Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Finanzierung: Der richtige ... / 2.4 Planung, das Zusammenspiel zwischen Unwissenheit und Irrtum?

Immer wieder fragen sich Unternehmer, ob Planung überhaupt notwendig sei und wie man die Zukunft vorhersehen kann? Ist Planung nur der Tausch von Unwissenheit gegen Irrtum? Sollen Planzahlen als Ruhekissen für den Banker dienen? Die klare Antwort ist: Nein! Das Anvisieren eines Ziels beginnt immer mit einem Plan. Auch dies ist nichts Ungewöhnliches, denn auch das tun wir pers...mehr

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Kosten- und Leistungsrechnu... / 4 Kostenrechnung sukzessive erweitern

Die Kostenrechnung in der derzeitigen Form ist lediglich der erste Schritt auf dem Weg hin zu einem verbesserten betriebswirtschaftlichen Handeln. Geschäftsführerin und Kostenrechner sind sich einig, dass die Kostenrechnung in den nächsten Schritten Stück für Stück ausgebaut und verbessert werden soll. Speziell folgende Instrumente sind für die Führungskräfte unverzichtbar: L...mehr

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Fuhrparkcontrolling – Trans... / 2.1 Innerbetrieblicher Transport

Der innerbetriebliche Transport ist verantwortlich für den Transport von Material, Waren und unter Umständen Personen innerhalb eines Unternehmens. In manchen Definitionen wird der Transport zwischen zwei Betrieben eines Unternehmens ausgenommen. Kriterium dafür ist die Benutzung einer öffentlichen Straße. Verlässt das Transportmittel das Betriebsgelände, handelt es sich in ...mehr

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F+E-Controlling: Aktivierun... / 2.3 Etablierung einer Projekt- und Produktplanung

Projektmanagement Neben der Kostenerfassung muss auch die Projekt- und Produktplanung etabliert werden. Ohne diese ist nämlich weder ein aussagekräftiger Soll-Ist-Vergleich zur Projektsteuerung noch eine Aktivierung und Abschreibung der Entwicklungskosten möglich ist. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass es sich bei der Aktivierung von Entwicklungskosten nicht um ein re...mehr

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Kostenstellen: Vorgehenswei... / 3.2 Vorgehensweise

Um eine möglichst reibungsarme Umsetzung zu erreichen, gehen die Verantwortlichen im Betrieb wie folgt vor: Schritt 1: Ziele und Verantwortlichkeiten definieren In diesem Fall ist das Ziel klar. Da die Produkte die Produktionsanlagen in unterschiedlichem Ausmaß nutzen, sollen mit der Untergliederung eine höhere Genauigkeit bei der Verrechnung der Kosten und eine Verbesserung der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.2 Zulässigkeit der Sonder-AfA nach einem Wechsel zur linearen AfA

Rz. 24 Nach einem Wechsel von der degressiven zur linearen AfA (vgl. § 7 Abs. 3 EStG) können für etwa noch verbliebene Jahre im Begünstigungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen werden,[1], allerdings ohne Möglichkeit der "Aufholung" bereits abgelaufener Jahre). § 7a Abs. 4 EStG bezieht sich nur auf die zeitgleiche kumulative Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.4 Restwert-AfA bei Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 44 Gem. § 7a Abs. 9 EStG ist der Restwert bei Gebäuden und (gleichgestellten) Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5 a EStG nach § 7 Abs. 4 EStG "unter Berücksichtigung der maßgebenden Restnutzungsdauer" zu berechnen. Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass der Restwert entsprechend dem nach § 7 Abs. 4 EStG maßgebenden %-Satz zu verteilen ist (grundsätzlich 2 bzw. 2,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5a EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5 AfA neben Sonderabschreibungen (Abs. 4)

5.1 Wirkung von Abs. 4 Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.4 Anrechnung auf das AfA-Volumen (Abs. 2 S. 2)

Rz. 21 Gem. § 7a Abs. 2 S. 2 EStG können nach der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen nur noch in Anspruch genommen werden, soweit sie nicht bereits für Anzahlungen oder Teilherstellungskosten ausgenutzt worden sind. Diese Regelung soll eine Ausweitung des Abschreibungsvolumens verhindern. Der Begünstigungszeitraum w...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate. Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.2 Geltungsbereich von Abs. 6: Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen

Rz. 28a Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 7a Abs. 6 EStG sind ausschließlich Sonderabschreibungen und erhöhte Abschreibungen nicht bei der Bemessung der Buchführungsgrenzen nach § 141 AO zu berücksichtigen. Andere Abschreibungen (z. B. Teilwertabschreibung, Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wegen dessen außerbilanzieller Wirkung oder steuerfreie Rücklagen nach § 6b E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.1 Allgemeines/Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 29 Trotz einer etwas unglücklichen Fassung enthält § 7a Abs. 7 EStG den allgemeinen Grundsatz, dass Abschreibungsvergünstigungen bei Wirtschaftsgütern, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, von allen Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden können. Dies ergibt sich aus der Fassung des S. 2, wonach erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.2 Behandlung nachträglicher Herstellungskosten (Abs. 1 S. 1)

Rz. 10 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 EStG sind für das Jahr der Entstehung so zu berücksichtigen, als wären sie zu Beginn dieses Jahres aufgewendet worden (R 7a Abs. 3 EStR 2012 und H 7a EStH 2022). Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums unterfallen Anschaffungs- und Herstellungskosten § 7a Abs. 1 EStG allerdings nicht, insoweit gel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8 Abschreibung bei mehreren Beteiligten (Abs. 7)

8.1 Allgemeines/Anwendungsbereich der Vorschrift Rz. 29 Trotz einer etwas unglücklichen Fassung enthält § 7a Abs. 7 EStG den allgemeinen Grundsatz, dass Abschreibungsvergünstigungen bei Wirtschaftsgütern, die mehreren Beteiligten zuzurechnen sind, von allen Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden können. Dies ergibt sich aus der Fassung des S. 2, wonach erhöhte Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.2 Begünstigungszeitraum

Rz. 42 Abs. 9 bestimmt die AfA "nach Ablauf" des Begünstigungszeitraums. Der Begriff Begünstigungszeitraum ist in Abs. 1 definiert. Danach kommt es nicht darauf an, wie lange Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wurden, sondern wie lange sie in Anspruch genommen werden können (z. B. bei § 7g EStG: 5 Jahre, auch wenn die Sonderabschreibung im ersten Jahr vorgenommen wird...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.3 Rechtsfolge

Rz. 28b Als Folge der Anwendbarkeit von§ 7a Abs. 6 EStG sind allerdings erhöhte Abschreibungen nicht in vollem Umfang, sondern nur insoweit für Zwecke der Gewinngrenzen in § 141 AO hinzuzurechnen, als sie die Mindest-AfA (lineare AfA) nach § 7a Abs. 3 EStG überschreiten. Diese gebotene (teleologische) Einschränkung des Wortlauts ergibt sich aus Sinn und Zweck der Vorschrift....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.3 Umfang der anteiligen Inanspruchnahme nach Abs. 7 S. 1

Rz. 33a Die uneingeschränkte Anwendung des Grundsatzes, dass erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei einem Wirtschaftsgut nur einheitlich vorgenommen werden dürfen[1], würde, wenn einer der Beteiligten die Voraussetzungen für die erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen nicht oder nicht mehr erfüllt, zu unzumutbaren Härten für die anderen Beteiligten führen...mehr

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Software, Anschaffung und Abschreibung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.2 Zeitpunkt der Erstellung

Rz. 38 Bei nicht ordnungsgemäß geführtem Verzeichnis und mangelnder Ersichtlichkeit aus der Buchführung können Abschreibungsvergünstigungen nicht in Anspruch genommen werden. Eine nachträgliche Führung bzw. Ergänzung des Verzeichnisses, z. B. erst im Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechts zur Inanspruchnahme der SonderAfA ist zulässig.[1] Ebenso sind Korrekturen von Fehlern n...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.1 Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Vorschrift betrifft nicht nur erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sondern auch die "normale" AfA. § 7a Abs. 1 EStG wirkt sich auch auf die AfA des § 7 EStG aus, da während der Dauer des Begünstigungszeitraums einer erhöhten Absetzung oder Sonderabschreibung der Anwendungsbereich des § 7a Abs. 1 EStG nicht auf erhöhte Absetzungen/Sonderabschreibungen besch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4.4 Behandlung von Aufwendungen zur Einführung einer betrieblichen Unternehmenssoftware (ERP-Software)

Seit 2005 war die steuerbilanzielle Behandlung von ERP-Software durch das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)) geregelt.[1] Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 wurde durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 (ersatzlos) außer Kraft gesetzt, da durch das BMF-Sch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 7a EStG gilt als Generalnorm grundsätzlich für alle erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, ist aber keine selbstständige Begünstigungsnorm. § 7a EStG gilt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögen-Vergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), bei der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), über den Verweis in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG auch im Überschussbereich, al...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.1 Allgemeines

Rz. 41 Der Anwendungsbereich von § 7a Abs. 9 EStG regelt die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen ,nicht jedoch von erhöhten Abschreibungen. Die Berechnung der AfA nach Vornahme erhöhter Absetzungen ist in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (z. B. § 7h Abs. 1 S. 5 EStG oder § 7i Abs. 1 S. 8 EStG). ). Die AfA...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.4 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 26 Das Wahlrecht, welche von mehreren zulässigen erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wird, kann bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheids ausgeübt oder geändert werden.[1] Änderbar sein muss m. E. noch der Bescheid, in dem eine erhöhte AfA oder Sonder-AfA erstmalig berücksichtigt wurde. Ist dies der Fall, ist hinsichtlich der Folge...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3 Buchhalterische Behandlung von Software nach Handelsrecht

3.1 Erscheinungsformen von Software Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronisch...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 3.3 Erwerb einer Softwarelizenz oder eigene Herstellung einer Software

3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und w...mehr

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Software, Anschaffung und A... / 4 Steuerliche Behandlung

4.1 Aktivierung von Software Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingege...mehr

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Software, Anschaffung und A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungenmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.6 Folge bei fehlendem/nicht ordnungsgemäßem Verzeichnis

Rz. 39c Fehlen einzelne der geforderten Angaben, ist der Abzug erhöhter Absetzungen bzw. Sonderabschreibungen unzulässig. Der Stpfl. kann die fehlenden Angaben allerdings nachholen (Rz. 39). Sofern sich im Rahmen einer (Betriebs-) Prüfung herausstellt, dass die materiellen Voraussetzungen einer Begünstigungsnorm (z. B. § 7i EStG) nicht vorliegen, folgt hieraus nicht, dass das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.5 Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG (Stand 12/2023)

Rz. 17 Neben der Sofortabschreibung in § 6 Abs. 2 EStG eröffnet der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 2a EStG ein weiteres Wahlrecht als Alternative zur Regelabschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Abweichend zu § 6 Abs. 2 EStG darf nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten für Wirtschaftsgüter gebildet werden, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert die Grenz...mehr