Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 377–384a

Schrifttum: Bohnert, Die Entwicklung des Ordnungswidrigkeitenrechts, Jura 1984, 11; Burhoff, Steuerordnungswidrigkeiten in der Praxis, PStR 2006, 233; Eser, Die Abgrenzung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, Diss. Würzburg 1961; Göhler, Das neue Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, JZ 1968, 583; Günther, Das Recht der Ordnungswidrigkeiten – Aufbruch zu neuen Ufern?, in 40 J...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / I. Allgemeines

Rz. 6 [Autor/Stand] Entsprechend dem erklärten Ziel des 2. AOStrafÄndG stand der frühere Gesetzgeber vor der in der Rechtslehre heftig umstrittenen Frage, wie das Wesen der bloßen Ordnungswidrigkeit zu umreißen ist. Da es sich dabei nicht um eine spezifisch steuerstrafrechtliche Materie handelt, genügen an dieser Stelle einige Hinweise auf die diskutierten Möglichkeiten der ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 10 Ob der Erblasser eine Vor- und Nacherbschaft angeordnet hat, muss durch Auslegung der letztwilligen Verfügung unter Heranziehung der allgemeinen Auslegungsgrundsätze ermittelt werden. Dabei kommt dem Wortlaut keine entscheidende Bedeutung zu.[8] Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaft setzt nicht voraus, dass der Erblasser diese Begriffe verwendet hat.[9] Auch in dem...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Einstweiliger Rechtsschutz

a) Feststellungsverfügung Rz. 17 Ob eine einstweilige Verfügung eine Feststellung – hier: die Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge – zum Inhalt haben kann, ist streitig. Gegen die Zulässigkeit wird insbesondere eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtschutz unstatthaft sei. Eine entsprechende Ver...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / g) Fazit

Rz. 48 Es stellt sich die Frage, wie der Übergabevertrag im weitesten Sinne in die oben dargestellten Tatbestände einzuordnen ist. Hierüber besteht in Literatur und Rechtsprechung keine vollständige Einigkeit, vielmehr haben sich zwei "Lager" gebildet. So wird zum Teil vertreten, dass es sich bei einer Übergabe, die als "Gegenüber" im Vertrag eine Pflegeverpflichtung hat, um ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Rechtsprechung des BGH

Rz. 112 Der BGH hat den Anwendungsbereich für die Rückabwicklung unbenannter Zuwendungen in seiner Entscheidung vom 30.6.1999[110] auf die Fälle begrenzt, in denen das "Element des Gebens" um der persönlichen Bindung der Ehegatten willen im Vordergrund steht. Die unbenannte Zuwendung hat den Zweck, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen (häufigstes Beispiel: Schaff...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Haftung des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers

Rz. 147 Bei der Frage der Haftung eines Bevollmächtigten muss zwischen der Haftung gegenüber dem Vollmachtgeber und gegenüber einem Dritten unterschieden werden. Gegenüber dem Vollmachtgeber haftet der Bevollmächtigte nach Maßgabe des der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrages. Arbeitet der Vertreter entgeltlich, so liegt ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. § 675 BGB vor. Übe...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 377–384a / II. Umwandlung von Steuervergehen in Steuerordnungswidrigkeiten nach dem 2. AOStrafÄndG

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei der Abgrenzung der bedeutsamen Unrechtstatbestände, die den Kernbereich des Strafrechts bilden, von den weniger bedeutsamen orientierte sich der Gesetzgeber an folgendem Maßstab: Nur solche Verfehlungen sollten mit Strafe bedroht werden, die mit solchen Straftaten vergleichbar sind, die auch nach dem Entwurf 1962 des StGB mit Strafe bedroht waren[2]....mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 2. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 8 Beim Amtsgericht können sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger zuständig sein. Man spricht bei dieser Abgrenzung von funktioneller Zuständigkeit. Maßgeblich für die Zuteilung ist dabei das Rechtspflegergesetz . a) Vollübertragung Rz. 9 In vollem Umfang sind vor allem Register-, Grundbuch- und Vereinssachen dem Rechtspfleger zur Entscheidung übertragen, § 3 Nr. 1 RP...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Konkurrenzen (§§ 19–21 OWiG)

Rz. 145 [Autor/Stand] Vgl. zunächst zu den Konkurrenzen bei der Steuerhinterziehung § 370 Rz. 860 ff. Die Rechtsfolgen beim Zusammentreffen mehrerer Verletzungen ergeben sich für das Ordnungswidrigkeitenrecht aus den §§ 19–21 OWiG. Gesetzlich geregelt sind die Fälle des tateinheitlichen (§ 19 OWiG) und tatmehrheitlichen (§ 20 OWiG) Zusammentreffens von Ordnungswidrigkeiten s...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Einleitung

Rz. 51 Bei der Frage, wer Kostenträger für eine Bestattung ist, kommen mehrere Vorschriften in Betracht, deren Verhältnis zueinander z.T. unklar[121] und damit zunächst zu klären ist.[122]mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Pflegschaft für die Leibesfrucht gem. § 1912 BGB

Rz. 33 Eine Nachlasspflegschaft ist neben der Pflegschaft für die Leibesfrucht möglich. Es bestehen i.d.R. keine Bedenken, den Leibesfruchtpfleger zugleich als Nachlasspfleger zu bestellen.mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Schenkung unter Auflage

Rz. 21 Auch eine Schenkung unter einer Auflage[34] entspricht dem gesetzlichen Leitbild der §§ 516 ff. BGB, stellt also eine echte Schenkung im Sinne des Gesetzes dar. Der unentgeltlichen Zuwendung ist lediglich eine Bestimmung beigefügt, nach der der Empfänger der Schenkung zu einer Leistung, d.h. einem Tun oder Unterlassen, verpflichtet ist, wobei es nicht erforderlich ist...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Entgeltlichkeit durch nachträgliche Erbringung einer Gegenleistung/nachträgliche Umwandlung

Rz. 38 Ein entgeltliches Rechtsgeschäft liegt auch dann vor, wenn eine Leistung erkennbar in der Absicht erbracht ist, dass sie später vergütet wird.[103] Mit Erbringung der als Vergütung erwarteten (Gegen-)Leistung kommt der Vertrag zustande.[104] Die erbrachte Leistung stellt eine vorweggenommene Erfüllungshandlung in Bezug auf einen noch abzuschließenden entgeltlichen Ver...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.4 Fahrtkosten bei Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet ebenfalls die Entfernungspauschale Anwendung. Eine steuerfreie Erstattung der Fahrtkosten durch den Arbeitgeber ist nicht möglich. Ein weiträumig...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Rechtshängigkeitsvermerk/Widerspruch

Rz. 19 Sofern Grundstücke in den Nachlass fallen und der Antragsgegner als Berechtigter im Grundbuch eingetragen ist, bietet sich nach Zustellung der Hauptsacheklage die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks [18] an (siehe auch § 10 Rdn 180 ff.). Dessen Vorteil ist ein schneller Rechtsschutz, der an keine weiteren materiellen Voraussetzungen geknüpft ist. Eine weitere Han...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / e) Einwand des fehlenden Rechtsbindungswillens

Rz. 126 Bevor ein Anspruch nach § 666 BGB in Betracht kommt, ist jedoch zu prüfen, ob überhaupt ein vertragliches Auftragsverhältnis mit Rechtsbindungswillen vorgelegen hat. Die Rechtsprechung verneint nicht selten bei nahen Angehörigen einen solchen Rechtsbindungswillen und nimmt gerade im Zusammenhang mit der Erledigung von Bankgeschäften lediglich ein Gefälligkeitsverhält...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 6. Arten des Vermächtnisses

Rz. 15 Das Gesetz kennt folgende besondere Arten von Vermächtnissen:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Anwendungsbereich

Rz. 176 [Autor/Stand] § 130 OWiG findet nur dann Anwendung, wenn sich der Aufsichtspflichtige nicht selbst als Täter oder Teilnehmer nach §§ 370 ff. AO strafbar gemacht hat bzw. einen der Bußgeldtatbestände der §§ 378 ff. AO verwirklicht hat. Hat er selbst die Pflichtverletzung begangen, tritt § 130 OWiG aufgrund der allgemein anerkannten Stellung der Norm als "Auffangtatbes...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / bb) Entscheidend für die Vertragsmäßigkeit ist der Erblasserwille

Rz. 24 Die in § 2278 Abs. 2 BGB genannten Verfügungen (Erbeinsetzung, Vermächtnis- und Auflagenanordnung sowie Rechtswahl) können zwar vertragsmäßig getroffen werden, sie müssen es aber nicht. In jedem einzelnen Fall ist eine Überprüfung und Abgrenzung danach vorzunehmen, ob die betreffende Verfügung vertragsmäßig oder einseitig getroffen wurde. Es ist Aufgabe des Beraters, i...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Kosten

Rz. 20 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage – hier: gerichtet auf die Feststellung, dass Vor- und Nacherbfolge vorliegt – richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also dem für ihn aus der Feststellung resultierenden wirtschaftlichen Vorteil[19] – also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei posi...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 5. Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 40 Die Nachlassinsolvenz gem. §§ 1975 ff. BGB, §§ 315–331 InsO ist eine weitere vom Gesetz zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Haftungsbeschränkung im Wege der Gütersonderung. Sie sorgt für eine gleichmäßige Aufteilung der unzureichenden Nachlassmittel unter den nicht bevorrechtigten Gläubigern. Die Nachlassinsolvenz lässt die Verwaltung auf den Nachlassinsolvenzverw...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Testamentsvollstreckung

Rz. 34 Testamentsvollstreckung ist eine vom Erblasser bestimmte Verwaltung seines ganzen oder teilweisen Vermögens, um seine letztwilligen Anordnungen auszuführen, gegebenenfalls die Auseinandersetzung zu bewirken oder den Nachlass zu verwalten. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Die Testamentsvollstreckung steht de...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 6. Vorausvermächtnis

Rz. 111 Der Erblasser kann einzelnen Miterben ein Vermächtnis zuwenden, § 2150 BGB (vgl. zur Abgrenzung des Vorausvermächtnisses von der Teilungsanordnung § 15 Rdn 283 ff.). Insofern besteht ebenfalls nur ein schuldrechtlicher Anspruch des Vorausvermächtnisnehmers gegen alle Miterben auf Erfüllung. Solange der Vermächtnisanspruch nicht erfüllt ist, gehört der Vermächtnisgege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 377 Steuerordnungswidrigkeiten

Schrifttum: Vgl. auch die Hinweise vor Vor §§ 377–384a Rz. 1. 1. Zum allgemeinen Ordnungswidrigkeitenrecht: Achenbach, Ausweitung des Zugriffs bei den ahndenden Sanktionen gegen die Unternehmensdelinquenz, wistra 2002, 441; Achenbach, Haftung und Ahndung, ZIS 2012, 178; Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtsverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme,...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Sicherungsverfügung

Rz. 18 Eine weitere Möglichkeit stellt die Beantragung einer Sicherungsverfügung (§ 940 ZPO) dar, welche dem Antragsgegner untersagt, über den Nachlass bis zur Entscheidung über eine Hauptsacheklage zu verfügen (Verfügungsverbot[17]). Dies vermag allerdings einen gutgläubigen Erwerb durch Dritte nicht zu verhindern, §§ 136, 135 Abs. 2 BGB. Weitergehende Sicherheit schafft di...mehr

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ZErb 07/2023, Die Schweigep... / II. Umfang der Verschwiegenheitspflicht

Von der Verschwiegenheitspflicht werden gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO alle Umstände erfasst, die dem Notar bei Ausübung seines Amts bekannt geworden sind.[6] Dabei ist es ohne Relevanz, ob ein Geheimhaltungsinteresse oder ein Geheimhaltungswille hinsichtlich der dem Notar bekannt gewordenen Umstände besteht.[7] Auch müssen dem Notar Informationen nicht ausdrücklich anvertraut ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Problembeschreibung

Rz. 111 Rechtsprechung und Literatur mussten sich immer wieder mit der Frage beschäftigen, in welcher Weise bei Auflösung der Ehe ein gerechter Vermögensausgleich unter den Ehegatten erfolgen kann, wenn durch das eheliche Güterrecht ein solcher nicht möglich ist,[109] wenn also die eigentumsmäßige Zuordnung des Vermögens bei einem Ehegatten im Hinblick auf nicht unbedeutende...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Gemischte Schenkung

Rz. 8 Auch gemischte Schenkungen können Ansprüche nach § 2287 BGB auslösen.[18] Bei einer gemischten Schenkung müssen sich die Vertragsparteien (des Schenkungsvertrags) über die teilweise Unentgeltlichkeit einig gewesen sein.[19] Von praktischer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Fälle der "belohnenden Schenkung". Davon spricht man, wenn der Beschenkte Vorleistungen e...mehr

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zfs 07/2023, Rüge der Verle... / Leitsatz

1. Wird der Betroffene von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden und nimmt weder er noch sein Verteidiger an dieser teil, reicht ein Hinweis auf eine abweichend vom Bußgeldbescheid in Betracht kommende Verurteilung wegen Vorsatzes nach § 71 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 265 Abs. 1 StPO in der Hauptverhandlung nicht aus. 2. Anders als bei einer allei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / a) Gemeinnützige Zwecke

Rz. 95 Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) verfolgt eine Stiftung, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit (!) auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Rz. 96 Beispiele für gemeinnützige Zwecke Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, der Religion, der Völkerverständigung, des Umweltgedank...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Nacherbenpflegschaft

Rz. 38 Eine Nacherbenpflegschaft ist, solange die Nacherbfolge nicht eingetreten ist, nicht allein deshalb schon anzuordnen, weil der Nacherbe unbekannt ist, da bis zum Eintritt des Nacherbfalls der Vorerbe Rechtsnachfolger des Erblassers ist. Rz. 39 Vor dem Nacherbfall kann nur eine Pflegschaft nach § 1882 BGB angeordnet werden. Sind Elternteil und Kinder Vor- und Nacherben,...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 19. Besonderheiten bei einer Ausstattung

Rz. 158 Bei einer von Eltern einem Kind gewährten Ausstattung (§ 1624 BGB) ist eine Rückforderung wegen Verarmung gem. §§ 528, 529 BGB ausgeschlossen und damit auch Regressforderungen des Sozialhilfeträgers.[168] Unterschied zur Schenkung: Die besonderen Regeln für die Ausstattung gelten nur insoweit, als die Zuwendung die Vermögensverhältnisse des Zuwendenden nicht überstei...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / bb) Begriff der Ausstattung

Rz. 148 Die Ausstattung ist eine besondere Art einer unentgeltlichen Zuwendung an ein Kind – bis zum 30.6.1958 im Gesetz "Aussteuer" genannt.[136] Sie stellt ein besonders hervorgehobenes Rechtsverhältnis zwischen einem Elternteil und einem Kind her ("causa sui generis"), das Auswirkungen bis hinein in das Erb- und Pflichtteilsrecht hat.[137] Weil sie eigenständigen Regeln i...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 138 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / h) Wiederaufleben der Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 129 Auch wenn der Auftraggeber auf eine Rechnungslegung verzichtet hat, kann die Pflicht zur Rechnungslegung wieder aufleben, wenn sich im Nachhinein erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Auftragnehmers ergeben. Für die Abgrenzung eines reinen Gefälligkeitsverhältnisses zu einem rechtsverbindlichen Auftragsverhältnis ist entscheidend, ob der Auftraggeber die Vollm...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Feststellungsverfügung

Rz. 17 Ob eine einstweilige Verfügung eine Feststellung – hier: die Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge – zum Inhalt haben kann, ist streitig. Gegen die Zulässigkeit wird insbesondere eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtschutz unstatthaft sei. Eine entsprechende Verfügung könne auch nicht v...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / gg) Reichweite des anzuwendenden Rechts

Rz. 137 Artikel 27 EuGüVO Reichweite des anzuwendenden Rechts Das nach dieser Verordnung auf den ehelichen Güterstand anzuwendende Recht regelt unter anderemmehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Begriff, Voraussetzungen nach materiellem Recht, Wirkungen

Rz. 51 Der Begriff des Leibgedingvertrags ist nicht explizit im Gesetz definiert. Der Begriff entstammt dem Bereich der landwirtschaftlichen Betriebsübergaben. Allerdings wird das Leibgeding, auch Altenteil genannt, in verschiedenen Vorschriften vorausgesetzt, so in Art. 96 EGBGB, § 49 GBO (siehe Rdn 60), § 9 EGZVG, § 850b ZPO, § 23 Nr. 2 Buchst. g GVG. Besonders zu erwähnen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Vollstreckungsbeschränkende Vorschriften

aa) Pfändbarkeit Rz. 67 Eine Sicherung der dem Übergeber vorbehaltenen Rechte in Form eines Altenteils ist schon aus Gründen des Vollstreckungsschutzes sinnvoll. Es ist nämlich unzulässig, das Altenteil einheitlich zu pfänden. Vielmehr sind nur die einzelnen übertragbaren künftigen Leistungen pfändbar.[181] Die fortlaufenden Einkünfte aufgrund eines Altenteils sind i.d.R. unp...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Leistungsstörungen

a) Allgemeine Leistungsstörungen Rz. 74 Wie bei jedem Vertrag ist zu bedenken, dass der Vertragszweck aufgrund Fehlverhaltens eines Vertragspartners, insbesondere des Übernehmers, nicht erreicht werden kann. Das Interesse des Übergebers erfordert in diesen Fällen entweder eine Korrektur des Übergabevertrags oder gar dessen Rückgängigmachung. Rz. 75 Soweit Schenkungsrecht anwen...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / c) Gemischte Schenkung

aa) Grundsätzliches Rz. 26 Eine gemischte Schenkung ist ein einheitlicher Vertrag, bei dem der Wert der Leistung des einen dem Wert der Leistung des anderen Vertragsteils nur zum Teil entspricht (objektives Missverhältnis) und die Vertragsteile dies wissen und übereinstimmend wollen, dass der überschießende Wert unentgeltlich zugewendet wird.[56] Für den Fall, dass die höherw...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 2. Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB

Rz. 4 Wird einer Person ein bestimmter Anteil des Nachlasses zugewendet (als Bruchteil oder als Prozentsatz des Vermögens), so ist mit der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 1 BGB – sofern kein anderer Erblasserwille vorrangig festzustellen ist –, also bei verbleibenden Zweifeln, davon auszugehen, dass der Zuwendungsempfänger als Erbe eingesetzt ist. Jedoch steht es dem Erblass...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / f) Ausstattung

Rz. 34 Eine Ausstattung ist nach der Definition des § 1624 BGB keine Schenkung (zum Begriff der Ausstattung vgl. § 19 Rdn 149 ff.). Lediglich bei übermäßiger Ausstattung ist deren nicht maßvoller Teil als Schenkung auch i.S.v. § 2287 BGB anzusehen. Drei konstitutive Kategorien einer Ausstattung sind zu unterschieden:mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Übermaß an Zuschüssen zu den Einkünften

Rz. 162 Zuschüsse im Sinne der 1. Variante von § 2050 Abs. 2 BGB sind solche, die zu dem Zwecke gegeben worden sind, als Einkünfte und damit zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs (Unterhalt) verwendet zu werden. Einkommenszuschüsse sind nur dann ausgleichungspflichtig, soweit sie – so der Gesetzeswortlaut – das den Vermögensverhältnissen des Erblassers entsprechende Maß ...mehr