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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Absetzungen für Abn ... / IV. Abschreibungsregeln

Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
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Tz. 41

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Es gibt steuerlich eine Vielzahl von AfA-Regeln.

Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes bewegliches und unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, da sich die AfA-Methoden für Gebäude von denen der anderen WG grundlegend unterscheiden.

1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)

 

Tz. 42

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):

 
Lineare AfA
§ 7 Abs. 1 Satz 1 EStG
Leistungs-AfA
§ 7 Abs. 1 Satz 6 EStG
AfaA
§ 7 Abs. 1 Satz 7 EStG
Degressive AfA
§ 7 Abs. 2 EStG
Gleichmäßige Verteilung der AK/HK auf die Nutzungsdauer Gleichmäßige Verteilung der AK/HK auf die Leistungseinheit AfA bei einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung AfA-Satz wird prozentual vom BW genommen
  • bewegliche WG
  • unbewegliche WG (ohne Gebäude)
  • immaterielle WG
  • bewegliche WG
  • bewegliche WG
  • unbewegliche WG (ohne Gebäude)
  • immaterielle WG
  • bewegliche WG
      Nur für Anschaffungen bis 2010, für die Jahre 2020–2021 und vom 31.03.2024 – 31.12.2024 zulässig

1.1 Lineare Abschreibung

 

Tz. 43

Stand: EL 145 – ET: 10/2025

Bei der linearen AfA verteilen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in gleiche Jahresbeträge (gleichmäßige Verteilung auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bzw. es werden gleich bleibende Prozent-Abschreibungssätze angewendet. Die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird dadurch erreicht, dass der Gesamtbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die abzugsfähigen Vorsteuern – durch die Zahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dividiert wird.

 

Beispiel:

Der steuerbegünstigte Turn- und Sportverein "1894" e. V. hat die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte zu Beginn des Jahre...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Reuber, Die Besteuerung der Vereine enthalten. Sie wollen mehr?

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