Für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen hat die Gemeinde eine vollumfängliche Potenzialanalyse der vorhandenen Flächen auf kommunalen Gebäuden durchgeführt. Insgesamt besitzt die Gemeinde aktuell 8 Dachflächen-Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 390 kWp.

Die Installation von Photovoltaikanlagen soll sukzessive weitergeführt werden, so sind aktuell auf 2 weiteren Gebäuden Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von > 100 kWp geplant.

Bei der Auswahl von Dachflächen auf kommunalen Liegenschaften sollten vor allem folgende Kriterien beachtet werden:

  • kein Sanierungsbedarf am Dach: Das Dach sollte die nächsten 20 bis 30 Jahre ohne grundhafte Sanierung die notwendigen Funktionen erfüllen.
  • Nutzung des erzeugten Stroms: Aufgrund des EEG 2023 ist zu prüfen, ob eine Eigenverbrauchs- oder Volleinspeiser-Anlage konfiguriert wird. Bei einem geringen Eigenverbrauch, was in bestimmten kommunalen Gebäuden durchaus der Fall sein kann, ist es ggf. wirtschaftlicher, aufgrund der höheren Vergütung den erzeugten Strom vollständig in das öffentliche Netz einzuspeisen. Aus wirtschaftlichen Gründen sind vor allem die Gebäude für die Installation einer PV-Anlage interessant und zu priorisieren, deren Stromerzeugung zu einem sehr hohen Anteil ortsnah verwendet werden kann.
  • Statik Dachfläche: Die Statik des Daches sollte bereits frühzeitig in die Prüfung mit einbezogen werden.
  • Netzanschlusssituation: Mit dem Stromnetzbetreiber sollte frühzeitig die Netzanschlusssituation abgeklärt werden.
  • Stromspeicher: Die Speicherung von Energie ist eine der wesentlichen Herausforderungen der Energiewende. Die Kommune sollte hier auch eine Vorbildfunktion einnehmen und Stromspeicher nutzen, soweit es wirtschaftlich darstellbar ist. Hierzu ist es wichtig, die Stromverbräuche und Lastgänge zu kennen. Auch in Zeiten, in denen Gebäude nicht genutzt werden, sind Stromverbräuche zu verzeichnen (Heizung, Heizungspumpen, Notstrombeleuchtung etc.) Wenn diese Verbräuche bekannt sind, kann eine Auslegung eines Stromspeichers erfolgen. Dabei ist auch zu prüfen, ob der Stromspeicher mit überschaubarem finanziellen Aufwand notstromfähig gemacht wird. Gerade für öffentlichen Gebäude sollte dieser Aspekt geprüft werden.
  • Denkmalschutz: Unter anderem ist auch eine Anlage auf dem Rathaus der Gemeinde geplant, welches unter Denkmalschutz steht. Hier ist die Gemeinde aufgrund von Lockerungen im Denkmalschutz in Kontakt mit der zuständigen Fachbehörde.
 
Praxis-Tipp

Auf den Eigenverbrauch achten

Es sollte frühzeitig geklärt werden, ob die PV-Anlagen auf Dächern der Gemeinde durch diese selbst gebaut und finanziert werden oder andere Betreibermodelle gewählt werden sollen. Bei der Umsetzung sollte der Fokus auf die Dächer gerichtet werden, bei deren der erzeugte Strom zu einem hohen Anteil direkt im Gebäude verwendet wird. Zusätzlich sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Ergänzung der Anlage durch einen Stromspeicher zur Steigerung des Eigenverbrauchs sinnvoll ist.

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