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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15 ... / ca) Veräußerungsgeschäfte über WG zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern

Dr. Horst Bitz
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Rn. 13a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Die Bilanzbündeltheorie hatte noch gefolgert, dass steuerlich zwischen der PersGes und den Gesellschaftern keine Forderungen und Verbindlichkeiten entstehen könnten, dass vielmehr alles, was der Gesellschafter an die Gesellschaft leistet, als Einlage, und alles, was er von der Gesellschaft erhalte, als Entnahme zu werten sei (bei Veräußerungsgeschäften anteilig entsprechend dem Gesamthandsanteil). Ausnahmen gab es nur für Warenlieferungen im normalen Geschäftsverkehr (BFH BStBl II 1970, 43), für Bankgeschäfte (BFH BStBl II 1969, 480) sowie Bauarbeiten eines Bauunternehmers für die Bauträger-PersGes (BFH BStBl II 1973, 630; bestätigt durch BFH BStBl II 1983, 598).

Die aus dem Zivilrecht abgeleitete begrenzte Rechtszuständigkeit (s Rn 12a–12b: Prinzip der Einheit der PersGes) ist als gesetzessystematische Ausnahme gegenüber § 39 Abs 2 AO vorrangig; § 39 Abs 2 AO steht bei Veräußerungsgeschäften der einheitlichen Beurteilung als Fremdgeschäft nicht entgegen (BFH BStBl II 1981, 84; s Rn 96); das Geschäft wird zwischen der Gesellschaft (als Gewinnerzielungssubjekt) und dem Gesellschafter abgeschlossen, für eine Aufteilung des Rechtsgeschäfts gibt § 39 Abs 2 Nr 1 AO keine Handhabe (s Groh, JbFSt 1983/84, 255, 262).

Wegen der Folgen bei gesellschaftlich veranlasster Forderungsstundung aus Veräußerungsgeschäften des Gesellschafters an seine PersGes s Rn 86.

Eine entgeltliche Veräußerung (und keine Einlage) liegt auch vor bei WG-Übertrag auf eine PersGes gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf dem Festkapitalkonto, weil das ein entgeltlicher Vorgang ist: so zB BFH vom 24.0.2008, BStBl II 2011, 617 zu II.2.b. der Begründung. Entgeltlich ist der Vorgang auch bei zusätzlicher teilweiser Gutschrift zugunsten einer gesamthänderisch gebundenen Rücklag...

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