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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 7 A ... / II. Die Entwicklung der Vorschrift

Dr. Peter Handzik
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Rn. 33

Stand: EL 154 – ET: 11/2021

Seit 2000 (vorherige Änderungen der Vorschrift werden aus Aktualitätsgründen nicht mehr dargestellt) sind folgende Änderungen zu verzeichnen:

  • StSenkG (v 23.10.2000, BGBl I 2000, 1433): Reduktion der degressiven AfA für bewegliche WG des AV von maximal 30 auf 20 % der Bemessungsgrundlage bzw von maximal der dreifachen auf maximal das Doppelte der linearen AfA (§ 7 Abs 2 S 2 EStG, erstmals für nach dem 31.12.2000 angeschaffte/hergestellte WG anzuwenden, § 52 Abs 21a EStG). Ferner Reduktion des AfA-Satzes von 4 % auf 3 % für Betriebsgebäude iSd § 7 Abs 4 S 1 Nr 1 EStG bei nach dem 01.01.2001 hergestellten/angeschafften Gebäuden; Hinausschieben des Beginns der Restwert-AfA um 8 Jahre in § 7 Abs 4 S 2 EStG, erstmals für nach dem 31.12.2000 angeschaffte WG (§ 52 Abs 21a EStG) – dies hängt mit der Reduktion der degressiven AfA zusammen. S dazu Neufang, BB 2000, 1913.
  • HaushaltsbegleitG 2004 (v 29.12.2003, BGBl I 2003, 3076): Zwingende AfA-Zwölftelung bei linearer und degressiver AfA nach § 7 Abs 1, 2 EStG bei unterjähriger Anschaffung/Herstellung von WG bei Anschaffung/Herstellung nach dem 31.12.2003 (Art 9 Nr 7a, 7b, Art 29 Abs 1 des G: Einfügung eines S 3 in § 7 Abs 1 EStG); redaktionelle Verweisänderung in § 7 Abs 4 S 1 EStG auf Abs 1 S 5 (bisher S 4; Art 9 Nr 7c, Art 29 Abs 1 des G); Reduktion der degressiven Gebäude-AfA-Sätze bei Herstellung/rechtswirksamem obligatorischen Vertrag bei Anschaffung nach dem 31.12.2003 (Art 9 Nr 7d, Art 29 Abs 1 des G); Klarstellung in § 7 Abs 5, dass die Zwölftelungs-Regelung nach § 7 Abs 1 S 3 EStG nicht für die degressive Gebäude-AfA gilt (Art 9 Nr 7e, Art 29 Abs 1 des G).
  • Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3682): Abschaffung der degressiven Gebäude-AfA für Mietwohnneubauten bei Herstellung nach dem 01.01.2006 oder Anschaffung aufgrund eines nach dem 01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrages (Art 1 Nr 2c, Art 2 des Gesetzes). S dazu Tausch/Plenker, DB 2006, 8; Stuhrmann, NJW 2006, 465; Melchior, DStR 2006, 12.
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (v 26.04.2005, BGBl I 2006, 1091): Erhöhung des Satzes für die degressive AfA nach § 7 Abs 2 EStG für im Zeitraum 01.01.2006–31.12.2007 angeschaffte/hergestellte bewegliche Anlagegüter von 20 % auf 30 % (Art 1 Nr 4, Art 3 Nr 2 des Gesetzes).
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung (v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091): Erhöhung des Maximalsatzes der degressiven AfA auf 30 % bei Anschaffung im Zeitraum 01.01.2006–31.12.2007 (Art 1 Nr 4 des Gesetzes).
  • UnternehmensteuerreformG 2008 (v 14.08.2007, BGBl I 2007, 1912): Streichung der degressiven AfA (§ 7 Abs 2 EStG) und der damit zusammenhängenden Vorschrift über den Wechsel zwischen linearer und degressiver AfA (§ 7 Abs 3 EStG) ab Anschaffung/Herstellung ab 01.01.2008 (Art 1 Nr 10, Art 1 Nr 40 g des Gesetzes).
  • Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstum" (v 21.12.2008, BGBl I 2008, 2896): Wiedereinführung der degressiven AfA für Anschaffung/Herstellung im Zeitraum 01.01.2009–31.12.2010 mit Maximalsatz von 25 %, als Konsequenz auch die Wiedereinführung des § 7 Abs 3 EStG (Art 1 Nr 1, Art 4 Abs 1 des Gesetzes).
  • Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386): Gleichstellung inländisch mit EU-/EWR-ausländisch Gebäuden in § 7 Abs 5 EStG (Art 1 Nr 3 des Gesetzes), anzuwenden auf Antrag auch vor VZ 2010, soweit Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig (Art 1 Nr 7a des Gesetzes).
  • JahressteuerG 2010 (v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768): Neufassung des § 7 Abs 1 S 5 EStG ab für nach dem 31.12.2010 vorgenommene Einlagen (Art 1 Nr 8, Nr 38g des Gesetzes = § 52 Abs 21 S 4 EStG).
  • Gesetz zur bestätigenden Regelung verschiedener steuerlicher und verkehrsrechtlicher Vorschriften des HaushaltsbegleitG 2004 (v 05.04.2011, BGBl I 2011, 554): Bestätigende Wiederholung des Wortlauts von § 7 Abs 5 S 1 Nr 3 Buchst b EStG aus Art 9 Nr 7 Buchst d HBeglG 2004 (s oder) wegen formeller verfassungsrechtlicher Bedenken (s BR-Drucks 583/10, 9).
  • 2. Corona-SteuerhilfeG (v 29.6.2020, BGBl I 2020, 1512): Wiedereinführung der degressiven AfA in § 7 Abs 2 EStG iF Anschaffung/Herstellung beweglicher WG des AV im Zeitraum 01.01.2020–31.12.2021 durch Art 1 Nr 3 (s BT-Drucks 19/20058, 22).

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