Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.6 Aussetzungszinsen (§ 237 AO)

Rz. 176 Eine Überschneidung von Aussetzungszinsen mit Zinsen nach § 233a AO ergibt sich regelmäßig nicht, weil Zinsen nach § 233a Abs. 1 bis 3 AO regelmäßig nur den Zeitraum bis zur Festsetzung der Steuer und Aussetzungszinsen frühestens ab Fälligkeit der Steuer entstehen können. Überscheidungen können auftreten, wenn zunächst Aussetzungszinsen wegen Erfolglosigkeit der Anfe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10.2 Rechtsmittel gegen Versagung der Billigkeitsmaßnahme

Rz. 163 Lehnt das FA den vom Stpfl. begehrten Billigkeitserlass ab, kann er dagegen mit dem Einspruch [1] und nachfolgend mit der Verpflichtungsklage vorgehen. Es insoweit ist stets ein gesonderter Einspruch erforderlich; dies gilt auch, wenn die Entscheidung über den Billigkeitserlass im Rahmen der Zinsfestsetzung getroffen wird.[2] Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Billigk...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prozesszinsen im mehrstufigen Verfahren (Grundsteuer)

Leitsatz 1. Nimmt das Finanzamt nach der rechtskräftigen gerichtlichen Aufhebung eines rechtswidrigen Grundlagenbescheids die nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) gebotene Herabsetzung der Steuer im Folgebescheid nicht vor und erlässt es stattdessen einen zweiten rechtswidrigen Grundlagenbescheid, der durch eine weitere rechtskräftige gerichtliche Entscheid...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 115b Ambula... / 1.1 Grundlagen

Rz. 2 Die Möglichkeit des ambulanten Operierens war nach früherem Recht ausschließlich niedergelassenen Vertragsärzten vorbehalten. Die Krankenhäuser durften keine ambulanten Operationen ausführen, weil diese rechtlich als der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zugehörig angesehen wurden und damit unter das Behandlungsmonopol der niedergelassenen Vertragsärzte fielen. ...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umwelt- und Altlastenhaftun... / 2.7 Anfechtung des Vertrags

Arglist und Irrtum Im Fall der arglistigen Täuschung kann der Käufer statt der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen auch den Kaufvertrag nach § 123 BGB anfechten und damit unwirksam machen. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Sache gemäß § 119 Abs. 2 BGB ist möglich – allerdings in der Regel nur bis zur Übergabe des Besitze...mehr

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Zwangsversteigerung: Verste... / 2.2.3 Keine Anfechtung

Anfechtung wegen Irrtums? Ob ein im Zwangsversteigerungsverfahren abgegebenes Gebot wegen Irrtums angefochten werden kann, ist im Einzelnen umstritten. Einigkeit besteht jedoch weitgehend darüber, dass eine Anfechtung ausgeschlossen ist, wenn sich der Bietinteressent über verkehrswesentliche Eigenschaften oder den Wert des Versteigerungsobjekts irrt. Denn sonst würde der Auss...mehr

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Öffentliche Grundstückslasten / 3.4 Anfechtung der Baulasterklärung

Späte Reue Die Abgabe der Baulasterklärung will gut überlegt sein: Immer wieder muss sich die Rechtsprechung mit Fällen beschäftigen, in denen durch Anfechtung der Baulasterklärung die Löschung der Baulast erreicht werden soll. Die Möglichkeit, wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB anzufechten, wird nur ganz selten bestehen. Meist behaupten die Betreffenden, sie hätten sic...mehr

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Zum Wegfall des Kleinbeteiligtenprivilegs bei koordinierter Finanzierung durch mehrere Gesellschafter

Zusammenfassung Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 26.1.2023 erstmals die konkreten Voraussetzungen genannt, nach denen bei einer koordinierten Finanzierung durch mehrere Gesellschafter das Kleinbeteiligtenprivileg des § 39 Abs. 5 InsO entfallen kann. Sachverhalt Drei Gesellschafter, die mit ca. 50 %, ca. 40 % und mit 10 % an einer zwischenzeitlich insolventen Gesellschaft...mehr

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Zwangshypothek: Voraussetzu... / 7.2 Vollstreckungsgegenklage

Bei Einwendungen gegen die Forderung Will der Schuldner Einwendungen gegen die dem Titel zugrunde liegende Forderung des Gläubigers erheben, so muss er seine Rechte im Wege der Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend machen. Beispiele Hier kann er z. B. einwenden, dass die Forderung nicht mehr besteht (infolge Erfüllung, Anfechtung, Aufrechnung, Erlass, Verzicht) oder nich...mehr

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Grundpfandrechte: Zwangsvol... / 3.4 Anfechtbarkeit der Grundschuldbestellung

Kreditvergabe erschwert? Grundsätzlich ist die Grundschuld insolvenzfest. In den letzten Jahren hat jedoch die Rechtsprechung das Recht der Insolvenzanfechtung verschärft und die Anfechtung einer Sicherheitengewährung erleichtert. Dies kann insbesondere bei mehraktigen Rechtsgeschäften der Fall sein. So ist beispielsweise zur Bestellung einer Grundschuld neben der Einigung n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 96 Zulassun... / 2.6 Beschluss des Zulassungsausschusses

Rz. 7 Über Zulassungen und über die Entziehung von Zulassungen beschließt der Zulassungsausschuss nach mündlicher Verhandlung. In allen anderen Fällen kann der Zulassungsausschuss eine mündliche Verhandlung anberaumen (§ 37 Abs. 1 Ärzte-ZV). Die KV, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die an dem Verfahren beteiligten Ärzte sind unter Einhaltung ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 97 Berufung... / 2.4 Verfahrensrechtliches und Organisatorisches

Rz. 9 In einem Klageverfahren ist der Berufungsausschuss Partei. Der Berufungsausschuss ist ein Entscheidungsgremium und damit beteiligtenfähig (§ 70 Nr. 4 SGG). Da es sich um eine Angelegenheit des Vertrags(zahn)arztrechts handelt, wirken im Gerichtsverfahren als ehrenamtliche Richter ein Vertrags(zahn)arzt und ein Vertreter der Krankenkassen mit (§ 12 Abs. 3 SGG). Der Beru...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.4.3 Argumente, die gegen die Denkmaleigenschaft sprechen

Mit der Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage können Sie nur Argumente vortragen, mit denen die Denkmaleigenschaft eines Bauwerks, also seine Denkmalfähigkeit und seine Denkmalwürdigkeit in Frage gestellt werden. Eine Klage ist also nur erfolgreich, wenn Sie Gründe vortragen können, aus denen sich zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass dem in Frage stehenden Bauwerk die D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Öffentliche Grundstückslasten / 3.9 Rechtsschutz

Klageweg Die Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis stellt – ebenso wie deren Löschung – einen Verwaltungsakt dar.[1] Daher ist der Verwaltungsrechtsweg zu beschreiten, wenn etwa die Eintragung einer Baulast erzwungen oder verhindert oder die Baulast gelöscht werden soll. Je nach Klageziel kommt eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage in Betracht[2]: Eine Lös...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschussbeschlusses: Ermittlung des Gebührenstreitwerts

1 Leitsatz Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) gefasster Beschluss gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Indi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 6 Entscheidung

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Gegen den Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu ermitteln ist.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 2 Normenkette

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Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 1 Leitsatz

Wird ein nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) gefasster Beschluss gem. § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG mit dem Ziel angefochten, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Streitwert grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Jahresabrechnung. Das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, das Gesamtinteresse (§ 49 Satz 1 GKG) sei der Nennbetrag der Jahresabrechnung (im Fall: 17.008,26 EUR). Das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers sei hingegen der Wert der Abrechnungssumme des Klägers von 4.810,91 EUR (= der Betrag, der im abzurechnenden Kalenderjahr auf ihn entfallen ist). Denn den Wohnungseigentümern gehe es nur "vordergründi...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Anfechtung eines Nachschuss... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. hatten die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung zu genehmigen. Beschlussgegenstand waren damit jedenfalls die Einzelabrechnungen und dort wohl die Abrechnungsspitzen. Welcher Streitwert sich damit ergab, musste man nach § 49a GKG ermitteln (diese Bestimmung ist zum 1.12.2020 aufgehoben worden). Der Wert war danach auf 50 % des In...mehr

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ZErb 05/2023, Die Gesellsch... / 2. Nachjustierung beim Versammlungsort

Die technischen Möglichkeiten führen zu einer Erweiterung des Versammlungsorts, aber auch die Funktionen und Aufgaben des Versammlungsleiters/Vorsitzenden betreffend: Zitat Versammlungsort ist der Sitz der Gesellschaft, sofern kein anderer Ort zur Beschlussfassung vom Vorsitzenden festgelegt wurde. Die ordnungsmäßige Einberufung einer Videokonferenz zum Zwecke der Beschlussfas...mehr

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FF 05/2023, Rechtsprechung ... / 4 Zugewinnausgleich

OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.9.2022 – 12 W 12/22 1. Wird der gesetzliche Zugewinnausgleichsanspruch durch eine Auseinandersetzungsvereinbarung konkretisiert, handelt es sich um einen (gegebenenfalls nach § 133 Abs. 4 InsO anfechtbaren) entgeltlichen Vertrag, wenn die Vereinbarung sich darauf beschränkt, den ohnehin gesetzlich geschuldeten Ausgleichsbetrag festzulegen. Wird i...mehr

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zfs 05/2023, Zum Umfang der... / 1 Sachverhalt

[1] I. Der Kläger nimmt die Beklagten aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 9.4.2017 in St. Wendel-Leitersweiler ereignet hat. Die Beklagten sind die Eltern des unfallbeteiligten, am 27.1.2013 geborenen Kindes I.A. Der Kläger ist Haftpflichtversicherer des am Unfall beteiligten und von dem Zeugen K. gefahrenen Pkw Peugeot 206, amtliches Kennzeichen xxx. [2] Der Ze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1.7 Korrektur fehlerhafter Angaben

Rz. 25 Der Verstoß gegen die Wahrheitspflicht bei Abgabe der Steuererklärung kann unterschiedliche Folgen haben. Hat der Erklärungspflichtige in der Steuererklärung wissentlich falsche Angaben gemacht, die sich auf die Höhe der Steuerfestsetzung auswirken, so erfüllt dies den Straftatbestand der Steuerhinterziehung.[1] Bei Leichtfertigkeit kann eine leichtfertige Steuerverkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Anlagen zur ZVFV / XIX. Modul P – Die Reihenfolge der Vollstreckungsaufträge

Rz. 79 Dem Gläubiger steht in der Zwangsvollstreckung Dispositionsfreiheit zu. Er bestimmt damit Art, Beginn und Ende der Zwangsvollstreckung, wozu es auch gehört, bei einer Mehrzahl von Vollstreckungsaufträgen die Reihenfolge bzw. Kombination anzugeben. Auszugehen ist von den Regelbefugnissen in § 802a Abs. 2 ZPO, die – wie Mathematiker sagen – zu 44 Kombinationsmöglichkeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuer / 6.1 Die einzelnen Tatbestände

Neben den allgemeinen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung gelten im Grunderwerbsteuerrecht spezialgesetzliche Normen.[1] Die Anwendung der einzelnen Normen ist antragsgebunden und kommt in Betracht bei: Rückgängigmachung des Erwerbsvorgang Wird ein Erwerbsvorgang rückgängig gemacht bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber übergegangen ist, so wird auf Antrag die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsgerichtliches Urteil... / 2.5.1 Verspätetes Vorbringen

Nach § 56 Abs. 2 Satz 1 ArbGG sind Angriffs- und Verteidigungsmittel, die erst nach Ablauf der vom Gericht gesetzten Fristen vorgebracht werden, nur zuzulassen, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts ihre Zulassung die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögern würde oder wenn die Partei die Verspätung genügend entschuldigt. Würde es bei einer Zulassung des verspäte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Verfahrenshandlung

Rz. 11 Die Steuererklärung ist i. d. R. die wesentliche Grundlage des Besteuerungsverfahrens (Rz. 1). Die Abgabe der Steuererklärung ist eine Maßnahme im Verfahren und damit eine Verfahrenshandlung.[1] Diese Verfahrenshandlung ist von dem jeweiligen Erklärungspflichtigen[2] vorzunehmen, wobei eine Vertretung zulässig ist. Sofern die Abgabe nicht durch eine besondere Aufforde...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Allgemeines zum Arbeitsgeri... / 2.2.2 Umfang

Hinsichtlich des Umfanges der Prozessvollmacht ist zwischen dem Innenverhältnis, das zwischen dem Prozessbevollmächtigten und dem Vertretenen besteht, und dem Außenverhältnis, das zwischen dem Prozessbevollmächtigten und dem Prozessgegner bzw. dem Gericht besteht, zu unterscheiden. Für das Außenverhältnis regelt § 81 ZPO den Umfang der Vollmacht. Mit wirksamer Erteilung einer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vollstreckung / 8 Anfechtungen von Rechtshandlungen durch das Finanzamt

Im Vollstreckungsverfahren kann ggf. der Erlass eines sog. Duldungsbescheids [1] in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Gläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, z. B. Vermögensübertragungen auf Dritte. Hier wird unter den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes (AnfG) gegenüber dem Bedachten ein Duldungsbescheid erlassen, kraft dessen er die Vollstreckung zu dulde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Akteneinsicht im Steuerstra... / VII. Akteneinsicht bei durch die Europäische Staatsanwaltschaft geführten Verfahren

Eine neue Ausgangslage im Bereich der steuerstrafrechtlichen Akteneinsicht besteht in Fällen, die von der neugegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geführt werden. Deren sachliche Zuständigkeit umfasst nach Art. 22 Abs. 1 EUStA-VO[86] Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, die in der sog. PIF-Richtlinie[87] konkretisiert sind...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.4 Gewerbesteuerbescheid

Rz. 53 Der Rechtsweg bezüglich des GewSt-Bescheids ist abhängig davon, ob der Bescheid von dem Finanzamt oder der Gemeinde erlassen worden ist. Soweit er (wie in den Stadtstaaten) vom Finanzamt erlassen worden ist, ist gegen ihn Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der AO. Ist der GewSt-Bescheid dagegen von der Gemeinde erlassen wor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.3 Zerlegungsbescheid

Rz. 49 Der Zerlegungsbescheid ist ein Folgebescheid zum GewSt-Messbescheid. Er kann daher nicht mit Einwendungen gegen den Messbescheid angegriffen werden. Dies gilt auch, wenn diese Einwendungen von einer Gemeinde geltend gemacht werden, der kein Recht zusteht, den Messbescheid anzufechten. Die Gemeinde darf nicht über den Umweg der Anfechtung des Zerlegungsbescheids Einwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.6 Verzinsung landesrechtlicher geregelter Steuern

Rz. 20 Außerdem gelten die Zinsvorschriften für Ansprüche, auf die die AO-Vorschriften entsprechend anzuwenden sind. Das gilt selbst dann, wenn die Feststellungsbeteiligten von der gerichtlichen Anfechtung eines Grundlagenbescheids durch einen anderen Mitgesellschafter profitieren.[1] Außerdem sind auch landesrechtlich geregelte Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu ve...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / 1 Grundsätze

Festsetzung der Vorschüsse Der Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans sowie der jeweiligen Einzelwirtschaftspläne bildet die Grundlage für die Zahlungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer im Hinblick auf deren monatliche Beiträge zu den Hausgeldern. Zur Hausgeldzahlung ist auch derjenige Wohnungseigentümer verpflichtet, der seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Hausgeldverzug / Zusammenfassung

Begriff Allgegenwärtiges Problem vieler Eigentümergemeinschaften sind Hausgeldrückstände einzelner Wohnungseigentümer. Hier gilt es für den Verwalter schnell und konsequent zu handeln, um Liquiditätsengpässe innerhalb der Gemeinschaft und die Verjährung rückständiger Hausgeldansprüche zu vermeiden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Konkrete spezialgesetzliche Vorschrif...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VIII. Verbindung von Anfechtungs- und Feststellungsklage (§ 115 HGB)

Rz. 91 § 115 HGB, der die Verbindung von Anfechtungs- und Feststellungsklage regelt (wohingegen § 115 HGB alt die Geschäftsführung durch mehrere Gesellschafter geregelt hatte), hat folgenden Wortlaut: Wendet sich ein Gesellschafter gegen einen Beschluss, mit dem ein Beschlussvorschlag abgelehnt wurde, kann er seinen Antrag auf Nichtigerklärung des ablehnenden Beschlusses mit...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Gestaltungsrechte

Rz. 146 Der Gesellschafter kann die Befriedigung des Gläubigers nach § 128 Abs. 2 HGB – in sachlicher Übernahme des Regelungsgehalts von § 129 Abs. 2 und 3 HGB alt, allerdings klarer (formulierte Anfechtungs- bzw. Aufrechnungsbefugnis der Gesellschaft) – verweigern, solange der Gesellschaft in Ansehung der Verbindlichkeit das Recht zurmehr

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§ 1 Einführung / 3. Beschlussmängelklagen

Rz. 86 Nach der Qualifikation der Fehlerfolgen beurteilt sich die Rechtsschutzmöglichkeit: Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bzw. Feststellungsklage als mögliche Beschlussmängelklagen.[136] Anfechtungsgründe werden von dem anfechtungsbefugten Gesellschafter durch befristete Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft geltend gemacht. Nichtigkeitsgründe können – außer durch eine ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / V. Einwendungen und Einreden des Gesellschafters (§ 721b BGB)

Rz. 266 § 721b BGB – der als Konsequenz der Akzessorietät der Gesellschafterhaftung und in Ausformung derselben der Regelung des § 129 Abs. 1 bis 3 HGB alt (respektive der Neuregelung des § 128 HGB) nachgebildet ist[510] – hat folgenden Wortlaut: (1) Wird ein Gesellschafter wegen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft in Anspruch genommen, kann er Einwendungen und Einreden, ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Leistungsverweigerungsrecht des in Anspruch genommenen Gesellschafters

Rz. 269 Der wegen einer Gesellschaftsverbindlichkeit gemäß § 721 BGB in Anspruch genommene unbeschränkt persönlich haftende Gesellschafter kann nach § 721b Abs. 2 BGB (respektive der Neuregelung des § 128 Abs. 2 HGB) – der den Normenbestand in § 129 Abs. 2 und 3 HGB alt zusammenfasst, inhaltlich neu ordnet und den mit § 721b Abs. 1 BGB bezweckten Schutz des Gesellschafters v...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VI. Einwendungen und Einreden des Gesellschafters (§ 128 HGB)

Rz. 144 § 128 HGB über Einwendungen und Einreden des Gesellschafters, der die Akzessorietät der Gesellschafterhaftung regelt, hat (im Einklang mit § 129 Abs. 1 bis 3 HGB alt) folgenden Wortlaut (wohingegen § 128 HGB alt die persönliche Haftung der Gesellschafter geregelt hatte): (1) Wird ein Gesellschafter wegen einer Verbindlichkeit der Gesellschaft in Anspruch genommen, ka...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 5. Bemessung des Streitwerts

Rz. 85 Den Streitwert bestimmt das Gericht nach § 113 Abs. 5 HGB – in Anlehnung an § 247 Abs. 1 S. 1 AktG [209] und abweichend von den allgemeinen Grundsätzen der Streitwertbemessung nach § 48 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO – unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Sache für die Parteien, nach "billigem Ermessen" (d.h. pflichtgemä...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / VII. Nichtigkeitsklage (§ 114 HGB)

Rz. 89 Die Neuregelung des § 114 HGB über die Nichtigkeitsklage (wohingegen § 114 HGB alt die Geschäftsführung geregelt hatte) hat – orientiert am Vorbild des § 249 AktG – folgenden Wortlaut: Erhebt ein Gesellschafter Nichtigkeitsklage gegen die Gesellschaft, sind die § 111 und § 113 entsprechend anzuwenden. Mehrere Nichtigkeits- und Anfechtungsprozesse sind zur gemeinsamen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Beschlussfassung in Versammlungen

Rz. 43 Die Beschlüsse der Gesellschafter werden nach § 109 Abs. 1 HGB in (Gesellschafter-)Versammlungen gefasst, da "die Versammlung (…) im Regelfall durch die Möglichkeit zur Rede und direkten Widerrede im Kreis der Versammlungsteilnehmer eine optimale Willensbildung und Entscheidungsfindung bei gleichmäßiger Informationsversorgung [gewährleistet]".[67] Rz. 44 Versammlung se...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Beschlussfassung

Rz. 79 Im Interesse der Schaffung von Rechtssicherheit über die Bestandskraft eines Beschlusses statuiert § 109 HGB bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf die Anforderungen, die an eine Beschlussfassung in einer Gesellschafterversammlung zu stellen sind. Rz. 80 Von der Beschlussfassung ist die Beschlussfeststellung[124] zu unterscheiden, mit der ein gefasster Beschlus...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jung, SGB VII § 144 Diensto... / 2.2 Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten

Rz. 7 Die Regelung der Rechtsverhältnisse der DO-Angestellten erfolgt in der Weise, dass die jeweilige DO auf beamtenrechtliche Regelungen verweist. Diese sind sinngemäß anzuwenden im Hinblick auf die besondere Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses. Das betrifft insbesondere Regelungen über die Versetzung oder die Umsetzung, die Abordnung, die Stellenzuweisung und die Beförd...mehr