Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 23.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 61 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 89. Sitzung am 23.3.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 16/4779 – von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen – Drucksachen 16/4026, 16/4036 – in beigefügter Fassung angenomme...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/480, 40, 41)

Rz. 30 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1665 v. 9.10.2003)

Rz. 39 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 15/841)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Beschluss des Bundesrates v. 22.4.2016 (BR-Drucks. 119/16(B)) – Auszug –

Rz. 69 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 944. Sitzung am 22.4.2016 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (zu BT-Drucks. VI/3537)

Rz. 7 [Autor/Stand] Steuervorteile durch den Einsatz steuergünstig errichteter Gesellschaften, die Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Patenterträge und ähnliches auffangen und damit vor der deutschen Besteuerung abschirmen, werden beseitigt. Die in solchen Auslandsbasen thesaurierten Einkünfte werden künftig bei den Inländern zur deutschen Besteuerung herangezogen, die sich s...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 17.10.2003 (BR-Drucks. 735/03)

Rz. 41 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 67. Sitzung am 17.10.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 15/1684 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz mit folgende...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Empfehlungen des Finanzausschusses des Bundesrates v. 23.6.2016 (BR-Drucks. 320/1/16) zur 947. Sitzung des Bundesrates am 8.7.2016 – Auszug –

Rz. 74 [Autor/Stand] A. B. ... Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, folgende Entschließung anzunehmen: ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970

Rz. 1 [Autor/Stand] IV. Beteiligung an ausländischen Zwischengesellschaften 1. Gesetzesleitsatz Steht die Mehrheit der Anteile oder die Mehrheit der Stimmrechte an einer ausländischen Basisgesellschaft einem oder mehreren unbeschränkt Steuerpflichtigen zu, so haben sie die dort aufgefangenen Einkünfte mit dem Teil zu versteuern, der ihrer Beteiligung an der Basisgesellschaft e...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991

Rz. 10 [Autor/Stand] a) Änderung Artikel 13 (Änderung des AStG) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 45 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 795. Sitzung vom 19.12.2003 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 17.10.2003 und am 19.12.2003 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drucks. 15/1671 v. 9.10.2003)

Rz. 48 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Referentenentwurf v. 25.3.2020

Rz. 77 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) ... „ § 7 Beteiligung an ausländischer Zwischengesellschaft [Ergänzung des § 7 Abs. 3 um einen Satz 2 ggü. dem Referentenentwurf v. 10.12.2019] "Eine Personengesellschaft oder Mitunternehmerschaft ist selbst nahestehende Person, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs....mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026)

Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677)

Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucks. 12/6078)

Rz. 15 [Autor/Stand] Art. 10 Nr. 1a: § 7 Abs. 6 wird wie folgt gefaßt: "(6) Ist eine ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter i.S. des § 10 Absatz 6 Satz 2 und ist ein unbeschränkt Steuerpflichtiger an der Gesellschaft zu mindestens 10 vom Hundert beteiligt, sind diese Zwischeneinkünfte bei diesem Steuerpflichtigen in dem...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 14/7780)

Rz. 26 [Autor/Stand] Das vom Deutschen Bundestag in seiner 199. Sitzung vom 9.11.2001 beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefaßten Beschlüsse geändert. [Keine Änderung zu Artikel 5 Nr. 1 (§ 7 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Erster RefE v. 23.12.1970

Rz. 2 [Autor/Stand] § 7 Steuerpflicht inländischer Gesellschafter (1) Sind unbeschränkt Steuerpflichtige an einer Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 2 Abs. 1 Ziff. 1 des Körperschaftsteuergesetzes, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland hat (ausländische Gesellschaft), zu mehr als der Hälfte beteiligt, so hat jeder von ihne...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages (BT-Drucks. 15/481, 19)

Rz. 31 [Autor/Stand] Zu Artikel 12 (Außensteuergesetz) Zu Nummer 2 (§ 7) Zu Buchstabe b (Absatz 6a – neu) Durch den Hinweis auf § 8 AStG soll klargestellt werden, dass Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter passive Einkünfte im Sinne des § 8 Abs. 1 AStG sind, die einer niedrigen Besteuerung gemäß § 8 Abs. 3 AStG unterliegen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 28.10.2004 (BR-Drucks. 838/04)

Rz. 57 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 135. Sitzung am 28.10.2004 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/4050 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) – ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/119, 16 und 54)

Rz. 29 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.12.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 63 [Autor/Stand] Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) Begründung – (Auszug) Zu Artikel 24 (AStG) Zu Nummer 2 (§ ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlungen des Finanzausschusses, des Wirtschaftsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten v. 11.4.2016 (BR-Drucks. 119/1/16) zur 44. Sitzung des Bundesrates am 22.4.2016 – Auszug –

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung v. 4.5.2016 (BT-Drucks. 18/8345 zu Drucksache 18/8045 v. 4.5.2016) – Auszug –

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Stellungnahme des Bundesrates v. 26.9.2003 (BR-Drucks. 560/03)

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 791. Sitzung am 26.9.2003 beschlossen, zu dem Gesetzesentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschluss des Bundesrates vom 8.7.2016 (BR-Drucks. 320/16(B)) – Auszug –

Rz. 75 [Autor/Stand] A. Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8.7.2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.6.2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 106 Absatz 5, Artikel 107 Absatz 1 und Artikel 108 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen. B. Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst: ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7343)

Rz. 22 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom 23.10.2000 (BGBl. I S. 1433), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

Rz. 11 [Autor/Stand] Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Anlage 1 Kapitel IV Sachgebiet B Abschnitt II Nr. 23 des Einigungsvertrages vom 31.8.1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 978), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluß des Bundestages v. 9.11.2001 (BT-Plenarprotokoll 14/199, BR-Drucks. 893/01)

Rz. 24 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 199. Sitzung am 9.11.2001 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 14/7343 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (Unternehmensteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG) – Drucks. 14/6882 - in der nachst...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 8.6.2016 (7. Ausschuss) (BT-Drucks.18/8739) – Auszug –

Rz. 71 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Darüber hinaus empfiehlt der Finanzausschuss insbesondere Änderungen ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 7.11.2003 (BR-Drucks. 803/03)

Rz. 51 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 73. Sitzung am 7.11.2003 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksachen 15/1896, 15/1944 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Investmentwesens und zur Besteuerung von Investmentvermögen (Investmentmodernisierungsgesetz) - Drucksa...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 8.6.2016 – Auszug –

Rz. 72 [Autor/Stand] Drucksachen 18/8045, 18/8345, 18/8461 Nr. 1.6, 18/8739 – Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Auszug Bericht der Abgeordneten Eckhardt Rehberg, Dr. Hans-Ulrich Krüger, Dr. Gesine Lötzsch und Dr. Tobias Lindner Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 12/6358)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Bundestag wolle beschließen: Das vom Deutschen Bundestag in seiner 189. Sitzung am 11.11.1993 beschlossene Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefaßten Beschlüsse geändert. [keine Änderung von § 7 Abs. 6 AStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 9. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – BT-Drucks. 19/28652, 19/29644 –, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, v. 19.5.2021 (BT-Drucks. 19/29848)

Rz. 84 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 5 (§ 7 AStG)]]mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen (s. § 3 Abs. 1 UStG, Anhang 5) und sonstige Leistungen (s. § 3 Abs. 9 UStG, Anhang 5), die ein Unternehmer im Inland (s. § 1 Abs. 2 UStG, Anhang 5) im Rahmen seines Unternehmens (s. § 2 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) gegen Entgelt im Leistungsaustausch (s. § 10 Abs. 1 Satz 2 UStG, Anhang 5) ausführt. S...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Kostenteilungsgemeinschaft

Tz. 22d Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Bei der Kostenteilungsgemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss von Personen (Mitgliedern). Diese Personen zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine dem Gemeinwohl dienende nichtunternehmerische Tätigkeit oder eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben, die nach §§ 4 Nummern 11b, 14 bis 18, 20 bis 25 oder 27 UStG von der Steu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / XXI. Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§§ 26b, 26c UStG)

Tz. 360 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Verbände/Vereine handeln ordnungswidrig, wenn sie in einer Rechnung i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5) zu einem in § 18 Abs. 1 Satz 3 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 UStG (Anhang 5) genannten Fälligkeitszeitpunkt Umsatzsteuer nicht oder nicht vollständig entrichten. Eine derartige Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50 000 EUR geahndet w...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.10 Privatschulen und andere Bildungseinrichtungen (§ 4 Nr. 21 UStG)

Tz. 133 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerfrei sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemein bildender oder berufsbildender Einrichtungen, die als Ersatzschulen (s. Art. 7 Abs. 4 GG) staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.9 Kulturelle Einrichtungen (wie z. B. Theater, Museen, Kammermusikensembles, Chöre – § 4 Nr. 20 UStG)

Tz. 118 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 20 UStG (Anhang 5) begünstigt Einrichtungen (öffentliche Einrichtungen) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände, wenn sie als Betriebe gewerblicher Art geführt werden bzw. die Gebietskörperschaften als Inhaber anzusehen sind (s. BFH vom 18.09.1952, BStBl III 1952, 293). Tz. 119 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Einri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1.2 Unechte Mitgliedsbeiträge

Tz. 34 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die unechten Mitgliedsbeiträge sind zwar in der Höhe gleich, dienen aber in erster Linie nicht dem satzungsmäßigen Zweck, sondern den Eigeninteressen der Mitglieder. Leistungen, die gegen Zahlung eines höheren Entgelts erbracht werden, sind daher auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Da sich im Regelfall eine Leistung und eine Gegenleistung gegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Für Zwecke der Umsatzsteuer ist bei Anwendung dieser Steuerbefreiungsvorschrift eine getrennte Gewinn-(Überschuss-)ermittlung im Zweckbetrieb "Sport" erforderlich, weil die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) nur dann in Betracht kommt, wenn die Einnahmen aus den begünstigten Veranstaltungen zu mehr als 50 % (überwiegen...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Unternehmen

Tz. 13 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Das Unternehmen eines Verbandes/Vereins als Unternehmer besteht aus seiner gesamten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit (s. § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der unternehmerische Bereich umfasst somit die gesamte zur Ausführung der entgeltlichen Leistungen entfalteten Tätigkeiten einschließlich aller unmittelbar hierfür dienenden Vorber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ort der sonstigen Leistung

Tz. 69b Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich des § 3a Abs. 2 bis 8 UStG (Anhang 5) und der §§ 3b, 3e und 3f UStG (Anhang 5) an dem Ort ausgeführt, von dem der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. In diesen Fällen ist nur der Leistende ein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuerrechts, der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer (sog. business to c...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Fahrausweise als Rechnung

Tz. 267 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Gem. § 34 UStDV (Anhang 6) gelten Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden, dann als Rechnungen i. S. v. § 14 UStG (Anhang 5), wenn sie mindestens die folgenden Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Beförderungsleistung ausführt. § 31 Abs. 2 UStDV (Anha...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

Tz. 202 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Abweichend von der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten kann die zuständige Finanzbehörde auf Antrag eine Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istversteuerung) gestatten (s. § 20 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 203 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Voraussetzung ist, dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600 000 EU...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Tz. 200 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Steuer ist, soweit nicht § 20 UStG (Anhang 5) zur Anwendung kommt, nach vereinbarten Entgelten (Sollversteuerung) zu berechnen. D.h., mit der vollständigen Erbringung eines Umsatzes durch die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft wird die Umsatzsteuer geschuldet (s. § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG, Anhang 5). Das Ausstellen einer Rec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Fälligkeitstermine für die Umsatzsteuervorauszahlungen

Tz. 340 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuervorauszahlungen sind ebenfalls am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (s. § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, Anhang 5). Der Gesetzgeber hat aber für diese Fälligkeitssteuern in § 240 Abs. 3 AO (Anhang 1b) eine Zahlungsschonfrist von bis zu drei Tagen eingeräumt. Diese greift aber leider nicht bei der Übergabe oder Üb...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.1.2 Umsatzsteuerrecht

Tz. 77 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Grundstücks im umsatzsteuerlichen Sinne richtet sich ebenfalls nach bürgerlichem Recht (s. BFH vom 15.12.1966, BStBl III 1967, 209). Die Frage, ob eine Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks i. S. d. Befreiungsvorschrift gegeben ist, muss ebenfalls nach bürgerlichem Recht beurteilt werden (s. BFH vom 25.03.1971, BStBl ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5.2.3 Einrichtungen nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG

Tz. 99 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Sofern Betreuungs- oder Pflegeleistungen an hilfsbedürftige Personen von Einrichtungen erbracht werden, die nicht nach Sozialrecht anerkannt sind und mit denen weder ein Vertrag noch eine Vereinbarung nach Sozialrecht besteht, sind diese nach § 4 Nr. 16 Buchst. k UStG (Anhang 5) steuerfrei, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr die Betreuungs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.15.2 Eng mit der Jugendhilfe verbundene Leistungen

Tz. 169 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 4 Nr. 25 Satz 3 UStG (Anhang 5) begünstigt die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen im Rahmen der Jugendhilfe, wenn die Darbietungen von den Jugendlichen selbst erbracht werden, wenn diese Leistungen in einem engen Zusammenhang mit den in § 4 Nr. 25 Satz 1 UStG (Anhang 5) bezeichneten Leistungen stehen. Begünstigt ...mehr