Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | 9970 | 9970 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) – Gegenkonto 9970 | 9971 | 9971 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9972 | 9972 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Soll) – Gegenkonto 9972, 9916, 9917 | 9973 | 9973 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9974 | 9974 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG in vorangegangenen Wirtschaftsjahren – Gegenkonto 9974, 9918, 9919 | 9975 | 9975 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9916 | 9916 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9917 | 9917 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9918 | 9918 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9919 | 9919 | Steuerliche Ausgleichsposten |
So kontieren Sie richtig!
Der Investitionsabzugsbetrag beträgt ab 2020 maximal 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Der Unternehmer bucht auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)" 9970 (SKR 03) bzw. 9970 (SKR 04) und auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)" 9971 (SKR 03) bzw. 9971 (SKR 04).
Buchungssatz:
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) |
an Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
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