Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.3 Folgebewertung im Anschaffungskostenmodell

Rz. 187 Nach IAS 16.29 und IAS 38.75 kann bei der Folgebewertung zwischen dem Anschaffungskosten- oder Neubewertungsmodell gewählt werden. Letztere Option, die im Zusammenhang mit der sowohl beim IASB als auch innerhalb des FASB seit einiger Zeit geführten Diskussion um eine generelle Bilanzierung zum Fair Value zu sehen ist,[1] führt zu einem Ansatz des Marktzeitwerts. Währ...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.3 Nutzungsdauer

Rz. 7 Handelsrechtlich sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Anlagegegenstände bei der planmäßigen Abschreibung auf die Geschäftsjahre zu verteilen, in denen der jeweilige Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB). Die Nutzungsdauer hängt ab von der technischen Leistungsfähigkeit oder/und von wirtschaftlichen Umstän...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.3.2.3 Abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 48 Abnutzbare Anlagegegenstände werden durch planmäßige Abschreibungen laufend während ihrer Nutzungsdauer in ihren Wertausweisen gemindert. Wird ihr Wert durch ein Ereignis währen der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit gemindert, stimmt der Buchwert im Verlauf der planmäßigen Abschreibung zu einem Zeitpunkt mit dem Stichtagswert der außerplanmäßigen Abschreibung überein....mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.6 Buchmäßige Behandlung der Zuschreibung

Rz. 79 Die Wertaufholungen aufgrund der in den Rz. 74–80 behandelten Wertaufholungsgebote haben erfolgswirksam zu erfolgen. In der Bilanz ist die Wertaufholung zum Buchwert des betreffenden Vermögensgegenstands zuzuschreiben. In der Gewinn- und Verlustrechnung ist die Zuschreibung als Ertrag zu erfassen. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Zuschreibungen grundsätzlich...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.6 Geringwertige Vermögensgegenstände

Rz. 21 vorläufig frei Rz. 22 vorläufig frei Rz. 23 Nach § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG ist die Abschreibung der geringwertigen Wirtschaftsgüter – weiterhin, da die geplanten Erhöhungen mit dem Wachstumschancengesetz[1] letztlich doch nicht umgesetzt wurden – wie folgt geregelt:[2]mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.3.1 Teil des Abschreibungsplans

Rz. 25 Abschreibungsmethode ist die Art, in der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Rahmen der planmäßigen Abschreibung über die Nutzungsdauer verteilt werden.[1] Abschreibungsmethoden gibt es also nur im Rahmen der planmäßigen Abschreibung. Diese kommt nur für abnutzbare Anlagegegenstände in Betracht. Bei der Wahl der Abschreibungsmethode ist der Grundsatz der Bewer...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.1 Grundsachverhalte

Rz. 206 Außerplanmäßige Abschreibungen berücksichtigen die nicht vorhersehbaren Wertminderungen, welche von den planmäßigen Abschreibungen, die für abnutzbare Vermögenswerte des Sachanlage- und immateriellen Vermögens nicht abgedeckt werden. Die Berücksichtigung eines Wertminderungsaufwands (impairment loss) ist darüber hinaus jedoch unabhängig davon, ob der betroffene Vermö...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.1 Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Rz. 179 Hinsichtlich der Höhe des Bilanzansatzes beim Zugang des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögenswerte sind zunächst die Anschaffungs- und Herstellungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten als Wertobergrenze anzusehen.[1] Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen einerseits alle angefallenen Kosten der Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme, b...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.4 Diskontierung

Rz. 221 Diese Cashflows werden zur Ermittlung des Barwerts mit einem angemessenen Zinssatz diskontiert, welcher die aktuelle Markteinschätzung über den Zeitwert des Geldes und – in Abhängig vom gewählten Planungsmodell – das spezifische Risiko des Vermögenswerts widerspiegelt. Die Erwartungen über die betragsmäßige und zeitliche Veränderung sowie über die Unsicherheit der pr...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.4 Folgebewertung im Neubewertungsmodell

Rz. 192 Als gleichwertige Alternative zum Anschaffungskostenmodell erlaubt IAS 16 die Neubewertung der Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Dieses Methodenwahlrecht steht dem Bilanzierenden aufgrund des Stetigkeitsgrundsatzes nur bei der erstmaligen Folgebewertung zur Verfügung und erfordert damit eine sorgfältige Abwägung. In den Folgejahren ist die Möglichkeit eines Met...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.3.2 Erzielbarer Betrag (recoverable amount)

Rz. 209 Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist gem. IAS 36.6 als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert. Grundlage dieser Regelung ist, dass eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung grundsätzlich – wie Abbildung 4 zeigt – die wirtschaftlich vorteilhaftere Altern...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / cc) Abschreibungen

Schätzung der voraussichtlichen Nutzungsdauer, ...: Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern (§ 253 Abs. 3 S. 1 HGB). Der Plan muss die Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilen, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt werden kann (§ 25...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 4. Wertminderung bestimmter Wirtschaftsgüter

Zu den förderfähigen Aufwendungen eines nach dem 31.12.2023 beginnenden Wirtschaftsjahres gehört neuerdings auch die Wertminderung für im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben genutzte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die für die Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, soweit diese Wirtschaftsgüter nach dem 27.3.2024 angeschafft o...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 1. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Zusammensetzung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung setzen sich meist aus Personalaufwand und anderen Aufwendungen zusammen. Der Personalaufwand umfasst Löhne und Gehälter einschließlich der Beiträge in die Sozialversicherung für das in Forschung und Entwicklung eingesetzte Personal. Daneben fallen auch andere Aufwendungen – z.B. für Material, Ausrüstung, Dienstleist...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / b) Aktivierung eines immateriellen Vermögensgegenstands

Ein selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand des Anlagevermögens kann als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden (§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB). Beachten Sie: Selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen nicht aufgenommen werden (§ 248 Abs. 2 S. 2 HGB). Ein Vermög...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / dd) Bewertung zu nachfolgenden Abschlussstichtagen

Für die Bewertung zu nachfolgenden Abschlussstichtagen gelten folgende Grundsätze: Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen, um den selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihm am Abschlussstichtag beizulegen ist (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB). Der niedrigere Wertansatz darf j...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / bb) Zeitpunkt der Aktivierung

Eine Aktivierung ist im Allgemeinen mit Beginn der Entwicklung möglich. Allerdings muss absehbar sein, dass ein immaterieller Vermögensgegenstand entsteht.[8] Solange die Entwicklung noch andauert, ist noch keine Abschreibung zulässig. Die Aufwendungen können einstweilen als "immaterieller Vermögensgegenstand in Entwicklung" aktiviert werden. Nach Abschluss der Entwicklung i...mehr

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Aufwendungen für Forschung ... / 3. Latente Steuern

Differenzierende Wertansätze: Falls zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerrechtlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Jahren abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen (§ 274 Abs. 1 S. 1 HGB)...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 3.1 Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführungen

Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen gelten kraft Gesetz[1] als Gewinnausschüttung der Organgesellschaft an den Organträger zum Ende des jeweiligen Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft. Damit unterliegt die Mehrabführung auch dem Kapitalertragsteuerabzug; [2] die Verpflichtung zum Steuerabzug entsteht mit Feststellung der Handelsbilanz, spätestens 8 Monate nach Abl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschreibung des Unterschiedsbetrags (§ 250 Abs. 3 Satz 2)

Rn. 92 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 Satz 2 ist der (aktivierte) Unterschiedsbetrag durch "planmäßige jährliche Abschreibungen zu tilgen, die auf die gesamte Laufzeit der Verbindlichkeit verteilt werden können." Ihre Entsprechung findet jene – in nationales Recht transformierte – Vorschrift in Art. 12 Abs. 10 Satz 3 der Bilanz-R (zuvor: Art. 41 Abs. 2 der 4. E...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.2.1 Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 4 Die Anwendung des § 6 Abs. 2 EStG ist auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens beschränkt. Dementsprechend muss das Wirtschaftsgut abnutzbar, also i. S. d. § 253 Abs. 3 HGB in der Nutzung zeitlich begrenzt sein und einer wirtschaftlichen oder technischen Abnutzung unterliegen.[1] Rz. 5 Des Weiteren muss es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut han...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 2.5 Bildung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG (Stand 7/2024)

Rz. 17 Neben der Sofortabschreibung in § 6 Abs. 2 EStG eröffnet der Gesetzgeber durch § 6 Abs. 2a EStG ein weiteres Wahlrecht als Alternative zur Regelabschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Abweichend zu § 6 Abs. 2 EStG darf nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten für Wirtschaftsgüter gebildet werden, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. der Einlagewert die Grenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausweis von Währungsumrechnungsdifferenzen

Rn. 65 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Die Auswirkungen einer Währungsumrechnung i. S. d. § 256a finden in der unmittelbaren Anpassung der jeweiligen Wertansätze betreffender Bilanzposten ihren Niederschlag. Hierbei entstehen infolge von Wechselkursänderungen regelmäßig Kursgewinne bzw. Kursverluste. Soweit sie nicht Teil von Bewertungseinheiten i. S. d. § 254 sind, statuiert § 27...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Vorräte

Rn. 84 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bezüglich der Ermittlung der AHK von in Fremdwährung bezogenen Vorräten ist auf die Erläuterungen unter HdR-E, HGB § 256a, Rn. 40ff., zu verweisen. Ergänzend ist noch zu bemerken, dass mit der Anwendung oder Unterstellung bestimmter Verbrauchsfolgen i. S. d. § 256 sowie der Festlegung von Fest- oder Gruppenwerten gemäß § 240 Abs. 3 und 4 auch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anwendbarkeit des für die Aufstellung geltenden Rechts

Rn. 58 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42a Abs. 2 Satz 3 GmbHG stellt klar, dass die Feststellungsbefugnis der Gesellschafterversammlung (vgl. § 46 Abs. 1 GmbHG) den Gesellschaftern einen bilanzpolitischen Ermessensspielraum nur in den Grenzen der RL-Vorschriften der §§ 264ff. gewährt. Es gilt demgemäß für die Bilanzfeststellung das gleiche Bilanzrecht wie für die Aufstellung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verbindlichkeitsdisagio (§ 250 Abs. 3 (a. F.))

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gemäß § 250 Abs. 3 darf ein Verbindlichkeitsdisagio (Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit > Ausgabebetrag) in den aktiven RAP aufgenommen werden (vgl. dazu weitergehend HdR-E, HGB § 250, Rn. 84ff.). Ist dies der Fall, gilt es diesen (aktivierten) Unterschiedsbetrag (auch weiterhin) spätestens bis zur Rückzahlung der Verbindlichkeit durch ...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 3 Rechtsfolgen bei Vorliegen von geringwertigen Wirtschaftsgütern

Rz. 24 Werden die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG erfüllt, kann der Steuerpflichtige die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den an deren Stelle tretenden Wert i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 5–6 EStG im Jahr der Anschaffung, Herstellung, Einlage oder Betriebseröffnung in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehen. Durch die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG wird dem Steuerpfli...mehr

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Geringwertige Wirtschaftsgü... / 4 Anwendung der steuerlichen Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern im HGB

Rz. 30 Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind nach § 253 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen und über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Abweichend zu den vorangegangenen Bewertungsvorschriften, können für geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei Anwendung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht: Maßgeblichkeitsprinzip und Bewertungsvorbehalt

Rn. 125 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Das deutsche Steuerrecht kennt den Terminus einer eigenständigen StB nicht. Mit der Bezeichnung "Steuerbilanz" ist immer eine aus der HB abgeleitete Bilanz zu verstehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jeweils "für den Schluss eines Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen [...], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten Unternehmen (§ 272 Abs. 4)

Rn. 36a Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Erwirbt eine GmbH Anteile eines ihrer Gesellschafter, der mit Mehrheit an der GmbH beteiligt ist oder die GmbH beherrscht (Definition in § 17 AktG), so wird dieser Anteilserwerb wie eine (verbotene) Rückzahlung von EK betrachtet. Das HGB verlangt daher in § 272 Abs. 4, dass der Erwerb dieser Anteile aus dem Gewinn oder aus freien Rücklagen f...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Niedrig verzinsliche Wandelanleihen

Rn. 90 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Für die bilanzielle Behandlung niedrig verzinslicher Wandelanleihen kann grds. auf die Erläuterungen zur niedrig verzinslichen Optionsanleihe verwiesen werden (vgl. HdR-E, HGB § 272, Rn. 78ff.). Auch in diesem Fall erhält der Anleihezeichner ein "rechtsgeschäftliches ‚Paket’ mit mehreren Leistungsgegenständen" (Martens, in: FS Stimpel (1985),...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Bewertung

Rn. 16 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Gegensatz zum früheren Recht (vgl. HdR-E, GmbHG § 71, Rn. 3ff.) sind auch für die Bewertung die Vorschriften über den JA entsprechend anwendbar. Für VG des AV bestimmt § 71 GmbHG ergänzend, dass sie "wie Umlaufvermögen zu bewerten [sind, d.Verf.], soweit ihre Veräußerung innerhalb eines übersehbaren Zeitraums beabsichtigt ist oder diese Ve...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wertminderung(en)

Rn. 59 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Prinzipiell gilt unter Verweis auf das NWP, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung die mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung unterschreitet (vgl. auch DRS 25.26; ferner MünchKomm. HGB (2020), § 256a, Rn. 16). Dabei ...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.1 Substanzwertverfahren

Substanzwerte gibt es in den Ausprägungsformen Teil- und Vollreproduktionswert bei Unternehmensfortführung sowie den Liquidationswert im Falle der Zerschlagung. Bei den Substanzwertverfahren stellt die Summe der materiellen und immateriellen Vermögenswerte (betriebsnotwendig und nicht betriebsnotwendig) des Unternehmens abzüglich der Schulden, einer altersentsprechenden Absc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Immaterielle Anlagegüter und Sachanlagen

Rn. 72 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Bei der Folgebewertung von immateriellen VG des AV ebenso wie Sachanlagen ist das in § 253 Abs. 3 Satz 5 verankerte gemilderte NWP zu beachten (vgl. auch HdJ, Abt. I/17 (2019), Rn. 68ff.; Bonner HGB-Komm. (2020), § 256a, Rn. 17ff.; Beck Bil-Komm. (2020), § 256a HGB, Rn. 75ff.). Danach sind VG des AV bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Materielle Richtigkeit

Tz. 6 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der materiellen Richtigkeit besagt, dass die Buchführung auf richtigen Grundaufzeichnungen aufgebaut sein muss; dazu muss die Beschreibung der Geschäftsvorfälle mit den zugrunde liegenden Tatbeständen dem Grunde und der Höhe nach übereinstimmen (vgl. Leffson (1987), S. 200). Eine dem Grunde nach richtige Buchführung liegt vor, we...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht-monetäre Vermögensgegenstände

Rn. 48 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Für nicht-monetäre Posten, mithin VG, die nicht auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die nicht mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), hat die Umrechnung prinzipiell auf Basis der im Zugangszeitpunkt ermittelten AK in Landeswährung und insoweit in Euro zu erfolgen (vgl. DRS 25.15). Dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Finanzanlagen

Rn. 79 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Ebenso wie immaterielle VG des AV und Sachanlagen sind auch VG des Finanzanlagevermögens nach § 253 Abs. 3 Satz 5 bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf ihren niedrigeren beizulegenden Wert am BilSt außerplanmäßig abzuschreiben (Abschreibungsgebot); daneben besteht mit § 253 Abs. 3 Satz 6 zugleich die Möglichkeit, auch bei nur ­vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 3.4 Ertragswertverfahren

Hohe Akzeptanz Das Ertragswertverfahren ist trotz der Popularität des DCF-Verfahrens noch immer das am häufigsten angewandte Bewertungsverfahren in Deutschland. Die Akzeptanz des Verfahrens innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Finanzbehörden geben Anwendungssicherheit. Das OLG Düsseldorf hat in seinem Beschluss vom 10.6.2009[1] festgestellt, dass "die Ertragswertmethode allg...mehr