Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG |
---|---|---|
Vorbemerkung 3.3.2: Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1. |
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3305 | Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers…… Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet. |
1,0 |
3306 | Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat: Die Gebühr 3305 beträgt…… |
0,5 |
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