Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.1 Allgemeines

Rz. 359a Bei Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind, können nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 EStG als AfA die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 %, im ersten darauf folgenden Jahr 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.4 Aufzeichnungspflichten (§ 7 Abs. 2 S. 3 EStG)

Rz. 358 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nur zulässig, sofern der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 7a Abs. 8 EStG bestimmten Aufzeichnungspflichten nachgekommen ist. Insoweit werden dieselben Anforderungen gestellt wie bei erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen. Die entsprechenden Wirtschaftsgüter sind in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzuneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.4 Nutzung über Jahresfrist

Rz. 262 Die Verwendung bzw. Nutzung des Wirtschaftsguts durch den Stpfl. muss sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstrecken. Maßgebend hierfür ist die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts, die mehr als 12 Monate bzw. 365 Tage betragen muss. Unmaßgeblich für die AfA-Berechtigung ist, dass ein derartiges Wirtschaftsgut tatsächlich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2 Gebäude und Gebäudeteile

16.2.1 Gebäude Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.4 Teilentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 114 Bei teilentgeltlicher Bestellung des Nießbrauchs muss grundsätzlich – jeweils mit den entsprechenden steuerlichen Konsequenzen – eine Aufteilung in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil erfolgen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2 Zivilrechtlicher Eigentümer

5.2.1 Alleineigentümer Rz. 75 Der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts ist nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst verwirklicht. Zivilrechtlicher Eigentümer ist derjenige, der nach §§ 903ff. BGB berechtigt i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7 Nießbrauch/Wohnungsrecht

5.7.1 Allgemeines Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2 Zuwendungsnießbrauch

5.7.2.1 Allgemeines Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3 Gebäudearten

16.3.1 Allgemeines Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und sonstigen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5b EStG genannten gleichgestellten Objekte. 16.3.2 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG) Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäud...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer

8.3.1 Allgemeines Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann.[1] Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer sind, um die betriebsgewö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3 Vorbehaltsnießbrauch

5.7.3.1 Allgemeines Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.3 Höhe der Absetzungen

Rz. 337 Bei der AfaA handelt es sich um einen einmaligen Wertabschlag. Die Höhe bestimmt sich danach, in welchem Umfang eine Minderung der Nutzbarkeit des Wirtschaftsguts durch die außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung verglichen mit der normalen Nutzbarkeit dieses Wirtschaftsguts eingetreten ist. Beträgt z. B. die Minderung 1/8, ist der nach Abzug der p...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.2 Voraussetzungen (7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG)

Rz. 476 Voraussetzung für die Anwendung von § 7 Abs. 5a EStG ist das Vorhandensein eines Gebäudes, das in der EU bzw. im EWR belegen ist und Wohnzwecken (Rz. 406ff.) dient. Dieses muss vom Stpfl. neu hergestellt bzw. bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung angeschafft worden sein, wobei die Herstellung bzw. Anschaffung innerhalb des Zeitraums vom 30.9.2023 bis zum 1.10.202...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.6 Zuschüsse

Rz. 192 Ein Zuschuss ist ein Vermögensvorteil, den ein Zuschussgeber zur Förderung eines – zumindest auch – in seinem Interesse liegenden Zwecks dem Zuschussempfänger zuwendet. Fehlt ein Eigeninteresse des Leistenden, liegt kein Zuschuss vor. I. d. R. wird ein Zuschuss auch nicht vorliegen, wenn ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang mit einer Leistung des Zuschusse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.7 Übertragung stiller Reserven bei Ersatzbeschaffung

Rz. 201 Hat der Stpfl. im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts einen Abzug nach § 6b Abs. 1, 3 oder 10 EStG, nach § 6c EStG oder nach R 6.6 EStR 2012 vorgenommen, ist die AfA von den um den Abzugsbetrag geminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bemessen. Hat der Stpfl. den Abzug zulässigerweise in einem auf das Jahr der Anschaffung oder Hers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.9 Voraussichtliche Erlöse oder Entschädigungen

Rz. 206 Verbleibt erfahrungsgemäß das angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut nicht für die gesamte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Betrieb des Stpfl., sondern wird es voraussichtlich schon vor seiner völligen Abnutzung veräußert werden oder steht eine Enteignung bevor, mindern etwa zu erwartende Veräußerungserlöse oder Entschädigungen die Bemessungsgrundlage für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.5 Sonstige Nießbrauchsarten

Rz. 130 Bei einem Sicherungsnießbrauch, der lediglich zu Sicherungszwecken eingeräumt wird, bleibt der Besteller hinsichtlich des Nießbrauchsgegenstands persönlich absetzungsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Nießbrauchsrecht nicht ausgeübt wird.[1] Absetzungsberechtigt ist der Quotennießbraucher nur hinsichtlich seines quotalen Nießbrauchsrechts in Höhe seiner Anschaff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 9 Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Geschäftswerts (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG)

Rz. 302 Nach § 7 Abs. 1 S. 3 EStG gilt als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Geschäfts- bzw. Firmenwerts eines Gewerbebetriebs oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft ein Zeitraum von 15 Jahren. Rz. 302a § 7 Abs. 1 S. 3 EStG betrifft nur entgeltlich erworbene Geschäfts- bzw. Firmenwerte. Für originäre Geschäfts- bzw. Firmenwerte besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.1 Allgemeines

Rz. 450 Bei Gebäuden kommt neben der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG auch die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht, wobei sich § 7 Abs. 5 EStG nach § 7 Abs. 5 S. 1 EStG auf alle Gebäude bezieht, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird. Des Weiteren müssen die Gebäude vom Stpfl. entweder selbst hergestellt ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 269 Maßgebend für den Bemessungszeitraum der AfA ist nach § 7 Abs. 1 S. 2 EStG die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts. Rz. 270 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt oder verwendet werden kann.[1] Bei der Ermittlung der Nutzungsdauer sind, um die betriebsgewöhnliche Nutzungsd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.8 Schrottwert

Rz. 202 Ist ein Wirtschaftsgut so beschaffen, dass ihm auch in abgenutztem Zustand ein beachtlicher Materialwert zukommt (Schrottwert), ist nur der um den voraussichtlichen Schrottwert – nach Berücksichtigung von Entfernungs- und Verschrottungskosten – verminderte Betrag der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als AfA-Volumen auf die Nutzungsdauer zu verteilen.[1] Der Schr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.1 Gebäude

Rz. 373 Für den Gebäudebegriff gelten die Abgrenzungskriterien des Bewertungsrechts.[1] Die bewertungsrechtlichen Feststellungen sind für die einkommensteuerrechtliche Beurteilung nicht bindend. Es handelt sich insoweit nicht um Grundlagenbescheide. Liegt ein Gebäude vor, gelten hinsichtlich der AfA § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG. Entsprechendes gilt nach § 7 Abs. 5b EStG auch, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.2 Wirtschaftsgüter

Rz. 248 AfA sind vorzunehmen bei Wirtschaftsgütern. Was unter einem Wirtschaftsgut zu verstehen ist, ist weder in § 7 EStG noch in anderen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts entspricht im Hinblick auf die Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung dem Begriff des handelsrechtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 97 Der Nießbrauch (§§ 1030ff. BGB) und das Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) gehören zu den dinglichen Nutzungsrechten. Nießbrauch ist die Belastung einer Sache in der Weise, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Das Wohnungsrecht beinhaltet die Befugnis, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Aussc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.1 Allgemeines

Rz. 115 Wird bei der Übertragung eines Wirtschaftsguts gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Wirtschaftsgut zugunsten des bisherigen Eigentümers bestellt, liegt ein Vorbehaltsnießbrauch vor. Der bisherige Eigentümer überträgt ein mit einem Nießbrauchsrecht belastetes Wirtschaftsgut.[1] Da die Übertragung des Wirtschaftsguts keine Gegenleistung für die Bestell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 68 § 7 EStG gilt uneingeschränkt für natürliche Personen. Bei unbeschränkt Stpfl. betrifft die Regelung die Ermittlung sowohl der inl. als auch der im Inland zu berücksichtigenden ausl. Einkünfte, wobei zu beachten ist, dass nach § 7 Abs. 5 und 5a EStG die degressive AfA nur für Gebäude gilt, die im EU- bzw. EWR-Raum belegen sind. Bei beschränkt Stpfl. ist § 7 EStG über ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.4 Keine Zeitanteiligkeit (§ 7 Abs. 2a S. 3 EStG)

Rz. 359j Nicht anwendbar ist § 7 Abs. 1 S. 4 EStG nach § 7 Abs. 2a S. 3 EStG. Damit ist die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG auch im Jahr der Anschaffung in voller Höhe und nicht nur zeitanteilig zu gewähren.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.6 Vorbehaltswohnrecht

Rz. 131 Ist das Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts übertragen worden, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude allerdings nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfällt.[1] Dabei stellt die Einräumung des Wohnrecht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.7 Gebäuden gleichgestellte Objekte (§ 7 Abs. 5b EStG)

Rz. 483 § 7 Abs. 4, 5 und 5a EStG sind nach § 7 Abs. 5b EStG auf Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, auf Eigentumswohnungen und auf im Teileigentum stehende Räumlichkeiten entsprechend anzuwenden. Rz. 483a § 7 Abs. 5a EStG dient der Klarstellung.[1] Rz. 484 Ein Gebäude bildet grundsätzlich ein einheitliches Wirtschaftsgut. Dessen Anschaffungs- ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.1 Allgemeines

Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl. hat in den Fäl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.2 Wirtschaftsgebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 399 Wirtschaftsgebäude sind nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG Gebäude oder den Gebäuden nach § 7 Abs. 5b EStG gleichgestellte Objekte, die zu einem Betriebsvermögen gehören, nicht Wohnzwecken dienen und für die der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist. Rz. 400 Das Gebäude muss zum Betriebsvermögen gehören. Gleichgültig ist, ob es sich um notwendi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.9 Bauten auf fremdem Grund und Boden/Mietereinbauten

Rz. 152 Die Befugnis zur AfA bei Bauten auf fremdem Grund und Boden kann sich ergeben aufgrund zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums oder im Hinblick auf eine bestehende Nutzungsbefugnis. Im letzteren Fall ist ein Aufwandsverteilungsposten zu bilden (Rz. 87ff.). Rz. 153 Zivilrechtlich ist ein Gebäude zumeist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Von daher ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.4 Wertaufholungsgebot

Rz. 343 Nach § 7 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG nach dem Vollzug der AfaA in späteren Wirtschaftsjahren eine Zuschreibung vorzunehmen, wenn und soweit der Grund für die AfaA entfallen ist. Die Regelung ergänzt das Wertaufholungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG und soll sicherstellen, dass eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.2 Art der Abnutzung

Rz. 275 Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts ist von der technischen und wirtschaftlichen Abnutzung des Wirtschaftsguts im Betrieb des Stpfl. abhängig. Auszugehen ist grundsätzlich von der technischen Nutzungsdauer. Rz. 276 Die technische Abnutzung wird bestimmt durch den substanziellen Verschleiß durch Gebrauch und durch äußere Einflüsse wie z. B. Verw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 324a Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich für alle abnutz...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.12 Gesamtfallberechnung

Wenn innerhalb der dreijährigen Frist die 15 %-Schwelle überschritten wird, dann passiert Folgendes: Erhaltungsaufwand wird zu Herstellungskosten: Diese Aufwendungen werden steuerlich so behandelt, als seien sie bereits bei der Anschaffung/Herstellung angefallen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Anpassung der laufenden und früheren AfA-Berechnungen: Die bisherigen AfA-Berechnungen müs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.5 Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Rz. 264 § 7 EStG betrifft nur abnutzbare Wirtschaftsgüter, wobei das Wirtschaftsgut selbst abnutzbar sein muss. Bedeutsam für die Vornahme der AfA ist die Differenzierung zwischen abnutzbaren beweglichen und abnutzbaren unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Die unbeweglichen Wirtschaftsgüter sind für die Anwendung von § 7 EStG aufzuteilen in unbewegliche Wirtschaftsgüter, die Geb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.2 Anwendungsbereich des Kumulationsverbots

Rz. 25a § 7a Abs. 5 EStG gilt nur für erhöhte AfA und Sonder-AfA, nicht dagegen für andere Vergünstigungen (z. B nach dem InvZulG und Zuschüssen aus öffentlichen Kassen). In derartigen Fällen ist maßgeblich, ob die jeweils zur Anwendung kommende Norm ein eigenständiges Kumulationsverbot enthält.[1] Dem Nebeneinander von degressiver (Gebäude-)Abschreibung und erhöhten Absetzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.4 Sonstige Gebäude (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG)

Rz. 407 Sonstige Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG sind Gebäude, die keine Wirtschaftsgebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind. Hierzu gehören Gebäude im Privatvermögen und Gebäude im Betriebsvermögen, die Wohnzwecken dienen. Gleiches gilt auch für Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen, bei denen aber der Bauantrag vor dem 1.4.1985 geste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.1 Allgemeines

Rz. 98 Der Eigentümer des Wirtschaftsguts kann dem Berechtigten den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich bestellen (Zuwendungsnießbrauch). Ein entgeltlicher Nießbrauch liegt vor, wenn der Wert des Nießbrauchs und der Wert der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Bei Personen, die einande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.8 Obligatorische Nutzungsrechte

Rz. 132 Für obligatorisch Nutzungsberechtigte gelten die gleichen Grundsätze wie für dinglich Nutzungsberechtigte. Fehlgeschlagene dingliche Nutzungsrechte stehen den obligatorischen Nutzungsrechten gleich.[1] Anwendung finden die Grundsätze des Vorbehaltsnießbrauchs auf vorbehaltene obligatorische Nutzungsrechte (Rz. 115ff.) und die Grundsätze des Zuwendungsnießbrauchs auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2a S. 1 und 2 EStG)

Rz. 359d Begünstigt ist nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG die Anschaffung von Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG . Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden. Handeln muss es sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.1 Grundsatz der Einzelabschreibung

Rz. 232 Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu ermitteln ist (Grundsatz der Einzelabschreibung). Es bestehen aber Ausnahmen. So können z. B. gleichartige oder annähernd gleichwertige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach § 240 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.3 Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 85 Weicht hinsichtlich des Wirtschaftsguts das wirtschaftliche Eigentum vom zivilrechtlichen Eigentum ab, steht die Berechtigung zur Vornahme der AfA dem wirtschaftlichen Eigentümer nur dann zu, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und es selbst zur Erzielung von Einkünften nutzt. Wirtschaftliches Eigentum verlangt nach § 39 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.3 Schätzung der Nutzungsdauer

Rz. 282 Die künftige Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts steht zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung im Regelfall nicht fest. Sie ist deshalb zu schätzen. Der Stpfl. hat die tatsächlichen Grundlagen für die Schätzung darzutun. Maßgebend sind die Erwägungen, die ein vorsichtig überlegender und vernünftig wirtschaftender Kaufmann anstellen würde. Abzustellen ist nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.1 Wirkung von Abs. 4

Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können. Die Vorschrift des § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.2 Vorrang von Spezialregelungen

Rz. 6 § 7a Abs. 1 EStG regelt die Berechnung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen bei nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten innerhalb des Begünstigungszeitraums. Spezialregelungen für die Behandlung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten gehen der Allgemeinregelung des § 7a Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3.4.1 Allgemeines

Rz. 524 Der Bodenschatz wird erst dann zu einem abschreibungsfähigen Wirtschaftsgut, wenn er entdeckt wird und der Stpfl. mit seiner Aufschließung im Betriebs- oder Privatvermögen beginnt oder mit der Aufschließung zu rechnen ist.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.3 Bemessungsgrundlage

17.3.1 Allgemeines Rz. 518 Bemessungsgrundlage für AfS sind die für den Bodenschatz oder das Nutzungsrecht aufgewandten Anschaffungskosten. Maßgebend sind die tatsächlichen Anschaffungskosten, wozu auch fiktive Anschaffungskosten – z. B. nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG – gehören. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage für die AfS kommen im Bereich der Bodenschätze grundsätzlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7 Verfahrensfragen

7.1 Grundsatz der Einzelabschreibung Rz. 232 Wirtschaftsgüter sind einzeln zu bewerten. Aus dem Grundsatz der Einzelbewertung folgt, dass die AfA für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu ermitteln ist (Grundsatz der Einzelabschreibung). Es bestehen aber Ausnahmen. So können z. B. gleichartige oder annähernd gleichwertige, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des A...mehr