Fachbeiträge & Kommentare zu Anzeigepflicht

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.1.1.2 Verletzung von Nebenpflichten

Rz. 351 Nebenpflichten des Arbeitnehmers können sich aus Gesetzen, aus allgemeinen Treuepflichten oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung ergeben. Rz. 352 Nachfolgend werden beispielhaft einige gesetzlich normierte Nebenverpflichtungen angegeben: Anzeige- und Nachweispflichten nach § 5 EFZG im Zusammenhang mit einer Erkrankung Verpflichtung, sich Gesundheitsuntersuchunge... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Notarieller Vertrag

Rz. 172 Die Vereinbarung der Pflicht zur Abtretung des Anteils ist nur bei notarieller Form bindend;[746] die wirksame dingliche Abtretung heilt den Mangel ex nunc (§ 15 Abs. 4 GmbHG).[747] Seine sachenrechtliche Abtretung bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).[748] Nach dem Vollständigkeitsgrundsatz ist erforderlich, nicht nur die eigentliche Abtret... mehr

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§ 42 Transportrecht / 6. Versicherung

Rz. 69 Im engen Zusammenhang mit den Haftungsfragen steht auch die Ausgestaltung des Versicherungsschutzes. Der Spediteur hat regelmäßig eine Verkehrshaftungsversicherung abgeschlossen, die seine speditions-, fracht- und lagervertragliche und ADSp-Haftung sowie teilweise auch die Haftung nach den Logistik-AGB abdeckt. Bei der Übernahme weitergehender logistischer Tätigkeiten g... mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / g) Massenentlassungen

Rz. 150 Soweit es aufgrund eines Insolvenzverfahrens zu Massenentlassungen durch den Insolvenzverwalter kommt, besteht gem. § 17 KSchG gegenüber der Agentur für Arbeit eine Anzeigepflicht. Unterlässt der Verwalter eine Anzeige bzw. einen Antrag auf Genehmigung, sind alle von ihm ausgesprochenen Kündigungen unwirksam.[100] Unter "Entlassung" i.S.d. Massenentlassungsrichtlinie[... mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 62 Soweit die Mietsache bei Überlassung an den Mieter einen Mangel aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder einschränkt, oder soweit ein solcher Mangel später entsteht, kann der Mieter nach Maßgabe der §§ 536 ff. BGB die Miete entsprechend mindern. Gem. § 536c BGB hat der Mieter auftretende Mängel der Mietsache oder erforderlich werdende ... mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[180] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A... mehr

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§ 52 Versicherungsrecht / IV. Muster: Klage gegen Krankenversicherung

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 52.3: Klage gegen Krankenversicherung An das Landgericht Köln Klage der Kauffrau Claudia Schmitz, Goldsteinstraße 95, 50968 Köln – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ gegen Sanitas Krankenversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden Heinr... mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Antragspflicht gem. § 15a InsO

Rz. 7 Eine rechtliche Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages besteht weder für natürliche Personen noch für Gläubiger. Eine Antragspflicht besteht jedoch für die Organe von juristischen Personen (§ 15a Abs. 1 S. 1 InsO) sowie für die Gesellschafter und die Abwickler einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit (insbesondere GmbH & Co. KG, OHG, GbR), bei der kein Gesell... mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Sicherungsabtretung von Geschäftsanteilen – Treuhand

Rz. 194 Möglich ist auch die (treuhänderische Sicherungs-)Abtretung eines Anteils[856] (vgl. Rdn 21 zur Treuhand bei der GmbH-Gründung). Der Treuhänder wird gegenüber der GmbH vollberechtigter und -verpflichteter Gesellschafter; in Ausnahmefällen kann je nach Gestaltung der Treugeber einem Gesellschafter gleichzustellen sein.[857] Schuldrechtliche Vereinbarung und sachenrecht... mehr

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§ 27 Kaufrecht / IV. Muster: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht

Rz. 199 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 27.24: Kaufvertrag nach UN-Kaufrecht Kaufvertrag zwischen der Bonner-Loch-Baumaschinen GmbH, Industriestraße 92, 53119 Bonn, Deutschland – im Folgenden: Verkäufer – und der Les Trous de Paris S.A., 6, rue du Trou, 75016 Paris, Frankreich – im Folgenden: Käufer – mehr

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§ 24 IT-Recht / 5. Anmerkungen zum Muster

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Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Kündigungsschutz / 3 Schutz bei Massenentlassung

Bei Massenkündigungen bestehen Anzeigepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen. mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Anteilsvereinigung beim Erwerb eigener Anteile

Leitsatz 1. Erwirbt eine grundbesitzende GmbH eigene Anteile und erhöht sich dadurch der Anteil eines Gesellschafters ‐‐ohne Berücksichtigung der von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteile‐‐ rechnerisch auf mindestens 95 %, ist der Tatbestand einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes in der im Streitjahr 2010 geltenden Fassung (GrEStG) erfüllt. Das gilt auch dann, wenn mehrere Gesellschafter die nicht von der Gesellschaft selbst gehaltenen Anteil...Urteils des Bundesfinanzhofs vom 20.01.2015 ‐ II R 8/13BStBl II 2015, 553 mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 2.3 Kürzung des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird nicht als Jahresfreibetrag gewährt. Er ist für jeden vollen Monat, in dem die Voraussetzungen für seine Gewährung nicht vorgelegen haben, um 1/12 zu kürzen. Vollendet das in Haushaltsgemeinschaft lebende berufstätige Kind des alleinerziehenden Arbeitnehmers z. B. im Juli 2026 das 18. Lebensjahr, entfällt ab August der Entlastun... mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.5 Zeitliche Wirkung der Kinderfreibeträge

Etwaige Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind fortlaufend vorzunehmen. Dies gilt auch für die Berücksichtigung der Kinderfreibetragszähler. Treten die Voraussetzungen für die Gewährung eines Kinderfreibetrags erstmals im Laufe des Jahres ein, ist die Bescheinigung der Kinderfreibetragszähler ab dem ersten Tag des Monats vorzunehmen, in dem erstmals alle Voraussetzunge... mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 1.2 Ersatzbescheinigung bei falschen Meldedaten oder fehlender ID-Nummer

Ein Papierverfahren ist nach der Anwendung der elektronisch übermittelten ELStAM beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber aber weiterhin für den Fall vorgesehen, dass beim einzelnen Arbeitnehmer wegen fehlerhafter Meldedaten das elektronische Verfahren zu einer unzutreffenden Lohnsteuer führen würde.[1] Für diesen Fall wird auf Antrag des Arbeitnehmers wie bei der erstmali... mehr

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Lohnsteuerermäßigungsverfah... / 3.3 Zuständigkeit für die Bescheinigung von Kindern

Kinder werden vom Finanzamt für Zwecke des Lohnsteuerabzugs bescheinigt. Für über 18 Jahre alte Kinder kann der Freibetrag ausschließlich durch Antragsstellung im Lohnsteuer­ermäßigungsverfahren beim Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet werden. Das Antragsverfahren erfährt für die Bescheinigung von volljährigen Kindern keine Änderung. Der Antrag ist nach amtlichem V... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Roscher, BewG § 222 Fortsch... / 6.1 Bekanntwerden der Voraussetzungen für eine Fortschreibung (Abs. 4 S. 1)

Rz. 58 In § 222 Abs. 4 S. 1 BewG wird angeordnet, dass eine Fortschreibung vorzunehmen ist, wenn dem FA bekannt wird, dass die Voraussetzungen für eine Wert-, Art- oder Zurechnungsfortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 1 oder 2 BewG oder eine fehlerbeseitigende Fortschreibung i. S. d. § 222 Abs. 3 BewG vorliegen. Wenn dem FA bekannt wird, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für... mehr

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§ 22 Festsetzung im gericht... / 2. Angabe von Zahlungen bis Antragstellung

Rz. 63 Angabe von Zahlungen Im dem Antrag hat der Rechtsanwalt die notwendigen Versicherungen gem. §§ 55 Abs. 5 S. 2, 3 RVG zu erklären, dass er Zahlungen nicht erhalten hat. Es ist daher im Einzelnen anzuzeigen, ob mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / XI. Kostenerstattung und Beratungshilfevergütung

Rz. 126 Anrechnung der Erstattung Der Ablauf ist regelmäßig so, dass der Betroffene Beratungshilfe durch das Gericht bewilligt erhält und mit dem Beratungshilfeschein einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs beauftragt. Dieser rechnete anschließend mit dem Gericht die Beratungshilfe ab. Falls der Widerspruch erfolgreich ist, erstattet die Behörde die vollen Kosten... mehr

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§ 6 Außergerichtliche Tätig... / b) § 6a Abs. 2 BerHG – Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Rz. 111 Aufhebung auf Antrag Der Rechtsanwalt kann nach § 6a BerHG die Aufhebung der Bewilligung beantragen, wenn der Rechtsuchende aufgrund der Beratung oder Vertretung, für die ihm Beratungshilfe bewilligt wurde, etwas erlangt hat. Rz. 112 Antragsvoraussetzungen Dieser Antrag ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Auskunftspflichten / 4 Auskunftsverweigerungsrecht

Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige selbst kein Auskunftsverweigerungsrecht. Allerdings kann der Grundsatz zur Auskunftspflicht mittelbar Beteiligter eingeschränkt werden. Zwar sind an einer Steuersache beteiligte Personen grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Angehörige eines Beteiligten können jedoch die Auskunft verweigern, soweit sie nicht selbst als Beteiligte übe... mehr

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Kündigung durch den Mieter / 2.1.1 Fristlose Kündigung wegen Nichtgewährens oder Entziehens des vertragsgemäßen Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB)

Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB, der den Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der vermieteten Sache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird. Die Kündigung ist aber grundsätzlich erst nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Abhilfe oder nach erfolgloser Abmahnung z... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Anteilsvereinigung durch Rückerwerb von Gesellschaftsanteilen, deren vorangegangener Verkauf nicht grunderwerbsteuerbar war

Setzt die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbsvorgangs voraus? Das FG entschied: § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG setzt nicht voraus, dass der rückgängig gemachte Erwerb steuerbar war. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG ist einschlägig, wenn auf einen steuerbaren Erwerb durch Anteilsvereinigung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG ein Rückerwerb folgt, der zwar für sich... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) GrESt bei Erwerb aller Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft

Eine stichtagsbezogene Betrachtungsweise ist ein zentraler Grundsatz des GrEStG, von dem das Gesetz nur in wenigen Ausnahmefällen abweicht. Klarstellende Wirkung des § 16 Abs. 4a GrEStG? Ob § 16 Abs. 4a GrEStG, der auf Antrag eine Aufhebung oder Änderung der aufgrund des Rechtsgeschäfts nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG oder § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzten GrESt ermöglicht, ... mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23 mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
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Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24 mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeines

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im Besteuerungsverfahren gibt es eine Vielzahl von Informationspflichten. Dazu gehören die > Mitteilungspflichten, die insbesondere iRd > Elektronische Kommunikation von zunehmender Bedeutung sind, um einerseits den Steueranspruch durchzusetzen und andererseits das Verfahren der Steuerfestsetzung zu vereinfachen. Vgl dazu > Abgeordnete Rz 9, ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Restrukturierungen aus arbe... / 2.6 Vorgaben bei Massenentlassungen

Die Erstattung einer Massenentlassungsanzeige stellt eine regelrechte Stolperfalle dar. Eine korrekte Massenentlassungsanzeige erfordert eine gewissenhafte und strukturierte Vorbereitung. Ist im Rahmen einer Restrukturierung ein größerer Personalabbau geplant, so ist die Anzeigepflicht bei der Agentur für Arbeit sowie die vorangehende Konsultation des Betriebsrats gemäß § 17 ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Anzeigepflicht des Schenkers (§ 30 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 41 Abs. 2 erweitert die Anzeigepflicht bei Erwerben durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden auf den Schenker (neben der Pflicht des Beschenkten nach Abs. 1). Die Verpflichtung trifft folglich zwei Personen, von denen grds. jeder unabhängig vom anderen seiner Pflicht Genüge tun muss. Nur wenn einer der beiden eine ordnungsgemäße Anzeige erstattet hat und der andere davon ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2 Anzeigepflicht kraft ErbStDV

Rz. 26 Einzelheiten zur weiteren Ausgestaltung der vielfältigen Anzeigepflichten für Gerichte und Notare sind in den §§ 6 bis 8 ErbStDV geregelt. 3.2.2.1 Erbfälle Rz. 27 Bei Todeserklärungen ist eine beglaubigte Abschrift des Beschlusses zu übersenden und spätere Anfechtungen oder Aufhebungen sind mitzuteilen (ausgenommen Kriegsgefangene/NS-Opfer und Todeszeitpunkt vor dem 01.... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG

Rz. 13 Die Standesämter haben die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle dem jeweils zuständigen FA anzuzeigen. mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.4 Stiftungserrichtung und weitergeltende Anzeigepflicht

Rz. 66 Die Erstausstattung einer (inländischen) Stiftung oder einer Vermögensmasse ausländischen Rechts löst grds. einen Erwerb i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 8 aus, vgl. auch die Ausführungen unter § 7 Rn. 641 ff. Für die Stiftung/Vermögensmasse als Erwerber und den Stifter/Errichter besteht eine Anzeigepflicht nach § 30 Abs. 1 bzw. 2 ErbStG. Ist bei der Dotierung ein inländischer... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 6 Anzeigepflicht für inländische Familienstiftungen (§ 30 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 76 Im Jahressteuergesetz (JStG) 2020 wurde in § 30 Abs. 5 ErbStG eine neue Anzeigepflicht für die regelmäßig zu erhebende Ersatzerbschaftsteuer für inländische Familienstiftungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG eingeführt (s. § 1 Rn. 18). Auch wenn die Finanzverwaltung eine Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG angenommen hat, wurde mit § 30 Abs. 5 ErbStG eine Lücke im System der... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG

Rz. 39 Entsprechend des § 34 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG sind deutsche Konsuln in aller Welt anzeigepflichtig für die eröffneten Verfügungen v.T.w., die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beurkundeten Vereinbarungen der Gütergemeinschaft und die beurkundeten Schenkungen und Zweckzuwendungen. mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2 Anzeigepflicht kraft ErbStDV

Rz. 40 Einzelheiten zur weiteren Ausgestaltung der Anzeigepflichten für deutsche Konsuln und die diplomatischen Vertreter sind in § 9 ErbStDV geregelt. Sie haben neben den gesetzlichen Anzeigen auch die von ihnen beurkundeten Sterbefällen von Deutschen die ihnen sonst bekanntgewordenen Sterbefälle von Deutschen ihres Amtsbezirks die ihnen bekanntgewordenen Zuwendungen ausländis... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 7 Nichterfüllung der Anzeigepflicht

Rz. 77 § 30 ErbStG selbst droht keine Konsequenzen bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht an. Somit stellt das Unterlassen auch keine Ordnungswidrigkeit i. S. d. § 377 AO dar. Erst in der weiteren Folge kann bei fehlender, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzter Erbschaft- und Schenkungsteuer eine Steuerhinterziehung (§ 370 AO) oder eine Steuerverkürzung zu ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anzeigepflicht nach anderen Gesetzen

Rz. 64 Über die Anzeigepflicht des § 33 Abs. 1 ErbStG hinaus sieht § 43 Abs. 1 Satz 6 EStG für unentgeltliche Übertragungen von Wertpapieren und Depots zu Lebzeiten eine eigene Anzeigepflicht vor (seit 2011 auf elektronischem Wege). Weist der Bankkunde der Bank gegenüber die Übertragung als Schenkung aus, unterwirft diese den Vorgang zwar nicht der Abzugsteuer, zeigt jedoch ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Weitreichende Folgen der Anzeigepflicht

Rz. 2 Der Gesetzgeber vertraut zur Durchführung einer gleichmäßigen Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht allein der Steuerehrlichkeit der Steuerpflichtigen und deren Anzeigepflicht gemäß § 30 ErbStG. Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter, Herausgeber von Namensaktien und Versicherungsunternehmen sind in bestimmten Fällen, z. B. nach dem Tod eines Kunden, verpfl... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Zuwiderhandeln gegen die Anzeigepflicht

Rz. 60 Wird gegen die gesetzliche Anzeigepflicht des § 33 ErbStG verstoßen, wird dies – unter Beachtung des Opportunitätsprinzips – als Steuerordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet. Für Ordnungswidrigkeiten gelten entsprechend § 377 Abs. 2 AO die Vorschriften des Ersten Teils des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, soweit die Bußgeldvorschriften der Steuergesetze nic... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Anzeigepflicht der Gerichte und Notare (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 ErbStG)

Rz. 19 Gerichte sind Organe der Rechtsprechung. Notare sind unabhängige Träger eines öffentlichen Amts und u. a. für die Beurkundung von Rechtsvorgängen zuständig. 3.2.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG Rz. 20 Die Gerichte und die Notare haben die von ihnen vorgenommene Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinsc... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1.2 Anzeigepflicht kraft ErbStDV

Rz. 14 Einzelheiten zur weiteren Ausgestaltung dieser Pflicht sind in den §§ 4 und 5 ErbStDV geregelt. Die Standesämter haben i. d. R. für jeden Monat die Sterbefälle entweder durch Übersendung einer Durchschrift der Eintragung in das Sterbebuch oder der Durchschrift der Sterbeurkunde in zweifacher Ausfertigung binnen zehn Tagen nach Ablauf des Monats an das für sie zuständig... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden

Rz. 5 § 10 ErbStDV, der § 34 ErbStG ergänzt, nennt als eine der in Abs. 1 angesprochenen Verwaltungsbehörden speziell die Genehmigungsbehörden. Dies sind Behörden, die Stiftungen anerkennen (§ 80 BGB) oder Zuwendungen v.T.w. und unter Lebenden an juristische Personen und dergleichen genehmigen. Letzteres gilt auch, wenn lediglich Anhaltspunkte für einen möglichen unentgeltli... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Ausnahmen von der Anzeigepflicht (§ 30 Abs. 3

4.1 Erwerb und Erwerbsgegenstände 4.1.1 Geltendes Recht bis Ende 2008 Rz. 48 Der Gesetzgeber verzichtet in Abs. 3 in der bis Ende 2008 geltenden Fassung auf die Erfüllung der eigentlich bestehenden Anzeigepflichten nach Abs. 1 und 2 in den Fällen, in denen die FinVerw bereits anderweitig Kenntnis von einem angefallenen Erwerb hatte, wenn dieser auf einer Verfügung von Todes we... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Anzeigepflicht der Standesämter (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 12 Ein Standesamt ist ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehen Aufgaben, wozu u. a. auch die Registrierung von Geburten, Heiraten, Sterbefällen und andere Änderungen im Personenstand einer Familie zählen. 3.1.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG Rz. 13 Die Standesämter haben die ihnen bekannt gewordenen Sterbefälle dem jeweils zuständigen FA anzuzeigen. 3.1.2 ... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Anzeigepflicht der deutschen Konsuln bzw. Auslandsstellen (§ 34 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 38 Ein (Berufs-)Konsul ist eine Amtsperson, die offiziell von einem Staat zur Wahrung der Interessen seiner Angehörigen und seines Handels in einem fremden Land bestellt ist und ein Konsulat repräsentiert. 3.3.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG Rz. 39 Entsprechend des § 34 Abs. 2 Nr. 3 ErbStG sind deutsche Konsuln in aller Welt anzeigepflichtig für die eröffneten Verfügungen v.... mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Anzeigepflicht sonstiger Behörden

Rz. 7 Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht nur auf Personen/Behörden außerhalb der FinVerw, sondern auch auf das einzelne FA. Die Zusammenarbeit ist in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Erbschaftsteuer (ErbStVA) geregelt. Danach haben die Finanzämter dem jeweiligen Erbschaft-/Schenkungsteuer-FA anzuzeigen: die ihnen bekannt gewordenen Vermögensanfälle unter Lebe... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1 Anzeigepflicht kraft ErbStG

Rz. 20 Die Gerichte und die Notare haben die von ihnen vorgenommene Erteilung von Erbscheinen, Testamentsvollstreckerzeugnissen und Zeugnissen über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft, die Beschlüsse über Todeserklärungen, die Anordnung von Nachlasspflegschaften und Nachlassverwaltungen, die eröffneten Verfügungen v.T.w., die abgewickelten Erbauseinandersetzungen, die beur... mehr

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Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen

Ausgewählte Literaturhinweise: Bruschke, Pflichten der Kreditinstitute im Besteuerungsverfahren, ErbStB 2017, 219; Delp, Klein-Panama und ausgewählte SchenkSt- und ErbSt-Fragen, DB 2016, 1403; Leitzen, Lebensversicherungen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, RNotZ 2009, 129; Wachter, Bankgeheimnis und Europarecht, Anmerkung zum Urteil des EuGH vom 10.12.2002, ZErb 2004, 90;... mehr