Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Bewertungswahlrechte

Rn. 17 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Abgesehen von den vorstehend erläuterten Korrekturen aufgrund veränderter Verhältnisse des § 261 Abs. 1 Satz 2 AktG verlangt § 261 Abs. 1 Satz 1 AktG den Ansatz mit den von den Sonderprüfern festgestellten Werten oder Beträgen. Meinungsunterschiede bestehen insoweit zu der Frage, ob durch nachträgliche Änderungen der Bewertungsmethoden ein vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsfälle

Rn. 127 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Induziert durch die nach Maßgabe des § 256a vorzunehmende Währungsumrechnung, können insbesondere nachstehend aufgeführte Tatbestände latenzierungspflichtige Sachverhalte i. S. d. § 274 begründen (vgl. auch Beck Bil-Komm. (2024), § 256a HGB, Rn. 200): Steuerrechtlich unzulässige Durchbrechung des AK-Prinzips bei VG und Verbindlichkeiten mit e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wertminderung(en)

Rn. 59 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Prinzipiell gilt unter Verweis auf das NWP, dass eine Wertminderung dann zu erfassen ist, soweit der mit dem Stichtagskurs umgerechnete beizulegende Wert in Fremdwährung die mit dem historischen Kurs umgerechneten (ggf. fortgeführten) AK in Fremdwährung unterschreitet (vgl. auch DRS 25.26; ferner MünchKomm. HGB (2024), § 256a, Rn. 16). Dabei ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Hochpreisiges Wohnmobil als Gegenstand des täglichen Gebrauchs

Leitsatz 1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 ‐ IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl II 2020, 258, Rz 30 f., sowie vom 24.05.2022 ‐ IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl II 2023, 108, Rz 29). 2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Einstellung in Sonderrücklage durch Vorstand und Aufsichtsrat (§ 58 Abs. 2a AktG)

Rn. 22 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Gemäß § 58 Abs. 2a AktG können Vorstand und AR unbeschadet der sonstigen Gewinnverteilungskompetenzen den EK-Anteil von Wertaufholungen bei VG des AV und UV in andere Gewinnrücklagen einstellen. Es handelt sich hierbei um eine Wertaufholung nach § 253 Abs. 5 (vgl. dazu auch BeckOK-HGB (2025), § 253, Rn. 82ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 334ff.). D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Die Voraussetzungen für die Entnahme aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN regelt § 272 Abs. 4 Satz 4. Eine solche Entnahme ist möglich bei Ausgabe, Veräußerung oder Einziehung der Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN bzw. bei Ansatz eines niedrigeren Betrags gemäß § 253 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Unterbewertung (§ 259 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG)

Rn. 15 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Eine Legaldefinition der Unterbewertung von Aktiv- und Passivposten findet sich in § 256 Abs. 5 Satz 3 AktG. Bewertungsfehler können einerseits aus einer unrichtigen quantitativen Erfassung des Bilanzpostens herrühren, sie können aber andererseits auch auf einer falschen Bewertung oder der Anwendung einer unzutreffenden AfA-Methode beruhen. E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Steuerrecht: Maßgeblichkeitsprinzip und Bewertungsvorbehalt

Rn. 125 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Das deutsche Steuerrecht kennt den Terminus einer eigenständigen StB nicht. Mit der Bezeichnung "Steuerbilanz" ist immer eine aus der HB abgeleitete Bilanz zu verstehen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist jeweils "für den Schluss eines Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen [...], das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungs...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Jahresabschluss

Rn. 11 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Der AR hat zu prüfen, ob der JA den gesetzlichen Vorschriften sowie Vorgaben der Satzung entspricht (Prüfung auf Rechtmäßigkeit). Diese Anforderungen decken sich insoweit mit denen, die an den AP gemäß § 317 Abs. 1 Satz 2 gestellt werden. Sofern eine externe Prüfungspflicht besteht, wurde der JA bereits durch den AP des UN geprüft und der AR ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Vorbemerkungen

Rn. 1 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 § 259 AktG regelt die Berichtspflicht des Sonderprüfers, insbesondere die Verpflichtung zur Erstellung eines Prüfungsberichts und dessen wesentlichen Inhalt. Namentlich muss der Sonderprüfer die sog. abschließenden Feststellungen (vgl. § 259 Abs. 2, 3f. AktG) treffen, mit denen er nähere Angaben zum Wert von Aktiv- und Passivposten sowie zu de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nicht-monetäre Vermögensgegenstände

Rn. 48 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Für nicht-monetäre Posten, mithin VG, die nicht auf Geldbeträge lauten, sowie Verpflichtungen, die nicht mit einem festen oder bestimmbaren Geldbetrag beglichen werden müssen (vgl. DRS 25.7), hat die Umrechnung prinzipiell auf Basis der im Zugangszeitpunkt ermittelten AK in Landeswährung und insoweit in Euro zu erfolgen (vgl. DRS 25.15). Dem ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Abschließende Feststellung bei Mängeln des Anhangs

Rn. 25 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Stellt der Sonderprüfer Mängel des Anhangs fest, d. h., enthält der Anhang fehlerhafte oder unvollständige Angaben bzw. fehlen Angaben vollständig, so hat der Sonderprüfer am Schluss des Berichts die fehlenden oder unvollständigen Angaben zu machen (vgl. § 259 Abs. 4 Satz 1). Obwohl nicht ausdrücklich geregelt, ist davon auszugehen, dass im F...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Nicht unwesentliche Unterbewertung

Rn. 40 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Nicht jeder Anlass für die Annahme einer Unterbewertung rechtfertigt die Antragstellung; vielmehr muss die Unterbewertung von Bilanzpositionen "nicht unwesentlich" sein. Da Unwesentlichkeit ein geringerer Maßstab als Nicht-Wesentlichkeit ist, können an eine nicht unwesentliche Unterbewertung nicht so hohe Anforderungen gestellt werden wie an ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Die Bewertung des Grund und Bodens erfolgt steuerlich ebenfalls grundsätzlich und maximal mit seinen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Der wahlweise Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert – unabhängig von der Einstufung als Anlage- oder Umlaufvermögen – das Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Im Gegensatz zum Grund und Boden unterliegen Gebäude...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Die Wertobergrenze bilden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten , bei Gebäuden vermindert um die obligatorischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Der Ansatz eines niedrigeren Teilwerts erfordert beim Sachanlagevermögen inzwischen auch handelsrechtlich eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Bei deren Vorliegen verwandelt sich das Abschreibungsverbot n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Modernisierungskosten bei Gebäuden

Kommentar Einordnung des neuen BMF-Schreibens Die Finanzverwaltung hat zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwendungen, Anschaffungskosten (AK), Herstellungskosten (HK) und anschaffungsnahen Herstellungskosten i. S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG Stellung bezogen. Hier ein Überblick zu den wichtigsten Punkten des BMF-Schreibens. Kosten bei der Modernisierung von Wohngebäuden Wenn Vermieter ihr Mietobjekt modernisieren, sind sie steuerlich in der Regel sehr daran interessiert, die anfallenden Kosten sofort al...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.5 Eigen- und Drittaufwand

Bei Eigen- und Drittaufwand sind steuerlich folgende Unterscheidungskriterien maßgebend:[1] Hat sich ein Steuerpflichtiger aus betrieblichem Anlass an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten für ein Gebäude beteiligt, das im Alleineigentum oder Miteigentum eines Dritten steht, kann er die Aufwendungen in entsprechendem Umfang wie ein materielles Wirtschaftsgut auf die Nutzu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.2 Notwendiges Betriebsvermögen

Grundstücke und Grundstücksteile, die ausschließlich und unmittelbar für eigenbetriebliche Zwecke des Steuerpflichtigen genutzt werden, gehören regelmäßig zum notwendigen Betriebsvermögen. Wird ein Teil eines Gebäudes eigenbetrieblich genutzt, bildet der zum Gebäude gehörende Grund und Boden anteilig notwendiges Betriebsvermögen. In welchem Umfang die Zuordnung erfolgt, rich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 2.4 Zuordnungswahlrecht bei Grundstücksteilen von untergeordnetem Wert

Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchten nach bisheriger Rechtslage nicht als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn ihr Wert nicht mehr als 1/5 des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt.[1] Dabei ist auf den Wert des Gebäudeteils zzgl. des dazugehörenden Grund und Bodens abzustellen. Bei der Prüfung, ob der Wert eines Gru...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.2.4 Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 12 Die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG kommt nur für Grundbesitz in Betracht, der zum Betriebsvermögen gehört. Ob und in welchem Umfang Grundbesitz dem Betriebsvermögen zuzurechnen ist, bestimmt sich nach § 20 S. 1 GewStDV . Maßgebend sind danach die Grundsätze des ESt- und KSt-Rechts. Die Entscheidung, ob der Grundbesitz zum Betriebsvermögen gehört, erfolgt eigenständ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 2 Verhältnis zu laufenden Abschreibungen

Nimmt der Eigentümer für das Wirtschaftsgut nur die linearen Abschreibungen in Anspruch, darf er die AfaA zusätzlich ansetzen. Handelt es sich um ein Gebäude, kommt eine AfaA auch neben der in Einzelfällen noch laufenden degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Betracht.[1] Befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude § 7 Abs. 5a EStG Mit dem sog. Wachst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 5 Weitere Abschreibungen

Wurde für ein Wirtschaftsgut eine AfaA in Anspruch genommen, sind für die folgenden Jahre nur entsprechend niedrigere laufende Abschreibungen anzusetzen. Das Gesetz regelt diese Frage zwar nur für Gebäude.[1] Das Gleiche gilt jedoch auch für andere Wirtschaftsgüter. Die Bemessungsgrundlage für die laufenden Abschreibungen ist um den Betrag der AfaA zu mindern, und zwar ab de...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 1 Technische oder wirtschaftliche Abnutzung

Die häufigsten Fälle einer technischen Abnutzung sind leicht zu verstehen: die Beschädigung eines Wirtschaftsguts, z. B. durch Brand, Bruch, Feuchtigkeit, Säureeinwirkung, Insektenbefall, Überschwemmung oder anderes. Infrage kommt daneben eine ungewöhnlich intensive Nutzung, z. B. im Rahmen eines 3-Schicht-Betriebs, wenn diese hohe Beanspruchung bei der Bemessung der lineare...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechtliche und steuerliche Neuerungen ab 2026

Das Mietrecht wird weiter verschärft, die Grundsteuer kommt wieder auf den Prüfstand, die große Reform des Baugesetzbuchs wird vollendet – welche Änderungen Immobilieneigentümer, Vermieter, Verwalter & Co. im Jahr 2026 erwarten. Einige Gesetze hat der Bundestag im alten Jahr noch beschlossen, manche haben den Bundesrat noch im Dezember passiert. Andere Vorhaben wurden auf den...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 4 Zeitpunkt des Abzugs

Die AfaA ist grundsätzlich in dem Jahr vorzunehmen, in dem der Schaden eintritt, bei einem Brand- oder Wasserschaden also im Jahr des Ereignisses. Lediglich bei Schäden, die nicht sofort erkennbar sind, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Eigentümer die AfaA erst in dem Jahr vornimmt, in dem der Schaden entdeckt wird.[1] Liegt in diesen Fällen für das Jahr des Schadenseint...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anzahlung / 1.2 Gewinnermittlung nach Einnahme-Überschuss-Rechnung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und den übrigen Überschusseinkünften

Hier gelten die gleichen Regeln, wie bei der Anschaffung des Wirtschaftsguts oder dem Empfang einer Leistung selbst. Wird z. B. eine Anzahlung auf den Erwerb von Grund und Boden geleistet, wird die Anzahlung (nebst Schlusszahlung) erst im Zeitpunkt des Abgangs (Entnahme bzw. Verkauf) aus dem Betriebsvermögen zu Anschaffungskosten und somit zu Betriebsausgaben.[1] Die Vereinna...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 6 Rückgängigmachung

Das Gesetz verlangt, dass eine früher vorgenommene AfaA rückgängig gemacht wird, soweit der Grund hierfür entfallen ist.[1] Diese Zuschreibungen sind allerdings nur im betrieblichen Bereich vorgesehen, nicht dagegen bei Wirtschaftsgütern des Privatvermögens. Außerdem verzichtet das Gesetz auch im betrieblichen Bereich auf solche Zuschreibungen, wenn der Betriebsinhaber seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / 8 Selbst genutzte Wohnung

Bei einer vom Eigentümer genutzten Wohnung kommen Abschreibungen nicht infrage. Unter engen Voraussetzungen können Reparaturkosten z. B. nach einem Brand- oder Wasserschaden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.[1] Voraussetzung ist u. a., dass die Schäden nicht durch die üblichen Versicherungen abgedeckt werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 2.6 Anlage FG-Zinsschranke

Die Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs von betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen nach § 4h EStG betrifft Gewinneinkünfte erzielende Personengesellschaften. Die Anlage FE-Zinsschranke ist nur auszufüllen, wenn die Nettozinsaufwendungen (Zinsaufwendungen zuzüglich eines ggf. vorhandenen Zinsvortrags abzüglich Zinserträge) mindestens 3.000.000 EUR betragen, ein Zinsvortr...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Außergewöhnliche Abnutzung / Zusammenfassung

Begriff Ist bei betrieblichem Anlagevermögen, einem Mietwohngrundstück oder einem anderen, zur Einkünfteerzielung genutzten Wirtschaftsgut eine außergewöhnliche Abnutzung festzustellen, etwa nach einem technischen Schaden, kann der Steuerpflichtige eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Anspruch nehmen und damit seine Einkünfte und folglich seine Steuerlast ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Feststellungserklärung 2025... / 8 Anlage FE-Zinsschranke

D ie Begrenzung des Betriebsausgabenabzugs von betrieblich veranlassten Zinsaufwendungen nach § 4h EStG betrifft Gewinneinkünfte erzielende Personengesellschaften. Die Anlage FE-Zinsschranke ist nur auszufüllen, wenndie Nettozinsaufwendungen (Zinsaufwendungen zuzüglich eines ggf. vorhandenen Zinsvortrags abzüglich Zinserträge) mindestens 3.000.000 EUR betragen, ein Zinsvortr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Die Annahme eines Gewerbebetriebs im gewerbesteuerrechtlichen Sinne setzt das Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG voraus. Vorab (vor Betriebseröffnung) entstandene Betriebsau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 3.2.1.1 Aufwendungen

Rz. 78 Anders als § 4k Abs. 1 S. 1 EStG, der sich nur gegen Aufwendungen in Zusammenhang mit Kapitalvermögen richtet, erfasst § 4k Abs. 2 S. 1 EStG sämtliche Aufwendungen.[1] Rz. 79 Aufwendungen sind sämtliche Wertabflüsse, die nicht Entnahmen sind. Aufwendungen können entweder zahlungswirksam oder zahlungsunwirksam sein. § 4k Abs. 2 S. 1 EStG erfasst somit grundsätzlich Aufwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 5 Verrechenbares EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 39-46 In diesen Zeilen wird das EBITDA für das laufende Wirtschaftsjahr ermittelt. Dafür werden in den einzelnen Zeilen den Einkünften vor Zinsen aus Zeile 295a der Anlage GK die einzelnen Beträge hinzugerechnet bzw. abgezogen, um auf das steuerliche EBITDA für die Zinsschranke zu kommen. In den Zeilen 39 bis 45 sind zunächst 100 % der jeweiligen Beträge einzutrage...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.1 Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen

Rz. 45 Der Tatbestand des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG richtet sich an Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen. Der im Rahmen des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG verwendete Begriff "Aufwendungen" legt es nahe, das Begriffsverständnis an § 4 Abs. 4 EStG zugrunde zu legen, wonach als Aufwendungen sämtliche Wertabflüsse zu verstehen sind, die nic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage OT / 4 Werte der Organgesellschaft, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Zeilen 25a–25b In diesen Zeilen sind Mehr- und Minderabführungen aus organschaftlicher Zeit nach § 14 Abs. 4 KStG einzutragen. Mehr- und Minderabführungen entstehen aus der Differenz zwischen der handelsrechtlichen Ergebnisabführung einerseits und den in das Einkommen der Organgesellschaft eingegangenen Vermögensänderungen andererseits. Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 – Anlage Gem / 9 Rücklagen zum Ende des letzten Jahres des Prüfungszeitraums

Vor Zeilen 50–59 Eine steuerbegünstigte Körperschaft hat ihre Mittel grundsätzlich zeitnah für die begünstigten Zwecke zu verwenden. Die Verwendung ist zeitnah, wenn die Mittel in den 2 auf den Zufluss folgenden Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten Zwecke eingesetzt werden. Ist das nicht der Fall, sind Rücklagen zu bilden, die nur in bestimmtem Umfang z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage Zin... / 6 Verrechenbares EBITDA und EBITDA-Vortrag (Gesamtbetrag)

Vor Zeilen 52–104 In den Zeilen 52–104 werden das für das laufende Wirtschaftsjahr anzusetzende EBITDA und der EBITDA-Vortrag ermittelt. Nach § 4h EStG sind 2 Begriffe zu unterscheiden: der des EBITDA und der des verrechenbaren EBITDA (EBITDA = Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation). In das Formular einzutragen ist nur das "verrechenbare EBITDA", das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 1 Wesen, Begründung und Merkmale der Eröffnungsbilanz (im Sinne einer "Ersten Eröffnungsbilanz")

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1.1. des Haushaltsjahres der Doppik-Einführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie ist der Start "ins doppische Zeitalter". Dabei kommt dieser Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetz...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Repräsentationskosten / 3.1 Abgrenzung von nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung und abziehbaren betrieblich veranlassten Kosten

Bei der Abgrenzung von abziehbaren und nicht abziehbaren Repräsentationskosten gilt es vornehmlich, zwischen betrieblich veranlassten Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung zu unterscheiden. Ist der Repräsentationsaufwand ganz oder nahezu ausschließlich betrieblich veranlasst, kommt gem. § 4 Abs. 4 EStG der Betriebsausgabenabzug zum Tragen. Demgegenüber sind Kosten...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 7 Abschreibungsmethoden – die direkte und die indirekte Methode

Grundsätzlich können Forderungen direkt oder indirekt abgeschrieben werden. Bei der direkten Abschreibung zeigt die Aktivseite der Bilanz nicht mehr die vollen Forderungsbeträge an. Es werden nur noch die um die Abschreibung geminderten Werte angezeigt. Bei der indirekten Abschreibung, ist ein entsprechender Wertberichtigungsposten zu bilden. Vorteil der indirekten Abschreibun...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3.2 Bewertung in der Steuerbilanz

Forderungen sind steuerrechtlich mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert zu bewerten. Die Anschaffungskosten einer Forderung entsprechen i. d. R. ihrem Nennwert. Bei Geldforderungen handelt es sich hierbei um den Betrag, auf dessen Zahlung der Steuerpflichtige einen Anspruch hat. Bei entgeltlichem Erwerb einer bereits bestehenden Forderung durch Abtretung (...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 3.1 Bewertung in der Handelsbilanz

Forderungen sind in der Handelsbilanz mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) oder einem niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen. Sie sind grundsätzlich mit dem Wert auszuweisen, mit dem sie wahrscheinlich realisiert werden können.[1] Der beizulegende Wert kann die Anschaffungskosten beispielsweise wegen realisierter Risiken des Ausfalls, der Verzögerung, der Preisminderung...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 9.4 Zahlungseingang auf abgeschriebene Forderungen

Wider Erwarten überweist Karl Heinz Pohl (siehe vorheriges Beispiel) im Mai 02 einen Betrag i. H. v. 11.900 EUR. Folge: In seinem Jahresabschluss 01 hatte Hans Groß die Forderung gegen Karl Heinz Pohl in voller Höhe abgeschrieben. Der nunmehrige Forderungseingang erhöht den Gewinn des Wirtschaftsjahres 02. Hans Groß muss den Zahlungseingang als Ertrag erfassen. Buchungsvorschla...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Forderungsberichtigung / 9.1 Einzelwertberichtigung

Kfz-Händler Hans Groß hat gegen seinen Kunden Wolfgang Müller (Debitorenkonto 18312) eine noch offene Forderung i. H. v. 25.000 EUR. Mahnungen blieben bisher erfolglos. Anlässlich eines Telefonats teilt Wolfgang Müller mit, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befinde und er deshalb höchstwahrscheinlich nur 80 % des Forderungsbetrags zahlen kann. Er erwarte jedoch in...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forderungen / 2.2 Diskontbeträge

Als Entgelt gelten auch Diskontbeträge bei der Veräußerung von Wechsel- und anderen Geldforderungen.[1] Hierunter fallen insbesondere die Abschläge aus dem Verkauf von aktivierten Forderungen.[2] Begründet wird dies mit dem Umstand, dass der Unternehmer, der eine Forderung unter dem Nennwert verkauft, mit dem Abschlag ein Entgelt dafür leistet, dass mit dem Forderungsverkauf...mehr