Rz. 51

Bei der Frage, wer Kostenträger für eine Bestattung ist, kommen mehrere Vorschriften in Betracht, deren Verhältnis zueinander z.T. unklar[121] und damit zunächst zu klären ist.[122]

[121] Zimmer, NJW 2012, 1653.
[122] BVerwG ZEV 2011, 91 (Abgrenzung zwischen den Verpflichtungen nach öffentlich-rechtlichem Landesbestattungsrecht und zivilrechtlichen Anspruchsnormen).

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