften

Rz. 149 In der Praxis ist insbesondere die Beteiligung von Minderjährigen an Immobilien mit Problemen behaftet. Dies liegt insbesondere an den regional völlig unterschiedlichen und uneinheitlichen Urteilen. Der BGH[223] hat abweichend von der Rechtsprechung der OLG[224] deutlich gemacht, dass eine Übereignung eines z.B. mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks ohne we...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Abschmelzung der Kürzung des Verschonungsabschlags

Rz. 602 Neben den angesprochenen gegenständlichen Beschränkungen der Nachversteuerung gilt bei Behaltensfristverstößen (nicht für Überentnahmen)[1024] außerdem eine zeitanteilige Abschmelzung.[1025] Der Wegfall des Verschonungsabschlags reduziert sich mit jedem vollen[1026] seit dem Beginn der Behaltensfrist abgelaufenen Jahr (im Fall der Regelverschonung)[1027] um 1/5 (entsp...mehr

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Anlage S 2023 – Tipps und G... / 5.1 Steuerbefreiung für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher

Rz. 1061 Nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3.000 EUR pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG): bei Übungsleitern, Ausbildern, Erziehern, Betreuern oder vergleichbaren Tätigkeiten; Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen oder künstlerischer Tätigkeit; im Dienst bzw. Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen, m...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 1.1 Zeitliche Anwendung der Anzeigepflicht

Zur zeitlichen Anwendung der Neuregelung enthält Art. 97 § 33 Abs. 7 EGAO-E die Regelung, dass das BMF ermächtigt werden soll, den erstmaligen Anwendungszeitpunkt der neuen Mitteilungspflichten durch ein im Bundessteuerblatt Teil I bekanntzumachendes Schreiben zu bestimmen. Der Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen sollen danach auch nur solche Steuerges...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die neue Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen

Zusammenfassung Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergest...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 1 Allgemeines zur Anzeigepflicht

Mit §§ 138l – 138 n AO-E soll eine Pflicht zur Mitteilung bestimmter innerstaatlicher Steuergestaltungen eingeführt werden, die sich eng an den gesetzlichen Bestimmungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen nach §§ 138d bis 138h AO anlehnt. § 138l AO E definiert mit umfangreichen Regelungen den Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung näher...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das bis zum Jahresende das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen soll. Darin werden neben zahlreichen weiteren Änderungen mit den neu in die Abgabenordnung aufgenommenen §§ 138l bis 138n AO-E die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen gescha...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.5 Intermediär als Gestaltungsbeteiligter

Nach § 138l Abs. 6 AO-E gilt ein Intermediär nicht als "an der Gestaltung Beteiligter", soweit er im Zusammenhang mit der innerstaatlichen Steuergestaltung nur solche Tätigkeiten ausübt, durch die er nach § 138m Abs. 1 Satz 1AO-E i. V. m. § 138d Abs. 1 AO die Stellung eines Intermediärs erlangt hat.mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2 Begriff der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 1 AO-E bestimmt, dass innerstaatliche Steuergestaltungen, die in § 138l Abs. 2 AO-E definiert werden, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen sind. Der zur Mitteilung verpflichtete Personenkreis und die für das Mitteilungsverfahren geltenden Bestimmungen, insbesondere die bei der Mitteilung zu beachtende Form und Frist ergeben sich aus den §§ 138m u...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3 Zur Mitteilung verpflichteter Personenkreis

§ 138m AO-E bestimmt, wer zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Absatz 2 AO-E verpflichtet ist. Durch die Regelung werden die zur Mitteilungspflicht von Intermediären und Nutzern einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung geltenden Bestimmungen (vgl. insbesondere §§ 138f und 138g AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltunge...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4 Verfahren zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen

§ 138n AO-E regelt das Verfahren zur Mitteilung einer innerstaatlichen Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E. Durch die Regelung werden die Bestimmungen zum Mitteilungsverfahren bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (vgl. insbesondere §§ 138f und § 138h AO) weitgehend auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen übertragen. 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfa...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.2 Inhalt des zu übermittelnden Datensatzes

§ 138n Abs. 2 AO-E bestimmt, welche Daten der Intermediär oder der Nutzer der innerstaatlichen Steuergestaltung an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln haben. Nach § 138n Abs. 2 Satz 1 AO-E hat der Datensatz an das BZSt die nachstehenden Informationen zu enthalten: § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO-E bezeichnet die mitzuteilenden Angaben zu Intermediären. Für die Erheb...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.3 Nutzer einer innerstaatlichen Steuergestaltung

Durch die Regelung des § 138l Abs. 4 AO-E wird die Definition des Nutzers nach § 138d Absa. 5 AO bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auch auf den Nutzer der innerstaatlichen Steuergestaltung übertragen. Nutzer einer innerstaatlichen Steuergestaltung ist danach die natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft, Gemeinschaft oder Vermögensmasse, der die inne...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3.3 Beiderseitige Mitteilungspflicht

§ 138m Abs. 3 Satz 1 AO-E stellt klar, dass mehrere Intermediäre oder Nutzer derselben innerstaatlichen Steuergestaltung grundsätzlich nebeneinander zur Mitteilung gegenüber dem BZSt verpflichtet sind. Ein Intermediär oder Nutzer ist jedoch von der Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung befreit, soweit er nachweisen kann, dass die in § 138n Abs. 2 AO-E bezei...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.1 Elektronisches Mitteilungsverfahren

Elektronisches Mitteilungsverfahren § 138n Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass die innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 AO-E dem BZSt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmte Schnittstelle mitzuteilen ist. Den Inhalt dieses Datensatzes bestimmt Abs. 2 des § 138n AO-E. Die Mitteilungen haben nach Maßgabe der §§ 87a und 87b AO...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.3 Zusammenfassung des Inhalts der innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO-E bestimmt, dass der Intermediär den Inhalt der innerstaatlichen Steuergestaltung zusammenfasst. Diese Zusammenfassung muss es einem sachkundigen, objektiven Dritten ohne weiteres ermöglichen nachzuvollziehen, wie es im Rahmen der innerstaatlichen Steuergestaltung zu einem gesetzlich möglicherweise nicht vorgesehenen steuerlichen Vorteil kommt u...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.5 Datensatzübermittlung/Änderungsmitteilungen

§ 138n Abs. 4 AO-E übernimmt vollständig die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen geltenden Bestimmungen des § 138f Abs. 5 AO auch für innerstaatliche Steuergestaltungen. Insoweit wird auf die dortigen Regelungen verwiesen. Grundsätzlich ist zu jeder innerstaatlichen Steuergestaltung ein eigenständiger Datensatz zu übermitteln, der alle Angaben des § 138n Abs. 2 Satz 1...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.4 Mitteilungspflicht

Die Mitteilungspflicht wird nach § 138l Abs. 5 AO-E auf Fälle beschränkt, in denen neben den Voraussetzungen des Absatzes 2 mindestens ein nutzerbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 AO-E) oder ein gestaltungsbezogenes Kriterium (vgl. § 138l Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AO-E) erfüllt ist. Satz 1 enthält in der Nr. 1 eine abschließende Auflistung nutzerbezogener Kriterie...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 3.2 Mitteilungspflicht des Nutzers

Die Regelung des § 138m Absatz 2 AO-E übernimmt die für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in § 138f Abs. 6 AO enthaltenen Bestimmungen zum partiellen Übergang der Mitteilungspflicht auf den Nutzer einer Steuergestaltung in Fällen, in denen der Intermediär einer gesetzlichen Pflicht zur Verschwiegenheit unterliegt. Hierunter fallen beispielsweise Steuerberater, Rechtsan...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 4.4 Weitere erforderliche Angaben

Gemäß § 138n Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 AO-E ist in der Mitteilung auch das Datum des Tages anzugeben, an dem mit der Umsetzung der Steuergestaltung begonnen wird; hierunter ist das Datum des ersten Umsetzungsschritts im Sinne von § 138n Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO-E zu verstehen, in welchem Besteuerungszeitraum oder -Zeitpunkt der steuerliche Vorteil der Steuergestaltung eintritt ist u...mehr

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Wachstumschancengesetz: Die... / 2.1 Definition einer mitteilungspflichtigen innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Absatz 2 Satz 1 AO-E definiert die mitteilungspflichtige innerstaatliche Steuergestaltung. Die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen orientieren sich dabei soweit möglich an den Merkmalen der grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach § 138d Abs. 2 Satz 1 AO. Eine innerstaatliche Steuergestaltung im Sinne des § 138l Abs. 2 Satz 1 AO-E ist danach jede Gestaltung, die d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Die... / 3.1 Mitteilungspflicht des Intermediärs

§ 138m Abs. 1 Satz 1 AO-E bestimmt, dass grundsätzlich der Intermediär einer innerstaatlichen Steuergestaltung verpflichtet ist, diese dem BZSt mitzuteilen. Durch den Verweis auf § 138d Absatz 1 AO wird klargestellt, dass die Legaldefinition der Intermediärstätigkeiten bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen auch für innerstaatliche Steuergestaltungen gilt. Die Definiti...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wachstumschancengesetz: Die... / 2.2 Kennzeichen einer innerstaatlichen Steuergestaltung

§ 138l Abs. 3 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Kennzeichen, die bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 138l Abs. 2 AO-E eine Mitteilungspflicht der innerstaatlichen Steuergestaltung auslösen, wobei das Vorliegen eines dieser Kennzeichen ausreicht. Dies betrifft bestimmte Vereinbarungen, standardisierte Dokumentationen oder Strukturen einer Ges...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Elektrische, magnetische un... / 4.3.2 Niederfrequenzanlagen von 1 Hz bis 9 kHz

Bezüglich niederfrequenten Anlagen betrachtet die Verordnung ortsfeste Anlagen zur Umspannung und Fortleitung von Elektrizität mit einer Nennspannung von 1.000 V oder mehr im Frequenzbereich von 1 Hz bis 9 kHz. Darin eingeschlossen sind auch Bahnstromfern- und Bahnstromoberleitungen und sonstige vergleichbare Anlagen. In Tab. 2 sind die jeweils gültigen Grenzwerte als Effekti...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / III. Wichtige Anweisungen der Finanzverwaltung

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.2 Gesetzliche Lohnsteuerabzugspflicht

Der Arbeitgeber ist auch zum Lohnsteuerabzug bei Lohnzahlungen verpflichtet, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses von einem Dritten erhält. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber weiß oder zumindest erkennen kann, dass solche Vergütungen erbracht werden.[1] Die Lohnsteuerabzugsverpflichtung und damit das Haftungsrisiko besteht für Lohnzahlungen durch Dr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Richtige Zuordnung von Sach... / 3.6 Drittrabatte in der Reisebranche

Wie ausgeführt, sind Drittrabatte nur dann steuerpflichtig, wenn der Arbeitgeber an der Rabattgewährung mitwirkt (durch eigenes Handeln, durch Übernahme von Verpflichtungen, innerhalb von Konzernen und bei wechselseitigen Branchenrabatten). Daneben führt das BMF-Schreiben noch einen Ausnahmetatbestand auf, der insbesondere die Reisebranche betrifft. Es handelt sich dabei um D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsschutz / 3 Schutz bei Massenentlassung

Bei Massenkündigungen bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerüberlassung: Er... / 4 Ausnahmsweise nur Anzeigepflicht

Ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten kann zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Entlassungen Arbeitnehmer, die nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden, bis zur Dauer von 12 Monaten einem Dritten zur Verfügung stellen, ohne dass dies eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis erfordern würde. Notwendig ist aber eine schriftliche Anzeige der Übe...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss

B3-1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsabschluss B3-1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.4.1 Rückabwicklung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 75 Im Fall einer nicht mindestens 90 %-igen betrieblichen Verwendung in einer inländischen Betriebsstätte des (-selben) Betriebs (zu den Voraussetzungen Rz. 78) ist der Investitionsabzug gem. § 7g Abs. 4 EStG rückgängig zu machen.[1] Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 4 S. 2 EStG, wonach ein Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid zu ändern ist, wen...mehr

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B. Allgemeiner Teil / I. Grundlagen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit und Anfechtung

Rz. 1 Der Versicherer muss entscheiden können, ob und zu welcher Prämie er Risiken abdeckt bzw. welche Kapazitäten er hierfür zur Verfügung stellt bzw. in welchem Umfang er die Risiken zeichnet. Für dieses sog. Underwriting braucht der Versicherer Informationen, dies können Auskünfte oder Unterlagen sein. Beliebt und verbreitet sind Antragsfragen, die in Textform gestellt we...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B1-6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung B1-6.1 Allgemeiner Grundsatz Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat. B1-6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist die Steuerfestsetz...mehr

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B. Allgemeiner Teil / III. Verzicht des Versicherers auf das Anfechtungsrecht

Rz. 10 In der Praxis sind Deckungskonzepte verbreitet, in den der Versicherer auf sein Recht zur Anfechtung bzw. zum Rücktritt gegenüber den versicherten Personen verzichtet, die den Rücktritts- oder Anfechtungsgrund nicht herbeigeführt haben. Hat also etwa einer von drei Vorständen falsche Angaben getätigt und ficht daraufhin der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Tä...mehr