Fachbeiträge & Kommentare zu Anfechtung

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Allgemeines

Rz. 175 Der Selbstanfechtung von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu.[134] Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. Hinzu kommt – und diese Kritik sei erlaubt –, das...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 326 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (1) Vertragliche Verfügungen von Todes wegen

Rz. 178 Mit erbvertraglich bindender Wirkung können nur Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl vereinbart werden, § 2278 Abs. 2 BGB. Da nur insoweit eine vertragliche Bindung entstehen kann, kann sich das Selbstanfechtungsrecht des Erblassers auch nur auf solche Anordnungen beziehen. Sind die Regelungen im Erbvertrag zur Frage der Reichweite der B...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Allgemeines

Rz. 325 Der Selbstanfechtung von testamentarisch oder vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu. § 2281 Abs. 1 BGB gewährt dem Erblasser eine Anfechtungsmöglichkeit, deren Tatbestände grundsätzlich dieselben sind wie bei der Testamentsanfechtung, §§ 2281, 2078, 2079 BGB.[402] Dies ist ein entscheidender Unte...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Irrtümer bei der "lenkenden" Ausschlagung

Rz. 554 Ein Irrtum über die Person desjenigen, dem die Ausschlagung der Erbschaft zugutekommt, ist grundsätzlich nur ein nicht zur Anfechtung berechtigender unbeachtlicher Motivirrtum.[675] Bei einer sog. "lenkenden Ausschlagung" stellt der Irrtum über die Person des nächstberufenen Erben grundsätzlich einen beachtlichen Rechtsfolgenirrtum als Inhaltsirrtum dar. Irrt der Aussc...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Bestätigung eines anfechtbaren Erbvertrags

Rz. 187 Wurde ein eigentlich bestehendes Anfechtungsrecht nicht ausgeübt, so kann der anfechtbare Erbvertrag vom Erblasser bestätigt werden, § 2284 BGB. Die Möglichkeit einer Bestätigung nach § 2284 BGB erstreckt sich nur auf vertragliche Verfügungen, weil einseitige Verfügungen ohnehin jederzeit widerruflich sind. Die Ausübung der Bestätigung kann nur höchstpersönlich durch...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 97 Wird ein Vergleich zwischen Erbschaftsbewerbern geschlossen, stellt dies einen Vertrag gem. § 2385 BGB dar, der auf Erbschaftsveräußerung gerichtet ist. Zu beachten ist, dass dieser Vertrag nur schuldrechtliche Wirkung ausübt. Der Abschluss des Vergleichs, der nur eine schuldrechtliche Wirkung unter den Parteien entfaltet, hat Vorteile für die Nachlassgläubiger, zu de...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / d) Anfechtbarkeit einer Verfügung von Todes wegen

Rz. 86 Ist eine Verfügung von Todes wegen anfechtbar und wurde die Anfechtung bereits erklärt, so hat das Grundbuchamt, wenn ihm dieser Umstand bekannt wird, die Vorlage eines Erbscheins zu verlangen, weil die Frage der Gültigkeit einer Verfügung von Todes wegen grundsätzlich vom Nachlassgericht zu beantworten ist.[95] Auch dann, wenn sich aus der Verfügung von Todes wegen d...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 3. Erbvertraglich bindende Verfügungen

a) Anfechtung durch den Erblasser aa) Allgemeines Rz. 175 Der Selbstanfechtung von vertraglich bindend gewordenen Verfügungen durch den Erblasser selbst kommt in der Praxis einige Bedeutung zu.[134] Trotz des Beurkundungszwanges und der damit verbundenen Belehrung sind sich Erblasser nicht immer im Klaren über die Reichweite der von ihnen eingegangenen vertraglichen Bindung. H...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / F. Die häufigsten streitigen Sachfragen

Rz. 23 In der Praxis geht es bei Erbenfeststellungsprozessen am häufigsten um die Problembereiche:mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Beim Erklärungs-, Inhalts- und Motivirrtum, § 2078 BGB

Rz. 322 Es tritt rückwirkende Nichtigkeit ein (§ 142 BGB), jedoch nur der betreffenden Verfügung, nicht des ganzen (einseitigen) Testaments (§ 2085 BGB). Bei einem gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Testament oder Erbvertrag hat die Nichtigkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung in einem gemeinschaftlichen Testament bzw. des ganzen Erbvertr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / e) Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 549 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Erblasser beim Erbvertrag, § 2281 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 189 Ein Erbvertrag kann aufgrund der §§ 2078, 2079 BGB auch vom Erblasser angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die willkürliche Schaffung der Pflichtteilsberechtigung durch den Erblasser, etwa durch Heirat oder Adoption, grundsätzlich unschädlich ist.[109] Lediglich für den Fall, dass der familienrechtliche Akt den ausschließlichen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Rechtswirkung der gegenseitigen Abhängigkeit

Rz. 41 Das Gesetz nimmt Rücksicht darauf, dass ein Ehegatte seine Verfügungen im Vertrauen auf die Verfügungen des anderen Ehegatten trifft, von denen er – weil ein Entschluss zum gemeinsamen Testieren vorausgegangen ist – Kenntnis hat. Hätte der eine Ehegatte nicht in bestimmter Weise testiert, so hätte auch der andere nicht in dieser konkreten Weise verfügt. Aus diesem Gru...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Vier Fälle aus der Rechtsprechung

a) Kenntnis des Erblassers vom Anfechtungsgrund trotz Rechtsirrtums über die Bindungswirkung des Ehegattentestaments Rz. 344 OLG Frankfurt, Beschl. v. 1.7.1999:[411] Zitat "Die einjährige Frist zur Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament wegen Übergehens der zweiten Ehefrau (§§ 2283 Abs. 2 S. 1 Alt. 2, 2079 BGB) beginnt auch dann im Zeitp...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 1. Vom Erblasser eingesetztes Schiedsgericht

Rz. 7 Das vom Erblasser in der letztwilligen Verfügung eingesetzte Schiedsgericht hat diejenigen Aufgaben, die ihm vom Erblasser zugewiesen werden, soweit gesetzliche Grenzen nicht überschritten sind. Grundsätzlich können alle vermögensrechtlichen Ansprüche einem Schiedsgericht übertragen werden, § 1030 ZPO. Dies trifft vor allem auf erbrechtliche Ansprüche zu; sie können im...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Erklärungs- oder Inhaltsirrtum, § 119 Abs. 1 BGB

Rz. 169 Einen beachtlichen Inhaltsirrtum stellt z.B. das schlüssige Annahmeverhalten in Unkenntnis des Ausschlagungsrechts dar.[94]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Anfechtungsgrund der "Drohung"

Rz. 352 Kammergericht, Beschl. v. 7.9.1999:[419] Zitat "Die Äußerung eines Dritten gegenüber dem Erblasser, er werde nicht "in den Himmel kommen", stellt keine Drohung dar, da es sich hierbei nicht um die Ankündigung eines vom Willen des Dritten abhängigen künftigen Übels handelt."mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Dritte beim Erbvertrag, §§ 2080 Abs. 1, 2285 BGB

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 191 Nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten können Dritte nach den allgemeinen Regeln anfechten.[111] Nach dem Tod des Längerlebenden können nur noch Dritte den Erbvertrag anfechten. Für diese Anfechtung gelten die §§ 2078 ff. BGB, die §§ 2281–2284 BGB sind hingegen nicht anwendbar, d.h. dass auch die Anfechtungserklärung sich nach § 2081 BGB...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Dritte bei einseitigen Verfügungen

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / V. Anfechtungsfrist

1. Testamentsanfechtung Rz. 195 Die Anfechtung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 2082 Abs. 1 BGB . Die Frist beginnt erst zu laufen mit Kenntnis Auf den Lauf der Frist finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften der §§ 206, 210, 211 BGB entsprechende Anwendung. 2. Erbvertra...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Anfechtungstatbestände

a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / IV. Selbstständiges Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 584 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen in Betracht:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 4. Motivirrtum

a) Anfechtung wegen Motivirrtums Rz. 180 Ein Motivirrtum ist gegeben, wenn der Erblasser durch die irrige Annahme oder Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes zu seiner Verfügung bestimmt worden ist. Dabei ist im Gegensatz zur Anfechtung nach §§ 119 ff. BGB jeder Irrtum im Beweggrund beachtlich.[103] Die Anfechtung einer vertraglich bindenden Erbeinsetzung ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Beschwerung des pflichtteilsberechtigten Erben mit Vermächtnissen

Rz. 236 Zur Möglichkeit der Anfechtung der Erbschaftsannahme in solchen Fällen vgl. § 15 Rdn 56 ff.mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / Leitsatz

1. Von einem zur Anfechtung nach § 2078 Abs. 2 BGB berechtigenden Irrtum des Erblassers ist nur dann auszugehen, wenn die Fehlvorstellung des Erblassers der letztlich entscheidende, ihn bewegende Grund für die Enterbung gewesen wäre und er bei Kenntnis der tatsächlichen Umstände mit Sicherheit von der Enterbung abgesehen hätte. 2. Eine Verzeihung kann die Unwirksamkeit einer ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / a) Rechtssurrogation

Rz. 116 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw. der Mietzins für eine zum Nachlass gehörende vermietete Sache. Dazu gehören auch Ansprüche nach § 985 BGB, bspw. bei der Rückabwicklung eines Nachlassauseinandersetzungsvertrags:...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Voraussetzungen des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 88 Ein Pflichtteilsanspruch ist dann gegeben, wenn die Berechtigten nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, sie aber im konkreten Fall durch eine Verfügung von Todes wegen enterbt wurden. Handlungen des Berechtigten selbst, die zum Verlust des gesetzlichen Erbrechts führen, führen auch in der Regel zum Verlust des Pflichtteilsrechts (z.B. Erbverzicht, Erbaus...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 7. Willensmängel

Rz. 40 Im Unterschied zu § 2078 Abs. 2 BGB ist ein Motivirrtum unbeachtlich.[103] Grundsätzlich gelten die Regeln des Allgemeinen Teils des BGB. Die Frage nach einer Unwirksamkeit beurteilt sich somit nach § 139 BGB,[104] die Frage nach Willensmängeln nach den §§ 116 ff. BGB. Im Gegensatz zum Irrtum über wertbildende Faktoren ist ein Irrtum über den Wert des Vermögens des Er...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Recht auf Kenntniserhalt

Rz. 38 Das Recht auf Kenntnisnahme erstreckt sich auf das gesamte Tatsachenmaterial, das das Gericht seiner Entscheidung zugrunde legen will.[14] Dazu gehören vor allem das Vorbringen anderer Beteiligter, das Ergebnis der Anhörung anderer Beteiligter, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten, insbesondere ärztliche Atteste, und auch beigezogene Akten. Gewährt wird dieses Re...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / (4) Rückgewähr der Rentenzahlungen

Rz. 237 Fällt die erbvertragliche Erbeinsetzung der T – bspw. durch Anfechtung von Seiten der M – weg, so kann T wegen Wegfalls der causa für die von ihr erbrachten Rentenleistungen nach Bereicherungsrecht gem. § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB die geleisteten Zahlungen zurückverlangen – aber mit dem Risiko, dass der Entreicherungseinwand nach § 818 Abs. 3 BGB erhoben werden kann...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Widerruf des Widerrufs

Rz. 301 Wird das Widerrufstestament seinerseits widerrufen, so ist im Zweifel das Ausgangstestament wirksam (§ 2257 BGB), als ob es nicht widerrufen worden wäre. Diese Regel gilt nur für das Widerrufstestament des § 2254 BGB, nicht auch für andere Arten des Widerrufs.[384] Aus § 2258 Abs. 2 BGB ergibt sich, dass das Ausgangstestament ex tunc wirksam wird ("wie wenn es nicht ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / b) Höchstpersönlichkeit

Rz. 45 Der Erblasser kann den Erbvertrag nur höchstpersönlich schließen, § 2274 BGB, wie im Parallelfall der Testamentserrichtung nach § 2064 BGB. Stellvertretung ist damit ausgeschlossen. Allerdings kann der Vertragspartner bei einem einseitigen Erbvertrag durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Insoweit gelten die allgemeinen Vorschriften. Für den geschäftsunfähigen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Gemeinsamer Widerruf

Rz. 74 Solange beide Ehegatten bzw. Lebenspartner leben, können sie jederzeit gemeinsam ihr gemeinschaftliches Testament nach den Vorschriften der §§ 2253 ff. BGB widerrufen durch gemeinschaftliches Widerrufstestament (§ 2254 BGB), gemeinsame Vernichtung oder Veränderung (§ 2255 BGB), gemeinschaftliche Rücknahme aus der amtlichen Verwahrung (§§ 2256, 2272 BGB), widersprechen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 77 Zu Lebzeiten beider Ehegatten kann einer von ihnen einseitig eine wechselbezügliche Verfügung nur in der Form des Rücktritts vom Erbvertrag widerrufen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB: Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privats...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / ff) Hinzuerwerb

Rz. 69 Grundsätzlich unterfällt auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten erworbenes Vermögen (der "Hinzuerwerb") der Bindungswirkung des § 2271 Abs. 2 BGB.[154] Im Einzelfall kann die Auslegung jedoch zu einem anderen Ergebnis führen. Die Wechselbezüglichkeit der Einsetzung der Kinder des vorverstorbenen Ehegatten aus dessen erster Ehe als Schlusserben entfällt nich...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Erklärungs- und Inhaltsirrtum

Rz. 308 Wie § 119 Abs. 1 BGB so sieht auch § 2078 Abs. 1 BGB eine Anfechtungsmöglichkeit vor bei Erklärungs- und Inhaltsirrtum. Wille und Erklärung des Erblassers decken sich nicht. Der Erblasser will nicht, was er tatsächlich erklärt hat. Einem Inhaltsirrtum kann bei einem gemeinschaftlichen Testament der Irrtum über die eintretende Bindung des Überlebenden nach dem Tod des...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Erbschaftsausschlagung bei überschuldetem Nachlass

Rz. 11 Der Erbe könnte die ihm angefallene Erbschaft auch ausschlagen – wie dies häufig geschieht, wenn der Verdacht einer überschuldeten Erbschaft besteht (zur Anfechtung der Erbschaftsannahme bei Irrtum über die Nachlassüberschuldung siehe Rdn 232 ff.). Damit wäre allerdings derjenige Erbe mit dem Haftungsproblem konfrontiert, dem die Erbschaft anstelle des Ausschlagenden ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Wegfall der Pflichtteilsbeschränkung

Rz. 401 Die Anordnungen sind gem. § 2338 Abs. 2 S. 2 BGB unwirksam, wenn zur Zeit des Erbfalls der Abkömmling sich dauernd von dem verschwenderischen Leben abgewendet hat oder die den Grund der Anordnung bildende Überschuldung nicht mehr besteht. Für die Unwirksamkeit bedarf es nicht der Anfechtung. Sie kann sowohl vom Abkömmling als auch von einem Gläubiger geltend gemacht ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 1. Allgemeines

Rz. 162 Die durch vertragsmäßige Verfügung erzeugte Bindungswirkung muss nicht in jedem Fall endgültig sein. Das Gesetz sieht drei Möglichkeiten vor, wie der Erblasser die eingetretene Bindung beseitigen und er seine durch den Erbvertrag eingeschränkte Testierfreiheit wieder erlangen kann:mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 1. Erklärungsirrtum

Rz. 176 Ein Erklärungsirrtum i.S.d. § 2078 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn das äußere Erklärungsverhalten nicht dem tatsächlichen Willen des Erklärenden entspricht, z.B.[102] beimehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 7. Adressat der Anfechtungserklärung

Rz. 320 Adressat der Anfechtungserklärung ist das Nachlassgericht, soweit Erbeinsetzung, Enterbung, Testamentsvollstreckung oder Aufhebung einer solchen Anordnung betroffen sind (§ 2081 BGB), weil das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren (§§ 2353 ff. BGB) und im Verfahren auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) zuverlässig die Erbfolge bzw. eine a...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Begriff

Rz. 99 "Verfügung" ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die Ausübung von Gestaltungsrechten, wie Anfechtung nach § 119 BGB,[116] Kündigung einer Forderung[117] und Kündigung eines Pachtverhältnisses.[118] In der Literatur wird die Meinung vertreten, dass auch de...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Aufhebungsantrag/Scheidungsantrag/Zustimmung zur Scheidung

Rz. 503 Neben den zuvor genannten Auflösungsfällen umfasst die Verweisung auf § 2077 BGB auch die in § 2077 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB der Auflösung gleichgestellten Fälle. Demnach führt eine wirksam erhobene und begründete Aufhebungsklage ebenso wie ein bereits zugestellter und begründeter Scheidungsantrag zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments. Hat der andere Ehega...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 5. Beginn der Anfechtungsfrist

Rz. 239 Nach § 1954 Abs. 1 und 2 BGB kann die Anfechtung der Annahme nur binnen sechs Wochen von dem Zeitpunkt an erfolgen, in welchem der Anfechtungsberechtigte von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat. Kenntnis von dem Irrtum hat der Anfechtungsberechtigte, wenn ihm die dafür maßgeblichen Tatsachen bekannt werden und er erkennt, dass seine Erklärung eine andere Wirkun...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 189 Ein Erbvertrag kann aufgrund der §§ 2078, 2079 BGB auch vom Erblasser angefochten werden. Dabei ist zu beachten, dass auch die willkürliche Schaffung der Pflichtteilsberechtigung durch den Erblasser, etwa durch Heirat oder Adoption, grundsätzlich unschädlich ist.[109] Lediglich für den Fall, dass der familienrechtliche Akt den ausschließlichen Zweck hatte, die Bindun...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Befugnisse bei gleichzeitiger Geschäftsfähigkeit des Betreuten

Rz. 208 Die Vertretungsmacht des Betreuers lässt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten unberührt, die Anordnung einer Betreuung an sich setzt keine Geschäftsunfähigkeit voraus.[279] Sofern der Betreute also nicht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig ist oder für den betreffenden Geschäftsbereich kein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB (§ 1903 BGB a.F.) angeordnet wurde, ...mehr