Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Legitimation nach einstweiliger Verfügung

Rz. 69 Wird der Rechtsanwalt nach Erlass einer ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss erlassenen einstweiligen Verfügung lediglich damit beauftragt, einen auf die Kosten des Verfahrens beschränkten Widerspruch einzulegen, so entsteht nach h.M. in der Rspr. keine Verfahrensgebühr i.H.v. 0,8 gemäß VV 3101 Nr. 1 aus dem Wert des Verfahrensgegenstands der einstweiligen Verfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Exemplarische Aufzählung

Rz. 413 Durch die Formulierung "oder eine ähnliche Tätigkeit", wird deutlich, dass die Aufzählung der Tätigkeiten, auf die das RVG nicht anwendbar ist, nicht abschließend ist; sie hat lediglich exemplarischen Charakter. Es handelt sich um Tätigkeiten, die häufig ehrenamtlich oder in erheblichem Umfang auch von Nicht-Rechtsanwälten erledigt oder die nicht im Auftrag oder im I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Betragsrahmengebühr bei außergerichtlicher Vertretung, VV Teil 2 Abschnitt 3

Rz. 99 Nach § 17 Nr. 1a stellen das Verwaltungsverfahren und das einem gerichtlichen Verfahren vorausgehende und der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienende weitere Verfahren (Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren, Abhilfeverfahren) verschiedene Angelegenheiten dar, in welchen jeweils die entsprechenden Betragsrahmengebühren anfallen....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verschiedene Angelegenheiten: Höherinstanzliches Prozessverfahren und Musterverfahren

Rz. 122 Befindet sich das Prozessverfahren im höheren Rechtszug, liegen die Voraussetzungen des § 16 Nr. 13 nicht vor.[32] Denn § 16 Nr. 13 bezieht sich ausdrücklich nur auf das erstinstanzliche Prozessverfahren. Prozessverfahren in der höheren Instanz und Musterverfahren bilden dann zwei verschiedene Angelegenheiten. Wird der Musterfeststellungsantrag in einem höheren Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Prozesskostenhilfe

Rz. 31 Gem. § 48 Abs. 5 erhält der Rechtsanwalt für die Tätigkeit in einem Verfahren über den Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur dann eine Vergütung aus der Staatskasse, wenn er ausdrücklich auch hierfür beigeordnet ist. Die Beiordnung in der Hauptsache (vgl. Art. 5 EuKoPfVO) erstreckt sich damit nicht hierauf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Tatsächlich erfolgte Einreichung

Rz. 23 Eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 erwächst dem Prozessbevollmächtigten des Klägers, wenn er die Klage oder einen der sonstigen in VV 3101 Nr. 1 genannten Schriftsätze bei Gericht einreicht. Der betreffende Schriftsatz oder die Klage muss von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein, um die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,3 gemäß VV 3100 zur Entstehung zu bring...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Übergangsrecht

Rz. 2 Die Gebühr VV 3338 ist durch das Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes vom 19.10.2012 eingeführt worden. Die Vorschrift ist am 1.11.2012 in Kraft getreten. Ist der unbedingte Auftrag zur Erledigung der Angelegenheit im Ausgangsverfahren bzw. Musterverfahren (vgl. § 16 Nr. 13) an den Rechtsanwalt vor dem 1.11.2012 erteilt, ist VV 3338 nicht anzuwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rücknahme des Widerspruchs

Rz. 13 Wird der Rechtsanwalt durch den Antragsgegner erstmals mit der Rücknahme des Widerspruchs beauftragt, nachdem das Verfahren bereits an das Streitgericht abgegeben worden ist, erhält er für die Rücknahme eine volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100. Die Rücknahme eines Widerspruchs ist nämlich als Sachantrag i.S.v. VV 3101 Nr. 1 anzusehen.[17] Insoweit steht die Rückn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 82 Daneben besteht das Verfahren zur Vollstreckung solcher Verwaltungsakte (Verwaltungsvollstreckungsverfahren – §§ 167 ff. VwGO, §§ 1 ff. VwVG; Verwaltungszwangsverfahren, §§ 6 ff. VwVG). Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 bildet jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme bzw. Verwaltungszwangsmaßnahme eine besondere Angelegenheit. Es gelten die in Rdn 92 ff. aufgezeigten Grundsätze. Na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Verweisungsantrag

Rz. 23 Nimmt der Rechtsanwalt des Gegners auf Aufforderung des Gerichts zu einem Verweisungsantrag mit sachlichen Argumenten Stellung und beantragt er eine Verweisung des Verfahrens, so hat er eine volle Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 in Höhe von 0,75 bzw. 1,0 gemäß VV 3324 verdient. Denn unstreitig ist der Verweisungsantrag des Prozessbevollmächtigte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6208)

Rz. 3 VV 6208 legt die Terminsgebühr für die von VV 6207 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuaufteilung der Gebührentatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Weiteres Verfahren vor dem Prozessgericht

Rz. 148 Nach Eingang des Gutachtens muss dieses beiden Parteien zur Kenntnis gebracht werden. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss für beide Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bestehen. Sodann muss mündlich oder schriftlich verhandelt werden. Rz. 149 Auf der Basis des Gutachtens hat das Gericht dann seine Entscheidung zu treffen. Das Gericht ist an das Gutachten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft

Rz. 326 Die Nachbesserung/Ergänzung eines im Rahmen der Vermögensauskunft[313] abgegebenen Vermögensverzeichnisses ist lediglich die Fortsetzung des alten Verfahrens und löst daher keine neuen Gebühren aus.[314] Die Tätigkeit im Nachbesserungsverfahren ist daher mit den Gebühren des Verfahrens auf Abnahme der Vermögensauskunft abgegolten. War der Rechtsanwalt, der den Antrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahren gem. § 887 ZPO – vertretbare Handlungen

Rz. 67 Im Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO ist der beantragte Vorschuss lediglich ein Indiz für das Interesse des Gläubigers. Weil es dem Gläubiger darum geht, dass der Schuldner eine Handlung vornimmt, ist in der Regel der Wert der Hauptsache maßgebend.[99] Geht es allerdings um die Vollstreckung eines gemäß § 887 Abs. 2 ZPO festgesetzten Vorschusses – das Verfahren b...mehr

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FF 06/2021, Strukturiertes ... / 2. Zugewinn

Viele Praktiker nutzen beim Zugewinnausgleich ein familienrechtliches Berechnungsprogramm, wodurch die Arbeit sehr erleichtert wird. Denkt man an umfangreichere Zugewinnausgleichsverfahren, sind diese ohne EDV-Unterstützung innerhalb vertretbarer Zeit kaum zu bewältigen. Aber es kann und soll kein Rechtsanwalt und kein Richter gezwungen sein, ein solches Programm zu benutzen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / 2. Ausnahme: § 109a Abs. 1 OWiG

Rz. 40 Ist gegen den Betroffenen eine Geldbuße von nicht mehr als 10 EUR verhängt worden, so sind die durch die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts entstandenen Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig (§ 109a Abs. 1 OWiG). Nur dann, wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig oder die Sache von grundsätzlicher Bedeutung war, kommt die Erstattung der Verteidigerkosten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Betragsrahmengebühren (Abs. 1 S. 3)

Rz. 55 Bei Betragsrahmengebühren ist das Haftungsrisiko nach dem Wortlaut des Abs. 1 S. 3 stets zu berücksichtigen, da hier der Wert der Angelegenheit unmittelbar keinen Einfluss auf die Gebühren hat. Die obligatorische Berücksichtigung führt indes nicht automatisch zu einer Gebührenerhöhung. Sie tritt vielmehr nur dann ein, wenn im Einzelfall tatsächlich ein objektiv höhere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr (VV 6204)

Rz. 3 VV 6204 legt die Terminsgebühr für die von VV 6203 erfassten Verfahren fest. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr je Verhandlungstag, und zwar grundsätzlich jeweils aus dem gleichen Gebührenrahmen. Die Terminsgebühr ist also unabhängig davon, ob es sich um den ersten Hauptverhandlungstag handelt oder um einen Fortsetzungstermin. Die Neuaufteilung der Gebührentatbe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsätze

Rz. 232 Pflegschaften sind in § 1909 BGB (Ergänzungspflegschaft), § 1911 BGB (Abwesenheitspflegschaft), § 1912 BGB (Pflegschaft für eine Leibesfrucht), § 1913 BGB (Pflegschaft für unbekannte Beteiligte), § 1914 BGB(Pflegschaft für gesammeltes Vermögen) und in § 1960 BGB (Nachlasspflegschaft) geregelt (zum Umgangspfleger vgl. Rdn 307 ff.). Für die Vergütung bei der Bestellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Muster: Einfache Abrechnung (einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert)

Rz. 80 Beispiel: Unfallschadenregulierung mit Besprechung, Wert: 3.000 EUR. Rechnung Herrn (...) (Name, Adresse) In Sachen (...) ./. (...) Rechnungsdatum: (...)[58] Rechnungsnummer: (...)[59] Steuernummer: (...)[60] Leistungszeitraum: (...)[61] Gegenstandswert: 3.000 EURmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Anrechnung

Rz. 450 Die für die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung angefallene Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 ist nach VV Vorb. 3 Abs. 4 S. 1 zur Hälfte, höchstens mit 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Zwangsvollstreckungsverfahrens (0,3-Verfahrensgebühr VV 3309) anzurechnen. Die Anrechnung zeigt, dass hier von verschiedenen Angelegenheiten ausgegangen werde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 7 Nach Abs. 1 S. 1 gelten in Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Vorschriften in VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 (also eines Revisionsverfahrens) entsprechend. Dies gilt aber nur dann, wenn die Vorschriften in VV Teil 3 auch im Ausgangsrechtsstreit anzuwenden sind. Abs. 1 kommt daher nur in bürgerlichen Rechtsstreiten, in Verfahren der freiwilligen Gerich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einbeziehung von Ansprüchen aus anderen Verwaltungsverfahren

Rz. 27 Nach Anm. 1 S. 1 zu VV 1005 ist bestimmt, dass sich die Einigungsgebühr einheitlich nach VV 1005 bestimmt, wenn in die Einigung Ansprüche aus anderen Verwaltungsverfahren einbezogen werden. Werden hingegen Ansprüche in die Einigung oder Erledigung einbezogen, die in einem gerichtlichen Verfahren anhängig sind – Hauptsache oder Eilverfahren –, bemisst sich die Einigung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühr und Gegenstandswert

Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[440] Rz. 446 Der Gegenstandswe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. 2Ist der Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, wird die Vergütung auch fällig, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. (2) 1Die Verjährung der Vergütung für eine Tätigkeit in einem geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 3 Im Verfahren über den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw. über den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts[2] richtet sich der Gegenstandswert nach dem für die Hauptsache maßgebenden Wert. Demgegenüber kommt es nicht auf das Kosteninteresse, also nicht auf das Interesse an der Befreiung von Kosten der Verfahrensführung an. Daran ändert sich auch nichts...mehr

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AGS 06/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

1. M.E. zutreffend und eine für den Verteidiger ggf. wichtige Entscheidung. Denn: Die Entscheidung räumt dem (verurteilten) Angeklagten einen Auslagenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse ein hinsichtlich der beiden hier entstandenen zusätzlichen Verfahrensgebühren Nr. 4142 VV (zur Nr. 4142 VV eingehend Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., 2021, Nr. 4142 VV Rn 1 ff.; ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Musterverfahren (§ 93a VwGO)

Rz. 136 Die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c entsteht nach der Rechtsprechung des BVerwG auch, wenn der Kläger eines Musterverfahrens nach § 93a Abs. 1 VwGO die Prozessbevollmächtigten der übrigen Kläger der aufgrund der Durchführung des Musterverfahrens ausgesetzten Verfahren über den Stand des Rechtsstreits und über die weiteren Verfahrensmöglichkeiten nach Ergehen...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IX. Anspruchsübergang (§ 86 Abs. 1 VVG)

Wenn ein Kaskoversicherer die vereinbarte Entschädigung geleistet hat, gehen die Ansprüche des Versicherungsnehmers kraft Gesetzes auf den Kaskoversicherer über. Ein Rechtsanwalt, der diesen Forderungsübergang nicht berücksichtigt, ist gegenüber dem Kaskoversicherer schadenersatzpflichtig. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte in einem Haftungsprozess die Schadenersatzansprüche des...mehr

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AGS 06/2021, Oetker, HGB-Kommentar

Herausgegeben von Prof. Dr. Hartmut Oetker. 7. Aufl., 2021. C.H. Beck. XLV, 2.559 S., 199,00 EUR Der "Oetker" fokussiert sich auf das Recht der Personenhandelsgesellschaft und berücksichtigt in der 7. Auflage die aktuelle Reformdiskussion für eine Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG). Es wurde bei der Neuauflage darauf verzichtet, das Handelsrecht in seiner g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren

Rz. 20 Bei Verbindung mehrerer Aufgebotsverfahren, die das Gericht auch gemäß § 147 ZPO anordnen kann, behält der Rechtsanwalt seine vor der Verbindung entstandenen Gebühren. Nach der Verbindung liegt jedoch nur noch ein Verfahren vor. Die jetzt entstehenden Gebühren erwachsen dann aus den zusammengerechneten Streitwerten, wenn die Anträge der einzelnen Auftraggeber verschie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Überblick

Rz. 9 VV 3500, 3513 gilt nicht für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2 aufgeführten Beschwerden, also insbesondere Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Gebühren der VV 3500, 3513 gelten daher auch für die in VV Vorb. 3.2.1 und VV Vorb. 3.2.2. genannten Verfahre...mehr

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zfs 06/2021, Unzulässige Ab... / Sachverhalt

Die Kl., ein Mietwagenunternehmen, hat die beklagte Haftpflichtversicherung auf der Grundlage einer von dem Geschädigten unterzeichneten und vorformulierten Erklärung auf Ersatz restlicher Mietwagenkosten in Anspruch genommen. In dem mit den Worten "Abtretung und Zahlungsanweisung" überschriebenen Formular heißt es: "Hiermit trete ich die Schadensersatzforderung auf Erstattung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 68. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 19)

Rz. 285 Wird nach der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens der Mehrbetrag der Haftungssumme nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezahlt oder die unzureichend gewordene Sicherheit nicht fristgemäß ergänzt oder geleistet, kann das Verteilungsgericht das Verteilungsverfahren einstellen (§§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 2 S. 1 SVertO). Bereits vor der Einstellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 1 ArbGG

Rz. 10 Durch das 2. JuMoG (in Kraft getreten am 31.12.2006) hat der Gesetzgeber die bis dahin geltende Ungleichbehandlung gegenüber Rechtsbeschwerden in arbeitsgerichtlichen Verfahren beseitigt. Das ArbGG verweist für das Verfahren über eine Beschwerde im Urteilsverfahren auf die Vorschriften der ZPO (§ 78 S. 1 ArbGG). Für die Rechtsbeschwerde (§ 78 S. 2 ArbGG) fehlt eine so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Einstweilige Anordnung

Rz. 46 Wenn der Rechtsanwalt sowohl im Verfahren auf einstweilige Anordnung zur vorläufigen Unterbringung oder Freiheitsentziehung (§§ 331 ff., 427 FamFG) als auch im Hauptsacheverfahren zur endgültigen Unterbringung (§§ 312 ff. FamFG) oder Freiheitsentziehung (§§ 415 ff. FamFG) tätig wird, liegen gem. § 17 Nr. 4 Buchst. b zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Einigungsgebühr

Rz. 20 Soweit nicht rechtshängige Ansprüche im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren miteinbezogen werden, entsteht zusätzlich eine Einigungsgebühr nach VV 1000 mit einem Satz von 1,5. Dass für den Abschluss der Einigung insoweit ebenfalls PKH/VKH beantragt wird, führt nicht zu einer Reduzierung nach VV 1003 (Anm. zu VV 1003). Werden nicht rechtshängige Gegenstände mitvergliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütungsanspruch (§ 45 Abs. 3)

Rz. 10 Die Einführung dieser Eilzuständigkeit der Staatsanwaltschaft für die Bestellung des Pflichtverteidigers hat eine Ergänzung des § 59a um den neu eingefügten Abs. 1 erforderlich gemacht. Abs. 1 S. 1 verweist für den durch die Staatsanwaltschaft bestellten Pflichtverteidiger auf die entsprechend geltenden Vorschriften über den gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (§§ 45 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sinnvolle Terminsteilnahme

Rz. 9 Für die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft entsteht die Terminsgebühr. Während die Teilnahme am Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung in der Praxis früher (bis 31.12.2012) in der Regel nicht vorgekommen ist, kann die Teilnahme am Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft durchaus sinnvoll sein. Weil die Vermögensauskunft am Anfang der Vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Notwendigkeitsprüfung

Rz. 246 Die Erstattungsfähigkeit der Dokumentenpauschale in Strafsachen richtet sich gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO wie in Zivilsachen nach § 91 Abs. 2 ZPO. Zu den notwendigen Auslagen eines Beteiligten gehören danach die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, soweit sie nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstatten sind. Weil bereits im Rahmen der Prüfung, ob eine Dokumentenpauschale...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Europäische Kontenpfändung

Rz. 5 In erstinstanzlichen Verfahren nach Art. 5 Buchst. b) EuKoPfVO (Europäische Kontenpfändung), in denen der Gläubiger bereits einen deutschen Zahlungstitel erwirkt hat, entstehen nach VV Vorb. 3.3.3 Abs. 2 S. 1 wie bei der Vollziehung eines Arrests (vgl. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4) die 0,3-Verfahrensgebühr VV 3309 und die 0,3-Terminsgebühr VV 3310.[5] Gem. § 63 Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschuss gem. § 47

Rz. 12 Das Verfahren zur Festsetzung des Vorschusses gem. § 47 richtet sich ebenfalls nach § 55.[17] Das ergibt sich bereits aus dem klaren Wortlaut von § 55 Abs. 1 S. 1. Deshalb muss der beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt in seinem Antrag auf Festsetzung des Vorschusses insbesondere auch gem. § 55 Abs. 5 S. 2 angeben, ob und welche Zahlungen er bis zum Tag der Beantra...mehr