Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewerbebetrieb.

Rn 6 Die Niederlassung muss dem Betrieb eines Gewerbes dienen, wobei der Gewerbebegriff – weitergehend als derjenige der Gewerbeordnung – sämtliche auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeiten erfasst, also auch diejenigen der freien und künstlerischen Berufe, zB der Rechtsanwälte (BayObLG Beschl v 20.3.19 – 1 AR 6/19, Rz 9 – juris; Hamm Beschl v 18.2.19 – 32 SA 9/19, Rz 25 –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Konkludent.

Rn 10 Die Befreiung von der Schweigepflicht ist auch konkludent möglich. Eine derartige Befreiung ist stets anzunehmen, wenn die vertrauensgebende Partei den Zeugen benennt, wenn also etwa ein Patient seinen Arzt oder ein Mandant seinen Rechtsanwalt als Zeugen benennt (Musielak/Voit/Huber § 385 Rz 8). Wirft ein Versicherer einem verstorbenen Versicherungsnehmer vor, er habe ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH MDR 14, 44 [BGH 17.10.2013 - I ZR 51/12], Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171 [OLG Stuttgart 23.11.2011 - 2 W 56/11], Rz 10 mwN;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 9 Notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung trägt nach § 788 der Schuldner. Verzichtet der Gläubiger auf die Rechte aus Pfändung und Überweisung, trägt er die Kosten der Zwangsvollstreckungsmaßnahme, weil sie in der von ihm durchgeführten Art und Weise nicht notwendig war (Köln JurBüro 95, 387; aA Schuschke/Walker/Kessen/Thole/Schuschke/Plücker § 843 Rz 6; HK-ZV/Bendtsen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Nach Auswahl des Musterklägers macht das Oberlandesgericht im Klageregister öffentlich bekannt: (2) Innerhalb einer Frist von sechs Monate...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Status eines Kindes kann nicht unbeschränkt in der Schwebe bleiben. Zum Schutz und im Interesse des Kindes, aus Gründen der Rechtssicherheit in den Familienbeziehungen sowie zur Wahrung des Rechtsfriedens ist die Anfechtung einer bestehenden rechtlichen Vaterschaft nur zeitlich befristet möglich (BVerfG FamRZ 91, 325, BGH FamRZ 06, 686; EGMR 06, 181). Auf einen im A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 52 Gericht. Wenn die Beschwerde zurückgewiesen oder verworfen wird, fällt gem KV-GKG 1812 bzw KV-FamGKG 1912 eine Gebühr von 66 EUR an. Das Gericht kann die Gebühr bei einem Teilerfolg ermäßigen oder von der Erhebung absehen. Für die Rechtsbeschwerde beträgt die Gebühr 198 EUR nach Nr 1823 KV-GKG. Rechtsanwalt. Wert nach §§ 23 ff RVG der Wert der Hauptsache. Bei Rechtsmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungskompetenzen sind in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB § 13 III 2 FamFG, § 12 II GBO). Allgemein zuständig für die Beglaubigung von Abschriften sind Notare (§ 20 BNo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1431 BGB – Selbständiges Erwerbsgeschäft.

Gesetzestext (1) 1Hat der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, darin eingewilligt, dass der andere Ehegatte selbstständig ein Erwerbsgeschäft betreibt, so ist seine Zustimmung zu solchen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten nicht erforderlich, die der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. 2Einseitige Rechtsgeschäfte, die sich auf das Erwerbsgeschäft beziehen, sind dem Eh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 48 Für den Erlass des Pfändungsbeschlusses entsteht eine Gerichtsgebühr nach KV Nr 2110 iHv 22 EUR. Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309 zu. Ist eine Vollstreckungsgebühr bereits entstanden, fällt sie nicht erneut an. Der Gerichtsvollzieher erhält für die Zustellung die Gebühr nach § 9 GVKostG iVm KV Nr 100 von EUR 11,–...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 549 ZPO – Revisionseinlegung.

Gesetzestext (1) 1Die Revision wird durch Einreichung der Revisionsschrift bei dem Revisionsgericht eingelegt. 2Die Revisionsschrift muss enthalten: (2) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereiten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2064 BGB – Persönliche Errichtung.

Gesetzestext Der Erblasser kann ein Testament nur persönlich errichten. Rn 1 Die persönliche Errichtung eines Testaments ist in § 2064 zwingend vorgeschrieben, um die freie Willensentschließung des Erblassers zu sichern. Die Vorschrift schließt die rechtsgeschäftliche (BayObLG FamRZ 90, 441) wie gesetzliche (vgl auch §§ 1825, 2229) Vertretung des Erblassers aus, sei es im Wi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten auf der Geschäftsstelle einsehen, soweit nicht schwerwiegende Interessen eines Beteiligten oder eines Dritten entgegenstehen. (2) Personen, die an dem Verfahren nicht beteiligt sind, kann Einsicht nur gestattet werden, soweit sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen und schutzwürdige Interessen eines Beteiligten oder eines ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Teilnahme Dritter.

Rn 11 Ein WEigtümer hat einen Anspruch darauf, Dritte zur Versammlung hinzuziehen, zB bei Schwerhörigkeit, im Einzelfall einen Rechtsanwalt (LG Lüneburg ZMR 19, 220), einen Architekten, einen Buchprüfer etc, wenn er ein berechtigtes und ein die Interessen der anderen überwiegendes Interesse daran hat, diesen in der Versammlung (meist nur zu einem komplexen TOP) hinzuzuziehen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff, Bedeutung.

Rn 30 Der Anwaltsvergleich iSv §§ 796a–c ZPO ist ein Vergleich, der außergerichtlich von Rechtsanwälten im Namen und mit Vollmacht ihrer Parteien abgeschlossen wird (BTDrs 13/5274 29; Zö/Geimer § 796a Rz 1; B/L/H/A/G/Schmidt § 796a Rz 1 f). Rn 31 Sinn und Zweck des Anwaltsvergleichs ist es, die sofortige Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich ohne eine Entscheidung des Gericht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Anwaltsvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 5 Der Anwaltsvertrag beurteilt sich grds nach dem Recht am gewöhnlichen Aufenthalt des Rechtsanwalts (s bereits oben Art 4 Rn 11 sowie Mayer in Mayer/Kroiß, RVG, 8. Aufl, § 1 Rz 218; MAHIntWirtR/Trittmann/Schmaltz § 3 Rz 144 ff; differenzierend Staud/Magnus Art 4 Rz 301 ff und Reithmann/Martiny/Knöfel Rz 10.18); s aber ggf IV bei internationalen Sozietäten und Fällen. Die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Modifikationen des Namens.

Rn 9 Wurde der Name zwischenzeitlich geändert, kann in die Klausel ein entsprechender klarstellender Zusatz aufgenommen werden, der freilich das Vollstreckungsorgan nicht bindet (Schuschke/Walker/Walker § 750 Rz 15). Zum Nachweis der Namensänderung genügt die Auskunft aus dem Melderegister (LG Braunschweig Rpfleger 95, 306). Die Änderung der Firma schadet nicht, wenn die Ide...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 247 ZPO – Aussetzung bei abgeschnittenem Verkehr.

Gesetzestext Hält sich eine Partei an einem Ort auf, der durch obrigkeitliche Anordnung oder durch Krieg oder durch andere Zufälle von dem Verkehr mit dem Prozessgericht abgeschnitten ist, so kann das Gericht auch von Amts wegen die Aussetzung des Verfahrens bis zur Beseitigung des Hindernisses anordnen. Rn 1 Nach dieser Vorschrift kann das Gericht vAw das Verfahren aussetze...mehr

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AGS 06/2023, Anhörungsrüge ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Viel Lärm um Nichts bzw. zumindest um Wenig, denn: Im Ausgangsverfahren ging es nur um 110,00 EUR Schadensersatz, der im Adhäsionsverfahren geltend gemacht worden ist. Aber: Das BVerfG hält den Anspruch auf rechtliches Gehör hoch und beanstandet auch in diesen Minimalfällen die Verletzung, mit der Folge, dass hier ggf. das dritte Mal Verfassungsbeschwerde eingelegt werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Neufassung.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die ›Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis‹ als eigene Zustellungsart, mit der die Zustellung an die benannten Zustellungsadressaten weiterhin nachgewiesen wird. Damit können elektronische Dokumente wie bisher gegen elektronisches Empfangsbekenntnis an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Notarinnen und Notare, Gerichtsvollzieherinn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Unverschuldete Fristversäumnis.

Rn 5 Abs 1 setzt bei der Fristversäumnis ein fehlendes Verschulden voraus. Dies ist bei unabwendbaren Zufällen (Naturereignis, Unfall) und für jedes Ereignis zu bejahen, das die rechtzeitige Fristwahrung verhindert. Dabei ist unerheblich, ob die Ursache in der Sphäre des Beteiligten liegt (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 17 Rz 8). Die Versäumung der Frist muss auf den un...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 693 I schreibt Zustellung vor. Deshalb ist der MB gem § 166 II vAw zuzustellen. Der ASt darf unmittelbar dem Ag zustellen lassen, selbst wenn der Ag einen Rechtsanwalt benannt hat; § 172 I greift nicht, denn ein gerichtliches Verfahren ist noch nicht anhängig (BGH 8.2.11 – VI ZR 330/09 – Rz 14). Unwirksamkeit der Zustellung an eine prozessunfähige Person (§ 170 I 2) k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz vom 5.12.12 (BGBl I 2418) mit Wirkung ab 1.1.14 eingefügt worden. Danach hat nunmehr auch im Zivilverfahren jede anfechtbare gerichtliche Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, den Widerspruch oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist, über den Sitz des Ge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schadenersatz.

Rn 19 Wird eine Zustimmung zu Unrecht schuldhaft verweigert oder verzögert (der Berechtigte ist verpflichtet, seine Zustimmung unverzüglich zu erteilen; 2 Wochen), kann der Veräußerer gem §§ 280 ff, 286 BGB einen Schadenersatzanspruch besitzen (BGH ZMR 20, 422 = NJW-RR 20, 393 Rz 13). Die Ermessensgrenzen sind überschritten, wenn die Entscheidung offensichtlich unvertretbar ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt. 2Eine Zustellung nach § 310 Abs. 3 genügt. 3Auf übereinstimmenden Antrag der Parteien kann der Vorsitzende die Zustellung verkündeter Urteile bis zum Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung hinausschieben. (2) 1Ausfertigungen werden nur auf Antrag und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammer entscheidet durch eines ihrer Mitglieder als Einzelrichter. 2Dies gilt nicht, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verzicht und Zurücknahme der Revision.

Rn 3 Es gelten die §§ 515 und 516 entspr. Allerdings kann die Revision seit Januar 2014 nur noch eingeschränkt (nach Maßgabe von § 565 S 2) zurückgenommen werden, während dies bis Ende 2013 bis zur Verkündung des Urteils und ohne Zustimmung des Revisionsbeklagten geschehen konnte. Von Bedeutung ist dies auch und gerade bei Sachverhaltskonstellationen, die dadurch geprägt sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Fiskus ist der privatrechtlich handelnde Staat (Bund und Länder). Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturierte rechtsfähige Verbände, va die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden), die Kirchen, Hochschulen, Kammern (IHK, Handwerks-, Rechtsanwalts- und Ärztekammern) und Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Besondere Gebühr für den Prozessvertreter des Musterklägers.

Rn 3 Im Rahmen der Reform des KapMuG 2012 hat der Gesetzgeber mit § 41a RVG eine besondere Gebühr für den Rechtsanwalt des Musterklägers geschaffen, um dessen herausgehobene Position innerhalb der Klägergruppe angemessen zu vergüten (BTDrs 17/8799, 28; krit dazu Bussian/Schmidt PHI 12, 42, 48, ausf zu Beantragung und Bewilligung dieser Gebühr Fölsch NJW 13, 507). Die besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Zwischenstreit über die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens.

Rn 14 In allen Fällen, in denen eine Partei ein gerichtliches Verfahren mit der Zuständigkeitsregelung nach § 1062 einleitet, kann streitig sein, ob das gewählte Verfahren zulässig ist, etwa wenn der Antragsgegner geltend macht, der Antrag an das zuständige OLG sei nicht ordnungsgemäß von einem Rechtsanwalt unterschrieben (§ 78 iVm § 130 Nr 6) oder ein Aufhebungsantrag sei n...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 3. Getrennte Aufträge

Ist auftragsgemäß vom Rechtsanwalt zunächst Beschwerde eingelegt und diese dann später auftragsgemäß begründet worden, fallen gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 1 VV die Verfahrensgebühr Nr. 4302 Nr. 1 VV für die Einlegung und nach Nr. 4302 Nr. 2 VV für die Begründung der Beschwerde gesondert an. Anders als in den Anm. zu Nr. 4300 VV und Nr. 4301 VV ist zu Nr. 4302 VV insoweit nicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Niederlegung.

Rn 9 Der Vergleich muss gem § 796a I unter Angabe des Tages des Zustandekommens bei einem AG niedergelegt werden, bei dem eine der Parteien zur Zeit des Vergleichsabschlusses ihren allgemeinen Gerichtsstand hat. Hierdurch sollen nachträgliche Veränderungen und auch der Verlust der Vergleichsurkunde vermieden werden (BTDrs 13/5274, 29). Die Niederlegung beim AG und damit die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Das Versäumnisurteil gegen den Kläger.

Rn 14 Beantragt der Bekl das Versäumnisurteil und liegen die erforderlichen Voraussetzungen vor, so muss das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweisen. Ein Ermessensspielraum steht ihm nicht zu. Der Inhalt der Entscheidung ergibt sich aus § 313b. Der Tenor des Urteils nach § 330 lautet auf Abweisung der Klage; nur in Ehesachen ist die Entscheidung (Beschluss gem § 11...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundsatz.

Rn 1 Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe befreit die Partei von der Zahlung von Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und ihrer Anwaltsgebühren. Sie hat keinen Einfluss auf die Kostenerstattung, die die Partei gem §§ 91 ff an den obsiegenden Gegners zu leisten hat. Dieser kann seine Kosten gem §§ 103 ff auch gegen die mit PKH prozessierende Partei festsetzen lassen. Eb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Bekanntmachung.

Rn 36 Dem Gegner ist eine Ausfertigung des Kfb nebst Kostenberechnung vAw zuzustellen, Abs 1 S 3. Wird das Kostenfestsetzungsgesuch ganz zurückgewiesen, erfolgt keine Mitteilung an den Gegner. Der Ast erhält idR formlose Mitteilung. Zugestellt wird ihm der Kfb nur, wenn dem Antrag nur tw stattgegeben bzw. er ganz zurückgewiesen wurde, Abs 1 S 4, da die Zustellung die Erinner...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO A

Abänderbarkeit 707 ZPO 14; 719 ZPO 9 Abänderung 48 FamFG 2 Titel 166 FamFG 18 Abänderungsbefugnis 166 FamFG 11; 283a ZPO 26 Abänderungsgründe 323 ZPO 42 Abänderungsklage 323 ZPO 1 Anerkenntnisurteil 323 ZPO 5 Annexkorrektur 323 ZPO 53 Anpassung 323 ZPO 53 Beweislast 323 ZPO 32 fiktive Leistungsfähigkeit 323 ZPO 37 gegenläufige 323 ZPO 47 Neufestsetzung 323 ZPO 54; 323a ZPO 13, 15 Prozess...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Begründungsschrift (Abs 3 S 1).

Rn 18 Seit dem 1.1.22 sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anl sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen RA eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln, § 130d S 1. Das gilt auch für die Berufungsbegründungsschrift (vgl § 520 Abs 5). Die Berufungsbegründung muss in einem Schriftsatz enthalten sein, der von einem zur Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 614 BGB – Fälligkeit der Vergütung.

Gesetzestext 1Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. 2Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. Rn 1 Gem § 614 gilt der Grundsatz ›ohne Arbeit kein Lohn‹ (BAG NZA 18, 1555 [BAG 19.09.2018 - 10 AZR 496/17]). Nach 1 ist der Dienstverpflichtete vorleistungspflichtig (BAG ZTR 10...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Begründungszwang.

Rn 3 Der Beschl ist zu begründen, falls Ratenzahlung oder der Einsatz von Vermögenswerten angeordnet wurde (Brandbg OLGR 03, 504). Denn der Begründungszwang als Bestandteil einer geordneten Rechtspflege verlangt, dass einer mit Rechtsmitteln anfechtbaren Entscheidung eine nachvollziehbare Begründung beigegeben wird, wobei eine nur floskelhafte Begründung einer fehlenden glei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Höhe der Vergütung, Abs 2.

Rn 5 II gilt auch, wenn die Vergütungsregelung nichtig ist (zB sittenwidrig, BAG NZA 16, 494 [BAG 18.11.2015 - 5 AZR 814/14]; 15, 608 [BAG 17.12.2014 - 5 AZR 663/13] oder verbotsgesetzwidrig, BAG NJOZ 16, 226) und bestimmt die Höhe der Vergütung und die Reihenfolge in Betracht kommender Vergütungsgrundlagen. Untergrenze im Arbeitsverhältnis bestimmt seit 1.1.15 das Mindestlo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 Die Norm stellt im Kontext des § 94 den Katalog der Handelssachen auf, der im Wesentlichen die Rechtsstreitigkeiten enthält, die eine Anrufung der KfH durch eine der Parteien ermöglichen. Nicht möglich ist, jenseits der gesetzlichen Zuweisung die Zuständigkeit der KfH zu prorogieren (§ 94 Rn 2a); nur umgekehrt können die Parteien (wegen § 98 III) von einer gegebenen Mög...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2219 BGB – Haftung des Testamentsvollstreckers.

Gesetzestext (1) Verletzt der Testamentsvollstrecker die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist er, wenn ihm ein Verschulden zur Last fällt, für den daraus entstehenden Schaden dem Erben und, soweit ein Vermächtnis zu vollziehen ist, auch dem Vermächtnisnehmer verantwortlich. (2) Mehrere Testamentsvollstrecker, denen ein Verschulden zur Last fällt, haften als Gesamtschuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Die Pflicht des Testamentsvollstreckers zur ordnungsgemäßen Verwaltung.

Rn 1 Der oft sehr weiten ›Herrschaft‹ des Testamentsvollstreckers über den Nachlass, insb gem § 2205, entspricht die Pflicht nach § 2216 I, die Verwaltung ordnungsgemäß zu führen. Hiervon kann der Erblasser den Testamentsvollstrecker nicht befreien (§ 2220), und die Erben (BGHZ 25, 275, 280) sowie konsequenterweise die Vermächtnisnehmer, denen ggü die Verpflichtung besteht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 184 GVG – [Deutsche Sprache].

Gesetzestext 1Die Gerichtssprache ist deutsch. 2Das Recht der Sorben, in den Heimatkreisen der sorbischen Bevölkerung vor Gericht sorbisch zu sprechen, ist gewährleistet. Rn 1 Nach dem Zweck der Vorschrift darf deutschen Staatsbürgern vor deutschen Gerichten keine fremde Sprache aufgezwungen werden, auch nicht tw etwa durch eine fremdsprachige Urkunde. Es ist ein nicht ausdr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Ausdrückliche oder konkludente Kundgabe.

Rn 7 Prozesshandlungen der Hauptpartei genießen im Falle einer Divergenz ggü denen des Streithelfers Vorrang (Hs 2). Sachvortrag der Partei geht dem Sachvortrag des Nebenintervenienten vor (BAG DB 11, 2441 Rz 19). Der Antrag eines Streithelfers, dem Antragsteller die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens aufzuerlegen, ist unwirksam, wenn die vom Streithelfer unterstü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die Pauschale nach Abs 1 S 1 u 2.

Rn 4 Dem berufsmäßigen Verfahrensbeistand steht gem Abs. 1 S 1 für die Tätigkeit im Rahmen des originären Aufgabenkreises iSv Abs 1 eine Pauschale in Höhe von 350 EUR zu; ist er zusätzlich für die erweiterten Aufgaben nach Abs 2 bestellt worden, beträgt die Pauschale gem Abs 1 S 2 550 EUR. Die Regelung in Abs 1 ist in dem Sinne abschließend, dass die Tätigkeit des Verfahrens...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Schutzpflichten.

Rn 81 Die Parteien eines Schuldverhältnisses haben sich so zu verhalten, dass Person, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (BVerfG NJW 83, 32 [BVerfG 29.09.1982 - 1 BvR 1353/81]; BGH NJW-RR 04, 481, 483 [BGH 13.01.2004 - XI ZR 479/02]). Bei diesen Schutzpflichten handelt es sich um Pflichten iSv § 241 II (s § 241 Rn 14 f). Sie dienen vorn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Adressat.

Rn 12 Kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung kann die Berufung nur bei dem Berufungsgericht eingelegt werden (Abs 1). Dieses hat keine Mitwirkungspflicht, denn die Einreichung der Berufungsschrift ist eine einseitige Prozesshandlung (BGH NJW 94, 1354 [BGH 10.02.1994 - VII ZB 30/93]). Wird die Berufungsschrift bei einem anderen Gericht als dem Berufungsgericht eingereic...mehr