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Software, Anschaffung und Abschreibung / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abschreibung der Software

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Herr Huber hat am 5.10.01 ein EDV-Programm erworben. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 1.800 EUR (netto). Die Nutzungsdauer setzt er mit 3 Jahren an. Wegen der Anschaffung im Oktober 01 berechnet er die Abschreibung für das Jahr 01 anteilig für 3 Monate.

Dazu berechnet er zunächst die Jahresabschreibung bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren i. H. v. 600 EUR (= 1.800 EUR : 3 Jahre = 600 EUR). Da er die Software im Geschäftsjahr 01 nur 3 Monate genutzt hat, wird für das Jahr 01 nur die anteilige Jahresabschreibung für 3 Monate i. H. v. 150 EUR (= 600 EUR : 12 Monate × 3 Monate) angesetzt. In den Jahren 02 und 03 wird jeweils die volle Jahresabschreibung i. H. v. 600 EUR angesetzt. Auf das Geschäftsjahr 04 entfällt nur ein Nutzungsanteil von 9 Monaten und demzufolge eine anteilige Abschreibung von 450 EUR (= 50 EUR × 9 Monate).

Insgesamt ergibt sich folgender Abschreibungsplan:

 
Jahr Buchwert zum Zugangszeitpunkt/1.1. Jahresabschreibung Buchwert zum 31.12.
01 1.800 EUR 150 EUR 1.650 EUR
02 1.650 EUR 600 EUR 1.050 EUR
03 1.050 EUR 600 EUR 450 EUR
04 450 EUR 450 EUR 0 EUR

Buchungsvorschlag: Anschaffung zum 5.10.01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0027/0135 EDV-Software 1.800      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 342 1200/1800 Bank 2.142

Buchungsvorschlag: Abschreibung zum 31.12.01

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4822/6200 Abschreibung auf immaterielle Wirtschaftsgüter 150 0027/0135 EDV-Software 150

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