Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Steuer Check-up 2026 / 2.2.1 Anwendungsschreiben zur Zinsschranke

Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz v. 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 411) wurde die Zinsschranke des § 4h EStG bzw. § 8a KStG an die Vorgaben der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) angepasst, u. a. wurde die Definition der Zinsaufwendungen und korrespondierend auch der Zinserträge erweitert. Damit erlangt die Abgrenzung der Zinsschrankenzinsen zu den gewerbesteuerlich h...mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.10 Forschungszulage

Durch das Wachstumschancengesetz v. 27.3.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) können Unternehmen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen, Abschreibungen von Anschaffungs- und Herstellungskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens als förderfähige Aufwendungen geltend machen. Diese Erweiterung stellt eine relevante Ausweitung der Bemessungsgru...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 1.1 Abschlussvorarbeiten oder vorbereitende Abschlussarbeiten

Die Unterscheidung zwischen Abschlussvorarbeiten und vorbereitenden Abschlussarbeiten ist u. a. in der Steuerberatervergütungsverordnung von Bedeutung. Vorarbeiten können Sie i. d. R. kostengünstig selbst übernehmen und dem Steuerberater die eigentliche Erstellung des Jahresabschlusses überlassen. Zu den Abschlussvorarbeiten gehört die Abstimmung der laufenden Buchführung bis...mehr

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Jahresabschluss: Vorbereitu... / 2.3 Bilanzberichtigungen bei Eröffnung

Der Grundsatz der Bilanzidentität fordert, dass die Eröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz übereinstimmen muss. Dies gilt auch für fehlerhafte Ansätze, falls die Schlussbilanz aus steuerlichen Gründen nicht mehr geändert werden kann. Die Richtigstellung wird in diesen Fällen in der ersten änderbaren Schlussbilanz nachgeholt und dem Finanzamt angezeigt. Um die Ergebnisse von Be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Absetzung für Abnutzung (AfA)

a) Der AfA-Beginn Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Kumulation von Sonderabschreibung nach § 7b EStG und (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 5a EStG sowie von erhöhter Abschreibung nach § 7h, 7i EStG und degressiver AfA nach § 7 Abs 5 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Wortlaut des § 7 Abs 3 S 1 EStG erfasste/erfasst nur die lineare AfA in gleichen Jahresbeträgen, also nicht die Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, die keine gleichen Jahresbeträge aufweist. Dennoch war/ist nach hier vertretener Auffassung ein solcher Wechsel von der (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG zur AfA nach § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA

Rn. 298 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl konnte bzw kann (s Rn 297a) ohne weiteres (dh ohne Begründung, s Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 362 (04/2023)) von der degressiven zur linearen AfA übergehen (§ 7 Abs 3 S 1 EStG: "…ist zulässig"). Voraussetzung war jedoch, dass zuvor die degressive AfA zulässig war (s Rn 297a). Dies bedeutet, dass ein Methodenwechsel v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex nunc

Rn. 174 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Bei einer Reduktion der Bemessungsgrundlage ex nunc (s dazu § 7a Abs 1 S 3 EStG, s § 7a Rn 30 ff (Handzik)) errechnet sich die AfA nach hier vertretener Ansicht wie folgt: Fall 1: Bisherige Abschreibung des WG nach § 7 Abs 1 EStG (= lineare AfA) Bewegliches WG, AK EUR 12 000, betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 12 Jahre, Anschaffung im Januar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der degressiven AfA nach § 7 Abs 2, 2a, 5a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG

Rn. 302 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach hier vertretener Auffassung sind folgende Wechsel zulässig: Wechsel von der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2, 5a EStG zur linearen AfA (s Rn 298–301) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA (s Rn 301a, 301b). Dies bezieht sich wegen des Wortlauts in § 7 Abs 3 S 1 EStG ("in gleichen Jahresbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Die degressive AfA als Jahres-AfA?

Rn. 464 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für die Frage, ob die degressive AfA nach § 7 Abs 5 EStG stets sich auf ein volles Jahr bezog, war zu unterscheiden: unterjährige Anschaffung/Herstellung des Gebäude(-teils): Der volle Jahresbetrag musste (= Zwang) angesetzt werden (BFH BFH/NV 2006, 1452 unter Hinweis auf den Wortlaut, die Zielsetzung der Vorschrift und wegen § 7 Abs 5 S 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG

Rn. 303a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Rechtlich zulässig wäre auch nach mE ein Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG zur Leistungs-AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG, sofern deren Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, praktisch dürfte dies wohl ohne Bedeutung sein.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 306 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Diesen Fall regelte § 7 Abs 3 S 3 EStG nicht, da er nur von der AfA in gleichen Jahresbeträgen spricht, und dies ist bei der Leistungs-AfA nicht der Fall. Dennoch war und ist § 7 Abs 3 S 3 EStG auf diesen Fall vom Sinn und Zweck her analog anzuwenden, dh, der Wechsel nicht zulässig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das AfA-Ende

Rn. 410 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA ist bis zur "vollen Absetzung" (§ 7 Abs 4 S 1 EStG) fortzuführen, dh bis bei Bilanzierern der Bilanzansatz EUR 0 oder EUR 1 (Erinnerungswert) erreicht ist bei §-4-Abs-3-EStG-Rechnern und Überschussrechnern (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG) die Summe der AfA (inkl AfaA) den AK/HK oder der Ersatz-Bemessungsgrundlage (zB Teilwert) entspricht.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Wechsel von der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG zur linearen AfA

Rn. 301a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Mit Einführung eines § 7 Abs 2a EStG (arithmetisch-degressive Abschreibung in einer Sonderform) stellt sich die Frage, ob auch von dieser zur linearen AfA gewechselt werden könnte. Dazu ergeben sich folgende Gesichtspunkte: § 7 Abs 3 EStG spricht von der AfA in "fallenden" Jahresbeträgen. Dies ist bei § 7 Abs 2 EStG stets der Fall, bei § 7 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Der AfA-Beginn

Rn. 405 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die AfA beginnt im (§ 9a EStDV) Hs 1: Anschaffungsfall mit dem Jahr der "Lieferung", dh bei Gebäuden, wann Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten übergehen (BFH BStBl II 2012, 408; vgl H 7.4 EStH 2023 "Lieferung"; s Rn 287e). "Besitz" meint nicht Eigenbesitz iSd § 854 BGB, sondern Besitz in Erwartung des Eigentumserwerbs (BFH BStBl II 2012, 408...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 10a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für den Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 (Tag der Anschaffung/Herstellung des begünstigten WG) wurde die geometrisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG wieder zugelassen (Art 1 Nr 3 des 2. Corona-SteuerhilfeG v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512, anzuwenden ab 01.01.2020 durch § 52 Abs 1 EStG, s BT-Drs 19/20058, 22), s Rn 33, 282. Somit lag der Ta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG

Rn. 305 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ein Wechsel von linearer AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur degressiven Absetzung nach § 7 Abs 2 EStG war und ist nicht zulässig (7 Abs 3 S 3 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Wechsel zu "fallenden" Jahresbeträgen. Wie unter s Rn 301a ausgeführt, handelt es sich nach hier vertretener Auffassung bei der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG um "fallende" Jahresbeträge, so dass ein Wechsel nicht zulässig ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wechsel von arithmetisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2a EStG zu geometrisch-degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG oder umgekehrt?

Rn. 295u Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 EStG befasst sich nicht mit dem Wechsel zwischen der arithmetisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG und der geometrisch-degressiven nach § 7 Abs 2 EStG. Nach hier vertretener Auffassung ist ein solcher Wechsel (mangels Ausschlussregelung in § 7 Abs 2, 2a oder 3 EStG) sowohl in die eine als auch in die andere Richtung theoretis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV und für Gebäude

Rn. 421 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Folgende Übersicht zeigt wichtige Unterschiede zwischen der degressiven AfA für bewegliche WG des AV (§ 7 Abs 2 EStG) und der für in EU/EWR-Raum liegende Gebäude (§ 7 Abs 5 EStG):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die AfA-Tabellen

Rn. 192 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Da die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer anhand der branchenüblichen Nutzungsdauer ermittelt wird (s Rn 193), liegt es nahe, für solche WG, deren Nutzungsdauer von der Verwendung in einem bestimmten Wirtschaftszweig abhängig ist, branchengebundene Erfahrungssätze über die Nutzungsdauer zusammenzustellen. Rn. 192a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt

Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 zulässig (§ 7 Abs 3 S 1 EStG) lineare AfA nach § 7 Abs 4 EStG: Übergang zu (ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Die Verkürzung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 460 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Reduzierte sich nach Beginn der AfA-Periode das AfA-Volumen und die AfA-Bemessungsgrundlage durch eine AfaA/Teilwertabschreibung, führte dies dazu, dass der AfA-Zeitraum vorzeitig endete. Rn. 461 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Beispiel: Die Gebäude-HK betrugen EUR 500 000. Nach 8 Jahren waren nach § 7 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG 8 × 5 % = 40 % = EUR 200...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die fortgeführten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage beim PV (§ 11d Abs 1 EStDV)

Rn. 167 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Hat der StPfl WG des PV voll unentgeltlich erworben, führt er die AfA-Bemessungsgrundlage des Rechtsvorgängers (= AK/HK oder an deren Stelle tretender Wert) fort (§ 11d Abs 1 S 1 EStDV- "Fußstapfen-Theorie"). AfA durch den StPfl (= Rechtsnachfolger) sind nur zulässig, soweit die von ihm und dem Rechtsvorgänger zusammen vorgenommene AfA noch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Nachträgliche Anschaffungskosten/Herstellungskosten, unterlassene AfA

Rn. 362 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 IdR kann offenbleiben, ob § 7 Abs 4 S 1 EStG vornehmlich die Prozentsätze festlegt oder die Nutzungsdauer. In folgenden Fällen stellt sich die Frage, auf was abzustellen ist:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die Verlängerung des AfA-Zeitraums bei gleichbleibenden Staffelsätzen

Rn. 462 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachträgliche AK/HK erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage und führten am Ende des AfA-Zeitraums, den § 7 Abs 5 EStG vorsah, zu einem noch nicht verbrauchten AfA-Volumen (Zitzmann, BB 1986, 103). Hier war dann linear nach § 7 Abs 4 EStG abzuschreiben (BFH BStBl II 1987, 491; offengelassen von BFH BStBl II 2018, 646), da § 7 Abs 4 EStG anders a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Der Übergang von (geometrisch-)degressiver zu linearer AfA und neue AfA-Bemessungsgrundlage danach (§ 7 Abs 5a S 7, 8 EStG)

a) Wechsel zwischen (geometrisch-)degressiver und linearer AfA und umgekehrt Rn. 466y Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zum Thema "Übergang" zwischen degressiver und linearer AfA ergibt sich Folgendes: lineare AfA nach § 7 Abs 1 EStG: Übergang zu geometrisch-degressiver nach Abs 2 nicht zulässig (§ 7 Abs 3 S 3 EStG) degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG: Übergang zu linearer nach Abs 1 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Der Wechsel von der lineare AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306d Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Dieser Wechsel wäre unzulässig nach § 7 Abs 3 S 3 EStG, aber schon tatbestandlich ist dies nicht möglich, da § 7 Abs 1 S 6 EStG bewegliche WG des AV betrifft, § 7 Abs 5a EStG aber unbewegliche (Gebäude).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG zur (geometrisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 5a EStG

Rn. 306c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 3 S 3 EStG verbietet den Übergang in "fallende" Jahresbeträge, von denen § 7 Abs 5a EStG spricht, dh dieser Wechsel ist nicht zulässig. Abgesehen davon ist schon fraglich, ob eine solche Kombination wegen des Vorrangs der Gebäudeabschreibungsregelungen in Abs 4 ff überhaupt denkbar wäre.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Der Wechsel von der linearen AfA nach § 7 Abs 1 S 6 EStG zur (arithmetisch-)degressiven AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 306b Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 307, nach hier vertretener Auffassung nicht zulässig mit Begründung wie bei s Rn 306a.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Die Vornahme der Leistungs-AfA

Rn. 246 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der StPfl kann die Leistungs-AfA nehmen, er muss nicht (Wahlrecht, s Rn 2a, 2b). Der StPfl kann aber jederzeit, sofern nicht völlig willkürlich, von der Leistungs-AfA (erstmals oder wieder) zur AfA nach § 7 Abs 1 S 1 EStG übergehen (glA Kulosa in Schmidt, § 7 EStG Rz 175 (44. Aufl 2025); Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 321 (04/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Die Berechnung der Leistungs-AfA

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer AfaA (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV)

Rn. 414 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer AfaA (ebenso: Teilwertabschreibung) ergibt sich eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 1, 2 EStDV): Dh: Die um die AfaA verkürzten ursprünglichen AK/HK sind die neue AfA-Bemessungsgrundlage, und zwar für das Wj/Kj nach dem Jahr der AfaA/Teilwertabschreibung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden vom 16.06.1964, BStBl I 64, 384

Rn. 16 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 1 Nr 2 wurde § 7b für EinfHäuser, ZweifHäuser und Eigentumswohnungen, bei denen der Antrag auf Baugenehmigung nach dem 31.12.1964 gestellt wurde, wieder mit einer gegenüber früher allerdings wesentlich veränderten Abschreibungsmöglichkeit in Kraft gesetzt. Die erhöhten AfA für diese Gebäude betrugen für das Jahr der Fertigstellung u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Kein Nebeneinander von (geometrisch-)degressiver AfA nach § 7 Abs 2 EStG und AfaA (§ 7 Abs 2 S 4 EStG)

Rn. 289a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage eines möglichen Nebeneinanders von degressiver AfA nach § 7 Abs 2, 2a und 5a und AfaA folgende Übersicht:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Vornahme der AfA

Rn. 295k Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Es handelt sich nach Auffassung des Gesetzgebers um eine "arithmetisch-degressive" Abschreibung (BT.Drs 21/323, 22), mE in einer Sonderform (mit fallenden Prozentsätzen). Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit s Rn 10h. Rn. 295l Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Gegensatz zur geometrisch-degressiven AfA nach § 7 Abs 2 EStG, die zu einer unendl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) AfA-Bemessungsgrundlage nach Methodenwechsel (§ 7 Abs 5a S 8 EStG)

ba) Allgemeines Rn. 466z Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 5a S 8 EStG regelt, wie sich nach dem Wechsel der AfA-Methode von (geometrisch-)degressiv zu linear die neue AfA-Bemessungsgrundlage ergibt. Diese Regelung ist verbindlich und entspricht der in § 7 Abs 3 S 2 EStG. Dazu sind 2 Faktoren nötig: Kenntnis des Restbuchwerts (s Rn 467) und der Restnutzungsdauer (s Rn 467a). R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Die AfA-Bemessungsgrundlage bei einer Reduktion ex tunc

Rn. 173 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Fall der Kaufpreisminderung ex tunc ist die ursprüngliche Bemessungsgrundlage und der AfA-Betrag zu korrigieren (Fall des rückwirkenden Ereignisses iSd § 175 Abs 1 S 1 Nr 2 AO, BFH BStBl II 1989, 41).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Die Nachholung unterlassener AfA

a) Allgemeines Rn. 224 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Der Ausdruck "Nachholung" ist klarzustellen: Gemeint ist damit, dass es um die Geltendmachung von AfA-Beträgen von (nicht: in) früheren Wj geht, und zwar im laufenden und in künftigen Wj. Es werden nicht etwa in 2024 unterlassene AfA-Beträge mit Wirkung für dieses Jahr (dh rückwirkend) korrigiert. Das wäre mit dem Prinzip der p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Einführung einer arithmetisch-degressiven AfA für reine E-Fahrzeuge des AV im Zeitraum 01.07.20215–31.12.2027

Rn. 10r Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Einführung der arithmetisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2a EStG erfolgte durch Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) für den Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027. Auch diese ist nach hier vertretener Auffassung mit de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG im Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027

Rn. 10p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Wiedereinführung der geometrisch-degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG erfolgte durch Art 1 Nr 2 Buchst a des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland (v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161) für den Zeitraum 01.07.2025–31.12.2027 (s Rn 33). Nach hier vertretener Auffassung liegt m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 12. Keine Kumulation von (geometrisch-)degressiver AfA und AfaA (§ 7 Abs 5a S 6 EStG)

Rn. 466w Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Konkurrenz zwischen AfaA und degressiver/linearer AfA ergibt sich Folgendes:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Zuschreibung oder Wertaufholung (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV)

Rn. 415 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nach einer Zuschreibung (§ 7 Abs 1 S 7 Hs 2 EStG; ebenso: Wertaufholung, § 6 Abs 1 Nr 1 S 4 EStG) ergibt sich ebenfalls eine neue AfA-Bemessungsgrundlage (§ 11c Abs 2 S 3 EStDV): Dh: Die AfA-Bemessungsgrundlage nach erfolgter AfaA zzgl der Zuschreib...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Der AfA-Prozentsatz bei Wirtschaftsgebäuden

Rn. 347 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Für Wirtschaftsgebäude gilt folgender AfA-Prozentsatz (die Reduktion des AfA-Prozentsatzes beruht auf dem StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Die Berechnung der (geometrisch-)degressiven AfA

Rn. 290 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nur die Buchwertabsetzung ist zulässig (§ 7 Abs 2 S 2 Hs 1 EStG "vom jeweiligen Buchwert … vorgenommen werden"), dh die geometrisch-degressive Abschreibung, s Rn 18 (zur arithmetisch-degressiven Abschreibung nach § 7 Abs 2a EStG s Rn 18, 18b). Sie bedeutet: der jeweilige AfA-Prozentsatz bleibt jedes Jahr gleich ("nach einem unveränderlichen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) AfA-Prozentsätze und gesetzliche Nutzungsdauer (Rechtslage ab 01.01.2023)

Rn. 361a Stand: EL 185 – ET: 12/2025 S Rn 352b, 352c.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Anschafftungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage (§ 7 Abs 1 S 1 EStG) – der "Normalfall"

ba) Allgemeines Rn. 160 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7 Abs 1 S 1 EStG spricht von den AK/HK als AfA-Bemessungsgrundlage und bezieht sich damit auf § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 EStG, der allerdings nur Gewinnermittler betrifft, die den BV-Vergleich durchführen (= "Bilanzierer"). Dennoch bestimmen "als Normalfall" auch für Überschussrechner die AK/HK die AfA-Bemessungsgrundlage. Eigenlei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. AfA-Zuständigkeit

Rn. 211 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Frage der AfA-Berechtigung s Rn 41 ff.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die modifizierten Anschaffungskosten/Herstellungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage

ca) Übersicht Rn. 133 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 In folgenden Fällen stellt sich die Frage, inwieweit die AK/HK zu modifizieren sind und damit die AfA-Bemessungsgrundlage bilden: Zuschüsse (s Rn 135 ff) Rücklagen (s Rn 141 ff) Schrottwertfälle/Schlachtwertfälle (s Rn 144 f). Rn. 134 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die AK/HK um einen evtl Veräußer...mehr