Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 3 Testamentsgestaltung / VI. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Rz. 485 Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnha...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 191 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Erbe vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). Ein Wegfall vor Eintritt des Erbfalls erfolgt beispielsweise durch den Tod des zunächst eingesetzten Erben vor dem Tod des Erblassers, durch die Erklärung eines Erbverzichts oder den Eintritt einer auflösenden Bedingung vor ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VIII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last

Rz. 487 Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Muster 3.32: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses in Form einer dauernden Last Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger u...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Gesetzliches Vertretungsrecht

Rz. 100 Der Wortlaut des § 2040 Abs. 1 BGB mit seinem Erfordernis der ausschließlichen Einstimmigkeit könnte einen Widerspruch zu § 2038 BGB mit seinen drei Abstufungen vermuten lassen. Bestünde zwischen § 2040 BGB und § 2038 BGB tatsächlich ein Widerspruch, so würde § 2038 BGB in den Fällen der ordnungsmäßigen Verwaltung und der Notverwaltung leer laufen, wenn die betreffen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Vorverlegung des maßgeblichen Zeitpunkts auf Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

Rz. 498 Nach § 2077 Abs. 1 S. 2 BGB wird der Zeitpunkt der Rechtskraft über die eheauflösende Entscheidung vorgezogen: Der Eheauflösung steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe vorgelegen haben und der Erblasser die Scheidung entweder beantragt oder ihr gegenüber dem Familiengericht zugestimmt hatte.[585] § 2077 BGB...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / c) Vorausvermächtnis

Rz. 216 Unter einem Vorausvermächtnis versteht man ein Vermächtnis, das dem oder den Miterben selbst zugewandt wird. Es handelt sich hierbei um eine Gestaltungsmöglichkeit, mit der einem der Miterben ein bestimmter Gegenstand zugewandt werden kann, ohne dass diesbezüglich eine Anrechnung auf seinen Erbteil erfolgt (vgl. Muster zum Vorausvermächtnis Rdn 482). Der Vorausvermäc...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 206 & Ehegattenzustimmung (siehe auch Rdn 250) Gemäß § 1365 BGB empfiehlt sich generell, die Zustimmung des Ehegatten im Übergabevertrag vorzusehen. Die Zustimmung kann auch gem. § 1375 Abs. 2 S. 3 BGB von Bedeutung sein. Rz. 207 & Auflassungsvormerkung Bei Übergabeverträgen ist zwar auf die Möglichkeit einer Auflassungsvormerkung für den Übernehmer hinzuweisen. In aller Re...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 223 & Übertragung (siehe auch Rdn 10 ff., 74 ff.) Vorliegend handelt es sich um einen klassischen Regelungsgegenstand, nämlich eine Grundstücksübergabe mit z.T. höchstpersönlichen Gegenleistungen. Vorliegender Übergabevertrag ist im Gegensatz zur Hofübergabe kein typischer Leibgedingvertrag, also kein Vertrag, auf den die landesrechtlichen Regelungen über Art. 96 EGBGB ohn...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf den Pflichtteil

Rz. 222 Muster 1.6: Übertragung eines Einfamilienhauses durch verwitweten Elternteil an investitionsbereiten Abkömmling (Anbau, Ausbau, Umbau, Aufstockung); Vorbehalt eines Wohnungsrechts mit geregelter Lastentragung, Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung, umfassende Rückforderungsansprüche sowie Verzicht der Geschwister auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, Anrechnung auf d...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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Verträge: Störungen und Dur... / 2.4 Auslegung und Irrtum

Weitaus häufiger als offener und versteckter Dissens ist das Auseinanderfallen von subjektivem Willen und objektiver Erklärung einer Partei. Verträge können nur dann ihre Funktion erfüllen, wenn jede Partei darauf vertrauen kann, dass der andere Teil das im Vertrag Erklärte auch tatsächlich mit dem Inhalt gewollt hat, der daraus objektiv entnommen werden kann. Dieses Vertrau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Heizkostenabrechnung (WEG) / 2.3 Schätzgrenzen

Ist es erforderlich, den Verbrauch für mehr als 25 % der Wohn-/Nutzfläche oder des umbauten Raums zu schätzen, schreibt § 9a Abs. 2 HeizkostenV vor, die Heizkosten insgesamt nach dem für den Grundkostenanteil üblichen Maßstab umzulegen. Die Ungenauigkeit wird in diesem Fall so groß, dass der Verordnungsgeber nicht mehr von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung ausgeht. Hinwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 4.2 Rückkauf

Ein Rückkauf liegt vor, wenn der Versicherungsvertrag vorzeitig ganz oder teilweise beendet wird (insbesondere aufgrund Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung). Bei einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrags ist regelmäßig vereinbart, dass das Versicherungsunternehmen einen Rückkaufswert zu erstatten hat.[1] Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kapitallebensversicherungen... / 1.5 Rückkauf

Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen.[1] Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik m...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zu den Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 InsO

Leitsatz Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausch und ihre Folgen für die Vermutung nach § 133 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) können nicht auf ein steuerrechtliches Drei-Personen-Verhältnis übertragen werden, in dem das Finanzamt als Dritter Anfechtungsgegner ist. Ob der Schuldner im Sinne von § 133 InsO mit Gläubigerb...mehr

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Organe der Genossenschaft / 3.4 Nach der Versammlung: Beschlussanfechtung

Rz. 987 Beschlüsse der Generalversammlung unterliegen der Anfechtung (§ 51 GenG). Die Anfechtung ist fristgebunden (Klageerhebung binnen einem Monat) und muss begründet werden. In Betracht kommen hierbei die Verletzung des Gesetzes oder der Satzung. Wegen "Unzweckmäßigkeit" kann ein Beschluss nicht angefochten werden. Allerdings könnte der Beschluss natürlich auch wegen eine...mehr

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Organe der Genossenschaft / 2.4.7 Fehler bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Rz. 656 Auch bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder können Fehler, insbesondere aufgrund von Verstößen gegen Satzungsrecht, in Betracht kommen. Es kann z. B. vorkommen, dass ein Bewerber zum Aufsichtsratsmitglied gewählt worden ist, obwohl die erforderliche Mehrheit nicht erreicht wurde. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, die Wahl, d. h. das vom Versammlungsleiter v...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.7.5.1 Überblick

Rz. 460 Der Anstellungsvertrag zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied kann aus verschiedenen Gründen enden. In der Praxis spielen vor allem folgende Beendigungsgründe eine Rolle:[1] Ablauf der vereinbarten Befristung, Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze, ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Rz. 461 Al...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.8.2.3 Besonderheiten bei Verträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern (Beratungsverträge)

Rz. 500 Auch in der Praxis der Wohnungsgenossenschaften kommt es durchaus häufiger vor, dass Verträge mit dafür qualifizierten Aufsichtsratsmitgliedern abgeschlossen werden, z. B. für bestimmte Dienst- oder Werkleistungen für das Unternehmen, etwa im Bereich der Rechts- oder Steuerberatung oder der Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen. Für den Abschluss solche...mehr

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Organe der Genossenschaft / 3.2.3 Folgen einer fehlerhaften Einberufung

Rz. 809 Die Frage, ob eine Generalversammlung vom richtigen Gremium oder durch die richtige Person einberufen wurde, ist von erheblicher Bedeutung. Beschlüsse, die auf einer Generalversammlung gefasst werden, die von einem nicht zuständigen Gremium oder einer nicht zuständigen Person einberufen wurde, sind nach weithin vertretener Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nich...mehr

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Organe der Genossenschaft / 1.4.7 Fehler bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern

Rz. 433 Bei der Bestellung eines Vorstandsmitglieds kommen als Fehler in der Praxis insbesondere Verstöße gegen die Satzung in Betracht: Praxis-Beispiel Das bisherige nebenamtliche Vorstandsmitglied (65 Jahre alt) ist wiederbestellt worden, obwohl nach der Satzung die Bestellung eines nebenamtlichen Vorstandsmitglieds spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres endet. Der A...mehr

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Organe der Genossenschaft / 3.3.10.3 Folgen einer zu Unrecht verweigerten Auskunft

Rz. 954 Die Satzungen regeln zur Frage der Auskunftsverweigerung oftmals, dass das Genossenschaftsmitglied verlangen darf, dass die Frage und der Grund, weswegen die Auskunft verweigert wurde, in die Niederschrift aufgenommen werden (§ 37 Abs. 3 MS-2009). Das Thema "Auskunftserteilung" ist für den, der letztlich zur Auskunft berufen ist, nicht ohne Bedeutung. Wird die Auskun...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 5. Anfechtung

Befand sich eine Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages im Irrtum, kann sie den Vertrag in bestimmten Fällen nachträglich anfechten. Das im Vertrag Erklärte wird dadurch mit rückwirkender Kraft aufgehoben. In den meisten Fällen ist allerdings der anderen Partei der Schaden zu ersetzen, den diese dadurch erleidet, dass sie auf den Bestand des Vertrages vertraut hat. Die w...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 5.6 Schadensersatzpflicht

Mit Ausnahme der Anfechtung infolge arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung zieht die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder falscher Übermittlung die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden nach sich. Er hat seinem Vertragspartner den Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat (§ 122 BGB). Dazu z...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 5.3 Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften

Beim Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften stimmen zwar Wille und Erklärung überein, die erklärende Partei irrt sich jedoch über Eigenschaften des Vertragsgegenstandes, also über reale Umstände außerhalb der Erklärung. Während ein solcher Irrtum über Eigenschaften grds. als sog. Motivirrtum unbeachtlich ist, kann er die nachträgliche Anfechtung doch rechtfertigen, we...mehr

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Verträge: Vertragsbeendigung / 7. Zehn Tipps zum "Ausstieg aus dem Vertrag"

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Verträge: Vertragsbeendigung / 5.2 Irrtum über den Erklärungsinhalt

Ähnlich liegt es beim Irrtum über den Erklärungsinhalt. Allerdings entspricht hier das Erklärte äußerlich dem Willen des Erklärenden. Der Irrtum liegt hier im falschen Verständnis des Erklärten: "Die irrende Partei weiß, was sie sagt, sie weiß aber nicht, was sie damit sagt". Beispiel 5 Der Besteller ordert "25 Gros Rollen WC-Papier". Er meint, damit 25 große Rollen bestellt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Vertragsbeendigung / 5.1 Irrtum in der Erklärungshandlung

Beim Irrtum in der Erklärungshandlung ist bereits das äußerlich Erklärte nicht das, was der Erklärende ausdrücken wollte – er hat sich versprochen, verschrieben, vertippt oder vergriffen. Wer etwa beim Ausfüllen eines Bestellformulars die Spalten verwechselt und dabei die Jahreszahl "2002" des Auftragsdatums versehentlich in die Rubrik "Stückzahl" einträgt, hat zwar zunächst...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Vertragsbeendigung / 5.4 Übermittlungsirrtum

Beim Übermittlungsirrtum bedient sich eine Partei einer Person (Bote) oder Anstalt (Post, Telekom) zur Übermittlung ihrer Erklärungen. Erleidet die Erklärung bei der Übermittlung eine Verfälschung, muss sich die erklärende Partei ihre Äußerung zwar so zurechnen lassen, wie sie beim Empfänger ankommt. Sie hat jedoch ein Anfechtungsrecht aus § 120 BGB, wenn sie die Erklärung b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Verträge: Vertragsbeendigung / 5.5 Arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung

Einen Vertrag anfechten kann schließlich die Partei, die zu seinem Abschluss durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung bestimmt worden ist (§ 123 BGB). Für die arglistige Täuschung reicht es nicht aus, dass etwa ein Kaufgegenstand besonders angepriesen oder reklamehaft herausgestellt wurde. Notwendig ist vielmehr folgendes: eine unrichtige Tatsachenbehauptung, d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 116b Ambula... / 2.2.10 Rechtsschutz

Rz. 38 Bei einer Ablehnung des Antrages und einem entsprechenden Widerspruchsbescheid ist die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 SGG) die richtige Klageart, weil sie sich gegen einen belastenden Verwaltungsakt richtet und gleichzeitig das Ziel einer Zulassung erreicht werden soll (Blöcher, in: Hauck/Haines, SGB V, § 116b Rz. 53; a. A. Bay LSG, Urteil v. 8...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ausgleichsquittung / 4 Anfechtung

Eine Ausgleichsquittung kann wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Im Fall einer erfolgreichen Anfechtung ist diese von Anfang an nichtig.[1] Eine Anfechtung wegen Irrtums muss ohne schuldhaftes Zögern erfolgen, nachdem der Arbeitnehmer von dem Anfechtungsgrund erfahren hat.[2] Ein bewusstes nicht zur Kenntnisnehmen des Inhalts einer Ausgleichsquittung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 27 KStG: Aktuelles aus de... / 7. Keine Dritt-Anfechtung des Einlagekontos

BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19 = Ablehnung der Drittanfechtung: Der BFH hat mit Urteil vom 21.12.2022 (BFH v. 21.12.2022 – I R 53/19, GmbHR 2023, 461 [Binnewies]= GmbH-StB 2023, 100 [Herkens]) die Möglichkeit, dass die Gesellschafter im eigenen Namen den Bescheid über die Feststellung des Einlagekontos nach § 27 KStG anfechten können, abgelehnt. In der Praxis ist die Feststel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / d) Rechtsschutz bei falschem Bodenrichtwert oder fehlerhafter Berechnung des Grundsteuerwerts

Demgegenüber sind die Zugrundelegung eines falschen Bodenrichtwerts und eine fehlerhafte Berechnung des Grundsteuerwerts mit einem Einspruch beim FA nach § 347 Abs. 1 Satz 1 AO und einer Änderungsanfechtungsklage beim FG nach § 40 Abs. 1 Fall 2 i.V.m. § 100 Abs. 2 FGO angreifbar. Diese unterliegen nach § 355 Abs. 1 Satz 1 AO und § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO jeweils einer Frist von...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 06/2023, Zur Einziehun... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 begehrt die Einziehung eines Erbscheins, nachdem er im Hinblick auf seine Ausschlagung der Erbschaft die Anfechtung erklärt hat. Die Erblasserin und ihr vorverstorbener Ehemann haben am 17.3.2009 ein handschriftliches gemeinschaftliches Testament verfasst, welches die gemeinsamen drei Kinder, die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3, als Erben des Letztverste...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bitz, Schlussfolgerungen aus dem Grundsatzurteil des BFH zum Wegfall der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung für verschiedene Fallgruppen, DB 1984, 1492; Busse, Steuerliche Möglichkeiten und Grenzen beruflicher Betätigung nach Praxisveräußerung, BB 1989, 1951; Zugmaier, Das Verpächterwahlrecht bei der Verpachtung gewerblicher, land- und forstwirtschaftlicher sowie freibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2023, Die Abrechnung... / VII. Beschwerde im StrEG-Verfahren

Für die Tätigkeit im Beschwerdeverfahren nach § 8 Abs. 3 StrEG – Anfechtung der Entscheidung über die Entschädigungspflicht – Grundverfahren – fällt für den Verteidiger keine besondere Gebühr an. Insbesondere können hier die Nrn. 4143, 4144 VV nicht entsprechend angewandt werden. Die Tätigkeit in diesem Beschwerdeverfahren ist mit den erstinstanzlich verdienten Verteidigerge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Rechtsbehelfe

Rn. 130 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Da der ArbN nicht Beteiligter des LSt-Verfahrens ist, stehen ihm auch keine Rechtsbehelfe gegen den LSt-Abzug durch den ArbG zu (s Mosbach/Röpke in Frotscher/Geurts, § 38 EStG Rz 83 (Oktober 2015)). Dies gilt jedoch nicht für die LSt-Anmeldung des ArbG, die der ArbN aus eigenem Recht anfechten kann, soweit sie ihn betrifft, da er als ArbN di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Scheinerbe

Rn. 2624 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Scheinerbe ist, wer aufgrund Auftretens nach Außen und/oder aufgrund Erbscheins als Erbe auftritt und – zumindest vorübergehend – als solcher auch behandelt wird, ohne materiellrechtlich aufgrund Gesetzes oder Verfügung von Todes wegen Erbe geworden zu sein. Die zivilrechtliche Frage, ob jemand Erbe geworden ist, lässt sich zT erst nach lan...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / bb) Folgen der Obhutsbeendigung für die Vertretung: Was ist zu bedenken?

Ein weiterer Fallstrick stellt der Obhutswechsel[36] oder das Ende der Obhut durch Einführung des paritätischen Wechselmodells, Entziehung der Vertretungsmacht durch das Familiengericht, Anfechtung der Vaterschaft oder der Wechsel des Kindes in die Obhut Dritter, wie etwa einer Jugendhilfeeinrichtung dar. Die Vertretungsbefugnis endet in diesen Fällen sofort.[37] Das gilt so...mehr

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Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.2 Präambel

Präambeln, Einleitungen oder Vorbemerkungen werden Ausführungen genannt, die die Parteien eines Vertrages an den Anfang, vor die "eigentlichen" Vereinbarungen stellen. Gerade wegen dieses einleitenden Charakters werden sie oft für überflüssig gehalten. Weil sie einerseits keine konkreten Rechte und Pflichten der Parteien zu begründen vermögen, andererseits aber eine Grundlag...mehr

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ZErb 06/2023, Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren

Ludwig Kroiß 2. Auflage 2023 416 Seiten, 79 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-123-0 Nach elf langen Jahren ist endlich die 2. Auflage der Anwaltformulare Nachlassgerichtliches Verfahren mit Erbscheinsverfahren von Professor Ludwig Kroiß erschienen. Das Werk wurde vollständig aktualisiert, alle zurückliegenden Reformen und Gesetzesänderungen wie insbesondere die Europäische Erbre...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 1 Tatbestand

Die Klägerin macht gegenüber den Beklagten 1) bis 3) Pflichtteilsansprüche nach Erbausschlagung geltend und gegenüber dem Beklagten 4) als Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass. Die Klägerin, die zugleich Adoptivtochter der Erblasserin ist, und die Beklagten zu 1) und 2) sind die leiblichen Nichten der Erblasserin, der Bekl...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Umlageschlüssel: Änderung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, mit dem lediglich K die Kosten für die Erneuerung der Dachflächenfenster in seiner Wohnung auferlegt worden seien, entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Wohnungseigentümer hätten ein weites Ermessen, inwieweit sie im Einzelfall oder generell von dem Umlageschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder einem v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr