Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.3 Rückzahlung eines Zuschusses

Rz. 11b Wird ein Zuschuss zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag im Jahr der Entstehung der Rückzahlungsverpflichtung der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen hinzuzurechnen und so zu berücksichtigen, als wäre der Betrag zu Beginn des Jahres des Entstehens der Rückzahlungsverpflichtung zurückgezahlt w...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.1 Allgemeines

Rz. 41 Der Anwendungsbereich von § 7a Abs. 9 EStG regelt die Höhe der AfA-Bemessungsgrundlage nach Ablauf des Begünstigungszeitraums bei Sonderabschreibungen ,nicht jedoch von erhöhten Abschreibungen. Die Berechnung der AfA nach Vornahme erhöhter Absetzungen ist in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (z. B. § 7h Abs. 1 S. 5 EStG oder § 7i Abs. 1 S. 8 EStG). ). Die Af...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.4 Ausübung des Wahlrechts

Rz. 26 Das Wahlrecht, welche von mehreren zulässigen erhöhten Abschreibungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen wird, kann bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheids ausgeübt oder geändert werden.[1] Änderbar sein muss m. E. noch der Bescheid, in dem eine erhöhte AfA oder Sonder-AfA erstmalig berücksichtigt wurde. Ist dies der Fall, ist hinsichtlich der Folge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 17.2.3 Selbstständiges Wirtschaftsgut

Rz. 507 Bodenschätze sind nach § 3 BBergG entweder bergfrei oder stehen im Eigentum des Grundeigentümers.[1] Zur Gewinnung bergfreier Bodenschätze bedarf es nach dem BBergG einer Bergbauberechtigung, die das Recht zur Gewinnung und Aneignung der jeweiligen Bodenschätze gewährt. Dagegen ergibt sich das Recht zur Gewinnung der im Eigentum des Grundeigentümers stehenden Bodensc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.4.1 Allgemeine Behandlung

Rz. 11 Nachträgliche Minderungen der Anschaffungs- oder Herstellungskosten i. S. d. § 7a Abs. 1 S. 3 EStG (z. B. durch Zuschüsse oder durch Abzüge nach § 6b Abs. 1 oder 3 EStG) sind im Jahr der Minderung von der bisherigen Bemessungsgrundlage für die AfA, für die erhöhten Absetzungen und für die Sonderabschreibungen abzuziehen und so zu berücksichtigen, als wäre die Minderun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 § 7a EStG gilt als Generalnorm grundsätzlich für alle erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen, ist aber keine selbstständige Begünstigungsnorm. § 7a EStG gilt bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögen-Vergleich (§ 4 Abs. 1 EStG), bei der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG), über den Verweis in § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 EStG auch im Überschussbereich, al...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.5 Folge bei fehlendem/nicht ordnungsgemäßem Verzeichnis

Rz. 39c Fehlen einzelne der geforderten Angaben, ist der Abzug erhöhter Absetzungen bzw. Sonderabschreibungen unzulässig. Der Stpfl. kann die fehlenden Angaben allerdings nachholen (Rz. 39). Sofern sich im Rahmen einer (Betriebs-) Prüfung herausstellt, dass die materiellen Voraussetzungen einer Begünstigungsnorm (z. B. § 7i EStG) nicht vorliegen, folgt hieraus nicht, dass das...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 § 7a EStG gliedert sich in 9 Absätze. Die einzelnen Absätze beinhalten folgende Regelungen: Abs. 1: Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten oder Minderung der ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Abs. 2: Anzahlungen auf Anschaffungskosten bzw. Teilherstellungskosten Abs. 3: Mindest-AfA Abs. 4: Normal-AfA neben den erhöhten Absetzungen Abs. 5: Verbot der do...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.4 Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude

Kaufpreisaufteilung Ein klassischer Fehler liegt in der fehlenden oder fehlerhaften Kaufpreisaufteilung. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig. Der Anteil für Grund und Boden unterliegt keiner AfA. Es ist grundsätzlich eine Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte vorzunehmen. Die Finanzverwaltung akzeptiert eine sachgerechte Schätzung. Pauschale oder rein steu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.3 Behandlung nachträglicher Anschaffungskosten (Abs. 1 S. 2)

Rz. 10c Nachträgliche Anschaffungskosten werden ebenso wie nachträgliche Herstellungskosten, die nach § 7a Abs. 1 S. 1 EStG vom Jahr der Entstehung an die Bemessungsgrundlage erhöhen, behandelt.[1] Anschaffungskosten entstehen mit der Verpflichtung des Stpfl., diese zu bezahlen.[2] Der Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung ist nicht maßgeblich. Rz. 10d Nachträgliche Anschaffungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3.11 Typische Fehlerquellen

In der Praxis zeigen sich regelmäßig folgende Problemfelder: Fehlende oder unrealistische Kaufpreisaufteilung Nicht aktivierte Nebenkosten Falsche Zuordnung von Abstandszahlungen Vermischung von Erwerbs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese Fehler wirken sich langfristig aus. Die AfA-Bemessungsgrundlage wird über Jahrzehnte fortgeschrieben. Eine fehlerhafte Einstufung ist später n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 4.2 Steuerliche Wirkung

Werbungskosten/Betriebsausgaben Erhaltungsaufwendungen sind grundsätzlich bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten (§ 9 EStG) im Betriebsvermögen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) im Jahr der Zahlung sofort abzugsfähig. Dies ist der zentrale Unterschied zu Herstellungskosten, die über die AfA zu verteilen sind.mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 9.1 Laufend zu führendes Verzeichnis bei Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens

Rz. 37 § 7a Abs. 8 S. 1 EStG macht die Zulässigkeit erhöhter Absetzungen und Sonderabschreibungen davon abhängig, dass laufend ein besonderes Verzeichnis geführt wird mit folgenden Angaben: Bezeichnung der Wirtschaftsgüter, für die Abschreibungsvergünstigungen in Anspruch genommen werden, Tag der Anschaffung oder Herstellung (aus der Buchführung regelmäßig nicht ersichtlich, s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / Zusammenfassung

Überblick Absetzung für Abnutzung oder sofortiger Werbungskostenabzug Unternehmer sehen sich häufig mit der Frage konfrontiert, welche Ausgaben als laufende Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen und welche als Herstellungskosten zu behandeln sind. Diese Abgrenzung ist nicht nur für die Bilanz entscheidend, sondern beeinflusst auch unmittelbar die steuerliche Belastun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 7.1 Allgemeines

Rz. 28 § 7a Abs. 6 EStG soll vermeiden, dass Betriebe, die nach ihrer Größe und nach Umfang ihres Geschäftsbetriebs die Merkmale für die Buchführungspflicht nach § 141 AO erfüllen, nur deshalb aus der Buchführungspflicht ausscheiden, weil ihr Gewinn durch die – u. U. nur einmalige – Inanspruchnahme von erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen unter die in § 141 AO fest...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.2.3.1 Allgemeines

Rz. 64 Aufgrund der ausgelaufenen Bedeutung der Vorschrift – das Handelsschiff muss bis zum 31.12.1998 angeschafft oder hergestellt und der Kaufvertrag oder Bauvertrag vor dem 25.4.1996 abgeschlossen worden sein – waren für eine Übergangszeit noch die Voraussetzungen nach § 82f Abs. 3 EStDV zu beachten, wonach das Handelsschiff innerhalb eines Zeitraums von 8 Jahren bzw. Lu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationales Steuerrecht... / 2.2 Verhältnis zu Einkünftekorrekturnormen

Hierbei ist zu unterscheiden: Die nationalen Regelungen zur Einkünftekorrektur, d. h. z. B. verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gelten auch für Geschäftsbeziehungen der zwischengeschalteten Gesellschaften i. S. d. § 5 AStG oder der Zwischengesellschaften i. S. d. §§ 7 ff. AStG. Sie sind daher vorab (vorrangig) anzuwenden. So hat z. B. zuletzt das FG Düsseldor...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 11.3 Sonderabschreibungen bei Naturkatastrophen

Rz. 89 Letzte, bei Neuanschaffungen bzw. -herstellungen noch relevante Sonderabschreibungen, sind die von den Finanzministerien der Länder im Billigkeitswege (§ 163 AO) nach einzelnen Katastrophenfällen zugelassenen Sonderabschreibungen[1] (Rz. 49). Zur Vermeidung unbilliger Härten bei Naturkatastrophen erließ das BMF einen Rahmenkatalog[2], der jeweils von Fall zu Fall vom B...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.1.3 Begriff und Abgrenzung nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 8 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind Kosten, die nach der Lieferung bzw. Fertigstellung eines Wirtschaftsguts anfallen (§ 9a EStDV). Nachträgliche Herstellungskosten liegen dann vor, wenn abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in ihrer Substanz vermehrt, in ihrem Wesen verändert oder über ihren bisherigen Zustand hinaus erheblich verbesser...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 3.1 Allgemeines

Rz. 13 § 7a Abs. 2 EStG regelt Fallgestaltungen, in denen erhöhte Abschreibungen oder Sonderabschreibungen bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder für Teilherstellungskosten in Anspruch genommen werden können. § 7a Abs. 2 EStG setzt also voraus, dass in anderen Vorschriften ausdrücklich die Begünstigung von Teilherstellungskosten und von Anzahlungen auf Anschaffu...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2 Anteilige Inanspruchnahme bei mehreren Beteiligten (Abs. 7 S. 1)

8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen" Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3 Einheitliche Inanspruchnahme (Abs. 7 S. 2)

8.3.1 Regelungsumfang Rz. 34 Nach § 7a Abs. 7 S. 2 EStG dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligten, bei denen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, nur einheitlich vorgenommen werden. Nach dem Wortlaut der Norm könnte unklar sein, ob dies nur für die in § 7a Abs. 7 S. 1 EStG angesprochene Fallgestaltung gilt, bei der nicht alle Beteiligten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 6.3 Maßnahmenbezogenheit des Kumulationsverbots ("bei einem Wirtschaftsgut")

Rz. 25b § 7a Abs. 5 EStG soll die mehrfache Abschreibung derselben Aufwendungen bezogen auf den jeweiligen Abschreibungsgegenstand verhindern.[1] Dies zeigt der Wortlaut von Abs. 5, der die Kumulation "bei einem Wirtschaftsgut" verbietet (wirtschaftsgutbezogene Betrachtung)[2]. Auch der Vergleich mit anderen Vorschriften spricht für diese Auslegung, da § 7a Abs. 5 EStG ein a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.2 Begünstigungsnorm nur bei einzelnen Beteiligten erfüllt (Abs. 7 S. 1)

Rz. 33 § 7a Abs. 7 S. 1 EStG basiert auf der Tatsache, dass verschiedene Abschreibungsvergünstigungen nicht nur von einer bestimmten Verwendung eines Wirtschaftsguts abhängig sind, sondern von weiteren persönlichen Voraussetzungen, bei denen der einzelne Beteiligte in aller Regel keinen Einfluss darauf hat, ob sie auch von den anderen Beteiligten erfüllt werden. Problematisch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.1 Regelungsumfang

Rz. 34 Nach § 7a Abs. 7 S. 2 EStG dürfen die erhöhten Absetzungen oder Sonderabschreibungen von den Beteiligten, bei denen die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, nur einheitlich vorgenommen werden. Nach dem Wortlaut der Norm könnte unklar sein, ob dies nur für die in § 7a Abs. 7 S. 1 EStG angesprochene Fallgestaltung gilt, bei der nicht alle Beteiligten die Voraussetzungen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 1 Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen; Abgrenzung zu Schönheitsreparaturen

Unterscheidung ist wichtig Bei Maßnahmen an Gebäuden muss man sauber zwischen Instandhaltung, Modernisierung und bloßen Schönheitsreparaturen unterscheiden. Diese Differenzierung ist kein akademisches Problem, sondern entscheidet darüber, ob sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand oder ob Herstellungskosten vorliegen, die nur über die Abschreibung verteilt berücksichtigt werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 3 Anschaffungskosten

Definition Anschaffungskosten sind die steuerliche Eintrittskarte in die Abschreibung. Wer hier unsauber arbeitet, zieht entweder zu wenig oder zu spät Aufwand ab. Die Anschaffungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 1 HGB. Sie umfassen Aufwendungen, die geleistet werden, um das Gebäude zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abgrenzung von Anschaffungs... / 2 Herstellungskosten

Aktivierung Die Einordnung von Aufwendungen als Herstellungskosten entscheidet über den steuerlichen Zeitverlauf der Berücksichtigung. Während Erhaltungsaufwand sofort abzugsfähig ist, sind Herstellungskosten zu aktivieren und nur im Wege der Abschreibung über die Nutzungsdauer zu berücksichtigen. Die Herstellungskosten eines Gebäudes bestimmen sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.2.1 "Mehreren Beteiligten zuzurechnen"

Rz. 32 Eine Zurechnung an mehrere Beteiligte ist vorzunehmen bei einer Bruchteilsgemeinschaft (§§ 741, 1008 BGB), bei einer Gesamthandsgemeinschaft (§§ 705ff., 719 BGB); vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO. In der bis zum 31.12.2023 gültigen Fassung macht es keinen Unterschied, ob Gesamthands- oder Bruchteilseigentum vorliegt oder ob das Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen oder Privatver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / I. Vorbemerkung

Investitionen im Zusammenhang mit der Erzielung von Gewinn- oder Überschusseinkünften dienenden Gebäuden führen in der Besteuerungspraxis hinsichtlich ihrer einkommensteuerlichen Behandlung häufig zu Rechtsstreitigkeiten. Denn sie können zwar als Erhaltungsaufwendungen sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (WK) absetzbar (oder unter den Voraussetzungen des § 82b ES...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / e) Überschreiten der Flächen- oder Wertgrenze

Einlage: Sind die Voraussetzungen für eine Zuordnung eines Grundstücksteils zum gewillkürten PV in den Grenzen des § 8 EStDV n.F. nicht mehr erfüllt, ist der Grundstücksteil wieder in das BV einzulegen. Bewertung: Die Bewertung der Einlage erfolgt zum Teilwert, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG. Dabei entspricht der Teilwert den Wiederbeschaffungskosten. Mithin sind Anschaffungsnebenkost...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Karl-Heinz Günther, StB[*] Die steuerrechtliche Einordnung von Aufwendungen für ein einkünfterelevant genutztes Gebäude als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder lediglich im Wege der AfA berücksichtigungsfähige Anschaffungskosten, Herstellungskosten oder anschaffungsnahe Herstellungskosten ist in der Besteuerungspraxis – insbesondere im Bereich der Einkün...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / dd) Standardhebung neben HK

Kommt es nur in zwei Bereichen der zentralen Ausstattungsmerkmale zu einer Standardhebung, wird aber gleichzeitig an dem Objekt eine zu HK führende Maßnahme durchgeführt (z.B. eine Erweiterungsmaßnahme i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB), sieht die Finanzverwaltung hierin – wie bisher – eine Standardhebung mit der Folge, dass die Aufwendungen zur Standardhebung als AK ebenfalls nu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF v. 26.1.2026 zu Aufwend... / b) Ursprünglicher Zustand

Unterschiedliche Zeitpunkte: Als ursprünglicher Zustand gilt der Zustand eines Gebäudes zu unterschiedlichen Zeitpunkten: bei Herstellung/Anschaffung: der Zeitpunkt der Herstellung/Anschaffung bei entgeltlichem Erwerb; unentgeltlichem Erwerb (z.B. durch Schenkung oder als Erbe): der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsvorgänger das Gebäude hergestellt oder entgeltlich erworben hat; Ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Grundstücksteile von unterg... / 1. Neue Grenzen und Beschränkung der Betriebsausgaben

Statische Grenze statt relativer Wertgrenze: § 8 S. 1 EStDV definiert die Voraussetzungen für einen als Privatvermögen (PV) willkürbaren eigenbetrieblichen Grundstücksteil für alle offenen Fälle neu (§ 84 Abs. 1d S. 1 EStDV). So wird die bisherige relative Grenze von maximal 20 % des gemeinen Werts des Grundstücks[13] durch eine statische Grenze in Form einer maximalen Quadr...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.2 Abschreibung von Software (ohne ERP-Software)

Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Die amtliche AfA-Tabelle macht für Software keine Vorgaben. Vor diesem Hintergrund wird die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Software überwiegend mit 3 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer orientiert sich an der Nutzungsdauer von Hardware.[1] Nach der amtl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate. Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 1 So kontieren Sie richtig!

mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.4.2 Planmäßige Abschreibung

Eine ERP-Software ist ein immaterielles Wirtschaftsgut und kann gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG nur linear abgeschrieben werden. Im BMF-Schreiben vom 18.11.2005 war für ERP-Systeme eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren vorgegeben. Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 ist letztmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die vor dem 1.1.2021 enden.[1] Für Wirtschaftsjahre, die...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.11 Abschreibung aktivierter Software

Nach § 253 Absatz 3 Satz 1 HGB sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abnutzbarer Vermögensgegenstände um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Die Nutzungsdauer von Software ist begrenzt, denn eine erworbene Lizenz bezieht sich i. d. R. auf die aktuelle Version und nicht auf zukünftige Releases. Im Fall einer zeitlich unbefristeten Lizenz ist die erworbene Softwa...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und Abschreibung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungen 1 So kontieren Sie richtig!mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.3 Vereinfachungsregeln für Software

Abschreibungen gem. § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind bei immateriellen Wirtschaftsgütern grundsätzlich nicht möglich. Allerdings sieht R 5.5 EStR vor, dass Computerprogramme bis zum Grenzwert von 800 EUR netto (bei vor dem 1.1.2018 angeschaffter Software bis 410 EUR) als Trivialprogramme gelten, die wiederum wie abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter zu b...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4.4 Behandlung von Aufwendungen zur Einführung einer betrieblichen Unternehmenssoftware (ERP-Software)

Seit 2005 war die steuerbilanzielle Behandlung von ERP-Software durch das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 (Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung von Aufwendungen zur Einführung eines betriebswirtschaftlichen Softwaresystems (ERP-Software)) geregelt.[1] Das BMF-Schreiben vom 18.11.2005 wurde durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 (ersatzlos) außer Kraft gesetzt, da durch das BMF-Sch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in der Rechnun... / 5.2 Abschreibungen auf Forderungen

Rz. 69 Die Umsatzsteuer ist Teil des zivilrechtlichen Preises, die Kundenforderungen umfassen daher den Bruttopreis (einschließlich Umsatzsteuer). Dies ist bei der Forderungsbewertung im Rahmen des Jahresabschlusses zu beachten. Eine umsatzsteuerlich relevante Entgeltminderung wegen Uneinbringlichkeit führt zu einer Minderung der Umsatzsteuerschuld,[1] da die früher erklärte...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.8 Aufwendungen für die Modifikation betriebsbereiter Software

Eine Modifikation i. S. d. DRS 24 ist eine Erweiterung der Software oder eine über den ursprünglichen Zustand der Software hinausgehende wesentliche Verbesserung. Davon ist auszugehen, wenn Funktionen für den betrieblichen Gebrauch neu geschaffen werden, die in der ursprünglichen Software nicht enthalten waren (Erweiterung des Anwendungsbereichs der Software). Als Beispiel f...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3.12 Vereinfachung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern

Systemsoftware und Anwendungssoftware können als geringwertige Vermögensgegenstände behandelt werden. Die steuerlichen Vereinfachungsregelungen (siehe unten) können nach IDW RS HFA 11.7 auch handelsrechtlich angewendet werden. Dies gilt allerdings nicht für die durch das BMF-Schreiben vom 22.2.2022 geschaffene Möglichkeit zur (pauschalen) Annahme einer einjährigen Nutzungsda...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3.3 Erwerb einer Softwarelizenz oder eigene Herstellung einer Software

3.3.1 Zuordnung zum Anlagevermögen oder Umlaufvermögen Die Zuordnung von erworbener oder selbst hergestellter Software zum Anlage- oder Umlaufvermögen hängt von ihrer Zweckbestimmung bzw. der geplanten Verwendung ab: Software, die im eigenen Leistungserstellungsprozess eingesetzt wird, ist ein Betriebsmittel wie andere materielle Vermögensgegenstände (wie etwa Maschinen) und w...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 3 Buchhalterische Behandlung von Software nach Handelsrecht

3.1 Erscheinungsformen von Software Eine Software ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der keine körperliche Substanz aufweist und gleichzeitig keinen monetären Charakter hat (im Gegensatz zu bspw. einer Beteiligung an einem Unternehmen). Für buchhalterische Zwecke ist zwischen den folgenden Varianten von Software zu unterscheiden: Firmware: Software, die in elektronisch...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / 4 Steuerliche Behandlung

4.1 Aktivierung von Software Auch steuerbilanziell ist Software als immaterielles Wirtschaftsgut anzusehen.[1] Hinsichtlich der Aktivierung in der Steuerbilanz ist zwischen erworbener und selbst erstellter Software des Anlagevermögens zu unterscheiden: Erworbene Softwareprogramme sind aufgrund des Vollständigkeitsgebots des § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB aktivierungspflichtig. Hingege...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Software, Anschaffung und A... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Erworbene/hergestellte Software Behandlung Implementierungskosten Behandlung Modifikationsaufwendungenmehr