Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Leasing

Rn. 50 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach dem Kriterium der Zurechnung wird schließlich auch über die AfA-Berechtigung beim Leasing entschieden. Dies bedeutet: Für diese Zurechnung kommt es darauf an, ob der Herausgabeanspruc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Überblick über die Vorschrift

Rn. 2c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Regelungsinhalt und der zeitliche Anwendungsbereich des § 7 EStG lässt sich wie folgt überblicksweise darstellen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Übersicht über die Methodenwechsel

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) ABC zu § 7 Abs 1 S 5 EStG

Rn. 156 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Abschreibbarkeit Auch durch Einlage dem BV zugeführte WG sind abschreibbar (BFH BStBl II 1984, 312; BFH BFH/NV 1993, 229); dies setzt § 7 Abs 1 S 5 EStG denklogisch nunmehr voraus. Als Begründung heranziehen könnte man die Wertverzehrsfunktion der AfA (Bordewin, DStZ 1985, 11; s Rn 9, 9a) die Kostenverteilungsfunktion der AfA (s Rn 9, 9a) eine ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Überblick über die Vorschrift

Rn. 465w Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Überblicksweise ist die Vorschrift wie folgt aufgebaut:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 23. Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vom 07.06.1973, BGBl I 73, 530

Rn. 27 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ein Jahr reger gesetzgeberischer Tätigkeit war 1973. Zunächst erging die Dritte VO über steuerliche Konjunkturmaßnahmen. Durch sie wurde die degressive Absetzung für Abnutzung bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 08.05.1973 und vor dem 01.05.1974 angeschafft oder hergestellt werden, ausgesetzt. Durch die VO wid ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Verwendung von WG des PV, die bisher nicht zu Erzielung von Einkünften verwendet wurden, zur Erzielung von Einkünften (Umwidmung)

Rn. 161 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Vorab ist darauf hinzuweisen, dass § 7 Abs 1 S 5 EStG diesen Fall nicht erfasst, da es dort um die Einlage von WG des PV, die der Einkünfteerzielung dienten, ins BV geht. Eine gesetzliche Regelung fehlt hierfür. Zur Frage, was nicht als "Einlage" anzusehen ist, s Rn 157. Rn. 162 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach st Rspr des BFH (BFH BStBl II 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 247. Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025, Nr 161

Rn. 267 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Bundesrat hat am 11.07.2025 dem vom Deutschen Bundestag am 26.06.2025 beschlossenen Gesetz zugestimmt, mit dem die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Erleichterungen für Unternehmen zeitnah umgesetzt wurden. Schwerpunktmäßig sind das gem Art 1 des Gesetzes die ESt betreffend der befristete "Investitions-Booster" in Form eine...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Restbuchwert

Rn. 467a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Restbuchwert ist der Saldo aus AK/HK und bis zum Methodenwechsel vorgenommenen (degressiven) Abschreibungen (s BR-Drs 433/23, 135).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 465b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Wachstumschancengesetzes v 27.03.2024, BGBl I 2024 Nr (s Rn 281b) fügte einen neuen § 7 Abs 5a EStG ein. Es handelt sich um eine geometrisch-degressive AfA (s Rn 18, 278) für (neue) Wohngebäude. Der Gesetzgeber (BR-Drs 433/23 verweist zunächst darauf, dass es bei Anschaffungen/Herstellungen ab 01.01.2006 nur noch di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 296 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 EStG regelt in S 1, 2: den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA S 3: den Wechsel von der linearen zur degressiven AfA. Kein Fall des § 7 Abs 3 EStG ist die Zulässigkeit einer Teilwertabschreibung neben linearer oder (soweit zeitlich relevant, s Rn 2c, 33, 277 ff) degressiver AfA (glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Aufteilung von Anschaffungskosten/Herstellungskosten bei Photovoltaikanlagen

Rn. 395a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Photovoltaikanlagen (einerlei, ob dachintegriert oder als Aufbau) werden von der FinVerw (s R 4.2 Abs 3 S 4 EStR 2012) nunmehr als selbstständige bewegliche WG behandelt (s Rn 235), dh unterliegen der AfA nach § 7 Abs 1–3 EStG und nicht der Gebäude-AfA nach § 7 Abs 4, 5 EStG (OFD Niedersachsen v 17.09.2010, DStR 2010, 2305). Da es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cbb) Rechtslage ab 01.01.2023 (= § 7 Abs 4 S 1 Nr 2 EStG nF)

Rn. 352a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das JStG 2022 (v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) erhöhte für neue Wohngebäude den AfA-Satz von 2 % auf 3 % pa bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022 = ab 01.01.2023 (Art 4 Nr 1, 43 Abs 6 des Gesetzes). Der Gesetzgeber wollte damit eine "klimagerechte Neubauoffensive" starten (BT-Drs 20/3879 S 88; Kleinmanns, BB 2024, 555). Zur Neuregelung s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Sachverhaltsänderungen

Rn. 346 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Während des AfA-Zeitraums des § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG (33 1/3 bzw 25 Jahre) können zB folgende Änderungen eintreten (vgl Zitzmann, BB 1986, 103):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten/Herstellungskosten, wobei ein neues Wirtschaftsgut entsteht

Rn. 177 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Durch die nachträglichen AK/HK kann auch ein neues WG entstanden sein. Dann bestimmt sich die weitere AfA wie folgt (R 7.4 Abs 9 S 4, R 7.3 Abs 5 EStR 2012): die weitere AfA erfolgt nach § 7 Abs 1 EStG oder (soweit zeitlich anwendbar, s Rn 2c, 33, 282) nach Abs 2 EStG oder nach § 7 Abs 4 S 2 EStG: die voraussichtliche Nutzungsdauer des neuen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die unterschiedlichen Abschreibungszeiträume

Rn. 429 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum zeitlichen Anwendungsbereich der verschiedenen Fassungen des § 7 EStG vgl die Tabelle in s Rn 311. Zur Entstehungsgeschichte des § 7 Abs 5 EStG s Rn 309, 310. Rn. 430 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5 EStG unterschied folgende Gebäude-Arten:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der Grundsatz: kein Methodenwechsel

Rn. 456 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach Ansicht des BFH ist der StPfl grds an die einmal getroffene Wahl für eine degressive AfA gebunden und somit der Wechsel zu einer anderen AfA-Methode daher grds ausgeschlossen (BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646). Grds unzulässig waren daher (BFH BStBl II 1987, 618; BFH BStBl II 2001, 599; BFH BStBl II 2018, 646; FG Nürnberg ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Vorbehaltsnießbrauch

Rn. 64 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beim Vorbehaltsnießbrauch führt der Nießbrauchsberechtigte seine bisherige AfA, die er zuvor als Eigentümer iF VuV geltend machte, weiter (BFH BStBl II 1982, 380; BFH BStBl II 1986, 12; BFH BStBl II 1992, 67; BFH BStBl II 1995, 821; BMF v 30.09.2013, BStBl I 2013, 1184 Tz 42). Dh: Sofern und soweit der Vorbehaltsnießbraucher vor der Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Die arithmetisch-degressive Abschreibung bei Anschaffung reiner E-Fahrzeuge im AV im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027 (§ 7 Abs 2a EStG)

A. Allgemeines Rn. 295a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) schuf eine neue Methode der Abschreibung, nämlich die arithmetisch-degressive in einer Sonderform (s Rn 18, 18b). Zur Entstehungsgeschichte s Rn 33, zur verfassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 308 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4–5bEStG befassen sich mit der Abschreibung von Gebäuden. Dabei betrifft Abs 4 die sog lineare Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsbetrag ist jedes Jahr gleich hoch (weil Abschreibung von den AK/HK undnicht vom Restbuchwert) Abs 5 die sog degressive Gebäude-AfA: dh der Abschreibungsbetrag fällt (weil Abschreibung vom Restbuchwert und nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Absetzungen und Wertverzehr

Rn. 15 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Aus dem Begriff Absetzung "für Abnutzung" folgt nicht zwingend, dass sie "ein Spiegelbild des Wertverzehrs des Anlageguts im Betrieb" darstellt (BFH BStBl III 1958, 420), dh: Jährlicher Absetzungsbetrag und tatsächliche jährliche Abnutzung müssen grds nicht unbedingt identisch sein. Eine solche Verbindung ermöglicht lediglich die Leistungsabs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die gesetzliche Nutzungsdauer

Rn. 356 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 und 2 EStG schreiben vor, die Nutzungsdauer jedes einzelnen Objekts gesondert zu bestimmen. Um diese Bestimmung zu erleichtern, gibt es die amtlichen AfA-Tabellen. Die AfA-Tabellen haben zwar keine Rechtsverbindlichkeit, wohl aber die Vermutung der Richtigkeit für sich (s Rn 192 ff). § 7 Abs 4 S 1 EStG geht in dreierlei Hinsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Änderungen des Absetzungsplans

Rn. 27 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Planmäßigkeit der gewöhnlichen Absetzungen schließt nicht aus, dass es im Laufe der Absetzungsperiode zu einer Planänderung kommen kann. Rn. 28 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiele: Der StPfl wechselt von degressiver zu linearer Abschreibung (§ 7 Abs 3 EStG, soweit zeitlich anwendbar wegen Zusammenhangs mit § 7 Abs 2 EStG, s Rn 2c, 33, 27...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Normzweck der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG verlangt, beim BV-Vergleich die WG des AV, die der Abnutzung unterliegen, mit den AK/HK bzw dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die AfA anzusetzen. Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ("ist") bzw § 7 Abs 4 EStG ("sind") Absetzungen vorzunehmen. Aus diesen beiden Aussagen folgt (auch s Rn 222):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Begrifflichkeiten

Rn. 422 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Degressive AfA: Angesichts des AfA-Verfahrens bei § 7 Abs 5 EStG kann man sich sicherlich streiten, ob dies wirklich eine "degressive" AfA war. Es entspricht allerdings allg Meinung, sie als solche zu bezeichnen. Die Afa nach § 7 Abs 5a EStG (zum Anwendungszeitraum s Rn 2c) ist allerdings eine eindeutig (geometrisch-)degressive, da stets vom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 109 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Absetzungen kommen nur auf solche AfA-fähigen WG in Betracht, für die dem StPfl eine Absetzungsmasse (= AfA-Volumen) zur Verfügung steht. Ist ein WG beim StPfl 1 bereits abgeschrieben, aber noch einsatzbereit, gibt es kein AfA-Volumen mehr für ihn. Jedoch könnte der StPfl 2, der es entgeltlich erworben hat, das WG erneut abschreiben; erwirb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Vereinfachungsfunktion

Rn. 360 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 1 EStG legt ausdrücklich nur die jährlichen AfA-Prozentsätze fest, der AfA-Zeitraum ergibt sich dadurch indirekt. Diese AfA-Prozentsätze dienen der Gesetzesvereinfachung, wobei der Gesetzgeber auch davon ausgeht, dass die tatsächliche Gebäudenutzung idR länger ist (BFH BFH/NV 2020, 561), ähnlich BFH BFH/NV 2022, 108: gesetzliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cdf) Einbringung in PersGes (§ 24 UmwStG)

Rn. 177f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bär/Merkle in Haritz/Menner/Bilitewski, § 24 UmwStG Rz 192 (6. Aufl 2024)) iF Zwischenwertansatz betreffend § 7 Abs 1, 4, 5, (mE auch 5a), 6 EStG AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG, betreffend § 7 Abs 2 EStG ist der Zwischenwertansatz bei der PersGes = neue AfA-B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 230 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Abgrenzung zwischen der AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG und § 7 Abs 1 S 6 EStG: Rn. 231 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Leistun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 466z Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 8 EStG regelt, wie sich nach dem Wechsel der AfA-Methode von (geometrisch-)degressiv zu linear die neue AfA-Bemessungsgrundlage ergibt. Diese Regelung ist verbindlich und entspricht der in § 7 Abs 3 S 2 EStG. Dazu sind 2 Faktoren nötig: Kenntnis des Restbuchwerts (s Rn 467) und der Restnutzungsdauer (s Rn 467a). Rn. 467 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Berechnung

Rn. 467c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Division von Restwert durch Restnutzungsdauer (in Jahren) ergibt den jährlichen AfA-Betrag.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 224 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2024 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der periodengerecht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Methodenwechsel

Rn. 247a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl kann übergehen: von der Leistungs-AfA zur linearen (und umgekehrt) übergehen (Zapf, FR 2025, 41), nicht übergehen: von der Leistungs-AfA zur degressiven (falls zeitlich überhaupt anwendbar, s Rn 2c), da § 7 Abs 2 EStG von "statt …in gleichen Jahresbeträgen" spricht, was bei der Leistungs-AfA nicht gegeben ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenleistungen sind da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cde) Einbringung in Kapitalgesellschaften (§§ 20–23 UmwStG)

Rn. 177e Stand: EL 185 – ET: 12/2025 iF Buchwert-Fortführung Fortführung bisheriger AfA wie bei s Rn 177c (s Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, § 23 UmwStG Rz 54 (6. Aufl 2024)) iF Zwischenwertansatz (§ 23 Abs 3 Nr 1, 2 UmwStG): iF § 7 Abs 1, 4, 5, (mE auch Abs 5a), 6 EStG: AK/HK + Aufstockungsbetrag = neue AfA-BMG (Bilitewski in Haritz/Menner/Bilitewski, 6§ 23 UmwStG Rz 6...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Teilentgeltlicher Erwerb betreffend PV und BV

Rn. 170 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei teilentgeltlichem Erwerb ist wie folgt zu unterscheiden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Der Grundsatz

Rn. 215 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach § 7 Abs 1 S 1 EStG ist die Absetzung "jeweils für ein Jahr" vorzunehmen; durch die Absetzung ist der Teil der AK/HK zu erfassen, der "auf ein Jahr entfällt". Die Absetzung hat in "gleichen Jahresbeträgen" zu erfolgen. Der Gesetzeswortlaut deutet anscheinend zunächst darauf hin, dass der jährliche AfA-Betrag jeweils den vollen Jahresbet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Rücklagen

Rn. 141 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA-Bemessungsgrundlage ist auch geringer als die AK/HK, wenn der StPfl auf das angeschaffte/hergestellte WG stille Reserven übertragen hat. Dann gilt (BFH BStBl II 1989, 697): Rn. 142 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dies gilt zB für Rücklagen nach § 6b EStG (s R 6b.2 Abs 1 S 9 EStR 2012) für Ersatzb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Wahlrecht des Steuerpflichtigen

Rn. 374 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 4 S 2 EStG ist als Kann-Vorschrift ausgestaltet, dh, der StPfl kann, muss aber nicht von ihr Gebrauch machen (Wahlrecht, BFH BFH/NV 2022, 108; BMF v 22.02.2023, BStBl I 2023, 332 Tz 7, 15; s Rn 2a, 2b und Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 435a (04/2023)). Der StPfl kann dieses Wahlrecht ausüben bei Beginn der Absetzungsperio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Bilanzierer

Rn. 466v Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Wahlrecht bezieht sich in jedem Fall auf die StB. Schubert/Adrian in Beck-BilKo, § 274 HGB Rz 164 (14. Aufl 2024) spricht nur davon, dass "erhöhte" AfA in der HB nicht zulässig ist, Schubert/Andrejewski in Beck-BilKo, § 253 HGB Rz 242 ff (14. Aufl 2024) halten aber die degressive in der HB für zulässig. Die degressive AfA ist somit auc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Eigenaufwand des Unternehmer-Ehegatten auf das Eigentum des Nichtunternehmer-Ehegatten, wenn beide Miteigentümer des Grundstücks sind

Rn. 48 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ehegatten sind Miteigentümer eines Grundstücks, E1 ist der Unternehmer-Ehegatte, E2 der Nichtunternehmer-Ehegatte. Auf dem Grundstück errichten sie ein (ausschließlich von E1 genutztes) betriebliches Gebäude, deren AK/HK trägt ausschließlich E1. Daraus folgt (BFH BStBl II 2016, 697; BMF v 16.12.2016, BStBl I 2016, 1431 mw Einzelheiten, so...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die kürzere tatsächliche Nutzungsdauer

Rn. 368 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Liegt die tatsächliche (bautechnische und/oder wirtschaftliche ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 437 (04/2023)) (Rest-)Nutzungsdauer (s Rn 367) des Gebäudes unter der gesetzlichen: der AfA-Zeitraum verkürzt sich, § 7 Abs 4 S 2 EStG ist anwendbar (BFH BStBl II 1998, 59; BFH BStBl II 2009, 986; BFH BFH/NV 2004, 474; BFH BFH/NV 2008, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Die Zwöftelungsregelung bei nach dem 31.12.2003 angeschafften/hergestellten WG (§ 7 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ausdrücklich gesetzlich normiert für nach dem 31.12.2003 angeschaffte/hergestellte WG (Art 9 Nr 7 Buchst a, Nr 33 Buchst c HaushaltsbegleitG 2004 v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076) ist in § 7 Abs 1 S 4 EStG die sog Zwölftelungsregelung. Zu deren Anwendungsbereich ergibt sich Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Der Schrottwert/Schlachtwert

Rn. 144 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Strittig ist, ob die AK/HK um einen nach Abschluss der Nutzung noch verbleibenden, ins Gewicht fallenden Schrottwert/Schlachtwert zu kürzen sind (s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 202 (04/2023); Scharfenberg/Müller, DB 2014, 921):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Kürzung der AK/HK um den voraussichtlichen Veräußerungserlös?

Rn. 146 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird nicht um einen voraussichtlichen Veräußerungserlös (ebenso: Entschädigungserlös) gekürzt (nunmehr hM, zB Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 116 (44. Aufl 2025); wohl auch BFH BStBl II 1975, 478; FG Hamburg EFG 1987, 612 rkr; aA noch BFH BStBl II 1972, 744). Rn. 147 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Ist beabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der Grundsatz

Rn. 289d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG und Sonderabschreibung verbietet grundsätzlich § 7a Abs 4 EStG, dh, neben der Sonderabschreibung ist nur die lineare AfA nach § 7 Abs 1 oder Abs 4 EStG zulässig (s § 7a Rn 49, 50 (Handzik)).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 378 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA-Bemessungsgrundlage wird für § 7 Abs 4 S 1, 2 EStG grds durch die AK/HK (s § 255 HGB) bestimmt (BFH BStBl II 2014, 878; BFH BStBl II 2019, 170) und begrenzt (BFH BStBl II 2020, 545; BFH IX R 14/20, BB 2023, 626), insoweit gelten die Erläuterungen zu § 7 Abs 1 EStG (s Rn 109 ff) entsprechend. § 7 Abs 4 S 2 EStG verweist auf § 7 Abs 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Überschusseinkünfte

Rn. 106 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Überschusseinkünfte kennen kein BV und kein AV ( Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 72 (04/2023)). AfA-fähig sind aber auch hier nur die WG, die der Erzielung von Einkünften dienen. Sie müssen also zum "Einkunftserzielungsvermögen" (= Teilbereich des PV) gehören. Dies folgt aus der WK-Definition in § 9 Abs 1 S 1 EStG ("Aufwendung...mehr