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Geschäfts- oder Firmenwert / 3 Unterscheidung zwischen originärem und entgeltlich erworbenem Firmenwert

Prof. Dr. Sascha Dawo
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Der Geschäftswert – oder Firmenwert – ist der Wert, "der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswert) der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter hinaus innewohnt".[1] D.h. beim Geschäfts- oder Firmenwert handelt es sich eine Residualgröße, die sich als Differenz zwischen dem zu Zeitwerten ermittelten Nettovermögen des Unternehmens und dem Unternehmenswert ermitteln lässt. So definiert ist der Geschäfts- oder Firmenwert Ausdruck positiver Zukunftserwartungen eines Unternehmens (losgelöst von der Person des Unternehmers). Die positiven Zukunftserwartungen können wiederum auf den verschiedensten geschäftswertbildenden Faktoren beruhen, wie z. B. der Erfahrung des Managements oder der Mitarbeiter, einer guten Organisations- oder Vertriebsstruktur, einer besonderen Kundenbindung oder Technologieführerschaft.

Für bilanzielle Zwecke ist zu unterscheiden zwischen einem originären Geschäfts- oder Firmenwert und einem derivativen Geschäfts- oder Firmenwert:

Der originäre Geschäfts- oder Firmenwert ist noch nicht durch einen Unternehmensverkauf realisiert worden. Durch den fehlenden tatsächlich gezahlten Gesamtkaufpreis ist der originäre Geschäfts- oder Firmenwert kaum zuverlässig – und wenn überhaupt nur mit hohem Aufwand – zu ermitteln. Aus Objektivierungsgründen besteht sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz ein Aktivierungsverbot.

Davon zu unterscheiden ist der derivative Geschäft- oder Firmenwert. In diesem Fall wurde der Gesamtwert des Unternehmens durch einen Unternehmensverkauf realisiert und damit objektiviert. Dabei sind 2 Fälle zu unterscheiden:

  • Share Deal: Erwirbt ein Unternehmen eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen, so ist im handelsrechtlichen Jahresabschluss (Handelsbilanz bzw. Einzelabschluss) nur die Betei...

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