Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.4 Restwert-AfA bei Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 44 Gem. § 7a Abs. 9 EStG ist der Restwert bei Gebäuden und (gleichgestellten) Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5b EStG nach § 7 Abs. 4 EStG "unter Berücksichtigung der maßgebenden Restnutzungsdauer" zu berechnen. Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass der Restwert entsprechend dem nach § 7 Abs. 4 EStG maßgebenden %-Satz zu verteilen ist (grundsätzlich 2 bzw. 2,5...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.11 Anpassung der AfA-Bemessungsgrundlage

Erhöhung oder Minderung Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen oder vermindern die jeweiligen Aufwendungen entsprechend R 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR 2012 zu Beginn des jeweiligen Jahres. Das bedeutet: Bei Überschreiten der Grenze wird die AfA-Bemessungsgrundlage rückwirkend erhöht. Bei späterer Unterschreitung wird sie entsprechend vermindert. Die Abschreibun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.5 Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 2 S. 4 EStG)

Rz. 359 § 7 Abs. 2 S. 4 EStG schließt eine AfaA bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden, aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, in dem Jahr der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung zur linearen AfA überzugehen, um diese besondere Absetzungsmöglichkeit zu erlangen (§ 7 Abs. 3 S. 1 EStG). Eine Rückkehrmöglichkeit zur d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 20 § 7 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Seitdem wurde § 7 EStG mehrfach geändert. G. v. 8.4.2010 [2] : § 7 Abs. 5 S. 1 EStG wurde geändert. Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG findet Anwendung auf alle Gebäude, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen anzuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.5 Veränderung der AfA-Bemessungsgrundlage

Zwischenzeitliche Veränderungen Wurden die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischenzeitlich verändert, etwa durch Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung, weitere Herstellungskosten, ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebliche Zustand entscheidend. Damit knüpft die Beurteilung an die wirtschaftlich fortgeschriebene Sub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 370 § 7 Abs. 4, 5, 5a und 5b EStG regeln die AfA für Gebäude, Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Durch § 7 Abs. 4 EStG werden bei der linearen AfA und durch § 7 Abs. 5 und 5a EStG bei der degressiven AfA die Abschreibungs- bzw. Staffelsätze verbindlich festgeschrieben. Sie können gru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 6 EStG. Vorrangig sind danach gegenüber den handelsrechtlichen Regelungen die steuerrechtlichen Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. Eine umgekehrte Maßgeblichkeit besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5b EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.3 Angeschaffte Gebäude (§ 7 Abs. 5 S. 2 EStG)

Rz. 466 Im Fall der Anschaffung ist nach § 7 Abs. 5 S. 2 EStG die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG ausgeschlossen, wenn der Hersteller seinerseits die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen für das veräußerte Gebäude in Anspruch genommen hat. Die Inanspruchnahme der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ist unschädlich. Dieser Ausschlusstatbestand gilt auch bei e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 5a S. 4 und 5)

Rz. 481 Liegen die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG vor, kann die AfA nach § 7 Abs. 5a S. 4 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 5 % vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert vorgenommen werden. Ausgangspunkt sind die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei Einlage- bzw. Entnahmevorgängen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze. Nachträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 247 Gegenstand der linearen AfA sind abnutzbare Wirtschaftsgüter mit erfahrungsgemäß mehr als einjähriger Verwendung zur Einkunftserzielung. Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter kommt eine AfA nicht in Betracht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.1 Allgemeines

Rz. 347 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG zwischen der linearen und der degressiven AfA wählen. Die degressive AfA ist nach § 7 Abs. 2 S. 2 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorzuneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.3.1 Allgemeines

Rz. 398 Im Rahmen der Gebäude-AfA ist zu unterscheiden zwischen Wirtschafts-, Mietwohngebäuden und sonstigen Gebäuden. Von der Gebäude-AfA werden auch erfasst die in § 7 Abs. 5b EStG genannten gleichgestellten Objekte.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.1 Allgemeines

Rz. 408 Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, als AfA bis zur vollen Absetzung jährlich 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Für Gebäude, die nicht die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.1 Alleineigentümer

Rz. 75 Der zivilrechtliche Eigentümer des Wirtschaftsguts ist nur dann zur AfA berechtigt, wenn er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat und er durch Verwendung des Wirtschaftsguts den Tatbestand der Einkunftserzielung selbst verwirklicht. Zivilrechtlicher Eigentümer ist derjenige, der nach §§ 903ff. BGB berechtigt ist, mit dem Wirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5 AfA neben Sonderabschreibungen (Abs. 4)

5.1 Wirkung von Abs. 4 Rz. 23 Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Steuerreformgesetzes 1974 ergibt sich, dass durch die Regelung in § 7a Abs. 4 EStG der bis dahin in zahlreichen Einzelvorschriften festgelegte Grundsatz geregelt werden sollte, dass neben Sonderabschreibungen nur lineare und nicht auch degressive Absetzungen (§ 7 Abs. 2 EStG) vorgenommen werden können....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 2a S. 1 EStG)

Rz. 359h Der Stpfl. hat ein Wahlrecht zwischen der AfA nach § 7 Abs. 1 und 2 EStG sowie der AfA nach § 7 Abs. 2a EStG. Wählt der Stpfl. die AfA nach § 7 Abs. 2a EStG, dürfte vor dem Hintergrund von Sinn und Zweck und der Ausgestaltung (Vollabschreibung) von § 7 Abs. 2a EStG ein Wechsel zur AfA nach § 7 Abs. 1 EStG bzw. der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG nicht in Betracht kommen.[1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 245 Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 EStG jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (AfA in gl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.4 Aufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut

Rz. 87 Nutzt ein Stpfl. ein abnutzbares Wirtschaftsgut, das weder in seinem zivilrechtlichen noch in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht, zur Erzielung von Einkünften und hat er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für dieses fremde Wirtschaftsgut getragen, ist er zur Vornahme der AfA berechtigt, sofern es sich bei den Aufwendungen nicht um Drittaufwand handelt.[1] D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.1 Allgemeines

Rz. 471 Nach § 7 Abs. 5a S. 1 EStG kann bei Gebäuden, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird, soweit sie Wohnzwecken dienen und vom Stpfl. hergestellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft worden sind, statt der AfA nach § 7 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a EStG die AfA nach § 7 Abs. 5a ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.1 Wirtschaftsgebäude

Rz. 415 Bei Wirtschaftsgebäuden findet nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG ein AfA-Satz von 3 % Anwendung. Als Wirtschaftsgebäude anzusehen ist ein Gebäude, das zum Betriebsvermögen gehört und nicht Wohnzwecken dient, sofern der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist (Rz. 399ff.). Weitere Voraussetzung ist, dass der Stpfl. nach § 52 Abs. 21b EStG a. F. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.5 Miete/Pacht

Rz. 88 Als Gegenstand der AfA kommen in Betracht das Miet- bzw. Pachtrecht, das gemietete bzw. gepachtete Wirtschaftsgut und das vom Mieter bzw. Pächter angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut. Nicht Gegenstand der AfA ist das Recht, ein Wirtschaftsgut gegen laufende Miet- bzw. Pachtzahlungen nutzen zu können.[1] Anders ist dies bei durch Einmalzahlung erworbenen Nutzu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.2 Unentgeltlicher bzw. teilentgeltlicher Erwerb

Rz. 175 Bei unentgeltlichem Erwerb eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils gilt § 6 Abs. 3 EStG . Die Buchwerte sind vom Rechtsnachfolger fortzuführen. Entsprechendes gilt auch hinsichtlich der AfA. Bei der unentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in das Betriebsvermögen eines anderen Stpfl. gilt bei Bestehen eines betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.2 Voraussetzungen (§ 7 Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 350 Die AfA nach § 7 Abs. 2 EStG ist nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG nur bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens zulässig, wenn diese nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind. Auf den Verlauf des jeweiligen Wirtschaftsjahrs kommt es in diesem Zusammenhang nicht an. Nach § 9a EStDV ist für das Jahr der Anschaffung maßgeblich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.5 Überhöhte Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 190 Unter überhöhten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu verstehen, der im Verhältnis zu einem auf die gleiche Zeit bezogenen, als normal gedachten Zustand nicht entstanden wäre.[1] Hierunter fallen insbesondere Aufwendungen, die dazu dienen, dass ein Wirtschaftsgut früher als normalerweise möglich geliefert ode...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.10 Erbbaurecht

Rz. 162 Beim Erbbaurecht ist bezüglich der AfA-Berechtigung zu differenzieren zwischen dem Erbbaurecht, dem Gebäude und dem Grundstück. Hinsichtlich des Grundstücks scheidet eine AfA mangels Abnutzbarkeit aus. Rz. 163 Beim Erbbaurecht handelt es sich um ein zeitlich beschränktes dingliches Nutzungsrecht am Grundstück. Hatte der Erbbauberechtigte für das Erbbaurecht Anschaffun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.4 Keine AfaA (§ 7 Abs. 5a S. 6 EStG)

Rz. 482b Bei Gebäuden, bei denen die AfA nach § 7 Abs. 5a EStG erfolgt, sind nach § 7 Abs. 5a S. 6 EStG AfaA nicht zulässig. Der Stpfl. hat aber nach § 7 Abs. 5a S. 7 EStG die Möglichkeit, zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu wechseln und danach die AfaA in Anspruch zu nehmen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.4 Zusammentreffen mit Zuwendungsnießbrauch

Rz. 126 Hat der Alleineigentümer eines Wirtschaftsguts dieses unter Vorbehalt des Nießbrauchs für sich und für eine andere Person, z. B. für seinen Ehegatten, übertragen, liegt im Hinblick auf die andere Person ein unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch vor. Nutzt der ehemalige Eigentümer als Vorbehaltsnießbraucher das übertragene Wirtschaftsgut allein zur Erzielung von Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.2 Sonstige Gebäude

Rz. 421 Die AfA-Sätze für sonstige Gebäude (Rz. 407) betragen 3, 2 bzw. 2,5 %. Sie gelten für alle Gebäude, die keine Wirtschaftsgebäude sind. Erfasst werden von § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG Gebäude des Privatvermögens, Wohnzwecken dienende Gebäude des Betriebsvermögens und Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen, bei denen aber der Bauantrag vor dem 1.4.1985...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17 Absetzungen für Substanzverringerung (§ 7 Abs. 6 EStG)

17.1 Allgemeines Rz. 495 Nach § 7 Abs. 6 Halbs. 1 EStG ist bei Bergbauunternehmen, Steinbrüchen und anderen Betrieben, die einen Verbrauch der Substanz mit sich bringen, § 7 Abs. 1 EStG entsprechend anzuwenden. Zulässig sind nach § 7 Abs. 6 Halbs. 2 EStG aber auch Absetzungen nach Maßgabe des Substanzverzehrs, sog. Absetzungen für Substanzverringerung (AfS). Rz. 495a Der Stpfl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steuerrechts[1], und zwar sowohl für den Berei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.2 Entgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 100 Der Eigentümer des mit dem Nießbrauchsrecht belasteten Wirtschaftsguts ist berechtigt, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut AfA vorzunehmen, sofern er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsguts getragen hat. Er erzielt durch die entgeltliche Bestellung des Nießbrauchsrechts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sofern das Entgelt für die Nießbrau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.3 Nutzung zum Zweck der Einkunftserzielung

Rz. 256 § 7 EStG erfasst im Bereich des Betriebsvermögens nur Wirtschaftsgüter, die dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens unterliegen nicht der AfA. Für sie besteht nur die Möglichkeit, eine konkret eingetretene Wertminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG auszugleichen. Rz. 257 Die Abgrenzung zwis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.2.2 Gebäudeteile

Rz. 385 Selbstständige Gebäudeteile sind Gebäudeteile, die in einem von der eigentlichen Gebäudenutzung verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Bei ihnen handelt es sich, da sie besonderen Zwecken dienen, um selbstständige Wirtschaftsgüter, die gesondert vom Gebäude abzuschreiben sind.[1] Selbstständige Gebäudeteile können als selbstständige bewegliche Gebä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.2.3 Unentgeltlicher Zuwendungsnießbrauch

Rz. 108 Die Berechtigung zur AfA setzt u. a. voraus, dass das Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Bei unentgeltlicher Einräumung eines Nießbrauchsrechts durch den Eigentümer erzielt dieser während der Laufzeit des Nießbrauchsrechts keine Einkünfte mit der Folge, dass er mangels Einkunftserzielung keine AfA geltend machen kann.[1] Dies gilt nicht nur für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.1 Allgemeines

Rz. 291 Abzusetzen als AfA sind die gleichmäßig auf die Nutzungsdauer verteilten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Gleichmäßige Verteilung auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung bedeutet eine genaue zeitgerechte Verteilung auf die Jahre der Nutzung bzw. Verwendung. Eine ständige Nutzung während dieser Zeit ist nicht erforderlich. Auch der tatsächliche Wertverze...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.6 Leasing/Mietkauf

Rz. 95 Da der Leasingnehmer grundsätzlich weder rechtlicher noch wirtschaftlicher Eigentümer des von ihm geleasten Wirtschaftsguts ist, steht die AfA dem Leasinggeber zu. Nur wenn der Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zuzurechnen ist, er also als wirtschaftlicher Eigentümer des Leasinggegenstands anzusehen ist, kann er die AfA geltend machen. Der Leasinggegenstand ist z. B...mehr