Fachbeiträge & Kommentare zu Anhang

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / V. Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 16.5.2003 (BGBl. I 2003, 660 = BStBl. I 2003, 321)

1. Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 15/119, 16 und 54) Rz. 29 [Autor/Stand] Artikel 12 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20.12.2001 (BGBl. I S. 3858), wird wie folgt geändert:mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlung des Finanzausschusses v. 20.9.2001 (BR-Drucks. 638/1/01)

Rz. 20 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 1 (§ 7 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / X. Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) v. 20.12.2007 (BGBl. I 2007, 3150 = BStBl. I 2008, 218)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 20.12.2007 (BT-Drucks. 16/6290) Rz. 63 [Autor/Stand] Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 17.3.2021

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 7.11.2007 (BT-Drucks. 16/6981)

Rz. 64 [Autor/Stand] Artikel 24 (Änderung des Außensteuergesetzes) [unverändert]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 11.3.2016 und v. 7.4.2016 (BR-Drucks. 119/16 und BT-Drucks. 18/8045)

Rz. 67 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung des AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / VIII. Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in Nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (Richtlinien-Umsetzungsgesetz – EURLUmsG) v. 9.12.2004 (BGBl. I 2004, 3310 = BStBl. I 2004, 1158)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3677) Rz. 53 [Autor/Stand] Artikel 10 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 19.4.2021 (BT-Drucks. 19/28652)

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Beschluß des Bundesrates v. 20.12.2001 (BR-Drucks. 1061/01)

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 771. Sitzung am 20.12.2001 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 9.11.2001 und am 14.12.2001 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 10. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 21.5.2021 (BR-Drucks. 468/21)

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 21.5.2021 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksache 19/29848 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) – Drucksachen 19/28652, 19/29644 – in beigefü...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschluss des Bundesrates v. 30.3.2007 (BR-Drucks. 191/07)

Rz. 62 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 832. Sitzung am 30.3.2007 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23.3.2007 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 15/3922)

Rz. 55 [Autor/Stand][keine Gegenäußerung zu Art. 10 des Gesetzesentwurfs]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 14.10.2003 (BT-Drucks. 15/1684)

Rz. 40 [Autor/Stand] Annahme mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Gesetzesbeschluss des Bundestages v. 8.11.2007 (BR-Drucks. 747/07)

Rz. 65 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 123. Sitzung am 8.11.2007 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Finanzausschusses – Drucksachen 16/6981, 16/7036 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (JStG 2008) – Drucksachen 16/6290, 16/6739 – in beigefügter Fassung angenommen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung (BT-Drucks. 15/612)

Rz. 33 [Autor/Stand][Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucks. 12/5630)

Rz. 12 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung von § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 7. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Rz. 35 [Autor/Stand] Der Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11.4.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksachen 15/841 – zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) angenommen.mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IV. Unternehmenssteuerfortentwicklungsgesetz v. 20.12.2001 (BGBl. I 2001, 3858 = BStBl. I 2002, 35)

1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 14/6882) – Auszug § 7 AStG - Rz. 19 [Autor/Stand] Artikel 5 (Änderung des Außensteuergesetzes) Das Außensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung (Steuersenkungsgesetz) vom ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates (BT-Drucks. 12/5940)

Rz. 14 [Autor/Stand][kein Vorschlag zur Änderung von § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 4. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 5.11.2003 (BT-Drucks. 15/1896)

Rz. 49 [Autor/Stand] Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf – Drucksachen 15/1553, 15/1671 – in der aus der anliegenden Zusammenstellung ersichtlichen Fassung anzunehmen. [keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (BT-Drucks. 12/6123)

Rz. 16 [Autor/Stand][keine Änderung des § 7 Abs. 6 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / IX. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen v. 28.5.2007 (BGBl. I 2007, 914)

1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 12.1.2007 (BT-Drucks. 16/4026) Rz. 59 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat (BR-Drucks. 735/03; BT-Drucks. 15/2243)

Rz. 42 [Autor/Stand][Der Bundesrat hat am 7.11.2003 die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Empfehlung des Finanzausschusses v. 15.9.2003 (BR-Drucks. 609/1/03)

Rz. 47 [Autor/Stand][keine Änderung zu § 7 AStG]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Regierungsentwurf (BT-Drucks. 12/1108)

Rz. 9 [Autor/Stand][keine Regelung zu § 7 Abs. 6]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 3. Stellungnahme des Bundesrates v. 27.9.2001 (BR-Drucks. 638/01)

Rz. 21 [Autor/Stand][Keine Stellungnahme zu Artikel 5 Nr. 1 (§ 7 AStG)]mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses v. 21.3.2007 (BT-Drucks. 16/4779)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 3 (Änderung des Außensteuergesetzes)mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 8. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 19.12.2003 (BR-Drucks. 940/03)

Rz. 44 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 84. Sitzung vom 19.12.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses – Drucksache 15/2243 – zu dem Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz angenommen.mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Verzicht auf die Sonderregelung des § 19 Abs. 1 UStG

Tz. 356 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes erlaubt die Wahl der Regelbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes (s. § 19 Abs. 2 UStG, Anhang 5). Nach § 19 Abs. 2 UStG (Anhang 5) kann der Verband/Verein als Unternehmer dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (s. § 18 Abs. 3 und 4 USt...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Voranmeldungszeitraum

Tz. 329 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Grundsätzlich hat der Verband/Verein als Unternehmer bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats (Voranmeldungszeitraum) eine Umsatzsteuervoranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln. Die an das Finanzamt abzuführende Steuer hat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Besteuerung der Kleinunternehmer

Tz. 348 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Ein Verein braucht keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen, wenn die Umsätze des Vorjahres 17 500 EUR (mit Wirkung vom 01.1.02020 wurde diese Grenze auf 22 000 EUR angehoben) nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr 50 000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen (s. § 19 Abs. 1 UStG, Anhang 5). Diese Regelung hat zur Folge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuerberechnungsschemata

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Verband/Verein als Unternehmer kann von der gegenüber dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer Vorsteuerbeträge (s. § 15 UStG, Anhang 5) abziehen, wenn die Eingangsleistungen die unternehmerische Sphäre des Vereins betreffen und der Verein eine Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) besitzt. Kleinunternehmer i. S. v. § 19 UStG (Anh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Theater, Konzerte und Museen, Zirkusvorführungen und zoologische Gärten (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG)

Tz. 220 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die gesetzliche Vorschrift des § 12 Nr. 7 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt die Umsätze der Theater, Konzerte und Museen sowie die Veranstaltungen von Theateraufführungen und Konzerten durch andere Unternehmer. Fallen die entsprechenden Leistungen nicht bereits unter die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (Anhang 5)...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Entgelt

Tz. 182 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der Begriff des Entgelts i. S. v. § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) gilt sowohl für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten (s. § 16 Abs. 1 UStG, Anhang 5) als auch für die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (s. § 20 UStG, Anhang 5). Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die betreffend...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Leistungen von Vereinigungen an ihre Mitglieder (Mindestbemessungsgrundlage)

Tz. 191 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Mindestbemessungsgrundlage bestimmt sich nach § 10 Abs. 5 i. V. m. § 10 Abs. 4 UStG (Anhang 5), wenn sie das Entgelt nach § 10 Abs. 1 UStG (Anhang 5) übersteigt. Diese Regelung ist für Vereine nach Einführung der Wertabgabebesteueuerung (s. §§ 3 Abs. 1b UStG, 3 Abs. 9a UStG, Anhang 5)von besonderer Bedeutung, weil für derartige Umsätze ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Vieh- und Pflanzenzucht, Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG)

Tz. 218 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der ermäßigte Steuersatz kommt auch für die Umsätze aus der Aufzucht und dem Halten von Vieh, die Anzucht von Pflanzen und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere in Betracht (s. § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, Anhang 5). Sie kommt für alle Unternehmer in Betracht, die nicht die Vorschrift des § 24 UStG (Anhang 5) anwenden. Einzuordnen sind au...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.6 Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen

Tz. 271 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 14a UStG (Anhang 5) regelt die zusätzlichen Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen. Zu den besonderen Fällen gehören: sonstige Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG (Anhang 5), für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UStG (Anhang 5) schuldet, Lieferungen i. S. d. § 3c UStG (Anh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.1 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 231 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Dem ermäßigten Steuersatz sind folgende Leistungen der Besteuerung zu unterwerfen: Entgelte aus Eintrittsgeldern, die anlässlich von Veranstaltungen des bezahlten/unbezahlten Sports erzielt werden und die die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) erfüllen (Zweckbetriebsfreigrenze von brutto 45 000 EUR ist nicht überschritten), unte...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.12 Andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen (§ 4 Nr. 22 Buchst. b UStG)

Tz. 149 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Nach dieser gesetzlichen Vorschrift sind Entgelte (Gebühren) von Teilnehmern an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen steuerbefreit, wenn derartige Veranstaltungen von den Vereinen im Rahmen eines steuerunschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (Zweckbetriebes) durchgeführt werden (Hinweis s. Tz. 145–148). Als Teilnehmergebühr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Allgemeiner Steuersatz (§ 12 Abs. 1 UStG)

Tz. 210 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Der allgemeine Steuersatz – Regelsteuersatz (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) beträgt 19 % der Bemessungsgrundlage. Er ist auf alle steuerpflichtigen Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 UStG (Anhang 5) anzuwenden und kommt nur dann in Betracht, wenn keine Befreiungsvorschrift nach § 4 UStG (Anhang 5) eingreift. Sind die Tatbestände von § 12 Abs. 2 Nr...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Leistungsempfänger als Steuerschuldner (§ 13b UStG)

Tz. 247 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Umsatzsteuer schuldet im Regelfall derjenige, der eine umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistung erbringt (der Leistende). Sitzt der Leistende im Ausland, erbringt aber eine Leistung in Deutschland (z. B. der polnische Klempner), schuldet er dem deutschen Finanzamt gegenüber deutsche Umsatzsteuer. Allerdings sieht es der Gese...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.2.1 Vermögensverwaltung

Tz. 86 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermietung von Sportstätten einschließlich der Betriebsvorrichtungen auf längere Dauer (mehr als sechs Monate) ist ertragsteuerlich dem Tätigkeitsbereich Vermögensverwaltung zuzuordnen, sofern sich die Vermietung auf die Vermietungstätigkeit beschränkt, S. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhang 2. Handelt es sich um eine reine Vermietung und Verp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4.4 Verzicht auf § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG

Tz. 93 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Werden Grundstücke, Gebäude oder Grundstücksteile an andere Unternehmer vermietet oder verpachtet, kann auf die Anwendung der Befreiungsvorschrift nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) verzichtet werden (sog. Option zur Umsatzsteuerpflicht). § 9 UStG (Anhang 5) regelt den Verzicht auf die Steuerbefreiung. Danach kann der Verein einen Ums...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.11.2 Begünstigte Leistungen

Tz. 145 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind (s. BFH vom 27.04.2006, BStBl II 2007, 16). Begünstigt sind nur Leistungen, die von den in § 4 Nr. 22 Buchst. a ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5.1.4 Vermögensverwaltungen

Tz. 236 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Die Vermögensverwaltungen sind vom steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb abzugrenzen. Betreibt eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft außer ihren satzungsmäßigen Aufgaben Vermögensverwaltung, so kommt die Steuerermäßigung des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) in Betracht, wenn keine Steuerbefreiungsvor...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Steuerschuldnerschaft (§ 13a UStG)

Tz. 245 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Steuerschuldner i. S. v. § 13a UStG (Anhang 5) ist in Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5) und des § 14c Abs. 1 UStG (Anhang 5) der Unternehmer; des § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG (Anhang 5) der Erwerber; des § 6a Abs. 4 UStG (Anhang 5) der Abnehmer; des § 14c Abs. 2 UStG (Anhang 5) der Aussteller der Rechnung; des § 25b Abs. 2 UStG (Anhang 5) der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.8 Unrichtiger/unberechtigter Steuerausweis (§ 14c UStG)

Tz. 278 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Rechnungen sind zu berichtigen, wenn nicht alle Angaben die in §§ 14, 14a UStG (Anhang 5) gefordert werden in ihr enthalten sind oder die Angaben in der Rechnung unzutreffend sind (s. § 31 Abs. 5 UStDV, Anhang 6). Auch ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis kann unter Anwendung der Vorschrift des § 17 Abs. 1 UStG (Anhang 5) beric...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschluss des Bundesrates v. 26.11.2004 (BR-Drucks. 838/04 [B])

Rz. 58 [Autor/Stand] Der Bundesrat hat in seiner 806. Sitzung am 26.11.2004 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 28.10.2004 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.mehr