Bei der Realisierung eines so anspruchsvollen Projekts kommt dem Aspekt der Führung eine entscheidende Rolle zu. Das erste, deutlich wahrnehmbare Zeichen setzte die Geschäftsführung im Rahmen der Bilanzpressekonferenz am 9. Mai 2019 mit einem klaren Bekenntnis zur Klimaneutralität – und einem höchst ehrgeizigen Zieldatum. Ende 2020 sollte die Klimaneutralität erreicht sein, insgesamt 1 Mrd. EUR will der Konzern bis 2030 in entsprechende Maßnahmen stecken, um auch nach der Neutralstellung die Qualität der Maßnahmen – und damit den Schutz des Klimas – weiter zu erhöhen.

Regelmäßig wurde im Anschluss über den Status des Projekts berichtet, sowohl in der externen Kommunikation als auch in den internen Medien, von der Mitarbeiterzeitschrift bis hin zum Social Intranet des Konzerns. Bei allen internen Auftritten der Geschäftsführung steht die Neutralstellung standardmäßig auf der Agenda. Zugleich gingen die Mitglieder der Geschäftsführung auch selbst mit gutem Beispiel voran: Seit 2019 fährt die Fahrzeugflotte der Geschäftsführung mit 100 Prozent biologischem CARE-Diesel. Geschäftsflüge und größere Firmenveranstaltungen werden CO2-neutral kompensiert.

Seit 2021 ist auch eine geänderte Dienstwagenrichtlinie in Kraft, die zunächst in Deutschland umgesetzt wird, wo Bosch mit rund 4.500 Geschäftswagen die größte Fahrzeugflotte betreibt. Der weltweite Rollout lief 2022 an. Ziel der Richtlinie ist es, Emissionen und Kosten des Fuhrparks zu senken und gleichzeitig alternative Mobilitätsformen zu fördern. 2 Nutzergruppen stehen dabei im Fokus:

  • Vielfahrer im Außendienst oder im Vertrieb, die mehr als 25.000 km jährlich zurücklegen, haben nun ein größeres Portfolio an umweltfreundlichen Fahrzeugen zur Auswahl.
  • Mitarbeitende im oberen Führungskreis erhalten ein Mobilitätsbudget, das sie für das Leasing eines Geschäftswagens verwenden können, aber auch für die Anschaffung einer Bahncard 100. Bei der Verrechnung der Leasingrate wird ein Malus-System für Fahrzeuge angewendet, deren Emissionen über den EU-Grenzwerten liegen. Nutzer von Elektro- oder Hybrid-Fahrzeugen können diese kostenlos laden. Wer mit dem Fahrrad oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt und somit auf die Nutzung der Pauschale verzichtet, kann sich diese auch auszahlen lassen.

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