Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV-Position |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | 9970 | 9970 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) – Gegenkonto 9970 | 9971 | 9971 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9972 | 9972 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Soll) – Gegenkonto 9972, 9916, 9917 | 9973 | 9973 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9974 | 9974 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren – Gegenkonto 9974, 9918, 9919 | 9975 | 9975 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9916 | 9916 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) | 9917 | 9917 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 2. vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9918 | 9918 | Steuerliche Ausgleichsposten | |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 3. vorangegangenen Wirtschaftsjahr | 9919 | 9919 | Steuerliche Ausgleichsposten |
So kontieren Sie richtig!
Der Investitionsabzugsbetrag beträgt seit 2020 maximal 50 % der voraussichtlichen Investitionskosten. Der Investitionsabzugsbetrag kann vorzeitig aufgelöst oder nur für einen Teilbetrag beansprucht werden. Mit dem Investitionsabzugsbetrag wird de facto die Abschreibung von beweglichen Wirtschaftsgütern vorgezogen, die noch nicht angeschafft worden sind, aber in den folgenden 3 Jahren angeschafft werden sollen. Der Unternehmer bucht auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)" 9970 (SKR 03) bzw. 9970 (SKR 04) und auf das Konto "Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben)" 9971 (SKR 03) bzw. 9971 (SKR 04).
Buchungssatz:
Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) |
an Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
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