Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.3 Allgemeines

Rz. 269 Unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Position 0701 bis 0713 des Zolltarifs sowie Topinambur (aus Position 0714 des Zolltarifs). Rz. 270 Begünstigt sind Gemüse und Küchenkräuter aller Art, frisch, gekühlt, gefroren (auch in Wasser oder Dampf gekocht), vorläufig haltbar gemacht oder getrocknet. In den Positionen 0709, 0710, 0711 oder 0712 des Zolltar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.3 Allgemeines

Rz. 291 Unter Nr. 11 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Positionen 0801 bis 0813 des Zolltarifs. Rz. 292 Hierzu gehören nur genießbare Früchte und Nüsse, die eine in den Positionen 0801 bis 0813 des Zolltarifs vorgesehene Beschaffenheit haben. Waren dieser Art können ganz, in Stücke geschnitten, entsteint, zerquetscht, geraspelt, enthäutet oder von den Schalen befrei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.1 Text der Vorschrift

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.3 Allgemeines

Rz. 488 Unter Nr. 32 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren der Positionen 2001 bis 2008 des Zolltarifs. Rz. 489 Zu den Positionen 2001 bis 2008 des Zolltarifs gehören Gemüse, Früchte und andere Pflanzenteile, die durch andere als in den Kapiteln 7, 8 oder 11 des Zolltarifs (Rz. 269ff., Rz. 346ff.) vorgesehene Verfahren zubereitet oder haltbar gemacht, auch homogenisiert, un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.4 Keine Steuerermäßigung für Teile und Zubehör

Rz. 734 Teile und Zubehör für Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sind nach dem Wortlaut der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen. V. 1.1.1980 bis zum 31.12.1987 ergab sich der Ausschluss der Teile und des Zubehörs aus § 27 UStDV (bis 31.12.1979: § 3 der 3. UStDV). Den Ausschluss von Teil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.44.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 612 Nach Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG waren bis 31.12.2001 Fütterungsarzneimittel begünstigt. Durch Art. 18 Nr. 20 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2001 v. 20.12.2001[1] ist Nr. 44 der damaligen Anlage des UStG mWv 1.1.2002 aufgehoben worden. Fütterungsarzneimittel fallen somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr unter die Steuerermäßigung. Der Gesetzgeber hat de...mehr

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Geschenke / 2 Betriebliche Veranlassung

Grundvoraussetzung für den – beschränkten – Abzug von Geschenkaufwendungen ist immer die betriebliche Veranlassung. Ob ein Geschenk betrieblich oder privat veranlasst ist, ist eine Tatfrage. Bei Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde ist eine betriebliche Veranlassung zu bejahen, wenn sie durch die Absicht des Steuerpflichtigen ausgelöst sind, Geschäftsbeziehungen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.3 Allgemeines

Rz. 722 Unter Nr. 51 der Anlage 2 des UStG fallen nur die zu Position 8713 des Zolltarifs gehörenden Rollstühle und ähnlichen Fahrzeuge für Behinderte mit oder ohne Motor. Es spielt keine Rolle, ob diese Fahrzeuge andere Vorrichtungen zur mechanischen Fortbewegung besitzen oder nicht. Die Fahrzeuge mit Vorrichtung zur mechanischen Fortbewegung werden i. d. R. entweder mithil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.4 Leistungen landwirtschaftlicher Lohnunternehmer

Rz. 332 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers, der einem Landwirt Getreidesaatgut liefert und es auch in den Boden einsät, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat schließlich entschieden, dass ein Unternehmer, der einem Landwirt Saatgut liefert und es einsät, die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 227 Die vorstehende Fassung der Nr. 6 der Anlage 2 des UStG beruht auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Materiell-rechtlich entspricht sie der bis 31.12.1987 geltenden Fassung der Nr. 6 der Anlage des UStG. Neu au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.5 Angewandte und zeitgenössische Kunst

Rz. 769 Von den Positionen 9701, 9702 00 00 und 9703 00 00 des Zolltarifs werden grundsätzlich lediglich Originalerzeugnisse erfasst, die – mit Ausnahme von Collagen und ähnlich dekorativen Bildwerken – in bestimmten überkommenen Techniken (Malerei, Zeichnen, Drucken mit handgearbeiteten Platten oder Bildhauerei) gestaltet worden sind. Demgegenüber sind insbesondere zeitgenö...mehr

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Geschenke / 3.2.1 Lohnsteuer

Einkaufsgutscheine, die ein Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt erhält und die zum Einkauf bei einem Dritten, z. B. einem Kaufhaus berechtigen, können einen Sachbezug darstellen. Die Frage, ob Arbeitslohn in Form einer Sachleistung vorliegt, bestimmt sich ausschließlich nach der für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich festgelegten Bestimmung des Begriffs "Sachbezug" in A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.6 Friedhofsgärtnereien

Rz. 238 Übernimmt ein Friedhofsgärtner nur die Pflege eines Grabs, so bewirkt er einheitliche sonstige Leistungen oder Werkleistungen, die nicht begünstigt sind, auch nicht hinsichtlich der dabei verwendeten Pflanzen.[1] Dies gilt auch für die Wintereindeckung eines Grabs.[2] Wird eine Grabpflege für 25 Jahre gegen Einmalzahlung vereinbart, kann dies nach den jeweiligen Beso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.4 Süßwarenkombinationsartikel

Rz. 455 Im Handel werden häufig sog. Süßwarenkombinationsartikel verkauft, die aus Süßwaren (Zuckerwaren, Schokolade) und anderen Artikeln bestehen, z. B. aus Umschließungen, die als Kinderspielzeug verwendbar sind, oder aus sonstigen werbewirksamen Aufmachungen. In solchen Fällen ist zu prüfen, ob die Umschließung oder Aufmachung umsatzsteuerlich als Gegenstand einer Nebenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.8 Blumenhandel

Rz. 245 Unselbstständige Nebenleistungen im Blumenhandel sind anzunehmen, wenn die steuerbegünstigten Pflanzen oder Blumen (Nr. 6 bis 9 der Anlage 2 des UStG) in Behältnissen (Warenumschließungen) geliefert werden, die entweder als Umschließung für Pflanzen und Blumen üblich sind oder unabhängig von ihrer Verwendung als Umschließung keinen dauernden selbstständigen Gebrauchs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.4 Nicht begünstigte Waren des Kap. 49 des Zolltarifs

Rz. 653 Begünstigt sind nicht alle Waren des Kap. 49 des Zolltarifs, sondern nur die in Nr. 49 der Anlage 2 des UStG ausdrücklich aufgeführten Erzeugnisse. Nicht begünstigt sind z. B. die folgenden Waren des Kap. 49 des Zolltarifs:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Gesetz v. 26.6.2013[1] zurück. Hierdurch wurde geregelt, dass die in der Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), der Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände ausdrücklich von der Steuerermäßigung ausgenommen werden. Die Neuregelung ist mWv 1.1.2014 a...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Allgemeines

Rz. 170 Unter Nr. 2 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 2 des Zolltarifs. Rz. 171 Zu den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 des Zolltarifs gehören nur genießbares Fleisch (ganze Tierkörper, Hälften, Viertel, Stücke usw., auch mit anhaftenden inneren Organen oder Fett) sowie genießbare Schlachtnebenerzeugnisse. Waren der Position 0209 (Schweinespeck usw.) gehören a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 828 Die vorstehende Fassung der Nr. 55 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 12 Nr. 21 des Gesetzes v. 12.12.2019[1] Hierdurch werden Menstruationsartikel erstmals in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019). Der ermäßigte USt-Satz für die Monatshygieneprodukte ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 152 Die vorstehende Fassung der Nr. 1 der Anlage 2 des UStG beruht auf Gesetz v. 8.5.2012[1] und gilt mWv 1.7.2012.[2] Hierdurch wurde der Buchst. a aufgehoben, wonach bis 30.6.2012 der ermäßigte Steuersatz auf Pferde anzuwenden war (Rz. 157). Bis 30.6.2012 beruhte Nr. 1 der Anlage 2 des UStG auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Allgemeines

Rz. 188 Unter Nr. 3 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 3 des Zolltarifs (Fische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere) mit Ausnahme von Zierfischen, Langusten, Hummer einschließlich der sog. Schwänze (Tiere ohne Kopf, Scheren und Füße), Austern und Schnecken. Rz. 189 Zu Kap. 3 des Zolltarifs gehören lebende Fische, Krebstiere, Weichtiere und ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

Literatur: Knocks, Wpg 1979, 128; ders., Wpg 1980, 245; Mies, Wpg 1980, 443; Schloßmacher, DB 1999, 1573; Pel, DB 2004, 1065 Ein VVaG ist ein Verein, dessen Mitglieder sich zur gemeinsamen Deckung von (versicherten) Schäden zusammengeschlossen haben.[1] Die Mitgliedschaft im VVaG ist an das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses gebunden.[2] Der Aufwand zur Deckung der ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, mWv 1.1.2014 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Kapitalgesellschaften

Unterhält eine Kapitalgesellschaft im Interesse des Gesellschafters ein Wirtschaftsgut oder einen Geschäftsbetrieb, der nur Verluste erwirtschaftet, kann nach der älteren Rspr.[1] Liebhaberei vorliegen. Nach der neueren Rspr. kann die Kapitalgesellschaft jedoch keine "Liebhaberei" unterhalten, da sie keine Privatsphäre hat.[2] Für die Abgrenzung der Gesellschaftersphäre von d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.3 Allgemeines

Rz. 762 Durch Gesetz v. 9.8.1994[1] ist mWv 1.1.1995 eine Differenzbesteuerung für Gegenstände ("Gebrauchtgegenstände") eingeführt worden, die ein Wiederverkäufer (z. B. auch Kunsthändler, Antiquitätenhändler, Antiquariate, Galeristen und Versteigerer) ohne Steuer im Gemeinschaftsgebiet erworben hat (§ 25a Abs. 1 UStG). Auf Antrag kann die Differenzbesteuerung auch angewende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 220 Die vorstehende Fassung der Nr. 5 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf Art. 1 Nr. 16 Buchst. a des Umsatzsteuer-Änderungsgesetzes 1997 v. 12.12.1996.[1] Durch dieses Gesetz wurde Buchst. b der Vorschrift gestrichen, nach der rohe Bettfedern und Daunen (aus Position 0505 des Zolltarifs) begünstigt waren. Die Änderung ist zum 1.1.1997 in Kraft getreten. Mit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.2 Allgemeines

Rz. 792 Ab 1.1.1995 besteht für Wiederverkäufer von Sammlungsstücken usw. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sog. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anzuwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist auch auf die Umsätze von Sammlungsstücken i. S. d. Nr. 54 der Anlage bzw. der Anlage 2 des UStG stets der allgemeine Steuersatz anzuwenden (Rz. 762). Rz. 79...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunäc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.1 Verhältnis zum materiellen Handelsrecht

Rz. 15 Das Verhältnis des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung zum Handelsrecht ist eine der wichtigsten systematischen Fragen des Rechts der verdeckten Gewinnausschüttung. Historisch gesehen hat sich die steuerliche Rspr. zur verdeckten Gewinnausschüttung soweit wie möglich an das Handelsrecht angelehnt bzw. handelsrechtliche Maßstäbe übernommen. Insbesondere gilt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.8 Sensorgesteuerte Flüssigfütterung in der Schweinemast durch Futtermittelgesellschaften

Rz. 583a Landwirtschaftliche Betriebe haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Produzierte ein Landwirt früher noch zahlreiche unterschiedliche Ackerfrüchte und betrieb eine mannigfaltige Tierhaltung, hat sich der landwirtschaftliche Betrieb heute oft zu einem Spezialbetrieb gewandelt, der in immer größer werdenden Einheiten produziert. Diese Wandlung führt dazu, dass d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7.7 Garten- und Landschaftsbaubetriebe

Rz. 241 Zu den unselbstständigen Nebenleistungen einer begünstigten Pflanzenlieferung, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt, gehört insbesondere der Transport der gelieferten Pflanzen zu dem vom Käufer gewünschten Ort (z. B. einer Baustelle). Deshalb wird der ermäßigte Steuersatz auf die Gesamtleistung "Pflanzenlieferung" angewendet, auch wenn der Unte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.5 Nicht begünstigte Werbedrucke

Rz. 657 Nach Anm. 5 zu Kap. 49 des ab 1.1.1988 geltenden Gemeinsamen Zolltarifs (Kombinierte Nomenklatur) gehören zur begünstigten Position 4901 des Zolltarifs nicht Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken dienen (z. B. Broschüren, Prospekte, Faltblätter, Handelskataloge, von Handelsgesellschaften veröffentlichte Jahrbücher, Reisewerbung). Diese Veröffentlichungen f...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.7 Ausnahmeregelung für jugendgefährdende Schriften

Rz. 668 Ausgenommen von der Steuerermäßigung sind Erzeugnisse, für die aufgrund des § 15 Abs. 6 des Jugendschutzgesetzes – JuSchG –[1] eine Hinweispflicht auf Vertriebsbeschränkungen besteht (vgl. einleitender Satzteil der Nr. 49 der Anlage 2 des UStG). Maßgebend ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Einleitungssatzes der Vorschrift die jeweils geltende Fassung des Jugend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.8 Zusammenstellungen begünstigter Druckerzeugnisse mit nicht begünstigten Gegenständen oder mit Dienstleistungen

Rz. 673 Werden an sich begünstigte Druckerzeugnisse (z. B. Bücher, Zeitschriften) zusammen mit an sich nicht begünstigten Gegenständen (z. B. CD, CD-ROM, Disketten, Schallplatten, Tonkassetten, Diaserien, Arbeitstransparenten für den Schulunterricht, Sammelartikeln, Spielzeug) geliefert, so handelt es sich unter bestimmten Voraussetzungen um Warenzusammenstellungen, die seit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.4 Weitere Fragen zur Steuerermäßigung von Wasser

Rz. 535 Bei den bisherigen Steuersatzerhöhungen (zum 1.7.1968, 1.1.1978, 1.7.1979, 1.7.1983, 1.1.1993, 1.4.1998 und 1.1.2007), bei der Steuersatzsenkung im zweiten Halbjahr 2020 und der Wiedergeltung der bisherigen Steuersätze von 19 % bzw. 7 % ab dem 1.1.2021 sind für die Unternehmer der Versorgungswirtschaft zur Erleichterung ihrer Abrechnungen jeweils Übergangsregelungen ...mehr

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Geschenke / Zusammenfassung

Begriff Nach den Bestimmungen des BGB wird eine Zuwendung als Geschenk bezeichnet, wenn sie eine Person aus ihrem Vermögen einem Dritten zuwendet und beide Parteien sich einig darüber sind, dass diese Zuwendung unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB). Diese Grundsätze gelten auch im Steuerrecht, wobei insbesondere die Veranlassung der Zuwendung kritisch geprüft wird. Privat veranla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.3 Allgemeines

Rz. 732 Unter Nr. 52 der Anlage 2 des UStG fallen nur die dort ausdrücklich aufgeführten Körperersatzstücke, orthopädischen Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen sowie Vorrichtungen zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen für Menschen. Zunächst ist jedoch zu prüfen, ob eine Steuerbefreiung in Betracht kommt. Die Lieferungen von Körperersatzstücken und ortho...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.1 Übersicht

Rz. 97 Die Frage, in welchen Fällen die Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters erfolgt und daher eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt, ist der Kernbereich des Instituts der verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Neben der Definition der gesellschaftsrechtlichen Veranlassung als "societatis causa"[2] und dem Grundsatz, d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.3 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 237 Besteht die Zuwendung im Dreiecksverhältnis in einem selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsgut einschließlich des selbst geschaffenen Firmenwerts, so ändert dies nichts daran, dass die Zuwendung eine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie auf gesellschaftsrechtlichen Gründen beruht. Rz. 237a Für die Abwicklung dieser verdeckten Gewinnausschüttung ist die Rs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.3.1 Verhältnis zu § 1 AStG

Rz. 29 Das Verhältnis des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung (und der verdeckten Einlage, vgl. § 8 KStG Rz. 67ff.) zu § 1 AStG ist durch das Gesetz v. 14.8.2007[1] geklärt worden.[2] § 1 Abs. 1 AStG enthält den Grundsatz, dass bei Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen im Verhältnis zum Ausland Bedingungen zugrunde zu legen sind, die im Verhältnis zu unabhä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.6.4 Gefahr der Verfolgung

Rz. 22 Es muss aus der Erfüllung der Pflicht die Gefahr der Verfolgung erwachsen oder verstärkt werden.[1] Nicht erforderlich ist, dass ein Straf- oder Bußgeldverfahren bereits eingeleitet worden ist[2], es muss jedoch die straf- oder bußgeldrechtliche Verfolgbarkeit der Tat gegeben sein.[3] Die Verfolgungsgefahr besteht bereits in der Möglichkeit der Einleitung oder Durchfü...mehr

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Nebenleistungen / 2 Abgrenzung zur einheitlichen Leistung

Ein Haupt- und Nebenleistungsverhältnis kann nur dann vorliegen, wenn die von dem Unternehmer erbrachte Leistung nicht schon grds. eine einheitliche Leistung darstellt. Einheitliche Leistungen, die nicht in einzelne selbstständige Leistungen unterteilt werden dürfen, liegen dann vor, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein unteilbares Ganzes darstellen. Dabei ist imme...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 24... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 2 Steht eine örtliche Zuständigkeit fest, kann sich bei Anwendung der Zuständigkeitsvorschrift aber eine mehrfache Zuständigkeit ergeben[1], richtet sich die Zuständigkeit nicht nach § 24 AO, sondern nach § 25 AO.[2] Auch wenn die Anlasszuständigkeit nach § 24 AO und die Zuständigkeit der Erstbefassung mit der Sache[3] häufig zusammenfallen werden, ist die Abgrenzung im ...mehr

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Einschränkungen bei der Opt... / 2.3 Entscheidungskriterium Baubeginn

Für die Abgrenzung der anzuwendenden Rechtsvorschrift bei der Option zur Steuerpflicht in Abhängigkeit von der Nutzung des Objekts kommt es entscheidend darauf an, wann mit dem Bau begonnen wurde. Als Baubeginn ist dabei die Ausführung von tatsächlichen Bauhandlungen zu sehen, der Antrag auf Baugenehmigung ist nicht entscheidend. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind s...mehr