Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 47. Gesetz zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zur Einschränkung von steuerlichen Vorteilen (StEntlG 1984) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 14

Rn. 55 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch das StEntlG wird das EStG in zahlreichen Punkten geändert und ergänzt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Abgrenzung nach allgemeinen Grundsätzen

Rn. 148a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Dem Grunde nach stellt eine mietweise Überlassung von beweglichem AV bzw die Erbringung von Dienstleistungen an Dritte ohne eine Verbindung des jeweiligen überlassenen WG zu einem luf BV eine gewerbliche Betätigung dar. Eine solche Verbindung zu einem luf BV liegt regelmäßig nur vor, wenn die eigenbetriebliche Nutzung der überlassenen WG i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 16. Stabilitätsgesetz vom 08.06.1967, BStBl I 67, 266

Rn. 21 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Stabilitätsgesetz ändert den § 35 Abs 2 EStG 1965 dahingehend, daß eine Anpassung der Vorauszahlungen an die Steuer des laufenden VZ auch noch in dem auf diesen VZ folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden kann. Besondere Voraussetzungen für eine solche Maßnahme brauchen nicht vorzuliegen. Darüber hinaus ändert § 26 Nr 3 Stabilitätsgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerung von übrigem AV und Tieren (§ 13a Abs 7 S 1 Nr 1 Buchst b EStG)

Rn. 225 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Unter die Vorschrift fallen Gewinne (bzw Verluste) aus der Veräußerung/Entnahme von nicht bereits unter Buchst a fallenden Anlagegütern (Maschinen, Betriebsvorrichtungen usw) und Tieren (gleichviel ob zum AV oder UV gehörig), sofern der Veräußerungspreis bzw der Entnahmewert je WG einschließlich gesetzlicher USt mehr als EUR 15 000 beträgt;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Zuwendungsnießbrauch

Rn. 210d Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Beim Zuwendungsnießbrauch bestellt der zivilrechtliche Eigentümer des luf Betriebs zugunsten eines Dritten (regelmäßig der zukünftige Hoferbe) den Nießbrauch, wobei er sich das Eigentum am Hof zurückbehält. Auch in diesem Falle entsteht neben dem bereits vorhandenen Betrieb beim Eigentümer ein weiterer in der Hand des Nießbrauchers (BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weinbau

Verwaltungsanweisungen: BMF v 19.10.2017, BStBl I 2017, 1431 (Abgrenzung der LuF vom Gewerbe im Bereich des Weinbaus, ertragsteuerliche Behandlung eigener und fremder Erzeugnisse in Haupt- und Nebenbetrieben). Rn. 12 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Weinbau ist die auf planmäßige Gewinnung und Verwertung von Weinreben gerichtete Tätigkeit. Der Weinbau besteht danach nicht nur in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ermittlung der laufenden Einkünfte

Rn. 284 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Bevor der Frage der Liebhaberei überhaupt näher zu treten ist, ist vorweg zu untersuchen, ob erklärte Verluste nicht etwa nur darauf zurückzuführen sind, dass der StPfl Aufwendungen als BA geltend macht, die entweder von vornherein auszuscheiden sind (zB Kosten der privaten Lebensführung, wie bspw für Hauspersonal usw) o wegen deren Vermisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Nießbrauch am Betrieb

Rn. 210 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Wird ein luf Betrieb unentgeltlich im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchs für den bisherigen Eigentümer übertragen, so liegt weder eine Entnahme noch eine Betriebsaufgabe vor. Der Betrieb wird vielmehr steuerrechtlich unverändert durch den Rechtsnachfolger fortgeführt; dieser ist gemäß § 6 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Nutzungsvergütungen, Entschädigungen für die Inanspruchnahme von luf Grundbesitz für den Bau und Betrieb von Versorgungsleitungen (§ 24 Nr 3 EStG)

Rn. 221 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zu den BE führen grundsätzlich auch Nutzungsvergütungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke sowie Zinsen auf solche Nutzungsvergütungen und auf Entschädigungen, die mit der Inanspruchnahme von Grundstücken für öffentliche Zwecke zusammenhängen. Hierher gehören insb Entschädigungen und Nutzungsvergütungen für besc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Entgeltlicher Erwerb von Milchreferenzmengen

Rn. 230e Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der entgeltliche Erwerber einer Milchreferenzmenge hat diese mit ihren AK zu aktivieren und kann darauf AfA (Nutzungsdauer 10 Jahre) vornehmen; bei nach dem 31.03.2005 entgeltlich erworbenen Milchlieferrechten ist der 31.03.2015 als Endzeitpunkt für die lineare AfA zu berücksichtigen (BMF vom 05.11.2014, BStBl I 2014, 1503 Rz 28; BFH vom 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 88. Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz vom 21.12.1993, BGBl I 93, 2310 (StMBG)

Rn. 108 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 3. große Änderungsgesetz des Jahres 1993 nach FKPG und StandOG ist bereits am 30.12.1993 in Kraft getreten (Art 34 Abs 1 StMBG) und ändert insgesamt 32 steuerliche Gesetze und Rechtsverordnungen. Berücksichtigt man zusätzlich das kurzfristige Zustandekommen und Inkrafttreten dieses Gesetzes, so wird zu Recht von einem "Steuerchaos" (so a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtslage ab StÄndG 1992

Rn. 111b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Schrifttum und Verwaltungsanweisungen s vor Rn 111a. Wegen der besonderen Problematik im Zusammenhang mit § 15a EStG s § 15a Rn 18a (Bitz). Der Gesetzgeber hat mit § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG idF StÄndG 1992 das Anliegen einer möglichst weitgehenden Gleichbehandlung ein- und mehrstöckiger Beteiligungsstrukturen verfolgt. Rein inländische Dop...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachträgliche Aufdeckung einer Betriebsaufspaltung u Bilanzierung der Pacht-WG

Rn. 383 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Angesprochen ist der Fall der Bilanzierung bei zunächst fälschlich nicht erkannter Betriebsaufspaltung (umgekehrt, bei irrtümlicher Annahme einer nicht gegebenen Betriebsaufspaltung, zB wegen Ehegatten-GbR, s Rn 330; auch s Rn 305 zu (2)). Eine Ehegatten-GbR erklärte hinsichtlich der Immobilie Einkünfte aus VuV, weil die Eheleute die Immobi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bfc) Ansatzverbote in der StB/abweichende Bewertung in HB und StB

Rn. 70c Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die nachstehend sich von Gesetzes wegen ergebenden Abweichungen basieren auf der gesetzlichen Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit durch das BilMoG und der Abkehr vom Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB durch das StEntlG 1999/2000/2002: auch s Rn 62. Infolge des BilMoG sind nach HGB keine steuerlichen Abschreibungen mehr zuläs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einbeziehung der stillen Reserven

Rn. 285 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Ein evtl zu berücksichtigender Aufgabegewinn, in dem die stillen Reserven des BV erfasst werden, lässt sich durch Gegenüberstellung des bis zum Aufgabe- bzw Veräußerungszeitpunkts fortentwickelten letzten BV als sog Aufgabe-Anfangsvermögen u des sich durch Ansatz der Werte des § 14 EStG iVm § 16 Abs 3 EStG ergebenden sog Aufgabe-Endvermögen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 43. Das Zweite Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur (2. HStruktG) vom 22.12.1981, BStBl I 82, 235

Rn. 51 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das 2. HStruktG ist eines von zahlreichen Gesetzen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bundeshaushalts 1982 verabschiedet worden sind ("Operation 82"). Im einzelnen wurde das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 156. Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) v 28.05.2007, BGBl I 2007, 914

Rn. 176 Stand: EL 77 – ET: 12/2007 Das Gesetz zu "Real Estate Investment Trusts" (REITs) – rückwirkend zum 01.01.2007 (Art 7 REITG) in Kraft getreten – soll deutschen Unternehmen die steuerbegünstigte Übertragung von Anlageimmobilien im BV (mit Ausnahme von Bestandsmietwohnimmobilien) in Form einer "Exit-Tax" (zeitlich befristete Halbeinkünftebesteuerung) gemäß dem neuen § 3 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 75. Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 25.06.1990, BGBl I 90, 518

Rn. 89 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die in Art 11 des Gesetzes aufgeführten Änderungen des Einkommensteuergesetzes gelten in der Mehrzahl (nachfolgend kenntlich gemacht) lediglich für den Veranlagungszeitraum 1990 und wurden durch das unter Nr 77 erläuterte Einigungsvertragsgesetz ab 1991 wieder aufgehoben. Dies resultiert aus der Besonderheit, daß auf dem Rechtsgebiet der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Behandlung des bei Pachtbeginn dem Pächter überlassenen AV/UV

Rn. 196 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Das bei Pachtbeginn vom Verpächter dem Pächter gem § 582a Abs 3 S 1 BGB zur Nutzung überlassene bewegliche AV (Inventar) bleibt sowohl zivilrechtliches wie auch wirtschaftliches Eigentum des Verpächters. Es ist grundsätzlich auch nach eiserner Verpachtung u unabhängig von der Gewinnermittlungsart des Verpächters wie auch des Pächters beim V...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 201. Steueränderungsgesetz 2015 v 02.11.2015, BGBl I 2015, 1834

Rn. 221 Stand: EL 115 – ET: 04/2016 Das G ist ein sog "Omnibusgesetz", ursprünglich im März 2015 unter dem sperrigen Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung zum Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" auf den Weg gebracht. Im Verlauf des Verfahrens ist das Gesetz um zahlreiche Rechtsä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Zuordnung des Holzbestands zum nicht abnutzbaren AV, Begriff des WG

Rn. 9e Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ebenso wie der Grund und Boden gehört auch das stehende Holz zu den nicht abnutzbaren WG des AV iSd § 6 Abs 1 Nr 2 EStG (BMF v 16.05.2012, BStBl I 2012, 595). Die Zuordnung zum nicht abnutzbaren AV beruht darauf, dass die einzelnen Bäume sowohl Produktionsmittel als auch gleichzeitig das Produkt selbst sind, und zum anderen auf der langen (8...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 44. Gesetz zur Wiederbelebung der Wirtschaft und Beschäftigung und zur Entlastung des Bundeshaushalts (Haushaltsbegleitgesetz 1983) vom 20.12.1982, BStBl I 82, 972

Rn. 52 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit dem Gesamtpaket gesetzlicher Änderungen (Steuerrecht, Investitionshilfegesetz, Finanzausgleich Bund/Länder, Anpassung der Beamtengehälter 1983, Einsparungen bei verschiedenen Leistungsgesetzen) sollen Einsparungen im konsumtiven Bereich und bei der Sozialversicherung kombiniert werden mit Impulsen zur Wiederbelebung der Wirtschaft, insbes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Der Gewinn aus Sondernutzungen (§ 13a Abs 6 EStG)

Rn. 184 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Bei der Ermittlung eines (Teil-)Gewinns für die Sondernutzungen ist danach zu unterscheiden, ob es sich um solche handelt, die in der Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG namentlich aufgeführt sind, bzw um solche, die dort nicht genannt sind. Rn. 185 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Wird eine in Anlage 1a Nr 2 zu § 13a EStG aufgeführte Sondernutzung selbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Verkauf zuvor vermieteter beweglicher WG (zB Maschinen, Container) im Rahmen eines einheitlichen Geschäftskonzepts

Rn. 136c Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Allein aus dem Umstand, dass nicht nur äußerst kurzfristig vermietete bewegliche WG) vor Ablauf der gewöhnlichen oder tatsächlichen Nutzungsdauer gegen neuere, funktionstüchtigere WG ausgetauscht werden (wenn diese Vorgänge noch den Beginn und das Ende einer in erster Linie auf Vermietungserlöse gerichteten Tätigkeit darstellen), kann nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Persönlich haftende Gesellschafter

Rn. 174a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff "persönlich haftende Gesellschafter" knüpft typisierend an die §§ 128, 161 Abs 1 HGB an und bedeutet idS unmittelbare Haftung für gesetzliche und rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten (s Rn 175) gegenüber den Gesellschaftsgläubigern mit dem gesamten Vermögen. Für die Frage, ob ein Gesellschafter iSd § 15 Abs 3 Nr 2 EStG unbesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pachtvermögen: Substanzerhaltungsanspruch u -verpflichtung ("eiserne Verpachtung"), Instandhaltungsanspruch u -verpflichtung

Rn. 381 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Das Verpächter-Besitzunternehmen ist bürgerlich-rechtlicher und idR auch wirtschaftlicher Eigentümer der Pachtgegenstände. Dies gilt auch dann, wenn die pachtende Betriebsgesellschaft die Verpflichtung(en) übernimmt, das Pachtvermögen nicht nur instand zu halten, sondern unbrauchbar gewordene Gegenstände durch neue zu ersetzen u die Pachtge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Betriebsindividuelle Bewertung mit AK bzw HK

Rn. 254 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die AK für die einzelnen Tiere bestimmen sich nach § 255 Abs 1 HGB iVm R 6.2 EStR 2012. Demzufolge gehören zu den AK nicht nur der reine Kaufpreis, sondern auch Nebenkosten (wie zB Frachtkosten u Wiegekosten), wenn sie dem jeweiligen Tier zugeordnet werden können (BFH v 13.10.1983, BStBl II 1984, 101), während gewährte Preisnachlässe bzw Ra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Prüfungsschritte zu (2): Liegen für nachhaltige Verluste persönliche Gründe und Neigungen oder erstrebte wirtschaftliche Vorteile außerhalb der Einkunftssphäre vor?

Rn. 125 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei negativer Gewinnprognose lt Prüfungsschritt (1) ist stets zu prüfen, ob dennoch eine steuerlich relevante verlustbehaftete Tätigkeit vorliegt, weil der Betrieb aus objektiven Gründen zur Erzielung von Gewinnen geeignet erscheint (Ausschluss von Verlustzuweisungsgesellschaften: BFH BStBl II 1991, 564; wegen der Definition s § 15a Rn 2 (Bi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Der Zurechnungszeitpunkt beim Gesellschafter

Rn. 82 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Hierzu bestimmt Leitsatz Nr 4 des BFH vom 23.05.1979, BStBl II 1979, 763 (bestätigt BFH BStBl II 1987, 553): Zitat "Für die Zurechnungen der Vergütungen iSd § 15 Nr 2 EStG zu den Einkünften des Gesellschafters eines bestimmten Kj ist es unerheblich, ob ihm die Vergütungen während dieses Kj zugeflossen sind; sie sind Einkünfte des Kj, in dem si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 35. Weitere Änderungen der Jahre 1977/78 (Baudenkmäler/Modernisierung/ Antragsfrist LStJA)

Rn. 41 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das Gesetz zur Erhaltung und Modernisierung kulturhistorisch u städtebaulich wertvoller Gebäude vom 22.12.1977, BStBl I 78, 17führt die Ermächtigungsnormen des § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst x und y neu ein, die durch die ÄndVO vom 12.07.1978, BStBl I 78, 312, mit § 82i EStDV (erhöhte AfA bis zu 10 % auf HK) u § 82k EStDV (Verteilung von größerem Erh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Gewinn

Rn. 166 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die Gewinngrenze beträgt für nach dem 31.12.2016 beginnende Wj 60 000 EUR (vorher: 50 000 EUR). Maßgeblich ist grundsätzlich der bei der ESt-Veranlagung bzw im Gewinnfeststellungsbescheid erfasste Gewinn des Kj, mit der Folge, dass die entsprechend § 4 Abs 2 Nr 1 S 1 EStG zeitanteilig aufzuteilenden Gewinne von zwei Wj zu berücksichtigen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nießbrauch an einem Grundstück

Rn. 210b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein dem Ertragsnießbrauch (s Rn 209a) gleichstehender Vorgang ist gegeben, wenn sich zB die Eltern iRd Hofübergabe beispielsweise die Erträge an bestimmten, mit übergebenen WG vorbehalten. Befinden sich danach zB im (geduldeten) luf BV vermietete Wohn- und Geschäftshäuser, und behalten sich die Eltern iRd Hofübergabe neben den vertraglich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 239. Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294

Rn. 259 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.11.2022 das JStG 2022 mit 39 Änderungen im Vergleich zum Regierungsentwurf beschlossen. Diesem Beschluss hat der Bundestag in 2./3. Lesung am 02.12.2022 zugestimmt. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Inhalt des JStG 2022 sind im Wesentlichen erforderliche Anpassungen an EU-Recht, EuGH-...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Die verschiedenen Bewertungsmethoden

Rn. 253 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Die zum Betrieb gehörigen Tiere sind entsprechend den handelsrechtlichen GoB zum jeweiligen Bilanzstichtag grundsätzlich einzeln zu bewerten, denn selbstständig nutzbares WG ist grds das einzelne Tier (BFH v 15.02.2001, BStBl II 2001, 594 unter 1.a.). Jedes Tier ist danach mit den ihm zurechenbaren AK bzw HK o mit seinem evtl niedrigeren Te...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übergangsregelung; Neuregelung

Rn. 195b Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Grundsätzlich sind bei eiserner Verpachtung nunmehr die allg gültigen bilanzsteuerrechtlichen Folgerungen sowohl beim Verpächter als auch beim Pächter zu ziehen (sofern wenigstens einer der beiden buchführend ist). Aufgrund der relativ komplizierten Handhabung der eisernen Verpachtung hat die FinVerw aber wiederum eine Vereinfachungsregelu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Kritik am Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung

Rn. 304 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Das lt I. Senat (s Rn 303) dogmatisch verselbstständigte "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung (s Rn 303) hat Auswirkungen insb hinsichtlich der GewStPfl der Pachteinnahmen (idR wegen § 35 GewStG weniger bedeutsam) und der Steuerverhaftung der stillen Reserven im verpachteten "Betriebs"-vermögen des Besitzunternehmens; diese Rechtsfortbi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bei der Gewinnermittlung zu beachtende Grundsätze (§ 13a Abs 3 S 2 u 3 EStG)

Rn. 155 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Innerhalb der Gewinnermittlung nach § 13a EStG gelten der Grundbetrag (Abs 4) sowie der Gewinn aus den in Anlage 1 Nr 2 zu § 13a EStG genannten Sondernutzungen (fiktiv) als nach den Grundsätzen des § 4 Abs 1 EStG ermittelt (§ 13a Abs 4 S 1 EStG), während für alle übrigen Gewinne (aus forstwirtschaftlicher Nutzung, den nicht pauschalierten G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufbauten der Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Rn. 382 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Hierzu hat der BFH v 07.10.1997, GmbHR 1998, 846 festgestellt, dass die Aufbauten bis zum Pachtende der GmbH zuzurechnen und auch von dieser zu bilanzieren seien, wenn die GmbH die Bauten während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nutzen durfte und auch tatsächlich genutzt hat. Im Urteilsfall verpachtete eine GbR an eine Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Bewertung von Fischbeständen

Rn. 264 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Für die in Teichen bzw in künstlichen Behältern gehaltenen Fischbestände hat die FinVerw weder auf deren Bewertung verzichtet noch gibt es hierfür von ihr festgelegte Richtwerte (zB Fischbesatz je qm Teichfläche). Begrifflich gehören die Zuchttiere (geschlechtsreife Elterntiere bzw in Aufzucht befindliche Tiere) zum abnutzbaren AV, die nach...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage bis einschließlich Wj 1993/94 bzw Kj 1994

Rn. 250 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Nach der früher geltenden Rechtslage war das zum AV gehörende Vieh mit den AK/HK, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, o mit den (auf einen Erlass des Reichsministers der Finanzen v 05.09.1925, RStBl 1925, 184 zurückgehenden) von der FinVerw festgelegten Durchschnittswerten anzusetzen (Abschn 125 Abs 1 EStR 1990). Wegen der Einzelheiten hie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Steueränderungsgesetz vom 26.07.1957, BStBl I 57, 352

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Änderungen reichen auf dem Gebiet der Ehegattenbesteuerung aufgrund eines Beschlusses des BVerfG v 17.01.1957 (BStBl I 57, 193) weit vor das EStG 1955 zurück. Die §§ 26 bis 26e werden in bestimmt abgegrenzten Fällen auch auf die VZ 1949 bis 1954 angewendet. Im übrigen enthält Art 4 StÄndG einzelne Gültigkeitsbestimmungen, soweit sich nich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Maschinen- bzw Transportgemeinschaften

Rn. 157 Stand: EL 62 – ET: 06/2004 Vielfach erwerben mehrere LuF gemeinsam (im Rahmen einer GbR) Maschinen und/oder Fahrzeuge, deren Anschaffung für einen Betrieb unwirtschaftlich wäre, und erbringen damit Transport- bzw sonstige Maschinenleistungen; Mitglied einer solchen Maschinen- bzw Transportgemeinschaft kann auch ein Betrieb sein, der kraft Rechtsform nur gewerbliche Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern vom 20.04.1949, WiGBl 49, 69

Rn. 4 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Einen weiteren bedeutsamen Schritt in Richtung auf eine Konsolidierung und Normalisierung des EStRechts im Rahmen des Möglichen bedeutete das Zweite Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuern für die amerikanische und britische Besatzungszone (Zweites Landesges zur Vorläufigen Neuordnung der ESt und KSt vom 20.09.1949für Baden, Landesgesetz...mehr