Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Beständigkeit

Rn. 327 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ob ein Bauwerk "beständig" ist, hängt allein vom Baumaterial ab. Ohne Bedeutung ist daher, ob das Bauwerk nur zu einem vorübergehenden Zweck errichtet wurde, zB für Ausstellungszwecke (BFH BStBl III 1963, 376; Tz 2.6 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF 05.06.2013, BStBl I 2013, 734). Rn. 328 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die technische Nutzungsdauer

Rn. 182 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Auszugehen ist von der technischen Nutzungsdauer (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2011, 696; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie umfasst den Zeitraum, in dem sich das WG technisch verbraucht (BFH BStBl II 2011, 696; BFH BStBl II 2011, 709; FG Sachsen DStRE 2012, 529 rkr). Sie ist unter der Annahme zu schätzen, dass das WG in dem Umfang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Über ein Jahr nutzbare Wirtschaftsgüter

Rn. 108 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu folgende Anmerkungen: Mehr als ein Jahr: Abzuschreiben sind nur WG, die der StPfl erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nutzen wird (§ 7 Abs 1 S 1 EStG). Gemeint ist damit ein Kj (nicht: Wj) mit 12 Monaten oder 365/366 Tagen (BFH BStBl II 1994, 232 mit Anm Bordewin, NWB F 17, 1323; H 7.4 EStH 2023 "Nutzungsdauer"; ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Wirtschaftsüberlassungsvertrag

Rn. 54 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einem sog Wirtschaftsüberlassungsvertrag ist der Eigentümer des luf Betriebs nach wie vor AfA-befugt, der Nutzungsberechtigte ist lediglich einem Pächter gleichzustellen (BFH BStBl II 1993, 327; H 7.1 EStH 2023 "Wirtschaftsüberlassungsvertrag"; ferner FG BaWü EFG 1991, 191 rkr).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Keine Neuheit

Rn. 287a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7b Abs 2 EStG verlangt nur, dass die WG beweglich sind und zum AV gehören. Sie müssen aber nicht – genauso wenig bei § 7 Abs 2a EStG, s Rn 295e – neu sein ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 350 (04/2023)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Sonstige Gebäude iSd § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG

Rn. 436 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG bezog sich auf Gebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG idF vor 01.01.2023, dh auf sonstige Gebäude. Gemeint waren aufgrund dessen: Gebäude(-teile), die nicht Wirtschaftsgebäude iSd vorherigen Rn waren (hierzu s Rn 332 ff) falls Bauantragstellung oder Anschaffung vor dem 01.01.1995. Rn. 437 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ferner v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gebäudebegriff

Rn. 465x Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur soweit (also ggf Aufteilung nach der Wohn- und Nutzfläche) das "Gebäude" Wohnzwecken dient, kann degressiv abgeschrieben werden. Zum Gebäudebegriff s Rn 317–329, 426, dieser gilt einheitlich für § 7 Abs 4, 5 und 5a EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Überblick über die Tatbestandsmerkmale von Wirtschaftsgebäuden

Rn. 333 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale der Wirtschaftsgebäude, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsfolgen bei tatsächlicher Übertragung stiller Reserven

Rn. 100 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Durch die Übertragung der stillen Reserven des veräußerten WG mindern sich die AK/HK der Ersatz-WG um den Übertragungsbetrag/Abzugsbetrag. Der geminderte Betrag – der "an deren Stelle tretende Wert" nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG (s § 6 Rn 350 (Dräger/Dorn)) stellt nach § 6b Abs 6 EStG die AfA-Basis nach § 7 EStG und – wenn auch nicht explizit ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Der Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes

Rn. 200 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Begriff des Geschäftswerts/Firmenwerts s Rn 40, 89 ff. Zur Abgrenzung gegenüber dem Praxiswert s Rn 90. Rn. 201 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes (§ 15 EStG) oder eines luf Betriebes (§ 13 EStG) sind folgende Fälle zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff "Neubau"

Rn. 427 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG galt nur für Neubauten (st Rspr des BFH, zB BFH BStBl II 1992, 808; BFH BStBl II 1993, 188; BFH BStBl II 2004, 783; BFH BFH/NV 1994, 705; H 7.4 EStH 2023 "Neubau"; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 464 (04/2023)). Dies folgte aus der Formulierung "hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschaff...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage nach Inkrafttreten des BilMoG (grds für nach dem 31.12.2009 endende Geschäftsjahre)

Rn. 8a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102 hat die umgekehrte Maßgeblichkeit (§ 5 Abs 1 S 2 EStG aF) abgeschafft. Das BilMoG ist grds anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 enden (Art 66 Abs 3 S 1 EGHGB), auf Wahl schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre (Art 66 Abs 3 S 6 HGB idF Art 2 Nr 4 BilMoG v 25....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Neubau

Rn. 466a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Erfordernis des "Neubaus" aufgrund der Formulierung "oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft" (wie in § 7 Abs 5 EStG) s Rn 466k.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Begründung für den 15-Jahres-Zeitraum

Rn. 207 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 3 EStG legt den Abschreibungszeitraum für den Geschäftswert/Firmenwert eines Gewerbebetriebes/luf Betriebes zwingend (s Rn 201, 208) auf 15 Jahre fest. Die Formulierung "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" beim Geschäftswert/Firmenwert ist wenig glücklich. Der Zeitraum wurde deswegen so lang bemessen, um übermäßige Steuerausfälle ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Kein Wahlrecht

Rn. 353 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Liegen die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG nicht vor, muss ("sind ... abzuziehen") der StPfl das Gebäude bzw den Gebäudeteil zwingend nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a oder b oder (ab 01.01.2023) c EStG abschreiben ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 434 (04/2023)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Baubeginnsanzeige landesrechtlich vorgeschrieben (§ 7 Abs 5a S 2 EStG)

Rn. 466g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 5a S 2 EStG gilt, wenn eine solche Baubeginnsanzeige nach dem Recht des jeweiligen Bundeslandes vorgeschrieben ist, das "Datum" dieser Anzeige. Was das genau sein soll, dazu schweigt der Gesetzgeber. Beispielsweise entscheidet bei § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG der Zeitpunkt der Bauantragstellung, dh der Zeitpunkt, an dem ein Bauantr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Anwendungsbereich der Vorschrift

Rn. 284 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 1 EStG spricht von "beweglichen WG des AV". Ein solches gibt es nur bei BV. Dies bedeutet:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der völlige Ausschluss der weiteren Nutzung des WG

Rn. 255 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Schließt das außergewöhnliche Ereignis die weitere Nutzung des WG vollständig aus, wird dies im Wege der AfaA berücksichtigt, indem das bis dahin noch verfügbare AfA-Volumen erfolgswirksam (hier: steuermindernd) ausgebucht wird (Buchungssatz: "AfaA an WG").mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbc) Teilweise Übernahme der Tatbestandsmerkmale in § 7 Abs 5a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 352e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 1 EStG verweist nur auf § 7 Abs 4 Nr 2 Buchst a EStG (also nicht auf b, c EStG). Dies hat folgenden Hintergrund: Ein Verweis auf Buchst b des § 7 Abs 4 Nr 2 EStG wäre sinnlos, weil der dortige Begünstigungszeitraum 01.01.1925–31.12.2022 (s Rn 352c) sich nicht deckt mit dem bei § 7 Abs 5a EStG (dort: 01.10.2023–30.09.2029) Ein Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Anlagevermögen (§ 7 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 287b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur WG des AV sind begünstigt. Daraus folgt: Wie bereits unter s Rn 284 ausgeführt, kennen nur die Gewinneinkünfte ein solches AV, die Überschusseinkünfte nicht ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 351 (04/2023); Bergan/Lätsch, DStR 2025, 1601; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762; allerdings kann sich das betreffende WG zuerst ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Überblick über die von § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, b EStG erfassten Gebäude(-teile)

Rn. 351 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Falls und soweit das Gebäude bzw Teile davon nicht die Voraussetzungen des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG erfüllen (= "sonstige Gebäude"), sind sie (zwangsweise) nach § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a oder b EStG abzuschreiben. § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a oder b EStG erfassen daher im Umkehrschluss:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Allgemeines

Rn. 181 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Nutzungsdauer ist aus der Sicht des Anschaffungs- oder Herstellungsdatums zu schätzen. Gemeint ist der Zeitraum, in dem das WG erfahrungsgemäß verwendet oder genutzt werden kann (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2011, 696; BFH BStBl II 2011, 709; s Rn 179 sowie § 11c Abs 1 S 1 EStDV). Dabei sind wie bei der Feststellung der Mindestnu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Nutzungsvorteile

Rn. 88 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die eingeräumte Möglichkeit, betriebliche Nutzungen aus einem Gegenstand zu ziehen, ist kein einlagefähiges WG (GrS BFH BStBl II 1988, 348; GrS BFH BStBl II 2007, 508; BFH BStBl II 1990, 741; BFH BFH/NV 2003, 21; H 4.3 Abs 1 EStH 2023 "Nutzungsrechte/Nutzungsvorteile"; H 8.9 KStH 2022 "Nutzungsvorteile"), dh, eine AfA ist nicht möglich.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Die Zwölftelregelung (§ 7 Abs 2 S 3 iVm Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 287j Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 2 S 3 EStG verweist auf § 7 Abs 1 S 4 EStG, dh, bei unterjähriger Anschaffung gilt die Zwölftelungsregelung (s Rn 210 ff; von Glasenapp, BB 2020, 1899; Zimmermann/Dorn/Nasouhi, NWB 11/2021, 762). Zur Nichtanwendung der Zwölftelungsregelung bei § 7 Abs 2a EStG s § 7 Abs 2a S 3 EStG (s Rn 295p).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage nach dem Inkrafttreten des BilMoG (dh grds für nach dem 31.12.2009 endende Wj)

Rn. 312 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit dem Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (Art 3 Nr 1a BilMoG v 25.05.2009, BGBl I 2009, 1102; s Rn 89) müssen die Wahlrechte in HB und StB nicht mehr synchron ausgeübt werden, dh, die Gebäudeabschreibung in HB und StB kann differieren. Zu den Konsequenzen wegen Steuerlatenz s Rn 294b, 294c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Firmenwert/Geschäftswert

Rn. 40 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Seit dem BiRiLiG (v 19.12.1985, BGBl I 1985, 2355) ist aufgrund § 7 Abs 1 S 3 EStG auch der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert WG (BFH BStBl II 2011, 875) AfA-Objekt (s Rn 89 ff). § 246 Abs 1 S 4 HGB ("gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand") stellt klar, dass es sich handelsrechtlich dabei um einen Vermögensg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Was ist rückgängig zu machen?

Rn. 199 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 4 S 1 Hs 2 EStG regelt, was rückgängig zu machen ist: Rn. 199a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es handelt sich bei § 7g Abs 4 EStG (wie Abs 3, s Rn 193) um eine spezielle Korrekturvorschrift...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Im Teileigentum stehende Räume (§ 7 Abs 5b EStG Fall 3 (idF Art 1 Nr 2 Buchst c Wachstumschancengesetz v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr 108)

Rn. 477 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (§ 1 Abs 3 WEG). Das Teileigentum unterscheidet sich also nur durch die Art der Nutzung vom Wohnungseigentum und wird daher dem Wohnungseigentum gleichgeste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Kumulierungsverbot mit Sonderabschreibungen (§ 7 Abs 2a S. 2 EStG)

Rn. 295r Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die in § 7 Abs 2a EStG angebotene Abschreibung darf nur in Anspruch nehmen, wenn der StPfl keine Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat (§ 7 Abs 2a S 2 EStG). Der Gesetzgeber führt dazu aus (BT-Drs 21/323, 22), dass eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Systematik entgegenstünde, die mit den festen im Zeitverlauf fallenden Abschrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 80 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 WG können sein:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949 für Baden, Landesgeset...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundtatbestand und Aufbau der Regelung

Rn. 46 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6b EStG eröffnet dem StPfl die Möglichkeit, dass durch eine Veräußerung bestimmter WG aufgedeckte stille Reserven nicht sofort versteuert werden müssen, weil diese unter bestimmten Voraussetzungen auf ein sogenanntes Reinvestitionsgut übertragen oder in eine Rücklage eingestellt werden dürfen. Die Regelung ist als Wahlrecht ausgestaltet, e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz 2015 zu, NWB 44/2015, 3234; Reddig, Neue Gestaltungsmöglichkeiten beim IAB, NWB 48/2015, 3574; Lechner/Bührer, Sonder-AfA nach § 7g EStG bei PersGes, NWB 23/2016, 1712; Geserich, Urteilsanmerkung zu BFH BStBl II 2017, 1181, DStRK 2017, 321; Weiss, Aktuelle Gesetzgebung, Rspr und Verwaltungsanweisungen zur Ansparabschreibung bzw zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die dem StPfl in Rechnung gestellte USt

Rn. 7 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 USt, die dem StPfl in Rechnung gestellt wird, ist ebenso wie die an das FA abzuführende USt BA (BFH v 26.06.1979, VIII R 145/78, BStBl II 1979, 625; R 9b EStR 2012). Rn. 8 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die ust-rechtlich nicht abziehbare Vorsteuer (zB weil der Leistungsempfänger Kleinunternehmer ist (§ 19 Abs 1 UStG) oder weil der Leistungsbezug z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 77. Gesetz zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertragsgesetz – und der Vereinbarung vom 18. September 1990, vom 23.09.1990, BGBl II 90, 885 (speziell 974)

Rn. 91 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit der Herstellung der Deutschen Einheit – stl ab 01.01.1991 – sind die DDR-spezifischen Bestimmungen des EStG für 1990, aufgeführt unter Nr 75, gegenstandslos geworden. Es entfallen daher ab 1991 folgende Paragraphen: In die §§ 42 Abs 4, 42a Abs 2 u 46 Abs 2 Nr 8a w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) ABC bzgl Neubauten

Rn. 428 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Altbauteil Eine Verwendung von Altbauteilen war für die Frage des Neubaus unschädlich, wenn deren Teilwert 10 % des Teilwerts des (neu) hergestellten WG nicht überschritt (BFH BStBl II 1984, 631; FG Münster EFG 1997, 463 rkr). Anbau Anbauten sind ein Neubau, wenn dadurch selbstständige WG geschaffen werden oder die Anbauten mit dem bestehenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Inner- oder außerbilanzieller Ansatz?

Rn. 32 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei Bilanzierern (dh Gewerbetreibende, Freiberufler oder LuF-Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG oder § 5 EStG ermitteln) ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung

Rn. 133a Stand: EL 48 – ET: 08/2001 § 4 Abs 2 S 2 EStG: Eine Bilanzänderung ist – wieder – zulässig, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkungen der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Dies ist insb für Bp-Fälle von Bedeutung, wenn Bilanzberichtigung und Bilanzänderung beide in den Prüfungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Der Praxiswert eines Freiberuflers (§ 18 EStG)

Rn. 203 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 3 EStGmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Nicht Wohnzwecken dienend

Rn. 339 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Gebäude(-teile) dürfen nicht Wohnzwecken dienen, dh, sie dürfen nicht dazu bestimmt und geeignet sein, Menschen auf Dauer Aufenthalt und Unterkunft zu ermöglichen (BFH BStBl II 2004, 221; BFH BStBl II 2004, 223; BFH BStBl II 2004, 225; R 7.2 Abs 1 S 1 EStR 2012; Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 401 (04/2023)). Gebäude dienen ni...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Problemfelder der Gebäude-AfaA

Rn. 413 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dazu wichtige Fälle in ABC-Form: Abbruch Beim Abbruch eines Gebäudes ist für die Frage, ob der Rest-(buch-)wert des Gebäudes und die Abbruchkosten als AfaA abzugsfähig sind, zu unterscheiden (H 6.4 EStH 2023"Abbruchkosten"; Beiser, DB 2004, 2007; Unterrainer, DB 2022, 1413):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufenthaltsgestattung für Menschen

Rn. 325 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Bauwerk muss den Aufenthalt von Menschen "gestatten"; dass es zum Aufenthalt von Menschen aus "bestimmt" ist, ist nicht erforderlich (BFH BStBl II 2009, 986). Dies bedeutet (Tz 2.4 Erlass betreffend Abgrenzung des Grundvermögens von den Betriebsvorrichtungen, BMF v 05.06.2013, BStBl I 2013, 734): Arbeitsbühne: Für die Gebäudeeigenschaft ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. EStG- und KStG-Änderungsgesetz vom 29.04.1950, BGBl 50, 95

Rn. 6 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Negative am Zweiten StNOG war das Fehlen einer weiteren Tarifsenkung. Diese wurde mit Verabschiedung des Gesetzes zur Milderung dringender sozialer Notstände vom 08.08.1949 (SHG) – in den Ländern der französischen Besatzungszone die SHG vom 20.09.1949 (Baden), vom 06.09.1949 (Rhld-Pfalz) und vom 06.09.1949 (Württ-Hohenz) – immer dringliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Das Absetzungsvolumen

Rn. 489 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das AfS-Volumen wird durch die für den Bodenschatz aufgewendeten AK bestimmt (BFH BStBl II 2016, 607; BFH BStBl II 2023, 695). Nach verbreiteter Auffassung sollen HK bei Bodenschätzen idR keine Rolle spielen ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 518 (04/2023); wohl Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 231 (44. Aufl 2025) im Umkehrschluss). D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines (Übertragungsmöglichkeiten, Rechtsentwicklung)

Rn. 66 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Anwendung des § 6b EStG erfolgt – mit Ausnahme eines Interregnums von 1999 bis 2001 – unter Anwendung der personenbezogenen Betrachtungsweise. Dies bedeutet insb, dass nur die Gesellschafter der PersGes, nicht aber die Gesellschaft selbst, § 6b EStG in Anspruch nehmen kann (s Rn 13, 16). Sollte der Gewinn aus der Veräußerung eines WG eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dami...mehr