Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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zfs 04/2023, Unterschreiten... / 2 Aus den Gründen:

[4] II. Die Rechtsbeschwerde hat Erfolg. [5] 1. Sie ist gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO in Verbindung mit § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts ist nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich. Die Verwerfung der Berufung als unzulässig verletzt den...mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sit... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [6] Die zulässige Revision ist begründet und führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [7] I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: [8] Der Schenkungsvertrag sei nicht aufgrund der Anfechtung nichtig. Der Kläger zeige nicht auf, dass und welches Übel ihm in Au...mehr

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FF 04/2023, Unterhaltsfests... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner und Beschwerdeführer wendet sich gegen die Unterhaltsfestsetzung bei Feststellung seiner Vaterschaft. [2] Auf den Antrag des minderjährigen Antragstellers auf Anfechtung der Vaterschaft des Beteiligten J. A. B., welcher gemäß § 1592 Nr. 1 BGB bislang als sein Vater galt, und auf Feststellung der Vaterschaft des Antragsgegners hin hat das Geric...mehr

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FF 04/2023, Annahme der Sit... / 1 Sachverhalt

Tatbestand: [1] Der im Jahr 1922 geborene Kläger schenkte den beiden Beklagten – seinen Enkeln – mit notariell beurkundetem Vertrag vom 13.6.2017 Wertpapiere im Wert von jeweils 219.000 EUR. Zu einer Übertragung der Wertpapiere kam es in der Folgezeit nicht. [2] Ebenfalls am 13.6.2017 übertrug der Kläger seinem Sohn – dem Vater der Beklagten – das Eigentum an einem Mehrfamili...mehr

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FF 04/2023, Nebengüterrecht... / e) Flucht aus dem Versorgungsausgleich durch Ausübung eines Kapitalwahlrechts?

Das Oberlandesgericht Hamm hat den Nachteil des durch die Ausübung des Kapitalwahlrechts betroffenen anderen Ehegatten über § 27 VersAusglG kompensiert und dessen Anrechte in entsprechender Höhe nicht zum Ausgleich gebracht.[36] Diese Entscheidung folgt hierzu bereits vorliegender Rechtsprechung und ist aufgrund des zu entscheidenden Sachverhaltes richtig. Sie sollte allerdi...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Anordnung der Zwangsverwaltung

Für die Anfechtung des Antrags des Finanzamts auf Anordnung der Zwangsverwaltung ist der Streitwert mit dem Jahresbetrag der an den Zwangsverwalter zu zahlenden Miete festzusetzen.[1]mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Haftungsbescheide

Da in den meisten Fällen vom Kläger die Aufhebung und nicht die Herabsetzung der Haftungssumme angestrebt wird, bemisst sich der Streitwert i. d. R. nach der Haftungssumme.[1] Wird jedoch nur eine Minderung der Haftungssumme begehrt, ergibt sich der Streitwert aus dem Differenzbetrag zwischen ursprünglicher und begehrter Haftungssumme. Bei einer Klage nur gegen das Leistungsg...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Bewertungsgesetz

Im Bereich der Einheitswertfeststellungen hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit Pauschsätze herausgearbeitet. So beträgt bei der Anfechtung des Einheitswerts des Grundvermögens der Streitwert i. d. R. 80 v. T. des streitigen Wertunterschieds.[1] Der Pauschsatz ermäßigt sich in den Fällen, in denen feststeht, dass der Einheitswert für weniger als 3 Jahre die Besteuerungsgr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3 Form der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 21 Die Rechtsbehelfsbelehrung hat nach § 356 Abs. 1 AO "in der für den Verwaltungsakt verwendeten Form" zu erfolgen. Ist der Verwaltungsakt somit in Schriftform ergangen, hat die Rechtsbehelfsbelehrung dementsprechend in Schriftform zu ergehen. Bei elektronischen Verwaltungsakten hat die Rechtsbehelfsbelehrung in elektronischer Form zu erfolgen. Ein für den Verwaltungsakt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.8 Wirksamkeit der Rücknahmeerklärung

Rz. 52 Die Einspruchsrücknahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Als solche wird sie – entsprechend § 130 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 BGB – mit dem Zugang bei der Einlegungsbehörde wirksam.[2] Sie muss also derart in deren Machtbereich gelangt sein, dass sie einerseits der Verfügungsmacht von unbefugten Dritten entzogen ist und andererseits unter regelmäßigen Umstände...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.3 Auswirkungen der Zulässigkeitsprüfung auf das Klageverfahren

Rz. 39 Will der Stpfl. gegen die Abweisung seines Einspruchs wegen Unzulässigkeit gerichtlich vorgehen, so ist dies nur mittels einer Anfechtungs- oder einer Verpflichtungsklage möglich. Das FG hat dabei inzident über die Frage der Zulässigkeit zu entscheiden. Eine Klage auf Feststellung der Zulässigkeit des Einspruchs, also ein gesonderter Streit nur über das Vorliegen von ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Der Inhalt der Einspruchsentscheidung ist – wie generell bei Verwaltungsakten – soweit erforderlich der Auslegung fähig. Diese erfolgt nach Maßgabe der §§ 133, 157 BGB nicht nur unter Berücksichtigung seines Wortlauts, sondern unter Würdigung seines gesamten Inhalts und der Gesamtumstände. Dabei ist entscheidend, wie der Adressat selbst nach den ihm bekannten Umständen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4.1 Unwirksamkeit der Rücknahmeerklärung

Rz. 68 § 362 Abs. 2 S. 2 AO bestimmt für den Fall, dass "nachträglich die Unwirksamkeit der Rücknahme geltend gemacht wird", die sinngemäße Anwendung des § 110 Abs. 3 AO. Es ist somit zwar kein Widerruf und keine Anfechtung der Einspruchsrücknahme möglich (s. Rz. 53f.), der Einspruchsführer kann aber gegenüber der Finanzbehörde ihre Unwirksamkeit geltend machen. Rz. 69 Die Ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 2.3.3 Ausnahme: Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs (Abs. 1b)

Rz. 46 Nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO kann auf die Einlegung eines Einspruchs bereits vor Erlass des Verwaltungsakts verzichtet werden, soweit durch den Verwaltungsakt eine Verständigungsvereinbarung oder ein Schiedsspruch nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO zutreffend umgesetzt wird. Rz. 47 Der Teilverzicht auf den Einspruch setzt nach § 354 Abs. 1b S. 1 AO voraus, dass durch de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.2 Inhalt der Einspruchsrücknahme (Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 357 Abs. 1 AO)

Rz. 12 Die Einspruchsrücknahme besteht in der Erklärung gegenüber der Finanzbehörde, dass das Ersuchen um Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts oder um Erlass eines unterlassenen Verwaltungsakts nicht weiter verfolgt werden soll.[1] Rz. 13 Die Rücknahmeerklärung muss inhaltlich klar und eindeutig sein. Es ist – entsprechend § 357 Abs. 1 S. 4 AO, auf den § 362 Abs. 1 S...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 35... / 3.1 Unterbleiben oder Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 29 Die Rechtsfolge des § 356 Abs. 2 AO wird ausgelöst, wenn "die Belehrung unterblieben oder unrichtig erteilt" ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist unterblieben, wenn sie dem Verwaltungsakt nicht beigefügt ist und auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird (s. Rz. 27). Eine dem Verwaltungsakt vorhergehende Rechtsbehelfsbelehrung ist irrelevant und daher ebenfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Überblick und Zweck

Rz. 1 § 366 AO enthält Bestimmungen zu Form, Inhalt und Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung. Danach ist die Entscheidung über den Einspruch zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Rz. 2 Die Einspruchsentscheidung ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, für den über § 365 Abs. 1 AO grundsätz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3 Folgen des Ausschlusses

Rz. 22 Die Statthaftigkeit des Einspruchs ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung i. S. d. § 358 S. 1 AO, bei deren Fehlen der Einspruch nach § 358 S. 2 AO als unzulässig zu verwerfen ist und eine Entscheidung in der Sache unterbleibt. Rz. 23 Ist die Statthaftigkeit des Einspruchs nach § 348 AO (oder nach einer anderen Vorschrift) ausgeschlossen, kann gegen den Verwaltungsakt nac...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 4 Rechtsfolgen der Einspruchsentscheidung

Rz. 63 Die Einspruchsentscheidung wird nach § 365 Abs. 1 AO i. V. m. § 124 AO mit ihrer Bekanntgabe wirksam. Mit dieser Bekanntgabe ist das Einspruchsverfahren beendet[1] und das nach § 44 FGO für die Klage erforderliche Vorverfahren abgeschlossen. Vorbehaltlich der anderen Zulässigkeitsvoraussetzung ist dadurch der Weg für eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage offen. D...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfechtung wegen falscher Grundlagen

1 Leitsatz Ein Beschluss über Vorschüsse, die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Umlageschlüsseln ausgeht, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung. 2 Normenkette §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 1 WEG 3 Das Problem In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Wohnungseigentümer, K1 und K2. Die Gemeinschaftsordnung sieht eine Kostentrag...mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Beschluss v. 6.2.2023, 2-13 T 1/23mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 1 Leitsatz

Ein Beschluss über Vorschüsse, die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Umlageschlüsseln ausgeht, entspricht keiner ordnungsmäßigen Verwaltung.mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 2 Normenkette

§§ 10 Abs. 1 Satz 2, 16 Abs. 2 Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 1 WEGmehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe die Kosten zu tragen. Der Verwalter hätte der Berechnung des Vorschusses die Umlagevereinbarung der Wohnungseigentümer zugrunde legen müssen. Zwar gebe es nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG eine Beschlusskompetenz, von einer Umlagevereinbarung abzuweichen. So ein Beschluss werde aber nicht durch den Beschluss nach § 28 Abs....mehr

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Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es 2 Wohnungseigentümer, K1 und K2. Die Gemeinschaftsordnung sieht eine Kostentragung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG vor. Nachdem die Gemeinschaft einen Verwalter bekommt, legt dieser erstmals einen Wirtschaftsplan vor. Die Kosten werden dort nach einem Umlageschlüssel von 50 % zu 50 % verteilt. Auf der Versammlung beschließen die Wohnungse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Vorschuss-Beschluss: Anfech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall greift ein Wohnungseigentümer einen Vorschuss-Beschluss an. Fraglich ist, wann diese Klage Erfolg hat. Mängel eines Vorschuss-Beschlusses Ein Vorschuss-Beschluss kann erfolgreich angegriffen werden und ist für ungültig zu erklären, wenn der Vorschuss falsch berechnet wurde. So liegt es u. a., wenn der Berechnung – wie im Fall – ein falscher Umlageschlüs...mehr

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Verpasste Einsicht in die V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hatte ein Wohnungseigentümer im Ergebnis keine ausreichende Möglichkeit, die Belege zu prüfen. Das AG meint, das führe zu keinem Mangel des Nachschuss-Beschlusses, wenn die Einnahmen und Ausgaben tatsächlich richtig seien. Dem ist zuzustimmen. Anfechtung ohne Belegeinsicht Das AG meint, ein klagender Wohnungseigentümer könne mit der Anfechtungsklage pau...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Viele all... / 4 Die Entscheidung

Die erste Frage verneint der BGH! Anfechtungs- und Nichtigkeitsgründe stellten keine unterschiedlichen Streitgegenstände dar. Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage hätten auch nach dem 30.11.2020 denselben Streitgegenstand. Einzelne Beschlussmängel seien außerdem nur Teile eines einheitlichen Streitgegenstandes. Die Unterscheidung zwischen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage u. ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Viele all... / 1 Leitsatz

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage haben denselben Streitgegenstand; einzelne Beschlussmängel sind nur Teile des einheitlichen Streitgegenstandes. Werden in einer nach dem 30.11.2020 bei Gericht eingegangenen Anfechtungsklage entgegen § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG die übrigen Wohnungseigentümer als Beklagte bezeichnet, kann die Klage nur dann als gegen die Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtungsklage: Viele all... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift einen auf § 19 Abs. 1 WEG beruhenden Beschluss vom 14.12.2020 an. Als Beklagte benennt er in seiner Klage vom 13.1.2021 die anderen Wohnungseigentümer und als Zustellungsbevollmächtigten den Verwalter. Auf den gerichtlichen Hinweis auf § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG bittet er darum, das Beklagtenrubrum zu "berichtigen". Beklagte soll jetzt die Gemeinschaf...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5 Die Aussetzung der Vollziehung

Durch die Erhebung einer Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehemmt; insbesondere wird die Erhebung der Abgabe nicht aufgehalten. Bei der Anfechtung von Grundlagenbescheiden werden der Erlass und der Vollzug der darauf beruhenden Folgebescheide in keiner Weise gehindert.[1] Die Vollziehung kann jedoch durch die zuständige Finanzbe...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 6 Folgen des Feststellungsbescheids und Rechtsbehelf

Die Abgrenzung zwischen den bindenden Verfügungssätzen eines Feststellungsbescheids und deren (bloßer) Begründung ist durch Auslegung zu ermitteln. Lässt der Verfügungssatz eines Feststellungsbescheids Raum zu Zweifeln über seinen Inhalt, ist nicht nur auf den Tenor dieses Bescheids abzustellen, sondern auch auf dessen materiellen Regelungsgehalt einschließlich seiner Begrün...mehr

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§ 16 Klageerhebung / F. Isolierte Drittwiderklage

Rz. 39 Wenn dem Unfallgeschädigten keine Zeugen zur Verfügung stehen, geschieht es häufig, dass die Schadenersatzansprüche an Dritte, meistens an den Ehegatten, abgetreten werden, um dann "in eigener Sache" als Zeuge aussagen zu können. Im Regelfall besteht dann kein Deckungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer;[36] im Übrigen können Versicherer sich gegen diesen "...mehr

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§ 23 Unfallversicherung / G. Rechtsprechung

Rz. 46 Eine sogenannte Caisson-Erkrankung durch zu schnelles Auftauchen beim Tauchen ist als Unfall anzusehen.[53] Rz. 47 Die ärztliche Feststellung der Invalidität muss innerhalb der 15-Monats-Frist schriftlich niedergelegt sein. Es genügt nicht, dass der Arzt diese Feststellung innerhalb der Frist getroffen hat.[54] Rz. 48 Für Gesundheitsschäden aus fehlgeschlagenem Selbstmo...mehr

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Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 21 Verwertungsverbot

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs unterliegen Feststellungen anlässlich einer Außenprüfung grundsätzlich einem Verwertungsverbot, wenn der Prüfung keine wirksame Prüfungsanordnung zugrunde lag. Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht, wenn die Prüfungsfeststellungen im Rahmen einer erstmaligen Steuerfestsetzung verwertet werden oder wenn ein zuvor erlassener St...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Andere Beendigungsformen

Rz. 13 § 102 BetrVG ist nicht anwendbar, wenn das Arbeitsverhältnis durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers oder auf andere Weise als durch Kündigung beendet wird. Hierzu zählen einvernehmliche Änderung der Vertragsbedingungen, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag (dieser regelt ohnehin nur die Abwicklungsmodalitäten nach erfolgter Kündigung), Anfechtung des Arbeitsvertrags, Mitt...mehr

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§ 5 Lexikon der Forderungsr... / 5. Verwertung

Rz. 95 Nach Überweisung der Ansprüche zur Einziehung richtet sich das weitere Vorgehen des Gläubigers ganz entscheidend nach der Höhe seiner Vollstreckungsforderung und der dieser gegenüberstehenden Versicherungsleistungen. Besteht die Versicherung noch keine drei Jahre, hat der Gläubiger das Recht, auch gegen den Willen des Schuldners, das Vertragsverhältnis fortzusetzen un...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Wirkung der Vorpfändung

Rz. 276 Die Vorpfändung hat die Wirkung eines Arrests (§ 930 ZPO), sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird. Die rangwahrende Arrestwirkung beschränkt sich im Fall einer weiter gehenden endgültigen Pfändung nur auf die vorgepfändeten Forderungen.[409] Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Vorpfändungsbenachrichtigung dem Drittschuldner zugest...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.2 Mitwirkungspflichten

Rz. 4 Die Mitwirkungspflicht des Jugendamtes in den in Abs. 1 Satz 2 enumerativ genannten Verfahren korrespondiert mit der Pflicht des Familiengerichts zur Anhörung des Jugendamtes. Dabei handelt es sich im Einzelnen um Verfahren in Rz. 4a Kindschaftssachen (§ 151 FamFG) Das sind solche Verfahren, die die elterliche Sorge, also die Personensorge und Vermögenssorge (§ 1626 Abs. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 87c Örtlic... / 2.1.2 Gewöhnlicher Aufenthalt der nichtehelichen Mutter nach Vaterschaftsanfechtung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 6 Durch eine erfolgreiche Anfechtung der Vaterschaft eines Kindes wird erst zu einem späteren Zeitpunkt der Status der Nichtehelichkeit der Mutter festgestellt. Auch bei dieser Fallvariante knüpft der Gesetzgeber durch die Regelung in Abs. 1 Satz 2 an den gewöhnlichen Aufenthaltsort der Mutter an. Örtlich zuständig ist demnach das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter, sofern Vaterschaft nicht anerkannt/gerichtlich festgestellt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Bis zur Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 BGB oder deren gerichtlichen Feststellung (§ 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG) existiert kein Vater im Rechtssinne; auch im Hinblick auf den in Abs. 1 Satz 1 verwendeten Elternbegriff dann nicht, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht miteinander verheiratet waren. In diesem Fall bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.5 Gesetzliche Amtsvormundschaft

Rz. 13 Gemäß § 1786 Satz 1 BGB wird das Jugendamt mit der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind und das eines Vormunds bedarf, Vormund, wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und wenn nicht bereits vor der Geburt des Kindes ein Vormund bestellt wurde (§ 1786 Satz 2 BGB). Das Gesetz legt mithin 2 Gru...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Allgemeine Regelungen zur Vaterschaft

Auch bezüglich der Vaterschaft gelten typischerweise ähnliche Ausgangspunkte: Der Ehemann der Geburtsmutter ist regelmäßig der Vater.[12] Unterschiede können sich in Fällen ergeben, in denen die Eltern getrennt leben oder geschieden sind bzw. welcher Zeitraum zwischen Geburt und Getrenntleben und Scheidung liegen muss, damit die Vaterschaft bei Geburt kraft ihr nicht mehr au...mehr

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FF 03/2023, Die Anerkennung... / b) Zuständigkeitsregime und das Problem der widersprechenden Entscheidungen

Der Vorschlag sieht ein äußerst großzügiges Zuständigkeitsregime vor, bei dem praktisch jeder persönliche Anknüpfungspunkt einer der beteiligten Personen eine Zuständigkeit etablieren kann (Art. 6–8). Darüber hinaus wird eine Notzuständigkeit für alle weiteren, schwer vorstellbaren Fälle eröffnet (Art. 9). Dieser weite Zuständigkeitskatalog ist schon bereits deswegen problem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3.3.2.4 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG (bis VZ 2005)

Tz. 106 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das vorstehende Urt des BFH v 20.10.2010 betraf das Streitjahr 1998, dh die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG. Die Vorschrift des § 27 Abs 8 KStG sieht für EU- (bzw EWR-)Kap-Ges die Möglichkeit vor, eine stneutrale Einlagenrückgewähr zu tätigen (s § 27 KStG Tz 262ff). Streitfrage des BFH-Verfahrens war, ob die ...mehr

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Sauer, SGB II § 44d Geschäf... / 2.3 Dienstrechtliche Befugnisse (Abs. 4)

Rz. 30 In den Abs. 4 bis 6 sind die Befugnisse des Geschäftsführers geregelt, die im Wesentlichen denen eines Behördenleiters entsprechen, mit der Einschränkung, dass der Trägerversammlung nicht unwesentliche Entscheidungsrechte eingeräumt sind. Rz. 31 Es liegt in der Natur der Geschäftsführung, dass der Geschäftsführer auch das Personal führt (Abs. 4). Entscheidend ist die V...mehr

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Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids

Leitsatz Durch die Anfechtung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids werden nicht zugleich (inzident) auch die Lohnsteuer-Anmeldungen oder ein Bescheid über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung der Lohnsteuer-Anmeldungen für die Anmeldungszeiträume angefochten, in denen der Haftungstatbestand verwirklicht wurde. Normenkette § 110 Abs. 3, § 155 Abs. 1 Satz 1, § 164 Abs. 2 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 5 Wo wird geprüft?

Der Ort, an dem die Außenprüfung durchgeführt wird, kann durch die Prüfungsanordnung oder durch einen gesonderten Verwaltungsakt bestimmt werden. Im Regelfall sind die Geschäftsräume als Prüfungsort vorgesehen. Sind diese ungeeignet, kann die Prüfung, jedoch nur mit Zustimmung des Betroffenen, auch in dessen Wohnräumen durchgeführt werden. Ist auch das nicht möglich, wird an...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr