Rn 1

Fiskus ist der privatrechtlich handelnde Staat (Bund und Länder). Öffentlich-rechtliche Körperschaften sind mitgliedschaftlich strukturierte rechtsfähige Verbände, va die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeinden), die Kirchen, Hochschulen, Kammern (IHK, Handwerks-, Rechtsanwalts- und Ärztekammern) und Sozialversicherungsträger (Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung). Anstalt ist ein rechtsfähiger Bestand von persönlichen und sachlichen Mitteln, die einem besonderen Zweck gewidmet sind. Sie hat keine Mitglieder, sondern Benutzer. Bsp: kommunale Sparkassen, Rundfunkanstalten. Stiftungen sind vom Staat oder anderen Verwaltungsträgern einem bestimmten öffentlichen Zweck gewidmete rechtsfähige Vermögensmassen, zB die Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge