Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG nF den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Becker, Die nachträgliche Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen und anrechenbarer KSt, DStZ 1999, 933; Günkel/Fenzl/Hagen, Diskussionsforum Unternehmenssteuerreform: Steuerliche Überlegungen zum Übergang auf ein neues Körperschaftsteuersystem, insb zum Ausschüttungsverfahren bei KapGes, DStR 2000, 445; Klapdor/Hild, Die Übergangsregelungen im neuen KSt-Recht, DStZ 2000, 737; Unfr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.7 Gewerbezentralregister

Rz. 13 Unter den Voraussetzungen des Abs. 5 unterrichten die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung das Gewerbezentralregister über auferlegte Bußgelder. Das Gewerbezentralregister ist eine Einrichtung des Bundeszentralregisters mit Eintragungen über Unzuverlässigkeiten von Gewerbetreibenden. Schon nach § 149 Abs. 2 Nr. 3 GewO werden in das Gewerbe...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / 3. Anfechtung der Abberufung

Rz. 72 Mit dieser neuen Ausgestaltung der Abberufung ließ der Gesetzgeber auch die Anfechtungsbefugnis des Verwalters entfallen, da Streitigkeiten hierüber den ganz überwiegenden Anteil der Anfechtungsklagen von Verwaltern darstellten. Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Wohnungseigentümer die Abberufung wie jeden anderen Beschluss anfechten können. Dabei dürften sie n...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Keine Genehmigung oder Anfechtung der Jahresabrechnung

Rz. 32 Wie die Gesetzesmaterialien wiederholt betonen, ist künftig die Begründung von Zahlungspflichten, mithin der Zahlungsplan Gegenstand der Beschlussfassung.[30] Wenn die Gesetzesmaterialien vom "Gegenstand des Beschlusses über die Jahresabrechnung" reden,[31] ist dies begrifflich ebenso unrichtig wie beim Wirtschaftsplan. Wie der Wirtschaftsplan muss auch die Jahresabre...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / IV. Eintragung trotz Anfechtung

1. Inhaltliche Prüfung der Beschlüsse durch das Grundbuchamt a) Nichtige Beschlüsse Rz. 43 § 7 Abs. 2 WEG macht die Eintragung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung kraft vereinbarter Öffnungsklausel ändert, nicht von einer inhaltlichen Prüfung des Grundbuchamtes abhängig. Dieser Wortlaut entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, da nach der Gesetzesbegründung ein...mehr

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§ 3 Der Gebrauch von Sonder... / c) Mittelbarer Zwang zur Anfechtung von Beschlüssen?

Rz. 51 Fraglich ist indessen, wie der auf einen Ausgleich nach § 14 Abs. 3 WEG bedachte Wohnungseigentümer auf die bloße Anfechtbarkeit eines Beschlusses zu reagieren hat, der ihm ungünstige Einwirkungen erlaubt. Hier scheint auf den ersten Blick eine Parallele zur Rechtsprechung des BGH zum Schadensersatz wegen unzureichender Beschlussfassungen über die Sanierung von Gemein...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / II. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage

1. Einheitlicher Streitgegenstand Rz. 21 Hingegen dürfte es dabei bleiben, dass die Klage auf konstitutive Ungültigerklärung und diejenige auf deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit denselben Streitgegenstand darstellen. Denn die Gesetzesmaterialien, die sich intensiv mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzen und gewünschte Änderungen klar bezeichnen, lassen hier...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Beschränkung auf Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen

Rz. 15 Die am weitesten gehende Veränderung hat die Regelung der Zuständigkeit für Streitigkeiten um die interne Willensbildung erfahren. Diese war in § 43 Nr. 4 WEG a.F. mit der Formulierung "Streitigkeiten über die Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer" sehr weit gefasst. Es herrschte Einigkeit darüber, dass hierunter nicht nur die konstitutive Ungültigerklärun...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Willensmängel

Rz. 79 Mangels klarer Stellungnahme bleibt offen, ob der Gesetzgeber mit der Qualifikation des Einverständnisses als rechtsgeschäftsähnliche Handlung eine andere Behandlung im Falle von Willensmängeln anstrebt. Bislang ging man in diesen Fällen von der Möglichkeit einer Anfechtung gemäß §§ 119 ff. BGB aus.[62] Die Frage verliert freilich an Bedeutung, da die Zustimmung der b...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Geltung der Anfechtungsfrist bei voraufgegangener positiver Beschlussfassung

Rz. 65 Anderes gilt, wenn sich die Eigentümerversammlung mit dem Beschlussantrag beschäftigt und hierüber einen positiven Beschluss fasst, der aber hinter dem Beschlussantrag zurückbleibt. Dann liegt ein positiver Beschluss vor, der Bindungswirkung erzeugt. Der Antragsteller müsste sich dann ohne Anfechtung mit dieser hinter seinem Antrag zurückbleibenden Beschlussfassung zu...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 1. Einheitlicher Streitgegenstand

Rz. 21 Hingegen dürfte es dabei bleiben, dass die Klage auf konstitutive Ungültigerklärung und diejenige auf deklaratorische Feststellung der Nichtigkeit denselben Streitgegenstand darstellen. Denn die Gesetzesmaterialien, die sich intensiv mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzen und gewünschte Änderungen klar bezeichnen, lassen hier keinen Änderungswillen erkennen....mehr

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§ 7 Beschlussrecht / 2. Korrektur nach rechtskräftiger Ungültigerklärung

a) Konsequenzen der Eintragung ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit Rz. 45 Die Eintragung ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit hat zur Folge, dass künftig nicht nur angefochtene, sondern auch durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärte Beschlüsse zunächst im Grundbuch eingetragen bleiben. Damit droht ein Auseinanderlaufen von materiellem Recht und Grundbuch, da auch ein rechtskr...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Eintragung nur auf Bewilligung oder einstweilige Verfügung

Rz. 51 Der Gesetzgeber hat dieses Problem zwar nicht übersehen, aber ein untaugliches Gegenmittel vorgeschlagen. Nach den Gesetzesmaterialien soll der gute Glaube im Falle einer Anfechtung durch einen Rechtshängigkeitsvermerk ausgeschlossen werden.[53] Diese richterrechtlich entwickelte Eintragung macht Erwerber darauf aufmerksam, dass ein Rechtsstreit über ein eingetragenes...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 2. Unrichtigkeiten des Vermögensberichtes

Rz. 48 Unrichtig ist der Vermögensbericht dann, wenn Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten fehlen oder unrichtig eingestellt sind. Hierzu zählen auch Inkonsequenzen bei der Erstellung, also etwa die unterschiedliche Behandlung der Unwesentlichkeit von Vermögenswerten. In diesen Fällen gilt das oben Gesagte entsprechend: Jeder einzelne Wohnungseigentümer hat dann einen Indivi...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Konsequenzen der Eintragung ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit

Rz. 45 Die Eintragung ohne Prüfung der Rechtmäßigkeit hat zur Folge, dass künftig nicht nur angefochtene, sondern auch durch rechtskräftiges Urteil für ungültig erklärte Beschlüsse zunächst im Grundbuch eingetragen bleiben. Damit droht ein Auseinanderlaufen von materiellem Recht und Grundbuch, da auch ein rechtskräftig für ungültig erklärter Beschluss im Grundbuch eingetrage...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / 1. Inhaltliche Prüfung der Beschlüsse durch das Grundbuchamt

a) Nichtige Beschlüsse Rz. 43 § 7 Abs. 2 WEG macht die Eintragung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung kraft vereinbarter Öffnungsklausel ändert, nicht von einer inhaltlichen Prüfung des Grundbuchamtes abhängig. Dieser Wortlaut entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, da nach der Gesetzesbegründung eine solche Überprüfung ausdrücklich nicht vorgesehen ist.[40] ...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Kombinierte Lösung

Rz. 31 Einen gangbaren Ausweg aus dieser Zwickmühle hat der BGH in einem anderen Zusammenhang aufgezeigt, in dem ebenfalls der Widerspruch zwischen noch bestehender Beschlusslage und materieller Rechtslage aufzulösen war. Hierbei ging es um die Vergemeinschaftung von Beseitigungsansprüchen, die angefochten und mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, aber noch nicht rechts...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Einverständnis mit einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage?

Rz. 43 Die Möglichkeit, durch Einverständnis zu einem rechtmäßigen Beschluss über eine nach § 20 Abs. 4 WEG unzulässige bauliche Veränderung zu gelangen, beschränkt der Gesetzgeber auf unbillige Benachteiligungen. Der Beschluss einer grundlegenden Umgestaltung kann durch das Einverständnis der beeinträchtigten Wohnungseigentümer nicht der Anfechtung entzogen werden. Dies ers...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / c) Gleichrichtung der Beschlussklagen

Rz. 48 Nach früherem Recht war streitig, ob die Klagen gegen einen Beschluss gleichgerichtete Interessen verfolgen mussten.[41] Dies muss trotz Anfechtung desselben Beschlusses nicht zwingend der Fall sein, wenn etwa ein Eigentümer eine Gebrauchsregelung als ungenügend ansieht und eine andere im Wege der Beschlussersetzung erstrebt, der andere schon die beschlossene als zu w...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Fehler des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG

Rz. 26 Bei der Fehlerlehre ist zu unterscheiden zwischen Fehlern des Beschlusses nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG selbst und solchen bei der Durchführung der Veranstaltung. Erstere können grundsätzlich, sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Nichtigkeit vorliegt, nur mit der Beschlussklage nach § 44 Abs. 1 S. 1 WEG innerhalb der Frist des § 45 S. 1 WEG geltend gemacht werden. Ande...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Aufstellung und Inhalt

Rz. 10 § 28 Abs. 1 S. 2 WEG verpflichtet den Verwalter nach wie vor, einen Wirtschaftsplan für das Kalenderjahr aufzustellen.[11] Das steht nur scheinbar im Gegensatz zu § 28 Abs. 1 S. 1 WEG, wonach der Zahlungsplan auch für eine längere Zeit beschlossen werden kann. Denn mit der jährlichen Erstellung eines neuen Wirtschaftsplanes erfolgt eine Kontrolle, ob der für eine läng...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Fortführung von § 50 WEG a.F.

Rz. 58 Grundsätzlich trägt die unterlegene Partei auch die Kosten der Nebenintervenienten. Damit wirft die Möglichkeit der Nebenintervention das aus dem früheren Recht bekannte Problem wieder auf, dass der Beschlusskläger mit einer Vielzahl von Erstattungsansprüchen rechnen muss. Das neue Recht bietet mit § 44 Abs. 4 WEG eine ähnliche Lösung an wie das alte in § 50 WEG a.F. [...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Anfechtbare Beschlüsse

Rz. 44 Ist ein Beschluss dagegen lediglich anfechtbar, steht dies seiner Eintragung nicht entgegen. Nach der Gesetzesbegründung ist eine Prüfung nicht vorgesehen. Hieraus geht hervor, dass das Grundbuchamt mögliche Anfechtungsgründe nicht nur nicht prüfen muss, sondern noch nicht einmal prüfen darf. Diese Prüfung überantwortet die Entwurfsbegründung vielmehr ausschließlich d...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / b) Keine Korrektur von Amts wegen

Rz. 46 Die Löschung eines rechtskräftig für ungültig erklärten Beschlusses gemäß § 53 Abs. 1 GBO oder § 84 Abs. 1 GBO von Amts wegen dürfte ausscheiden. Einer Löschung nach § 53 Abs. 1 GBO steht entgegen, dass das Grundbuchamt, anders als § 53 Abs. 1 S. 1 GBO voraussetzt, die Eintragung nicht unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften vorgenommen hat.[43] Denn die Eintragung...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / e) Fehler bei der Ermittlung der Zahlungspflichten der einzelnen Wohnungseigentümer

Rz. 18 Erst recht wirken inhaltliche Fehler in den Einzelwirtschaftsplänen auf die Zahlungspflichten der einzelnen Wohnungseigentümer aus, hier sogar gleichheitswidrig. Hier führt bereits ein einzelner Fehler bei einem Kostenverteilungsschlüssel in einer Kostenart sogar zur Fehlerhaftigkeit aller Einzelabrechnungen. Vielmehr ist die Anfechtung nur eines Einzelzahlungsplanes ...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / d) Erleichterte Löschung analog § 7 Abs. 2 S. 1 WEG

Rz. 48 Selbst wenn man den Rückgriff auf § 22 Abs. 1 S. 1 GBO etwa deswegen, weil kein dingliches Recht betroffen ist, nicht für zulässig hält, bedarf es der Löschungsbewilligung aller Miteigentümer nicht. Denn dann ist zumindest die Vereinfachung des § 7 Abs. 2 S. 1 letzter Hs. WEG analog auch auf die Löschung von Beschlüssen anzuwenden. Kann die Eintragung eines Beschlusse...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / c) Ungenügende Übermittlung des Wirtschaftsplanes

Rz. 16 Ohne Auswirkungen auf die Zahlungspflicht bleiben ferner solche Fehler im Zusammenhang mit der Information der Wohnungseigentümer, insbesondere eine unvollständige oder verspätete Übermittlung des Entwurfs von Zahlungsplan und Wirtschaftsplan. Diese bleibt ohne Folgen für das Rechenwerk. Es erscheint allerdings fraglich, ob man auch in diesen Fällen die Möglichkeit ei...mehr

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§ 2 Die Wohnungseigentümerg... / 1. Rechte und Pflichten gegenüber Wohnungseigentümergemeinschaft und Wohnungseigentümern

Rz. 23 Nach neuem Recht betrifft die Vorverlagerung der Anwendbarkeit des WEG nur noch die Erwerber. Die Wohnungseigentümergemeinschaft besteht ohne Vorstufe bereits mit der Anlegung der Wohnungsgrundbücher. Durch § 8 Abs. 3 WEG werden lediglich die Erwerber den Wohnungseigentümern gleichgestellt, die bereits als Sondereigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Die Erwerber n...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / a) Art der Maßnahme

Rz. 112 Der Gesetzgeber bestimmt in § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG die Kostentragungspflicht aller Wohnungseigentümer für bauliche Veränderungen, deren "Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren." Dies begründet er damit, dass "alle Wohnungseigentümer zumindest mittelbar finanziell von der baulichen Veränderung profitieren."[80] Werden mehrere Maßnahmen dur...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Zulässigkeit der Entziehungsklage ohne Beschlussfassung

Rz. 80 Darüber hinaus entfällt mit dem Wegfall von § 18 Abs. 3 S. 1 WEG a.F. die vorgängige Beschlussfassung vor der Entziehungsklage. Die Klage, mit der die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Veräußerung des Sondereigentums von einem Miteigentümer verlangt, ist somit auch ohne entsprechende Beschlussfassung zulässig. Dies wird das Entziehungsverfahren erheblich beschle...mehr

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§ 6 Das Finanzwesen der Woh... / 1. Fehlen des Vermögensberichtes

Rz. 47 Auf die Erstellung des Vermögensberichtes hat nach ausdrücklichem Bekunden der Gesetzesmaterialien jeder Wohnungseigentümer einen Anspruch.[49] Wird er nicht vorgelegt, kann also jeder einzelne Wohnungseigentümer seine Erstellung verlangen. Eine Anfechtungsklage muss nicht erhoben werden, da der Vermögensbericht ebenso wenig wie Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Ge...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / a) Nichtige Beschlüsse

Rz. 43 § 7 Abs. 2 WEG macht die Eintragung eines Beschlusses, der die Gemeinschaftsordnung kraft vereinbarter Öffnungsklausel ändert, nicht von einer inhaltlichen Prüfung des Grundbuchamtes abhängig. Dieser Wortlaut entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers, da nach der Gesetzesbegründung eine solche Überprüfung ausdrücklich nicht vorgesehen ist.[40] Dies kann allerdings n...mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / b) Beschlussfassung über die konkrete Ausführung der baulichen Veränderung

Rz. 66 § 20 Abs. 2 S. 2 WEG ist zu entnehmen, dass der Gesetzgeber eine getrennte Beschlussfassung über das "Ob" und das "Wie" der baulichen Veränderung vorsieht. Dies erscheint konsequent, wenn man einen Anspruch auf die Beschlussfassung über die bauliche Veränderung dem Grunde nach bejaht. Denn dann besteht nur noch hinsichtlich ihrer konkreten Ausführung ein Ermessen. Im ...mehr

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§ 7 Beschlussrecht / c) Berichtigung nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO

Rz. 47 Der Anfechtungskläger könnte daher die Löschungsbewilligung seiner Miteigentümer nach § 894 BGB erstreiten, da mit der Löschung des für ungültig erklärten Beschlusses wiederum die Rechte aller Miteigentümer berührt werden.[45] Dieser Weg zur Durchsetzung einer im Anfechtungsverfahren bereits festgestellten Rechtslage erscheint aber kaum zumutbar. Die Löschung des rech...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / b) Sonderregelungen zu den Fristen der Anfechtungsklage (§ 45 WEG)

Rz. 18 Die Zusammenfassung von Anfechtungs- bzw. Nichtigkeitsklage und Vorschriften zur Beschlussklage sind insoweit irreführend, als für die Anfechtungsklage Sonderregelungen gelten. Dies betrifft die Fristen zur Erhebung und Begründung der Anfechtungsklage und die Möglichkeit der Wiedereinsetzung, die nach wie vor in einer eigenen Norm (§ 45 WEG) geregelt, aber in Wortlaut...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / a) Beschlussklagen

Rz. 46 § 44 Abs. 2 S. 3 WEG redet etwas irreführend nur von mehreren Prozessen. Aus dem systematischen Zusammenhang wird aber klar, dass nicht jegliche Prozesse zu verbinden sind. Es muss sich naturgemäß um Beschlussklagen handeln. Dies erfasst nicht nur Anfechtungs- und Nichtigkeits-, sondern auch Beschlussersetzungsklagen.[39]mehr

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§ 4 Die bauliche Veränderun... / d) Fehler bei der Einschätzung der Angemessenheit

Rz. 63 Fehler in der Einschätzung der Angemessenheit können sowohl beim "Ob" als auch beim "Wie" der baulichen Veränderung und in beide Richtungen, sowohl zu Lasten des Anspruchstellers als auch zu Lasten einzelner oder aller übrigen Miteigentümer unterlaufen, indem etwa eine ungenügende oder eine zu umfassende bauliche Veränderung beschlossen wird. In jedem Fall führt ein s...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Wirkung der Klageabweisung bei nichtigen Beschlüssen

Rz. 55 Anders als § 48 Abs. 4 WEG a.F. äußert sich das neue Recht nicht zur Wirkung einer Abweisung der Anfechtungsklage bei Nichtigkeit des angegriffenen Beschlusses. Eine rechtliche Änderung dürfte damit nicht eintreten. Denn Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand. Verneint das Gericht auf eine Anfechtungsklage hin die Fehlerhaftigkeit des Besc...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Legaldefinition

Rz. 19 Über den Verweis in § 43 Abs. 2 Nr. 4 WEG ("Beschlussklagen gemäß § 44") bietet das Gesetz nunmehr eine Legaldefinition der Beschlussklage. Hierunter fallen jetzt nur nach Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussersetzungsklagen, nicht mehr die sonstigen früher § 43 Nr. 4 WEG zugeordneten Streitigkeiten der inneren Willensbildung wie Klagen auf Feststellung des Besch...mehr

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§ 8 Verfahrensrecht und Ent... / 2. Kein Hinweis auf erkennbare Nichtigkeit (§ 46 Abs. 2 WEG a.F.)

Rz. 23 Glücklicherweise hat der Gesetzgeber die Pflicht des Gerichtes ersatzlos gestrichen, auf erkennbar vom Kläger übersehene Tatsachen hinzuweisen, aus denen sich Nichtigkeit eines Beschlusses ergibt (§ 46 Abs. 2 WEG a.F.). Diese Vorschrift war schon nach altem Recht sinnentleert. Es war schon unklar, wieso nur der Kläger hierauf hingewiesen werden sollte. Im Übrigen steh...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Vorteile einer Vollmachtserteilung

Rz. 65 Auch wenn keine Dokumentationspflicht besteht, da der Rechtsanwaltsvertrag nicht formbedürftig ist, muss nachvollziehbar sein, ob und inwieweit ein Vertrag geschlossen worden ist. Dies ist insbesondere auch im Verhältnis zu "Dauermandanten" wichtig, damit auch beiläufig erteilte Mandate erfasst werden. Entsteht später Streit über den Inhalt und den Umfang des Mandats,...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Verzicht

Rz. 46 Will der Kläger den Rechtsstreit kostensparend beenden, der Beklagte aber nicht zustimmen, kann der Kläger immer noch verzichten, § 306 ZPO. Rz. 47 Allerdings muss der Rechtsanwalt des Klägers sorgfältig klären, ob der Kläger wirklich verzichten kann: Zum einen kommt eine spätere Anfechtung des Verzichts grundsätzlich nicht in Betracht. Zum anderen führt der Verzicht i...mehr

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§ 1 Die bestmögliche Vertre... / B. Materiell-rechtliche Aspekte eines Falles – Rechtsgestaltung

Rz. 5 Bei seiner Beauftragung wird der Rechtsanwalt – vor allem wenn sich die Angelegenheit noch in einem vorgerichtlichen Stadium befindet – nicht stets vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern er kann durchaus noch "etwas bewegen". Hier gilt der lateinische Rechtsgrundsatz "Ius vigilantibus scriptum": "Das Recht ist für den Wachsamen geschrieben." Gerade bei der außerfor...mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / C. Zulassung durch das Gericht

Rz. 9 Die zweite Möglichkeit besteht in der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht, das Berufungsgericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug. Im Gegensatz zu den revisionsrechtlichen Regelungen ist die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht anfechtbar. Das Rechtsbeschwerdeverfahren kennt also eine Nichtzulassungsbeschwerde nicht. Der BGH kan...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / H. Einreden und Einwendungen

Rz. 43 Durch rechtserhebliche Einwendungen und Einreden kann ein klägerischer Anspruch vorübergehend oder dauerhaft zu Fall gebracht werden. Einwendungen können rechtshindernder Natur (z.B. §§ 104, 125, 134, 138 BGB) oder rechtsvernichtender Natur (z.B. Anfechtung, Widerruf, Rücktritt, Erfüllung, Aufrechnung, Verrechnung) sein. Rz. 44 Einreden darf das Gericht nicht von Amts ...mehr

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§ 14 Die Rechtsbeschwerde / B. Gesetzlich vorgesehene Rechtsbeschwerde

Rz. 5 Gesetzlich vorgesehen ist die Rechtsbeschwerde u.a. in:mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / II. Besonderheiten der Klageschrift

Rz. 414 Für die Klageschrift ist Folgendes zu beachten:mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / B. Tatbestandsberichtigungsantrag

Rz. 3 "Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche" oder sonstige Unrichtigkeiten im Tatbestand eines Urteils werden vom Gericht nur auf Antrag berichtigt, § 320 Abs. 1 ZPO. Die Berichtigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftsätzlich beantragt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, § 320 Abs. 1 und 2 S. 1 ...mehr