Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach § 13 RVG

Vorbemerkung 3.3.2:

Die Terminsgebühr bestimmt sich nach Abschnitt 1.
3305

Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers……

Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet.
1,0
3306

Beendigung des Auftrags, bevor der Rechtsanwalt den verfahrenseinleitenden Antrag oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat:

Die Gebühr 3305 beträgt……
0,5

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