Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (a) Landesrechtliche "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag"

Rz. 115 [Autor/Stand] An die Stelle der "Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte für den Hauptfeststellungszeitpunkt" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG tritt für hessische Grundstücke des Grundvermögens die "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag".[2] Hintergrund dafür ist, dass zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrags im Anwendungsbereich des HGrStG auf die Verfahrenseb...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Landesrechtliche Modifikation (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1)

Rz. 121 [Autor/Stand] Für den Anwendungsbereich der Hessischen Grundsteuer (wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens, Rz. 82, Rz. 85) legt § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Halbs. 1 HGrStG demgegenüber fest, dass die allgemeine Aufforderung zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 Satz 1 BewG durch öffentliche Bekanntmachung durch das HMdF erfolgen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (f) Erklärungspflichtiger Personenkreis (§ 228 Abs. 3 BewG)

Rz. 122.1 [Autor/Stand] Der Kreis der (abstrakt) zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichteten Personen wird durch § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 3 BewG geregelt. Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung hat danach – soweit dazu von der Finanzbehörde aufgefordert wurde (Rz. 117) – derjenige zu erfüllen, dem eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (4) Rechtscharakter der Grundsteuererklärung und der Anzeige (§ 228 Abs. 5 BewG)

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Charakterisierung der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" i.S.d. § 228 Abs. 1 BewG (Rz. 116) und der Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG (Rz. 123) als Steuererklärungen (§ 228 Abs. 5 BewG) gilt auch landesrechtlich. Diese Charakterisierung hat bspw. Auswirkungen auf den Beginn der Festsetzungsfrist (Rz. 470), der Möglichkeit zur Festsetzung eines Ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (6) Elektronische Abgabe der Steuererklärung (§ 228 Abs. 6 BewG)

Rz. 127 [Autor/Stand] Sowohl die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (§ 228 Abs. 1 BewG) als auch Anzeigen i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG sind grundsätzlich elektronisch authentifiziert (also nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung) zu übermitteln [2] (§ 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 6 Satz 1 BewG i.V.m. § 87a Abs. 6 Satz 1 AO). Für die elektro...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (a) Mitwirkungspflichten im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Steuerpflichtigen sind zur Mitwirkung im Verfahren zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags verpflichtet (§ 2 Abs. 5 Nr. 1 HGrStG i.V.m. § 90 Abs. 1 Satz 1 AO). Die wichtigsten Pflichten sind die Abgabe der Erklärung zum Grundsteuermessbetrag (Rz. 116 ff.) und die Anzeigepflichten (Rz. 123). Die verspätete Abgabe oder die Nichtabgabe der Steuererk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / b. Erklärungspflicht

Im Kontext zu ausländischen Familienstiftungen ist darüber hinaus darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung der Auffassung ist, dass einer ausländischen Familienstiftung gem. § 15 Abs. 9 AStG zuzurechnende Einkünfte aus ausländischen Gesellschaften nicht von der Escape-Klausel erfasst seien.[50] Hinsichtlich der anderen Einkünfte der ausländischen Familienstiftung soll d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (e) Frist zur Abgabe der Steuererklärung (für Hauptveranlagung in Hessen)

Rz. 122 [Autor/Stand] Die Frist zur Abgabe der "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" wird nicht durch das Gesetz vorgegeben, sondern durch die Finanzbehörde festgelegt. Sie soll mindestens einen Monat betragen (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 2 BewG). Wird öffentlich zur Abgabe der Steuererklärung aufgefordert (Rz. 116 f.), hat die auffordernde Fin...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (5) Weitere landesrechtliche Klarstellung (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG)

Rz. 126 [Autor/Stand] Nach § 228 Abs. 4 BewG sind die Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte sowie die Anzeigen nach § 228 Abs. 2 BewG bei dem für die "gesonderte Feststellung zuständigen Finanzamt" abzugeben. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 HGrStG sind die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag und die Anzeigen bei dem für die "Festsetzung des Steuermessbetrags" zuständi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Achenbach, Der BGH zu den Strafbarkeitsrisiken des nachträglich bösgläubigen Steuerberaters, Stbg 1996, 299; Beermann, Das Verbrauchsteuer-Binnenmarktgesetz, DStZ 1993, 258; Beneke, Der Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums zu § 153 AO vom 23.5.2016, BB 2016, 2327; Beyer, Anwendungserlass zu § 153 AO – Praktische Bedeutung für Berichtigungserklärungen und Selbstanzei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

App, Beihilfe zur Steuerhinterziehung, StB 1993, 189; Aulinger/Weinreich/Park, Die anwaltliche Betreuung von Kreditinstituten vor, bei und nach Durchsuchungen und Beschlagnahmen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Der Fachanwalt für Steuerrecht im Rechtswesen, 1999, S. 645 ff.; Behr, Die Strafbarkeit von Bankmitarbeitern als Steuerhinterziehungsgehilfen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Barton, Sozial übliche Geschäftstätigkeit und Geldwäsche (§ 261 StGB), StV 1993, 156; Bernsmann, Anm. zu BGH v. 4.7.2001 – 2 StR 513/00, StraFo 2001, 344; Burger/Peglau, Geldwäsche durch Entgegennahme "kontaminierten" Geldes als Verteidigerhonorar, wistra 2000, 161; Burhoff, Geldwäsche durch Strafverteidiger, ZAP 2004, 631; Fertig, Grenzen einer Inkriminierung des Wahlvertei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (aa) Grundsätze

Rz. 120 [Autor/Stand] Eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen (§ 149 Abs. 1 Satz 3 AO). Zuständig für die Aufforderung ist die Behörde desjenigen Hoheitsträgers, dem nach dem Grundgesetz die Verwaltungshoheit zugewiesen ist; für die Grundsteuer sind dies nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG die Länder. In Hessen fällt die Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (b) Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Abgabe einer "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" entsteht nur dann, wenn die Finanzbehörde hierzu auffordert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Erklärungspflicht kraft Aufforderung).[2] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann individuell oder allgemein durch öffentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Nachholung einer unterbliebenen Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 HGrStG ermöglicht es in Fällen, in denen eine Hauptveranlagung unterblieben und die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung bereits abgelaufen ist, die Hauptveranlagung mit Wirkung für einen späteren Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen, für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Rz. 334 [Autor/Stand] Diese Norm, die mit § 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten")

Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichung der Tat und nicht als täterschaftliche Beg...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kla...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 4 TV-L findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Der Entgeltbegriff ist weit auszulegen: Erfasst werden neben Arbeitsentgelten etwa auch Sachleis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.3.3 Inhalt

Über den Inhalt der Anzeigepflicht sagt die Regelung ausdrücklich nichts aus. Sinn und Zweck der Anzeigepflicht ist es jedoch, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit die Arbeitskraft des Beschäftigten oder seine eigenen berechtigten Interessen beeinträchtigt werden können bzw. ob ein Ziel- und Interessenkonflikt der Nebentätigkeit mit der Tät...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.3.4 Nachträgliche Änderungen

Über jede Änderung im Rahmen der angezeigten Tätigkeit ist der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.3.1 Form

Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inneren Organis...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.3.2 Zeitpunkt

Die Anzeige muss rechtzeitig vorher, d. h. vor Aufnahme der Nebentätigkeit erfolgen. Daher ist es sinnvoll, in der Anzeige das konkrete Datum, zu dem die Nebentätigkeit begonnen werden soll, mitzuteilen. Der Zeitraum sollte so bemessen sein, dass dem Arbeitgeber genügend Zeit bleibt, vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob er die Tätigkeit untersagen oder mit ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.3 Anzeige

2.3.1 Form Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inner...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 4 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen,[1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 2.2 Ehrenamtliche Tätigkeiten

Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten erfolgt i. d. R. unentgeltlich und ist daher nach § 3 Abs. 4 Satz 1 TV-L nicht anzeigepflichtig. Die Ausübung öffentlicher Ehrenämter, z. B. als Schöffe, kann der Arbeitgeber ohnehin nicht untersagen (s. o. unter Punkt 2.1). Daher ist auch keine Anzeige erforderlich. Sofern aber dafür nach § 29 Abs. 2 TV-L Arbeitsbefreiung zu gewähren ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Nebentätigkeit / 1.3.1 Alte Regelung des § 11 BAT

In der alten Regelung des § 11 BAT war das Recht zur Ausübung einer Nebentätigkeit durch Verweis auf die beamtenrechtlichen Regelungen erheblich eingeschränkt. Die Übernahme der meisten Nebentätigkeiten bedurfte einer Genehmigung (z. B. § 65 Abs. 1 BBG a. F.). Bei den ausnahmsweise genehmigungsfreien Nebentätigkeiten wie z. B. schriftstellerischer, wissenschaftlicher oder kü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümer: Schulde... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K stehe unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegen B ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 3.160,45 EUR wegen des von der Gebäudeversicherung regulierten Wasserschadens zu. Ein solcher Anspruch folge auch nicht aus dem Verhalten des B im Zusammenhang mit den Regressbemühungen der Versicherung. Zwar hafte B grundsätzlich gem. §§ 280 Abs. 1, 278 BGB für kausale...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 14 Entst... / 1.1 Bedingung

Rz. 4 Bedingung i. S. d. Vorschrift ist die aufschiebende Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 1 BGB – bei einer auflösenden Bedingung i. S. d. § 158 Abs. 2 BGB hingegen entsteht die Steuer z. B. mit Abschluss des obligatorischen Kaufvertrags.[1] Die Wirkung des Rechtsgeschäfts endet mit dem Eintritt der auflösenden Bedingung und ab diesem Zeitpunkt,[2] sodass der Vorgang grunderwe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 10.2.5 Unentgeltlicher Erwerb

Werden Kapitalanlagen verschenkt oder vererbt, ist hierin keine Veräußerung zu sehen. Bei einer teilentgeltlichen Übertragung (z. B. bei Übernahme von Verbindlichkeiten), ist der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuteilen.[1] Bei einem unentgeltlichen Erwerb sind dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffungswerte durch den Rechtsvorgänger zuzurechnen.[2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 20 Inhalt der Anzeigen

Anzeigeninhalt Rz. 1 Die nach Maßgabe der §§ 18, 19 GrEStG abzugebenden Anzeigen müssen zwingend den Inhalt haben, den § 20 GrEStG abschließend beschreibt.[1] Rz. 2 Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. d. F. durch Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I 2018, 2338) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 6 Haftungsschuldner

Rz. 19 Das Grunderwerbsteuergesetz selbst enthält keine Regelungen zur Haftung Dritter. In § 13 GrEStG wird lediglich der Steuerschuldner in Bezug auf bestimmte Erwerbsvorgänge definiert. Für die Frage der Haftung ist daher auf die einschlägigen Bestimmungen der AO zurückzugreifen. Unter dem steuerrechtlichen Begriff der Haftung versteht man das Einstehenmüssen für eine frem...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.1 Verletzung der Anzeigepflicht

Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Anzeigepflicht rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Der Arbeitgeber ist in diesen Fällen lediglich dazu befugt, den Arbeitnehmer abzumahnen, d. h. ihm für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer wiederholt trotz Abmahnung schuld...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Außerordentliche Kündigung:... / 16 Krankheit und Pflichtverletzungen

Verletzung der Anzeigepflicht Ein einmaliger schuldhafter Verstoß gegen die Pflicht zur Anzeige einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt in der Regel weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds i. S. d. § 626 BGB ist z. B. dann zu bejahen, wenn der Arbeitnehmer sich grundsätzlich weigert, der Anzeigepflich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Aktienoptionen / 7 Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber

Der geldwerte Vorteil aus Aktienoptionen unterliegt im Zeitpunkt des Zuflusses dem Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber ist auch dann zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, wenn das Optionsrecht von einem Dritten (z. B. einer Konzerngesellschaft) eingeräumt worden ist und der Arbeitgeber von dieser Zuwendung Kenntnis hat. Reicht der Barlohn zur Deckung der Lohnsteuer aus dem geldwerte...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12.2 Verletzung der Feststellungs- bzw. Nachweispflicht

Liegt gleichzeitig eine schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht vor, so rechtfertigt dies ebenfalls noch keine kündigungsrechtlichen Sanktionen. In derartigen Fällen ist der Arbeitgeber jedoch dazu befugt, dem Arbeitnehmer für den Wiederholungsfall kündigungsrechtliche Konsequenzen anzudrohen. Verstößt der Arbeitnehmer trotz erfolgter Abmahnung erneut schuldhaft gegen die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 3 Pflichten inländischer Arbeitgeber

Nur ein inländischer Arbeitgeber ist zur ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer verpflichtet. Ihm obliegen ferner bestimmte Anzeigepflichten.[1] Schließlich trägt er die Haftung für die Erfüllung seiner lohnsteuerlichen Pflichten.[2]mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Verhaltensbedingte Kündigun... / 12 Krankheit und Pflichtverletzungen

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmer nach § 5 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (Anzeigepflicht). Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Kalendertage, muss der Arbeitnehmer zudem eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeber / 3 Pflichten des Arbeitgebers

Neben den Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber auch gesetzliche Verpflichtungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern.[1] Zu Beginn einer Beschäftigung entscheidet der Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig darüber, ob es sich im Einzelfall um eine versicherungspflichtige Beschäftigung handelt.[2] Er hat für alle versicherungspflichtig Beschäftigten bei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2 Entgeltliche Tätigkeiten – Anzeigepflicht

Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 TVöD haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes Nebentätigkeiten gegen Entgelt ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzuzeigen. Die Anzeigepflicht dient dazu, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit seine eigenen berechtigten Interessen oder die Arbeitskraft des Beschäftigten beeinträchtigt werden. Eine solche Kl...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.3 Inhalt

Über den Inhalt der Anzeigepflicht sagt die Regelung ausdrücklich nichts aus. Sinn und Zweck der Anzeigepflicht ist es jedoch, dem Arbeitgeber die Prüfung zu ermöglichen, ob durch die Nebentätigkeit die Arbeitskraft des Beschäftigten oder seine eigenen berechtigten Interessen beeinträchtigt werden können bzw. ob ein Ziel- und Interessenkonflikt der Nebentätigkeit mit der Tät...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.1 Abgrenzung entgeltliche/unentgeltliche Tätigkeiten

§ 3 Abs. 3 Satz 1 findet nur auf entgeltliche Nebentätigkeiten Anwendung.[1] Gegen Entgelt bedeutet, dass für die ausgeübte Nebentätigkeit eine Gegenleistung gewährt wird, die über reine Aufwendungsentschädigungen, wie z. B. Fahrt-, Unterkunfts- oder Verpflegungskosten hinausgehen. Erfasst hiervon werden allerdings auch Sachleistungen, Gewinnanteile oder sonstige geldwerte V...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.4 Nachträgliche Änderungen

Über jede Änderung im Rahmen der angezeigten Tätigkeit ist der Arbeitgeber unverzüglich zu unterrichten.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3 Anzeige

2.3.1 Form Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inner...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.1 Form

Die Anzeige hat schriftlich zu erfolgen und ist eigenhändig vom Beschäftigten zu unterzeichnen, § 126 BGB. Die bloße Erwähnung der Nebentätigkeit gegenüber dem Vorgesetzten reicht nicht aus. Die schriftliche Form kann allerdings durch die elektronische Form gem. §§ 126 Abs. 3, 126a BGB ersetzt werden. Erklärungsempfänger der Anzeige ist derjenige, der nach der inneren Organis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.7 Beteiligung des Betriebsrats bei Massenentlassungen

Rz. 112 Der Betriebsrat ist nach § 17 Abs. 2 und 3 KSchG auch bei Massenentlassungen beteiligt. Die Stellungnahme des Betriebsrats ist ein Teil der schriftlichen Anzeige des Arbeitgebers nach § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG. Liegt eine Stellungnahme nicht vor, so ist die Anzeige nur unter den Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG wirksam. Sieht man von dieser Ausnahme ab, is...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 5 Sanktionen

Verstößt der Beschäftigte gegen die Anzeigepflicht, so kann der Arbeitgeber ihn abmahnen und bei wiederholtem Verstoß auch kündigen, [1] selbst wenn es sich bei der verschwiegenen Nebentätigkeit um eine grundsätzlich zulässige handelt. Hat der Arbeitgeber die Ausübung einer Nebentätigkeit untersagt oder verstößt der Beschäftigte gegen damit verbundene Auflagen, so kann dies i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 2.3.2 Zeitpunkt

Die Anzeige muss rechtzeitig vorher, d. h. vor Aufnahme der Nebentätigkeit erfolgen. Daher ist es sinnvoll, in der Anzeige das konkrete Datum, zu dem die Nebentätigkeit begonnen werden soll, mitzuteilen. Der Zeitraum sollte so bemessen sein, dass dem Arbeitgeber genügend Zeit bleibt, vor der geplanten Aufnahme der Tätigkeit zu prüfen, ob er die Tätigkeit untersagen oder mit ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Tatbestandsvoraussetzungen

Rz. 5 Nach § 22 Abs. 1 KSchG entfällt die Anzeigepflicht bei Massenentlassungen, wenn es sich um einen Saison- oder Kampagne-Betrieb handelt und die Entlassungen gerade durch diese Eigenart bedingt sind. Da die Regelung Saison- und Kampagne-Betriebe gleichermaßen privilegiert, ist dabei keine trennscharfe Abgrenzung zwischen beiden Begriffen, wohl aber zum allgemeinen Betrie...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Kein geförderter Betrieb des Baugewerbes

Rz. 9 Nach § 22 Abs. 2 Satz 1 KSchG liegt keine Ausnahme von der Anzeigepflicht nach §§ 17 ff. KSchG vor, sofern es sich um einen Betrieb des Baugewerbes handelt, in dem die ganzjährige Beschäftigung gem. § 101 SGB III gefördert wird. Auf die Frage, ob sie nach den allgemeinen Kriterien als Saison- oder Kampagne-Betriebe anzusehen sind, kommt es dabei nicht an.[1]mehr