Dipl.-Finanzwirt (FH) Andreas Kümpel
Tz. 41
Stand: EL 145 – ET: 10/2025
Es gibt steuerlich eine Vielzahl von AfA-Regeln.
Zunächst ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Gebäude oder ein anderes bewegliches und unbewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt, da sich die AfA-Methoden für Gebäude von denen der anderen WG grundlegend unterscheiden.
1. AfA für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Gebäude)
Tz. 42
Stand: EL 145 – ET: 10/2025
Für die beweglichen und unbeweglichen WG des Anlagevermögens (ohne Gebäude) sind folgende AfA-Methoden zulässig (gewesen):
Lineare AfA § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG |
Leistungs-AfA § 7 Abs. 1 Satz 6 EStG |
AfaA § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG |
Degressive AfA § 7 Abs. 2 EStG |
| Gleichmäßige Verteilung der AK/HK auf die Nutzungsdauer |
Gleichmäßige Verteilung der AK/HK auf die Leistungseinheit |
AfA bei einer außergewöhnlichen technischen oder wirtschaftlichen Abnutzung |
AfA-Satz wird prozentual vom BW genommen |
- bewegliche WG
- unbewegliche WG (ohne Gebäude)
- immaterielle WG
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- bewegliche WG
- unbewegliche WG (ohne Gebäude)
- immaterielle WG
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Nur für Anschaffungen bis 2010, für die Jahre 2020–2021 und vom 31.03.2024 – 31.12.2024 zulässig |
1.1 Lineare Abschreibung
Tz. 43
Stand: EL 145 – ET: 10/2025
Bei der linearen AfA verteilen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten in gleiche Jahresbeträge (gleichmäßige Verteilung auf die Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer) bzw. es werden gleich bleibende Prozent-Abschreibungssätze angewendet. Die gleichmäßige Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wird dadurch erreicht, dass der Gesamtbetrag der Anschaffungs- oder Herstellungskosten – ggf. vermindert um die abzugsfähigen Vorsteuern – durch die Zahl der Jahre der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dividiert wird.
Beispiel:
Der steuerbegünstigte Turn- und Sportverein "1894" e. V. hat die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte zu Beginn des Jahre...