Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5 Arithmetisch-degressive Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 5 EStG)

16.5.1 Allgemeines Rz. 450 Bei Gebäuden kommt neben der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG auch die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht, wobei sich § 7 Abs. 5 EStG nach § 7 Abs. 5 S. 1 EStG auf alle Gebäude bezieht, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen angewendet wird. Des Weiteren müssen die Gebäude vom Stpfl. entweder selb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 15 Wechsel der AfA-Methode (§ 7 Abs. 3 EStG)

Rz. 360 § 7 Abs. 3 EStG regelt die Zulässigkeit des Methodenwechsels bei der AfA. Danach ist nach § 7 Abs. 3 S. 1 EStG der Übergang von der degressiven AfA zur linearen AfA zulässig. Die AfA bemisst sich nach § 7 Abs. 3 S. 2 EStG in diesen Fällen vom Zeitpunkt des Übergangs an nach dem noch vorhandenen Restwert und der Restnutzungsdauer des einzelnen Wirtschaftsguts. Dagegen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.4 AfA im Jahr der Anschaffung und Veräußerung (§ 7 Abs. 5 S. 3 EStG)

Rz. 469 Im Erstjahr ist die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Höhe des vollen Jahresbetrags geltend zu machen, auch wenn die Fertigstellung des Objekts am Ende des Kj. erfolgt ist. Dies gilt in den Herstellungs- und in den Anschaffungsfällen. Die für bewegliche Wirtschaftsgüter angeordnete monatsweise AfA im Jahr der Anschaffung oder Herstellung gilt für die AfA nach § 7 Abs. 5 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.2 Pflicht zur AfA

Rz. 233 Liegen die Voraussetzungen des § 7 EStG vor, muss nach dem eindeutigen Wortlaut der gesetzlichen Regelung die AfA vorgenommen werden.[1] Insoweit besteht eine Pflicht zur abschnittsbezogenen Vornahme. Dies gilt auch in Verlustjahren. Bestehen AfA-Wahlrechte, kann die Wahl der AfA-Methode nur bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids für den Vz, in dem die AfA für das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.4 Zeitanteilige AfA (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 299 Im Jahr des Beginns und des Endes der AfA ist die AfA zeitanteilig – pro rata temporis – zu gewähren. Dies ist für den Fall des Beginns der AfA ausdrücklich in § 7 Abs. 1 S. 4 EStG geregelt. Für den Fall des Endes der AfA gilt der allgemeine Grundsatz, wonach für ein Jahr nur derjenige Teil des auf ein ganzes Jahr entfallenden Afa-Betrags geltend gemacht werden kann,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.5 Differierende AfA-Sätze (§ 7 Abs. 4 S. 4 EStG)

Rz. 449 Allein die differierenden AfA-Sätze bei Wirtschaftsgebäuden und sonstigen Gebäuden rechtfertigen nach § 7 Abs. 4 S. 4 EStG weder eine AfaA noch eine Teilwertabschreibung bei den sonstigen Gebäuden. Eine AfaA oder eine Teilwertabschreibung kann somit z. B. nicht allein deshalb verlangt werden, weil ein unter § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG fallendes Gebäude wie ein unter §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.3.4 Amtliche AfA-Tabellen

Rz. 286 Bei den amtlichen AfA-Tabellen handelt es sich um Verwaltungsanweisungen. Sie sollen einen Anhalt dafür geben, ob der Stpfl. die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts zutreffend geschätzt hat. Des Weiteren sollen durch sie auch die Einheitlichkeit der Verwaltung und die Gleichmäßigkeit der Besteuerung gesichert werden. Es gibt AfA-Tabellen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.4 Korrektur überhöhter AfA

Rz. 242 Die Grundsätze zur Nachholung unterbliebener AfA gelten, sofern die jeweiligen Steuerbescheide nicht mehr korrigiert werden können, entsprechend bei einer überhöht vorgenommenen AfA (H 7.4 "Unterlassene und überhöhte AfA" EStH 2024). Rz. 243 In den Fällen von § 7 Abs. 1, 2 und 4 S. 2 EStG ist der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer zu verteilen. Ist eine zukünftige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.2 AfA-Berechtigung des Nießbrauchsbestellers

Rz. 118 Der neue Eigentümer nutzt das übertragene Wirtschaftsgut aufgrund des Nießbrauchsvorbehalts grundsätzlich nicht zur Erzielung von Einkünften. Folglich kann er auch keine AfA auf das Wirtschaftsgut geltend machen.[1] Bezieht sich dagegen der Vorhaltsnießbrauch nur auf einen Teil des übertragenen Wirtschaftsguts und erzielt der neue Eigentümer mit dem unbelasteten Teil...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 7.3 Nachholung unterlassener AfA

Rz. 235 Im Hinblick auf die Pflicht zur Vornahme der AfA stellt sich die Frage, ob die AfA in späteren Jahren nachgeholt werden kann, wenn der Stpfl. sie bewusst oder versehentlich nicht vorgenommen hat und die Steuerbescheide der vergangenen Jahre nicht mehr geändert werden können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass, wenn ein Wirtschaftsgut in der Vergangenheit bereits in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 11 AfA nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG)

Rz. 317 Der Stpfl. kann nach § 7 Abs. 1 S. 6 EStG bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, bei denen es wirtschaftlich begründet ist, statt der AfA nach § 7 S. 1 und 2 EStG die AfA nach Maßgabe der Leistung des Wirtschaftsguts vornehmen. Voraussetzung ist, dass er den auf das einzelne Jahr entfallenden Umfang der Leistung nachweist. Rz. 318 Die Leistungs-AfA ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.3 Höhe der AfA (§ 7 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG)

Rz. 354 Die AfA ist in fallenden – also degressiven – Jahresbeträgen nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert bzw. Restwert vorzunehmen. Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Dreifache des bei der linearen AfA in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Bemessungsgrundlage der AfA nach § 7 Abs. 2 EStG sind i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5 Berechtigung zur Vornahme von AfA

5.1 Allgemeines Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der z...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6 Bemessungsgrundlage der AfA

6.1 Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten Rz. 164b Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilden bei angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern die Bemessungsgrundlage für die AfA. Der Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ist in § 255 HGB geregelt. Dieser handelsrechtliche Begriff der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gilt auch für Zwecke des Steue...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.5.2 AfA nach Staffelsätzen (§ 7 Abs. 5 S. 1 EStG)

Rz. 452 Die AfA nach § 7 Abs. 5 EStG kann geltend machen der Bauherr bei Neubauten im bautechnischen Sinne und der Erwerber, wenn die Anschaffung spätestens bis zum Ende des Jahrs der Fertigstellung erfolgt und der Bauherr im Herstellungsjahr noch keine AfA nach § 7 Abs. 5 EStG, erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen hat. Es gelten folgende AfA-Sä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13 Degressive AfA bei beweglichen Anlagegütern (§ 7 Abs. 2 EStG)

13.1 Allgemeines Rz. 347 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG zwischen der linearen und der degressiven AfA wählen. Die degressive AfA ist nach § 7 Abs. 2 S. 2 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16 Lineare und degressive AfA bei Gebäuden und gleichgestellten Objekten (§ 7 Abs. 4, 5, 5a und 5b EStG)

16.1 Allgemeines Rz. 370 § 7 Abs. 4, 5, 5a und 5b EStG regeln die AfA für Gebäude, Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Durch § 7 Abs. 4 EStG werden bei der linearen AfA und durch § 7 Abs. 5 und 5a EStG bei der degressiven AfA die Abschreibungs- bzw. Staffelsätze verbindlich festgeschrieben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8 AfA in gleichen Jahresbeträgen (§ 7 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG)

8.1 Allgemeines Rz. 245 Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 EStG jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 14 Degressive AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 Abs. 2a EStG)

14.1 Allgemeines Rz. 359a Bei Elektrofahrzeugen i. S. d. § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft worden sind, können nach § 7 Abs. 2a S. 1 EStG abweichend von § 7 Abs. 1 und 2 EStG als AfA die folgenden Beträge in Prozent der Anschaffungskosten abgezogen werden: im Jahr der Anschaffung 75 %, im ersten darauf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 12 AfA für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG)

12.1 Allgemeines Rz. 324a Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) sind nach § 7 Abs. 1 S. 7 EStG zulässig. Soweit der Grund für die AfaA in späteren Wirtschaftsjahren wegfällt, ist in den Fällen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG eine entsprechende Zuschreibung vorzunehmen. Rz. 325 § 7 Abs. 1 S. 7 EStG gilt grundsätzlich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 5.2 Zulässigkeit der Sonder-AfA nach einem Wechsel zur linearen AfA

Rz. 24 Nach einem Wechsel von der degressiven zur linearen AfA (vgl. § 7 Abs. 3 EStG) können für etwa noch verbliebene Jahre im Begünstigungszeitraum Sonderabschreibungen vorgenommen werden,[1], allerdings ohne Möglichkeit der "Aufholung" bereits abgelaufener Jahre). § 7a Abs. 4 EStG bezieht sich nur auf die zeitgleiche kumulative Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.3 AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Rz. 435 Gebäude i. S. d. § 7 Abs. 4 S. 1 EStG können nach § 7 Abs. 4 S. 2 EStG auch über die kürzere, tatsächliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Beträgt die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 und 2 Buchst. a EStG weniger als 33 Jahre, in den Fällen § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG weniger als 50 Jahre und in den Fällen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.4 AfA wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 4 S. 3 EStG)

Rz. 442 Zulässig ist die AfaA nach § 7 Abs. 4 S. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 7 EStG auch bei der AfA nach § 7 Abs. 4 EStG . Voraussetzung ist das Vorliegen einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung. Es gelten die Grundsätze des § 7 Abs. 1 S. 7 EStG (Rz. 324a ff.). Die AfaA kann bei Verkürzung der Restnutzungsdauer auch die Anwendung von § 7 Abs. 4 S. 2 EStG...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.7.3.3 AfA-Berechtigung des Nießbrauchers

Rz. 120 Nutzt der frühere Eigentümer, der sich im Rahmen der Übertragung des Wirtschaftsguts den Nießbrauch an dem Wirtschaftsgut vorbehalten hat, das übertragene Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften, ist er zur Vornahme der AfA auf dieses Wirtschaftsgut berechtigt, da er die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des übertragenen Wirtschaftsguts getragen hat und es un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.4.2 Beginn der AfA

Rz. 293 Die Nutzungsdauer – und damit die AfA – beginnt, dies betrifft die Gewinn- und die Überschusseinkünfte, mit dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung des Wirtschaftsguts. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Wirtschaftsgut sogleich im Einkunftserzielungsbereich genutzt wird, als auch nach den Grundsätzen der vorweggenommenen Betriebsausgaben bzw. Werbungskost...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 4 Mindest-AfA bei erhöhten Absetzungen (Abs. 3)

Rz. 22 Nach § 7a Abs. 3 EStG muss der Stpfl. eine erhöhte AfA mindestens in Höhe der AfA ansetzen, die der linearen AfA entspräche (§ 7 Abs. 1 oder Abs. 4 EStG). Die Vorschriften über die erhöhten Absetzungen enthalten Höchstsätze, während § 7a Abs. 3 EStG den Mindestsatz der AfA regelt. Die Vorschrift des § 7a Abs. 3 EStG erstreckt sich nur auf Fälle erhöhter Absetzungen, w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 10 Einlage von Wirtschaftsgütern aus dem Bereich der Überschusseinkünfte (§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 307 § 7 Abs. 1 S. 5 EStG bestimmt die AfA-Bemessungsgrundlage für Wirtschaftsgüter, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Überschusseinkünften in ein Betriebsvermögen eingelegt werden. Danach mindert sich der Einlagewert um die Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.3 Degressive AfA und Sonderabschreibungen

Rz. 43 Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der degressiven AfA neben Sonderabschreibungen ausgeschlossen (§ 7a Abs. 4 EStG). Wenn einzelne Sondervorschriften etwas anderes regeln, wie insbesondere bei § 7g Abs. 5 EStG, ist bereits während des Begünstigungszeitraums die weitere degressive AfA nach dem jeweiligen Restbuchwert zu bemessen. Dies folgt aus der Natur der degress...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 2.5 AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums

Rz. 12 Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums ist die AfA nach der in der jeweiligen Vorschrift enthaltenen Regelung zu bemessen. Fehlt eine Regelung, gilt nach der Vornahme von Sonderabschreibungen § 7a Abs. 9 EStG (Rz. 41ff.). Nur die lineare AfA ist zulässig (§ 7a Abs. 4 EStG); ein Wechsel zur degressiven AfA ist ausgeschlossen (§ 7 Abs. 3 S. 3 EStG a. F.). Bei § 7g Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.4 Restwert-AfA bei Gebäuden und Gebäudeteilen

Rz. 44 Gem. § 7a Abs. 9 EStG ist der Restwert bei Gebäuden und (gleichgestellten) Wirtschaftsgütern i. S. d. § 7 Abs. 5b EStG nach § 7 Abs. 4 EStG "unter Berücksichtigung der maßgebenden Restnutzungsdauer" zu berechnen. Diese Formulierung ist so zu verstehen, dass der Restwert entsprechend dem nach § 7 Abs. 4 EStG maßgebenden %-Satz zu verteilen ist (grundsätzlich 2 bzw. 2,5...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 5.11 Anpassung der AfA-Bemessungsgrundlage

Erhöhung oder Minderung Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöhen oder vermindern die jeweiligen Aufwendungen entsprechend R 7.4 Abs. 9 Satz 3 EStR 2012 zu Beginn des jeweiligen Jahres. Das bedeutet: Bei Überschreiten der Grenze wird die AfA-Bemessungsgrundlage rückwirkend erhöht. Bei späterer Unterschreitung wird sie entsprechend vermindert. Die Abschreibun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 20 § 7 EStG war bereits Bestandteil des EStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 8.10.2009.[1] Seitdem wurde § 7 EStG mehrfach geändert. G. v. 8.4.2010 [2] : § 7 Abs. 5 S. 1 EStG wurde geändert. Die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG findet Anwendung auf alle Gebäude, die in einem Mitgliedstaat der EU oder einem anderen Staat belegen sind, auf den das EWR-Abkommen anzuw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.2.3 Bemessungsgrundlage

Rz. 422 Bemessungsgrundlage der AfA bei Gebäuden sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes bzw. die an deren Stelle tretenden Werte. Die Entstehung und die Höhe von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten als Bemessungsgrundlage der AfA muss regelmäßig der Stpfl. nachweisen.[1] Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

1 Inhalt und Zweck Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.1 Allgemeines

Rz. 370 § 7 Abs. 4, 5, 5a und 5b EStG regeln die AfA für Gebäude, Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume. Durch § 7 Abs. 4 EStG werden bei der linearen AfA und durch § 7 Abs. 5 und 5a EStG bei der degressiven AfA die Abschreibungs- bzw. Staffelsätze verbindlich festgeschrieben. Sie können gru...mehr

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Abgrenzung von Anschaffungs... / 2.5 Veränderung der AfA-Bemessungsgrundlage

Zwischenzeitliche Veränderungen Wurden die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischenzeitlich verändert, etwa durch Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung, Teilwertabschreibung, weitere Herstellungskosten, ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebliche Zustand entscheidend. Damit knüpft die Beurteilung an die wirtschaftlich fortgeschriebene Sub...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 22 Nach § 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG gilt der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz. Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch § 5 Abs. 6 EStG. Vorrangig sind danach gegenüber den handelsrechtlichen Regelungen die steuerrechtlichen Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung und Substanzverringerung. Eine umgekehrte Maßgeblichkeit besteht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 10.5 Restwert-AfA bei anderen Wirtschaftsgütern

Rz. 45 Bei anderen Wirtschaftsgütern als Gebäuden bzw. Gebäudeteilen (§ 7 Abs. 5b EStG) ist die AfA nach Ablauf des Begünstigungszeitraums nach der linearen Methode fortzuführen. Maßgeblich sind der Restwert und die Restnutzungsdauer. Bei Beginn der Restwertabschreibung ist die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsguts zu schätzen. Die Formel lautet also: Restwert : Restnutzungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.5 Keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs. 2 S. 4 EStG)

Rz. 359 § 7 Abs. 2 S. 4 EStG schließt eine AfaA bei Wirtschaftsgütern, die nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben werden, aus. Es besteht allerdings die Möglichkeit, in dem Jahr der außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung zur linearen AfA überzugehen, um diese besondere Absetzungsmöglichkeit zu erlangen (§ 7 Abs. 3 S. 1 EStG). Eine Rückkehrmöglichkeit zur d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.6.3 Rechtsfolgen (§ 7 Abs. 5a S. 4 und 5)

Rz. 481 Liegen die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 5a S. 1 bis 3 EStG vor, kann die AfA nach § 7 Abs. 5a S. 4 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 5 % vom jeweiligen Buch- bzw. Restwert vorgenommen werden. Ausgangspunkt sind die jeweiligen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei Einlage- bzw. Entnahmevorgängen gelten die allgemeinen Bewertungsgrundsätze. Nachträ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.2.1 Allgemeines

Rz. 247 Gegenstand der linearen AfA sind abnutzbare Wirtschaftsgüter mit erfahrungsgemäß mehr als einjähriger Verwendung zur Einkunftserzielung. Für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter kommt eine AfA nicht in Betracht.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.4 Nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 182 Auch nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten gehören zum absetzungsfähigen Kostenvolumen. Abzugrenzen sind die nachträglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von den sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und den Aufwendungen für die Herstellung eines neuen Wirtschaftsguts. Im letzteren Fall beginnt die AfA für das neue Wirtschaftsgut nach den ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 13.1 Allgemeines

Rz. 347 Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann der Stpfl. nach § 7 Abs. 2 S. 1 EStG zwischen der linearen und der degressiven AfA wählen. Die degressive AfA ist nach § 7 Abs. 2 S. 2 EStG nach einem unveränderlichen Prozentsatz vom jeweiligen Buchwert (Restwert) vorzuneh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.3 Minderung bzw. Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten

Rz. 178 Bei einer Erhöhung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, z. B. infolge einer Nachzahlung auf den Kaufpreis, werden die zusätzlichen Aufwendungen vom Zeitpunkt der Aufwendungen an als zusätzliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten berücksichtigt.[1] Eine Änderung auf den Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung erfolgt nicht. Hinsichtlich der steuerlichen Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 6.10 Fiktive Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 209 Um den zur Erzielung von Einkünften aufgewendeten Wertverzehr abnutzbarer Anlagegüter korrekt zu erfassen und damit eine systemgerechte Besteuerung zu gewährleisten, ist in bestimmten Fällen anstelle der tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf Hilfswerte in Form von fiktiven Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzustellen. Rz. 210 Bei Wirtschaftsgüte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.2.2 Miteigentümer

Rz. 78 Ein Wirtschaftsgut kann mehreren Miteigentümern – diese können Bruchteils- oder Gesamthandseigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO) sein – gehören. AfA steht den Miteigentümern grundsätzlich nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile zu.[1] Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass die Miteigentümer das Wirtschaftsgut entsprechend ihrer Miteigentumsanteile zur Erzielung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 16.4.1 Allgemeines

Rz. 408 Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG sind bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen und für die der Bauantrag nach dem 31.3.1985 gestellt worden ist, als AfA bis zur vollen Absetzung jährlich 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Für Gebäude, die nicht die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG erf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 5.1 Allgemeines

Rz. 70 Zur Vornahme der AfA ist derjenige berechtigt, der das Wirtschaftsgut zur Erzielung von eigenen Einkünften einsetzt und die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des genutzten Wirtschaftsguts getragen hat.[1] Zuzurechnen sind die Einkünfte demjenigen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Abschreibungsberechtigt ist grundsätzlich der zivilrechtliche ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 245 Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist nach § 7 Abs. 1 S. 1 EStG jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (AfA in gl...mehr