Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Vertragsgestaltung

Rz. 171 Wenn der Rechtsanwalt vorgerichtlich an der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt, so kann diese Tätigkeit mithilfe des RVG abgegolten werden. Insbesondere billigt das RVG dem Rechtsanwalt in Anm. 2.3. (3) VVR RVG auch die Entstehung der Geschäftsgebühr für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags zu. Rz. 172 Eine Mitwirkung ist auf jeden Fall gegeben, wenn der ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / XI. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 202 Die einzelnen Gebühren der Rechtszüge mit Nummern des Vergütungsverzeichnisses sind nachfolgend aufgezählt.mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Dokumentenpauschale, Nr. 7000 VV RVG

Rz. 34 Für die Herstellung von Abschriften, Kopien oder Ausdrucken, nicht aber für die Herstellung eines Originaldokuments,[44] kann der Rechtsanwalt die im Rahmen des Vergütungsverzeichnisses bestimmten Kosten verlangen. Der Gesetzgeber gesteht dem Rechtsanwalt hier eine Pauschale zu, die unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten für Kopiermaterial und Personal zu ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Unterzeichnung

Rz. 29 Ganz wesentliche Voraussetzung der korrekten Rechnungserstellung ist die Unterzeichnung durch den Rechtsanwalt. Das Schriftformerfordernis verbietet die in anderen Branchen zulässige Stellung von anwaltlichen Vergütungsrechnungen per E-Mail, Fax oder anderen Medien. Auch die Unterzeichnung durch einen nicht als Rechtsanwalt zugelassenen Vertreter führt zur Unzulässigk...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Erledigung vor Einreichung des Schriftsatzes, Nr. 3101, 3202, 3207 VV RVG

Rz. 130 Die Verfahrensgebühr reduziert sich nach Nr. 3101 VV RVG auf nur noch 0,8 Gebühren bei Berufung oder Revision nach Nr. 3201, 3207 VV RVG auf 1,1 Gebühren, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Rechtsanwaltmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Verrechnung mit Vorschüssen und Zahlungen der Gegenseite

Rz. 175 Auch in PKH-Fällen ist es möglich, dass der Rechtsanwalt Vorschüsse erhält. Rechtliche Grundlage dafür ist, dass der Mandant für das PKH-Bewilligungsverfahren die Kosten nach Nr. 3335 VV RVG zu tragen hat. Wird die Prozesskostenhilfe bewilligt, bilden Hauptverfahren und Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren wegen § 16 Nr. 2 RVG auch gebührenrechtlich eine Angelegenh...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VI. Mehrvertretungszuschlag, Nr. 1008 VV RVG

Rz. 67 Vertritt ein Rechtsanwalt in ein und derselben Angelegenheit mehrere Auftraggeber, so kann er den durch die Unterrichtung und Beratung mit mehreren Parteien entstandenen Mehraufwand im Rahmen des Mehrvertretungszuschlages nach Nr. 1008 VV RVG geltend machen. In diesen Fällen darf der Rechtsanwalt diese Angelegenheiten nur als eine Angelegenheit abrechnen. Die Mandante...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Streitwertfestsetzung im Prozess

Rz. 7 Prozessual wird diese materiell-rechtliche Regelung durch das Verfahren der Streitwertfestsetzung nach §§ 32 und 33 RVG ergänzt. Diese Regeln gelten nur soweit der Streitgegenstand gerichtlich anhängig gemacht wurde. Hat das Gericht hierzu den Streitwert festgesetzt, ist der Rechtsanwalt daran gebunden. Das gilt auch dann, wenn die Festsetzung gesetzeswidrig erfolgte. ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Verfahren

Rz. 42 Das Verfahren nach § 11 RVG beginnt durch Stellung eines Antrages vor dem Prozessgericht in erster Instanz. In Zwangsvollstreckungssachen ist der Antrag an das Vollstreckungsgericht zu richten.[48] Handelt es sich um die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens, welches nicht an das zuständige Gericht abgegeben wurde, so ist für den Antrag nach § 11 RVG das Mahngeric...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 7. Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG

Rz. 60 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes unterliegt regelmäßig der Umsatzsteuer. Folglich sind die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit auch einschließlich der Umsatzsteuer in der Rechnung auszuweisen. Lediglich bei nur geringfügigen Umsätzen eines Kleinunternehmers nach § 19 UStG entfällt die Berechnung. Bei Mandaten mit Auslandsbezug ist die Umsatzsteuerpflichtigkeit genau zu p...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweispflichten des Gläubigers

Rz. 254 Auch den Gläubiger sollen in Zukunft weitere Pflichten treffen, wenn er die Kosten der anwaltlichen Geltendmachung seiner Forderungen erstattet haben möchte. So ist beschlossen worden, die Erstattungsfähigkeit der Anwalts- und Inkassokosten an entsprechende Hinweise des Gläubigers zu koppeln. Der Schuldner muss dann vor Beauftragung des Rechtsanwaltes oder Inkassoins...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Konsequenzen für die anwaltliche Praxis

Rz. 234 Diese Rechtslage muss nun auch bei der täglichen Praxis des Vertragsabschlusses Beachtung finden. Für den Vertragsabschluss, der ausschließlich im Büro des Anwalts stattfindet, gibt es dabei nichts zu beachten. Sobald die Vertragsanbahnung über ein Fernkommunikationsmittel erfolgt, ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Es gibt hier mehrere Verhaltensmuster zur Bewälti...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Gerichtliche Mediation

Rz. 191 Die außergerichtliche Mediation ist wegen § 34 RVG immer ein Fall für eine Vergütungsvereinbarung. Die Kosten einer gerichtlichen Mediation können hingegen nach dem RVG abgerechnet werden. Die gerichtliche Mediation erfolgt dabei nach Klageerhebung. Die Streitigkeit wird dabei an einen Güterichter abgeben, der in einem eigens dafür bestimmten Gütetermin versucht, die ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 69 Der Rechtsanwalt muss in dieser Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten. Dabei müssen die Aufträge nicht gleichzeitig erteilt werden. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft kann diese Personenmehrheit dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt die einzelnen Wohnungseigentümer vertritt. Zu beachten ist hier aber, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs....mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Terminsvertreter

Rz. 207 Unter Rechtsanwälten hat sich die Praxis durchgesetzt, dass bei der Beauftragung eines Terminsvertreters eine Gebührenvereinbarung getroffen wird. Die gefestigte Rechtsprechung geht hier grundsätzlich davon aus, dass dies unter Rechtsanwälten zulässig sein soll.[231] Die Rechtsprechung des BGH führt jedoch zu Konsequenzen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit dieser ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Risikoprüfung bei Vertragsabschluss

Rz. 236 Schwieriger wird die regelmäßige Prüfung des Kanzleibetriebes auf das Vorliegen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems. Kanzleien, bei denen der Abschluss des Vertrages ursprünglich die Ausnahme war, können ihre Vertriebsstruktur ohne bewusste Entscheidung ändern. Gerade im Zuge von informationstechnischer Umgestaltung der Gesel...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Das obligatorische Schlichtungsverfahren

Rz. 59 Einige Bundesländer haben auf der Grundlage von § 15a EGZPO bei Gegenstandswerten vor dem Amtsgericht unter 750,00 EUR ein Streitschlichtungsverfahren vorgeschrieben. Umgangen werden könnten diese obligatorischen Verfahren durch Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder durch die Geltendmachung der Forderung im Urkunden- oder Wechselprozess. Sämtliche Bundeslä...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Konsequente Vermeidung des Abschlusses von Verträgen mittels Fernkommunikationsmitteln

Rz. 235 Der Anwalt könnte zur Vermeidung des Widerrufsrechtes konsequent vermeiden, Verträge außerhalb einer Besprechung in seinem Büro abzuschließen. Die im Büro abgeschlossenen Verträge wären zu dokumentieren. Schon die Annahme von Unterlagen oder vage Äußerungen über die Erfolgsaussichten wären konsequent zu unterlassen. Kommt es dennoch ausnahmsweise zu einem Vertragsabs...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV RVG

Rz. 96 Für die außergerichtliche Tätigkeit in zivilrechtlichen Angelegenheiten erhält der Rechtsanwalt die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Voraussetzung ist, dass er für den Mandanten tätig werden soll oder bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt. Entscheidend ist dabei nicht der Umfang der tatsächlichen Tätigkeit, sondern der erteilte Auftrag. Keine Außenwirkung en...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Führung des Rechtsschutzmandates

Rz. 88 Zu den Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehört nach Erteilung der Deckungszusage auch, sämtliche kostenauslösende Maßnahmen mit der Rechtsschutzversicherung abzustimmen. Die Regelung findet sich in § 17 der Muster-ARB. Zu den kostenauslösenden Maßnahmen gehören unter anderem die Klageerhebung, die Klageerweiterung auch auf weitere Gegner, die Einlegung von Recht...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / III. Vorschuss

Rz. 14 Der wirtschaftlich orientierte Rechtsanwalt ist daran interessiert, die Gebührenforderung sicherzustellen. Wichtigstes Instrument ist dabei § 9 RVG. Für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Vorschuss vom Mandanten fordern. Der Zeitpunkt der Vorschussforderung ist dabei unerheblich.[11] Bei ...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Der Auftrag

Rz. 90 Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach außen erfordert nur den unbedingten Auftrag, gegenüber Dritten tätig zu werden oder einen Vertrag auszuarbeiten. In letzterem Fall reicht es aus, dass die Tätigkeit des Rechtsanwaltes im Ergebnis gegenüber Dritten Anwendung finden soll. Der Rechtsanwalt selbst muss nicht nach außen auftreten.[114] Unbedingt ist der Auftrag, wenn d...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 111 Soweit Beratungshilfe gewährt wurde, muss der Rechtsanwalt jedoch nicht zwangsläufig auf die Geltendmachung der eher geringen Beratungshilfekosten beschränkt sein. Besteht ein Erstattungsanspruch der vorgerichtlichen Gebühren gegen die Gegenseite, ist wegen § 9 BerHG auch bei Beratungshilfe die Durchsetzung der Wahlanwaltsgebühren möglich. Dabei geht der Anspruch auf...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Geschäftsgebühr, Nr. 2503 VV RVG

Rz. 131 Die Geschäftsgebühr in der Beratungshilfe ist das Pendant der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Gebühr beträgt nunmehr 93,50 EUR.[148] Die Gebühr entsteht für die Vertretung eines Mandanten gegenüber Dritten und auch für die Mitwirkung des Rechtsanwaltes bei der Gestaltung eines Vertrages. Die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages setzt voraus, dass de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 223 Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Muster 1.12: Gegenstandswertabhängige Vergütungsvereinbarung für Beratungstätigkeit Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt _________________________ – nachfolgend Rechtsanwalt – und _________________________ – nachfolgend Auftraggeber – wird in der Beratungssache _______________________...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Entstehung der Terminsgebühr

Rz. 137 Die Termingebühr entsteht nach Vorbem. 3 Abs. 3 des Vergütungsverzeichnisses vorbehaltlich ausdrücklich geregelter Ausnahmen für die Wahrnehmungmehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Erfolgshonorar, § 49b Abs. 2 BRAO

Rz. 213 Mit der Entscheidung des BVerfG vom 12.12.2004[233] wurde das bis dahin geltende Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren oder die Beteiligung am Gewinn ("quota litis") in § 49b Abs. 2 BRAO wegen eines Verstoßes gegen Art 12 Abs. 1 GG geöffnet. Mit dem 1.7.2008 wurde die Vereinbarung von Erfolgshonoraren durch Einfügen der nach § 4a RVG und Änderung des § 49b BRA...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / II. Versäumnisurteil

Rz. 177 Erscheint eine Partei im Termin nicht, verhandelt nicht oder zeigt seine Verteidigungsabsicht im schriftlichen Vorverfahren nicht an, so kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Auf die Verfahrensgebühr wirkt sich diese Vorgehensweise nicht aus, wohl aber auf die Terminsgebühr. Nr. 3104, 3202 oder 3210 VV RVG bestimmen die Höhe der regulären Terminsgebühr auf ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / I. Vergütungsfestsetzung, § 11 RVG

Rz. 39 In gerichtlichen Angelegenheiten besteht die Möglichkeit, die anwaltlichen Kosten zulasten der Gegenseite festsetzen zu lassen, wenn und soweit die Kostengrundentscheidung dies zulässt. Doch auch gegen den eigenen Mandanten kann ein Rechtsanwalt seine Kosten für die gerichtliche Tätigkeit in einem einfachen Kostenfestsetzungsverfahren festsetzen lassen. Der Rechtsanwal...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Einigungsgebühr, Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG

Rz. 78 Die Mitwirkung des Rechtsanwaltes an der Einigung der Parteien löst die Einigungsgebühr gem. Nr. 1000, 1003, 1004 VV RVG aus. Die Gebühr fällt neben den anderen Gebühren, wie Verfahrens- oder Geschäftsgebühr an. Erfolgt die Einigung aufgrund der außergerichtlichen Tätigkeit oder im Beweisverfahren, so entsteht die Gebühr in Höhe von 1,5 Gebühren nach Nr. 1000 VV RVG. I...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / a) Gebührenrahmen

Rz. 98 Der Satz der Geschäftsgebühr bewegt sich im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebühren. Der Rechtsanwalt kann innerhalb dieses Rahmens seine Gebühr nach den Kriterien des § 14 RVG nach billigem Ermessen bestimmen und festlegen (näheres dazu Rdn 9 ff.). Dabei wird der Satz von 1,3 als Regelgebühr und der Satz von 1,5 als Mittelgebühr bezeichnet. Die Regelgebühr darf nur übers...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Gesetzliche Gebühren nach RVG

Rz. 197 Nimmt ein Rechtsanwalt die Vertretung eines anderen Kollegen im Gerichtstermin wahr, so kann er dafür nach dem RVG eigene Gebühren abrechnen. Eine Bindung an die Gebühren des RVG ist aber nur dann gegeben, wenn der Rechtsanwalt vom Mandanten oder vom Rechtsanwalt im Namen und im Auftrag des Mandanten erfolgt ist. (vgl. § 1 Rdn 207) Nur in diesen Fällen können die Ter...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Anrechnung auf die Verfahrensgebühr

Rz. 102 Sobald in einem späteren gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr nach Abschnitt 3 anfällt, so ist die Geschäftsgebühr zur Hälfte auf die Verfahrensgebühr anzurechnen; RVG Vorbem. Teil 3 (4). Der Anrechnungsbetrag ist in der Höhe auf 0,75 Gebühren bzw. die Höhe der angefallenen Verfahrensgebühr begrenzt.[141] Über dem Mittelwert verdiente Geschäftsgebühren bleib...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Deckungsanfrage

Rz. 82 Eine Pflicht zur Einholung einer Deckungszusage besteht ohne eine Beauftragung durch den Mandanten nicht.[93] Als erster Schritt vor Übernahme eines rechtsschutzversicherten Falles empfiehlt es sich dennoch, den Auftrag zur Einholung einer Deckungsanfrage einzuholen und diese dann zu beantragen. Eine von der Rechtsschutzversicherung erteilte Deckungszusage ist bindend....mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Muster Anwaltsverträge

Rz. 12 Ein Mandantenaufnahmebogen könnte demnach wie folgt aussehen: Muster 1.1: Mandantenfragebogen Muster 1.1: Mandantenfragebogen (Der Bogen dient nur der Erfassung Ihrer Daten und stellt noch keine Beauftragung dar.) Hinweis: Die erteilten Daten werden elektronisch gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Mandatsbearbeitung einschließlich der Abrech...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Abrechnung

Rz. 93 Bei der Abrechnung ist stets zu beachten, dass zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Rechtsschutzversicherer ein Dreiecksverhältnis besteht, in dem der Rechtsanwalt zum Versicherer in keiner vertraglichen Beziehung steht. Auftraggeber ist und bleibt der Mandant. Fordert er die angefallenen Kosten beim Versicherer ein, übernimmt er die Pflichten und Rechte für seinen Mand...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / b) Reduzierter Gebührensatz, Nr. 3105, 3203, 3211 VV RVG

Rz. 145 Als Sonderfall fällt eine Terminsgebühr nicht in voller Höhe an, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozess- und Sachleitung gestellt wird. Die Terminsgebühr beträgt in der ersten Instanz und in der Berufung 0,5 Gebühren, nach Nr. 3105 und 3203 VV RVG. In der Revision beträgt...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Form und Inhalt

Rz. 21 Die Inhalte von Rechnungen nach dem RVG werden durch zwei Grundnormen bestimmt. Gebührenrechtlich ist dies § 10 RVG. Steuerrechtlich ist es § 14 UStG. § 10 RVG fordert vom Rechtsanwalt eine konkrete Mitteilung der Berechnung der Gebühren. Dabei sind anzugeben:mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Fälligkeit

Rz. 32 Da in den meisten Fällen der anwaltlichen Tätigkeit ein Dienstvertrag vorliegt, richtet sich auch die Fälligkeit nach den dienstvertraglichen Regelungen. § 614 BGB wird dabei durch § 8 RVG konkretisiert. § 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung (1) Die Vergütung wird fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Ist der Rechtsanwalt in einem geric...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG

Rz. 43 Die Auslagen für Post und Telekommunikation kann der Rechtsanwalt ebenfalls von seinem Mandanten erstattet verlangen. Der Rechtsanwalt hat dabei die Wahl, ob er die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nr. 7001 VV RVG oder die Pauschale in Höhe von 20 % der gesetzlichen Gebühren[51] mit der Obergrenze von 20,00 EUR je Angelegenheit geltend machen möchte. Rz. 44 Nach Nr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VII. Kappung, § 15 Abs. 3 RVG

Rz. 76 Es kommt vor, dass der Rechtsanwalt für bestimmte Teile seines Auftrages verschiedene Gebührensätze anwenden kann. Hierdurch entstehen teilweise mehrere Gebühren, deren Summe gelegentlich die Gebühren überschreiten, die bei einer Bearbeitung des gesamten Auftrages entstanden wären. Für diese Gebühren enthält § 15 Abs. 3 RVG den Grundsatz, dass der Rechtsanwalt insgesa...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / F. Überleitungsvorschriften zur RVG Reform 2021

Rz. 225 Mit der Einführung der neuen Vorschriften des RVG muss die Entscheidung getroffen werden, in welchen Fällen die neuen und wann die alten Vorschriften anzuwenden sind. Die Frage hat der Gesetzgeber im neuen § 60 RVG geregelt: § 60 RVG Übergangsvorschrift (1) Für die Vergütung ist das bisherige Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angel...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, Nr. 2100 ff. VV RVG

Rz. 84 Erhält der Rechtsanwalt den Auftrag, die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels zu prüfen, entstehen eigene Gebühren nach den Nr. 2100 und 2101 VV RVG. Die Entgegennahme der Entscheidung und die Erörterung des Inhalts gehören immer noch zur vorhergehenden Instanz. Die Gebühren nach Nr. 2100 f. VV RVG entstehen erst mit der Beauftragung der Prüfung der Erfolgsaussichten...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / I. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 22 Auf Grundlage des RVG werden sämtliche Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes abgegolten. Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, Partnerschaftsgesellschaften und sonstiger Gesellschaften stehen dabei einem Rechtsanwalt gleich. Unter den Anwendungsbereich des RVG gehört auch die Tätigkeit als Mediator, für die dennoch wegen § 34 Abs. 1 S. 1 RVG eine Vergütungsvereinbaru...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Materielle Voraussetzungen

Rz. 198 Wegen § 49b BRAO darf der Rechtsanwalt bei der Vergütungsvereinbarung die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten. Dies gilt auch für die Vereinbarung mit Dritten, die die Gebühren aus dem Mandat anstelle des Mandanten zu zahlen haben; § 21 BORA. Gerichtsgebühren dürfen nicht vom Rechtsanwalt übernommen werden. Lediglich nach Abschluss des Falles ist der Rechtsanw...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / b) Muster Streitwertbeschwerde

Rz. 20 Muster 3.2: Streitwertbeschwerde für den Mandanten Muster 3.2: Streitwertbeschwerde für den Mandanten Aktenzeichen der Hauptsache: _________________________ In der Streitsache _________________________ ./. _________________________ erhebe ich Namens und im Auftrag des Mandanten nach § 68 GKG Streitwertbeschwerde Es wird beantragt: Der Streitwert wird von ____________________...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 2. Verjährung des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Die Anwaltsgebühren, sowie Beratungshilfe und PKH-Gebühren unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist aus § 195 BGB. Sie beträgt 3 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchemmehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / VIII. Mehrvergleich

Rz. 194 Alle Parteien sind gehalten, auf eine zügige Erledigung des Rechtsstreites hin zu wirken. Daher liegt es nahe, in einem gerichtlichen Vergleich gleich eine Vielzahl weiterer Streitigkeiten mit zu erledigen. Das Gebührenrecht schafft dafür einen Anreiz, indem es die Vergütung dieser zusätzlichen Tätigkeit erlaubt. Neben 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG, fällt ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 7. Klage gegen den Rechtsschutzversicherer

Rz. 105 Versagt die Versicherung zunächst die Kostenübernahme, kann im Rahmen einer Deckungsklage gerichtlich die Verpflichtung zur Übernahme der Kosten angeordnet werden. Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag unterliegen nunmehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Die früher geltende sechsmonatige Ausschlussfrist, sowie die Reduzierung der Verjährungsfrist auf 2 J...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / e) § 15a RVG

Rz. 110 Nach dem Wortlaut der Vorbem. Teil 3 Nr. 4 ist die Geschäftsgebühr immer auf die Verfahrensgebühr anzurechnen. Dies hätte zur Folge, dass die Geschäftsgebühr stets in voller Höhe entsteht, und die Verfahrensgebühr dabei durch die Anrechnung gekürzt wird.[148] Mit dieser Feststellung der schon in der BRAGO praktizierten Grundregel hat der BGH zunächst einige Verwirrun...mehr