Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) 9970 9970   Steuerliche Ausgleichsposten
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) – Gegenkonto 9970 9971 9971   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9972 9972   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Soll) – Gegenkonto 9972, 9916, 9917 9973 9973   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9974 9974   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG in vorangegangenen Wirtschaftsjahren – Gegenkonto 9974, 9918, 9919 9975 9975   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9916 9916   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9917 9917   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9918 9918   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9919 9919   Steuerliche Ausgleichsposten

So kontieren Sie richtig!

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt ab 2020 maximal 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Der Unternehmer bucht auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)" 9970 (SKR 03) bzw. 9970 (SKR 04) und auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)" 9971 (SKR 03) bzw. 9971 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)

an Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)

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