Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zuständigkeitskonzentration (§ 409 Satz 2 AO)

Rz. 5 [Autor/Stand] Soweit für den Bereich mehrerer FinB nach § 387 Abs. 2 AO aufgrund einer Rechtsverordnung gemeinsame Bußgeld- und Strafsachenstellen bestehen (so der Regelfall), sind diese einheitlich zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten zuständig (s. § 387 Rz. 35 ff.). Auch für Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem StBerG und dem GwG i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen (§ 403 Abs. 2 AO)

Rz. 23 [Autor/Stand] In den Fällen, in denen im Vorverfahren auf Antrag der StA richterliche Vernehmungen durchgeführt werden, ist die FinB zur Mitwirkung nach § 403 Abs. 1 AO berechtigt, wenn auch der StA die Anwesenheit gesetzlich gestattet ist (§ 403 Abs. 2 AO). Zum historisch bedingten missverständlichen Gesetzeswortlaut dieser Regelung s. Tormöhlen [2]. Rz. 24 [Autor/Stan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Einschränkung des Erstausübungs-Wahlrechts: Allgemeine Missbrauchskontrolle (§ 42 AO)

Rn. 45 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Kumulation allgemeiner und spezieller Missbrauchskontrolle: Bei der erstmaligen Wahl des Abschlussstichtages durch die im HR eingetragenen gewerblichen Unternehmen bejaht die Rspr eine Einschränkung der Wahlrechtsfreiheit durch die allgemeine Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, wenn die erstmalige Wahl eines vom Kj abweichenden Abschlussstich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Mitteilungsfrist (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm § 93c AO)

Rn. 35 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis zum 31.12.2016 Die Mitteilungspflichtigen haben die Rentenbezugsmitteilungen jeweils bis zum 01.03. des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem die Rente oder eine andere Leistung den Leistungsempfängern zugeflossen ist, der zentralen Stelle (§ 81 EStG) zu übermitteln. Zur Vorverlegung dieser Frist s Rn 5. Demnach sind die Rente...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu § 204 AO

Rn. 12 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die verbindliche Zusage nach § 204 AO unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von der LSt-Anrufungsauskunft nach § 42e EStG und hat andere Voraussetzungen als Letztere, BFH vom 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996. Die verbindliche Zusage hat ausschließlich einen bei der LSt-Außenpüfung geprüften Sachverhalt und dessen Behandlung in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht im Wesentlichen auf den durch die in den Jahren 1967 und 1968 in Kraft getretenen AO-Strafänderungsgesetze geschaffenen § 438 RAO zurück. § 403 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO hat seinen Ursprung im AOStrafÄndG vom 12.8.1967 [2]. Der Gesetzgeber[3] verfolgte mit der neuen Vorschrift den doppelten Zweck "die steuerliche Sach- und Rechtskunde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Form der Bezugsmitteilung (§ 22a Abs 1 S 1 EStG Einleitungssatz iVm §§ 93c Abs 1 Nr 1 AO)

Rn. 36 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 Zum Zeitpunkt danach s Rn 38. Nach § 22a Abs 1 S 2 EStG ist für die Rentenbezugsmitteilungen nur noch die Datenübermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz auf elektronischem Weg durch Datenfernübertragung zulässig. Die Übermittlung mittels automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder amtlich vorgeschriebene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 409 Zuständige Verwaltungsbehörde

A. Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 409 AO stimmt nahezu wortgleich mit der Vorläuferbestimmung des § 446 RAO überein, der im Zuge mit der Einführung der Steuerordnungswidrigkeiten durch Art. 1 Nr. 1 des 2. AOStrafÄndG v. 12.8.1968 [2] in die RAO eingefügt wurde. Allein das Wort "Finanzamt" wurde durch "Finanzbehörde" ersetzt. Erfasst werden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.6 Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen nach § 398a AO

(1) 1Tritt die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nur deshalb nicht ein, weil das zu Unrecht bezogene Kindergeld den Betrag von 25.000 Euro übersteigt (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), wird unter den Voraussetzungen des § 398a AO von der Verfolgung abgesehen. 2Dies ist der Fall, wenn innerhalb einer angemessenen Frist das hinterzogene Kindergeld, die Zinsen nach § 235 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 89 AO

Rn. 11 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Zum Verhältnis des § 42e EStG zu § 89 Abs 2 AO, der allgemeinen Vorschrift über die verbindliche Auskunft, werden verschiedene Auffassungen vertreten. Nach zutreffender Auffassung des BFH (BFH vom 30.04.2009, VI R 54/07, BStBl II 2010, 996; BFH vom 27.02.2014, VI R 23/13, BFH/NV 2014, 1141; BFH vom 27.02.2014, VI R 19/12, BStBl II 2014, 894)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Prüfungsfolgebescheide gegen ArbG und ArbN, Änderungssperre (§ 173 Abs 2 AO)

Rn. 63 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Folgen der LSt-Außenprüfung können gegenüber dem ArbG der Erlass eines Haftungsbescheids (§ 42d Abs 1 EStG) oder eines Pauschalierungsbescheids (§ 40 Abs 1 EStG) sein, es sei denn, der ArbG meldet die einzubehaltende LSt an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG) oder erkennt seine Zahlungspflicht schriftlich an (§ 42d Abs 4 Nr 2 EStG). Soweit Steuerbeschei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Eine dem § 405 AO ähnliche Verweisung auf das JVEG enthält § 107 AO für die Entschädigung auskunftspflichtiger Dritter und Sachverständiger, die die FinB im Besteuerungsverfahren herangezogen hat. Die Berechtigung der FinB zur Einholung solcher Auskünfte und zur Beiziehung von Sachverständigen ergibt sich aus §§ 92, 93, 96 AO [2]. Durch § 107 AO wird in di...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Berücksichtigung von zurückgezahlten Erstattungszinsen i.S.d. § 233a Abs. 1 AO als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen

Leitsatz 1. Werden Erstattungszinsen zur Einkommensteuer im Sinne des § 233a Abs. 1 AO zugunsten des Steuerpflichtigen festgesetzt und an ihn ausgezahlt, und zahlt der Steuerpflichtige diese Zinsen aufgrund einer erneuten Zinsfestsetzung nach § 233a Abs. 5 Satz 1 AO an das Finanzamt zurück, kann die Rückzahlung zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 403 Beteiligung der Finanzbehörde

Schrifttum: Duda/Schubert, Die Stellung der Finanzbehörde im gerichtlichen Verfahren – Rechte und Pflichten in den einzelnen Verfahrensabschnitten, NWB 2020, 1624; Franzen, Das Steuerstrafverfahren nach dem AOStrafÄndG, DStR 1967, 564; Henneberg, Die Neuregelung des Steuerstrafrechts, BB 1968, 906; Irmer, Die Neuregelung des Steuerstrafrechts (2. AOStraf-ÄndG), INF 1968, 479;...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Gewinnfeststellung (§ 180 AO)

Rn. 83 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Gewinnfeststellung erfolgt bei Mitunternehmerschaften – auch mit abweichendem Wj – gemäß § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO bei den Einkünften aus Land- und Fortwirtschaft nach dem Kj (BFH v 19.07.1984, IV R 87/82, BStBl II 1985, 148), bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach dem Wj (BFH v 14.09.1978, V R 49/74, BStBl II 1979, 159; BFH v 11.03.201...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Anwendungsbereich des § 403 AO deckt sich mit dem des § 402 AO (s. § 402 Rz. 3)[2]. Während § 402 AO die allgemeine Rechtsstellung der FinB im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren und deren Mitwirkungsrechte und -pflichten umschreibt, regelt § 403 AO besondere Beteiligungsrechte der FinB. Die Vorschrift gilt nur im laufenden Ermittlungsverfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 6.4 Nachentrichtungspflicht (§ 371 Abs. 3 AO)

(1) 1Die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige hängt stets davon ab, dass der Täter oder Teilnehmer die ungerechtfertigt erlangten Beträge und die Hinterziehungszinsen nach § 235 AO innerhalb einer zu bestimmenden Frist entrichtet (§ 371 Abs. 3 AO). 2Bei dieser Frist handelt es sich um eine strafrechtliche Frist, die zu steuerlichen Zahlungsfristen nicht in notwendiger A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Anwendbarkeit des § 42 AO (§ 11 Abs 2 S 5 EStG)

Rn. 146 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 2 S 5 EStG bestimmt, dass § 42 AO unberührt bleibt. Diese Regelung, die sich zuvor in § 11 Abs 3 Hs 2 EStG befand, bezieht sich ausschließlich auf Vorauszahlungen für Nutzungsüberlassungen, soweit nicht die Sonderregelung des § 11 Abs 2 S 3 EStG eingreift, vgl BR-Drucks 15/4050, 53 (Einzelbegründung zu § 11 EStG); Kister in H/H/R, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 [Autor/Stand] Durch § 403 AO wird der FinB ein Recht auf Mitwirkung und Information in (Steuerstraftaten betreffenden) Ermittlungsverfahren eingeräumt, die von der StA oder der Polizei durchgeführt werden. Damit soll die Sach- und Rechtskunde der FinB möglichst frühzeitig in dem von einer anderen Behörde betriebenen Strafverfahren nutzbar gemacht werden[2] (s. Rz. 1). ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Rechtsschutz bei Verstößen

Rz. 38 [Autor/Stand] Bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte der FinB aus § 403 AO durch die StA stehen der FinB keine förmlichen Rechtsbehelfe zu. Sie kann allenfalls Gegenvorstellungen (z.B. mit dem Antrag auf Terminverlegung) und Dienstaufsichtsbeschwerde[2] erheben (s. grundlegend § 385 Rz. 863, 864)[3]. Ein eigenes Vetorecht der FinB gegen Entscheidungen der StA kennt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Steuerordnungswidrigkeiten

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Verfolgungskompetenz der FinB gem. § 409 AO AO i.V.m. §§ 35, 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG, § 387 AO erstreckt sich auf die in § 377 Abs. 1 AO genannten Steuerordnungswidrigkeiten und gleichgestellte Ordnungswidrigkeiten (vgl. auch die Auflistung in Nr. 105–108 AStBV (St) 2023; s. AStBV Rz. 105 ff. sowie § 377 Rz. 11 ff.). Danach sind dies insbesondere[2] die le...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 409 AO stimmt nahezu wortgleich mit der Vorläuferbestimmung des § 446 RAO überein, der im Zuge mit der Einführung der Steuerordnungswidrigkeiten durch Art. 1 Nr. 1 des 2. AOStrafÄndG v. 12.8.1968 [2] in die RAO eingefügt wurde. Allein das Wort "Finanzamt" wurde durch "Finanzbehörde" ersetzt. Erfasst werden damit auch das HZA und die Familienkasse (s. Rz....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die "sonst zuständige Finanzbehörde"

Rz. 11 [Autor/Stand] Die in § 403 AO vorgesehenen Mitwirkungs- und Informationsrechte werden der "sonst zuständigen" FinB eingeräumt. Das ist funktional die FinB im strafverfahrensrechtlichen Sinne des § 386 Abs. 1 Satz 2 AO (s. § 386 Rz. 31 ff.). Das ist mithin die BuStra, die ansonsten das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren zu führen hätte (s. § 386 Rz. 38; § 387 R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Entscheidung

Rz. 24 [Autor/Stand] Die Entschädigung wird von der FinB, die den Anspruchsberechtigten zugezogen hat, durch Verwaltungsakt festgesetzt, der entsprechend § 218 AO Grundlage für die Auszahlung ist[2].mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 408 Kosten des Verfahrens

Schrifttum: 1. Kommentare und Handbücher zum Kosten- und Gebührenrecht: Apfel in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 408 Kosten des Verfahrens; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, Kommentar, 6. Aufl. 2021; Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 25. Aufl. 2021; Rehberg/Asperger/Bestelmeyer u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Kostenerstattung für Angehörige der steuerberatenden Berufe

Rz. 36 [Autor/Stand] § 408 Satz 1 AO erweitert den Erstattungsanspruch gem. § 464a Abs. 2 Nr. 2 (Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, s. Rz. 28 ff.) im Steuerstrafverfahren auf die Kosten der Inanspruchnahme besonders sachkundiger, mit dem Steuerrecht speziell vertrauter Berufsangehöriger. Hierzu zählen Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Dritte

a) Gesetzliche Regelung Rz. 14 [Autor/Stand] § 23 JVEG Entschädigung Dritter (1) Soweit von denjenigen, die Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken (Telekommunikationsunternehmen), Anordnungen zur Überwachung der Telekommunikation umgesetzt oder Auskünfte erteilt werden, für die in der Anlage 3 zu diesem Gesetz besondere Entschädigungen bestimmt sind, bemisst ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Kostenerstattung bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung

Rz. 18 [Autor/Stand] Soweit der Angeklagte freigesprochen, die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn abgelehnt oder das gerichtliche Verfahren gegen ihn endgültig eingestellt wird, fallen die Auslagen der Staatskasse und die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse zur Last ( § 467 Abs. 1 StPO [2]). Das gilt auch bei einem Teilfreispruch (s. Rz. 17)[3]. Der An...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen

Schrifttum: 1. Kommentare zum JVEG: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, Kommentar, 5. Aufl. 2021; Schneider, Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, 4. Aufl. 2021; Jahnke/Pflüger, Die Vergütung und Entschädigung von Sachverständigen, Zeugen, Dritten und von ehrenamtlichen Richtern, 28. Aufl. 2021; Schneider, JVEG, Kommentar, 4. Aufl. 2021; Toussaint, Kostenrec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Entschädigungsberechtigte

Rz. 7 [Autor/Stand] § 1 JVEG beschreibt den Kreis der Anspruchsberechtigten und ihre Heranziehung durch Behörden oder sonstige Stellen (nun auch durch Gerichtsvollzieher). Im Einzelnen sind geregelt die Vergütung der vom Gericht, der StA/FinB oder der Verwaltungsbehörde herangezogenen Sachverständigen (s. § 385 Rz. 703 ff.), Dolmetscher und Übersetzer, § 1 Abs. 1 Nr. 1 JVEG; d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Kostenpflicht des Verurteilten

Rz. 15 [Autor/Stand] Wird der Angeklagte rechtskräftig verurteilt (durch Urteil oder Strafbefehl), so hat er die Verfahrenskosten und seine Auslagen selbst zu tragen (vgl. § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO [2]). Der Verurteilte hat grds. nur die im Zusammenhang mit dem Steuerstrafverfahren entstandenen Kosten zu tragen (z.B. die Kosten einer Telefonüberwachung[3], Reisekosten, Sachvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Rechtsbehelfe

Rz. 25 [Autor/Stand] Wird dem Entschädigungsverlangen von der FinB dem Grunde oder der Höhe nach nicht entsprochen, so ist die Entscheidung der Behörde – im Gegensatz zum Verfahren über eine Entschädigung nach § 107 AO [2] – nicht im Wege des Einspruchs nach § 348 AO anfechtbar. Der Zeuge bzw. Sachverständige oder Dritte muss gem. § 4 JVEG einen Antrag auf gerichtliche Festse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zeugen

Rz. 13 [Autor/Stand] Zeugen erhalten gem. § 19 JVEG eine Entschädigung für Fahrtkosten (§ 5 JVEG), Aufwand (§ 6 JVEG), sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG), Zeitversäumnis (§ 20 JVEG), Nachteile bei der Haushaltsführung (§ 21 JVEG), Verdienstausfall (§ 22 JVEG). Die Entschädigungsbeträge wurden – abgesehen von den Fahrtkosten (s. Rz. 11) – durchweg angehoben. Die Entschädigung fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 4. Feststellungsbescheid (Abs. 2)

Rz. 206 [Autor/Stand] Die Äquivalenzbeträge werden in der ersten Stufe des insgesamt dreistufigen Verfahrens durch gesonderte Feststellung i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung festgestellt. Ergänzend zu den bundesgesetzlichen Regelungen in § 219 BewG sind in diesem Feststellungsbescheid nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 BayGrStG auch Feststellungen über die Fläche des Grund und B...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 1. Gesetzestext

Art. 6 Feststellung der Äquivalenzbeträge (1) 1 Die Äquivalenzbeträge werden auf den 1.1.2022 allgemein festgestellt (Hauptfeststellung). 2 Abweichend von § 221 BewG findet keine turnusmäßige Hauptfeststellung statt. 3 Bei der Ermittlung der Äquivalenzbeträge ist § 163 der Abgabenordnung (AO) nicht anzuwenden. (2) 1 In dem Feststellungsbescheid für die Äquivalenzbeträge der G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Die RAO hatte eine entsprechende Vorschrift nicht enthalten. Daher bestimmte sich die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen nach den gem. § 420 Abs. 1 RAO (heute § 385 Abs. 1 AO) geltenden allgemeinen Vorschriften des Verfahrens. Zwar verwies die Strafprozessordnung bereits damals hinsichtlich der Entschädigung von Zeugen (§ 71 StPO), Sachverständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Höhe der Vergütung und Auslagen

Rz. 29 [Autor/Stand] Die Höhe der Vergütung und der Auslagen bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis (RVG-VV) der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (für Strafsachen gem. Teil 4 RVG-VV, für Bußgeldsachen gem. Teil 5 RVG-VV, für sonstige Verfahren, z.B. als Zeugenbeistand, bei Freiheitsentziehung oder Wiederaufnahme gem. Teil 6 RVG-VV, für Auslagen gem. Teil 7 RVG-VV). Sobald sic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kostenentscheidung

Rz. 10 [Autor/Stand] Das Gericht entscheidet in jedem Urteil, Strafbefehl oder einstellenden Beschluss, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat ( § 464 Abs. 1 StPO). Die Entscheidung darüber, wer die notwendigen Auslagen trägt, trifft das Gericht in dem Urteil oder in dem Beschluss, der das Verfahren abschließt (§ 464 Abs. 2 StPO), z.B. auch bei gerichtlichen Einstellungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 6. Steuererklärung und Anzeigen (Abs. 5 und 6)

Rz. 222 [Autor/Stand] Zur Durchführung der Feststellung der Äquivalenzbeträge am Hauptfeststellungszeitpunkt bedarf es einer Erklärung der Steuerpflichtigen. Die Einzelheiten dazu sind § 228 Abs. 1 BewG zu entnehmen. Die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung kann danach auch im Wege einer öffentlich bekannt zu machenden Allgemeinverfügung erfolgen. Diese wird nach Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Nebenbeteiligte und Dritte

Rz. 25 [Autor/Stand] Nebenbeteiligte sind grds. die FinB im staatsanwaltschaftlichen und gerichtlichen Steuerstrafverfahren (vgl. §§ 402, 407 AO), die Einziehungsbeteiligten (§ 467a Abs. 2 StPO, § 424 Abs. 1 StPO n.F. [2], §§ 73 ff. StGB), an Vernichtung, Unbrauchbarmachung und Beseitigung eines gesetzwidrigen Zustands Beteiligte (§ 439 StPO n.F., §§ 73, 74d Abs. 1 Satz 2, Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermittlungsbefugnisse der zentralen Stelle (§ 22a Abs 4 EStG – ersatzlos weggefallen)

Rn. 47 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Rechtslage bis 31.12.2016 § 22a Abs 4 S 1 EStG ermächtigt die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (§ 81 EStG), bei den Mitteilungspflichtigen Ermittlungen darüber anstellen, ob sie ihren Verpflichtungen nach § 22a Abs 1 EStG nachgekommen sind. Zu diesem Zweck stehen ihr in sinngemäßer Anwendung der § § 193–203 AO die Prü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entschädigungspflichtiger

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Antrag auf Entschädigung ist nach § 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG bei der Stelle, die den Entschädigungsberechtigten herangezogen oder beauftragt hat, anzubringen. Im selbständigen Ermittlungsverfahren der FinB (§ 386 Abs. 2, § 399 Abs. 1 AO; s. § 385 Rz. 85 f.) nimmt sie die Funktion der StA ein. Bei Heranziehung von Zeugen oder Ersuchen Dritter hat sie dahe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umsatzsteuerpflicht der Entschädigung

Rz. 27 [Autor/Stand] Entschädigungen von Zeugen und Dritten nach § 23 JVEG haben Schadensersatzcharakter und sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3. Abs. 9 UStAE)[2]. Dritte dürfen daher auch nicht die Umsatzsteuer in Rechnung stellen[3]. Dagegen sind die Vergütungen von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.3 Abs. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 8.1 Steuerstrafverfahren

S 8.1.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit 1Sachlich zuständig ist nach §§ 386 Abs. 2, 387 Abs. 1 AO die Familienkasse, soweit sie das Kindergeld festzusetzen hat, wenn die Tat ausschließlich eine Steuerstraftat darstellt. 2Die örtliche Zuständigkeit der Familienkasse im Strafverfahren richtet sich nach §§ 386 Abs. 1 Satz 2, 388 AO. 3Durch § 389 i.V.m. § 386 Abs. 1 Satz 2 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Steuerliche Behandlung der Strafverteidigungskosten

Schrifttum: Aweh, Steuerliche Berücksichtigung von Strafverteidigungskosten, EStB 2008, 12; Bergkemper, Zur steuerlichen Berücksichtigung von Kosten der Strafverteidigung, FR 2008, 232; v. Briel/Ehlscheid, Steuerliche Berücksichtigung von Kosten im Steuerstrafverfahren, BB 1999, 2539; Depping, Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben – zur steuerlichen Gestaltung von Hon...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bayern / 2. Erlassvoraussetzungen (Abs. 1)

Rz. 256 [Autor/Stand] Der Entwurf des BayGrStG vom 10.5.2021[2] sah keine eigenen Aussagen zu einem Erlass vor. Da das BayGrStG nur insoweit Geltung beansprucht, als es vom Grundsteuerrecht des Bundes abweicht, gelten die sachlich begrenzten Befreiungs- und Minderungsmöglichkeiten der §§ 32 ff. GrStG (sowie die Billigkeitsvorschriften der §§ 163, 227 Abgabenordnung) unmittel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verfahren

1. Antrag auf Entschädigung Rz. 21 [Autor/Stand] Die entschädigungsberechtigten Personen (s. Rz. 7) werden nur auf Verlangen, nicht von Amts wegen entschädigt (§ 2 Abs. 1 JVEG). Der Berechtigte muss den Antrag auf Entschädigung innerhalb von drei Monaten nach seiner Heranziehung bzw. nach dem Ersuchen stellen[2]; andernfalls erlischt der Anspruch (§ 2 Abs. 1 Satz 1 JVEG). Zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Beteiligungsrechte der FinB im Ermittlungsverfahren der StA

I. Teilnahmerecht (§ 403 Abs. 1 Satz 1 AO) Rz. 14 [Autor/Stand] § 403 Abs. 1 Satz 1 AO räumt den FinB die Befugnis ein, an den Ermittlungen von StA und Polizei teilzunehmen. Hierzu zählen die Vernehmung des Beschuldigten, der Zeugen und Sachverständigen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen, Identifizierungen oder Augenscheinseinnahmen[2]. Zum Zweck dieser Vorschrift s. Rz. 5 ff...mehr