Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV-Position
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) 9970 9970   Steuerliche Ausgleichsposten
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) – Gegenkonto 9970 9971 9971   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9972 9972   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Soll) – Gegenkonto 9972, 9916, 9917 9973 9973   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9974 9974   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren – Gegenkonto 9974, 9918, 9919 9975 9975   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9916 9916   Steuerliche Ausgleichsposten
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) 9917 9917   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9918 9918   Steuerliche Ausgleichsposten
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr 9919 9919   Steuerliche Ausgleichsposten

So kontieren Sie richtig!

Der Investitionsabzugsbetrag beträgt seit 2020 maximal 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Der Investitionsabzugsbetrag kann vorzeitig aufgelöst oder nur für einen Teilbetrag beansprucht werden. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Der Unternehmer bucht auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)" 9970 (SKR 03) bzw. 9970 (SKR 04) und auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)" 9971 (SKR 03) bzw. 9971 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)

an Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)

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