Ein neuer EU-Standard für grüne Anleihen

Ein wichtiger Schritt in der EU-Taxonomie: Diese Woche einigten sich EU-Verhandlungsführer auf den weltweit ersten Standard für grüne Anleihen. Der „European Green Bonds Standard“ (EUGBS) soll im Kampf gegen Greenwashing auf den Anleihemärkten helfen.

In Zukunft können Anleger ihre Investitionen vertrauensvoller auf nachhaltige Technologien und Unternehmen ausrichten. Und Unternehmen haben mehr Sicherheit, dass ihre Anleihen zu „grünen“ Anlegern passen. Ermöglichen soll das der „European Green Bonds Standard“ (EUGBS), auf den sich Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments unter der Leitung des Berichterstatters Paul Tang (S&D, NL) und der schwedischen EU-Präsidentschaft am Dienstag geeinigt haben. Das teilt das Europäische Parlament in einer Pressemitteilung mit. Der Standard reiht sich ein in die horizontale Taxonomie-Gesetzgebung, die wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig definiert.

Die Einigung ermöglicht es Anlegern, qualitativ hochwertige grüne Anleihen und Unternehmen zu erkennen und damit Greenwashing zu reduzieren. Herausgebern von Anleihen wird dadurch klargemacht, welche wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Anleiheerlösen durchgeführt werden können. Außerdem wird ein klares Berichterstattungsverfahren über die Verwendung der Erlöse aus dem Anleiheverkauf eingeführt und Arbeit externer Prüfer standardisiert, was das Vertrauen in den Prüfprozess stärken wird.

Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser.

Nicht weniger als den allgemeinen grünen Wandel verlangt der Standard von Unternehmen. Wer sich dafür entscheidet, muss viele Informationen über die Verwendung der Anleiheerlöse offenlegen, sowie aufzeigen, wie diese Investitionen in die Umstellungspläne des Unternehmens insgesamt einfließen. Die Annahme des Standards garantiert Anlegern, dass die Anleihe der Taxonomie entspricht. Außerdem entstehen ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer. Diese unabhängigen Stellen bewerten, ob Anleihen grün sind. Und sie sollen tatsächliche oder potenzielle Interessenkonflikte ermitteln, beseitigen oder bewältigen und offenlegen. 

Die Anforderungen zur Offenlegung können auch Unternehmen nutzen, deren Anleihen nicht alle Anforderungen des EUGBS erfüllen können. Laut Pressemitteilung könnten diese Unternehmen von einem größeren Vertrauen der Anleger profitieren. Die Vereinbarung ermöglicht aber auch Flexibilität: Bis der Taxonomie-Rahmen voll einsatzfähig ist, können 15 Prozent der Erlöse aus einer grünen Anleihe in Wirtschaftstätigkeiten investiert werden, die den Anforderungen der Taxonomie entsprechen, für die jedoch noch keine Kriterien festgelegt wurden, um festzustellen, ob diese Tätigkeit zu einem grünen Ziel beiträgt.

Der Markt für grüne Anleihen im Wachstum

Eine entscheidende Rolle können grüne Anleihen dabei spielen, den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu gestalten und das Kapital zum Erreichen ehrgeiziger Klima- und Nachhaltigkeitsziele zu mobilisieren. Der Markt für grüne Anleihen wächst seit 2007 exponentiell, im Jahr 2021 werden die jährlichen Ausgaben zum ersten Mal die Marke von einer halben Billion US-Dollar erreichen. In der EU wurden bereits 2020 etwa 51 Prozent des weltweiten Volumens an grünen Anleihen ausgegeben. Im Vergleich zu den gesamten Ausgaben machen grüne Anleihen mit etwa 3 bis 3,5 Prozent jedoch nur einen geringen Teil aus.

Berichterstatter und Mitglied des Europäischen Parlaments Paul Tang fasst die Einigung zusammen: „Heute Abend hat die EU mit der Verabschiedung der weltweit ersten Verordnung über grüne Anleihen einen großen Schritt zur Ökologisierung dieses riesigen Marktes getan. Aber wir sind noch weiter gegangen, indem wir grüne Anleihen an die ökologische Umstellung des Unternehmens als Ganzes gebunden haben.“

Hinweis: Die vorläufige Vereinbarung muss noch vom Europäischen Rat sowie vom Europäischen Parlament bestätigt und angenommen werden, bevor sie endgültig ist. Sie wird 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.

Pressemitteilung des Europäischen Parlaments